Juni

G8 betonen den Bedarf von Transparenz in Bezug auf die Nutzung natürlicher Ressourcen

19.06.2013

Bei ihrem Treffen im nordirischen Lough Erne am 17. und 18. Juni 2013 haben die Führer der G8-Staaten den Themenkomplex 'Steuern, Handel und Transparenz' erörtert und sich darauf geeinigt, sicherzustellen, dass die ärmsten Völker der Erde von den natürlichen Ressourcen in ihren Ländern profitieren, indem die Transparenz in Bezug auf Rohstoffe und Landrechte erhöht wird.

Im abschließenden Kommuniqué wird Transparenz als eine Möglichkeit beschrieben, die Bevölkerung in die Lage zu setzen, ihre Regierungen und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Dazu heißt es im Kommuniqué:


Wir haben uns auf eine Charta der offenen Daten geeinigt, mit der Haushaltsdaten und andere Regierungsinformationen auf leicht zugängliche Weise öffentlich verfügbar gemacht werden. Wir werden Fortschritte in Bezug auf gemeinsame globale Berichterstattungsstandards machen, um Zahlungen in der Rohstoffbranche transparenter zu machen.

In der Charta, die dem Kommuniqué als Anhang beigefügt ist, wird dies weiter erläutert:


Offene Daten können die Transparenz in Bezug darauf erhöhen, was Regierungen und die Wirtschaft machen. Offene Daten können auch das Bewusstsein dafür steigern, wie die natürlichen Ressourcen eines Landes genutzt werden, wie Erlöse aus der Rohstoffindustrie verwendet werden und wie Landrechte gehandelt und verwaltet werden. All dies fördert Rechenschaft und verantwortliche Führung, regt die öffentliche Diskussion an und hilft bei der Bekämpfung von Korruption. Transparente Daten zu durch die G8 geleistete Entwicklungshilfe sind für Rechenschaft ebenfalls unabdingbar.

Verbesserte Transparenz in der Rohstoffindustrie und länderspezifische Berichterstattung sind auch Thema jüngster Gesetzesakte und Ankündigungen gewesen.

Das EU-Parlament hat letzte Woche mehrheitlich für die neuen Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien gestimmt, mit denen auf internationale Entwicklungen in diesem Bereich reagiert wird, insbesondere auf die Aufnahme einer Vorschrift in den US-amerikanischen Dodd-Frank-Act, nach der Zahlungen an Regierungen offenzulegen sind. (Die europäischen Vorschriften sind allerdings umfassender, da sie auch die Holzwirtschaft in Primärwäldern sowie große nicht börsennotierte Unternehmen umfasst.)

Letzte Woche hat der kanadische Premierminister, Stephen Harper, auf seiner Internetseite angekündigt, dass die kanadische Regierung neu Berichterstattungsstandards für kanadische Bergbauunternehmen einführen wird, um die Transparenz in Bezug auf Zahlungen zu erhöhen, die diese an kommunale, bundestaatliche und nationale Regierungen leisten. Seine Internetseite enthält auch eine Erklärung zur Begründung von Partnerschaften mit Peru und Tansania zur weiteren Erhöhung der Transparenz in deren Rohstoffindustrien. (Ähnliche Partnerschaften sind beim G8-Gipfel auch Burkina Faso und Frankreich, Kolumbien und die EU, Ghana und Großbritannien, Guinea und die Vereinigten Staaten, die Mongolei und Deutschland sowie Myanmar und die Vereinigten Staaten eingegangen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite der britischen G8-Präsidentschaft:

WPK-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

19.06.2013

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen genommen.

Die WPK hinterfragt die Prüfbarkeit verschiedener neuer Lageberichtsangaben in Bezug auf Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Antikorruptionsmaßnahmen und Bestechungsaspekte und befürchtet eine Vergrößerung der „Erwartungslücke“ bei den Empfängern des Bestätigungsvermerks.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

"Einheitsgrößen passen NICHT allen"

18.06.2013

Am 13. Juni 2013 feierte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sein fünfzehnjähriges Bestehen. Im fachlichen Teil der Festveranstaltung geschah dies mit einem Symposium zu „Herausforderungen des Standardsetting im nationalen, europäischen und internationalen Umfeld“. Prof. Dr. Christian Leuz von der University of Chicago Booth School of Business stellte zunächst in einem Vortrag seine Forschungen und Gedanken zu diesem Thema vor und beantwortete danach Fragen aus dem Fachpublikum. Anschließend fand eine Podiumsdiskussion mit Professor Leuz, dem Vorsitzenden des IASB Hans Hoogervorst und den Vorsitzenden der Standardsetzer von Frankreich, Großbritannien und Italien (Jérôme Haas, Angelo Casò und Roger Marshall) statt. Die Podiumsdiskussion wurde von der Präsidentin des DRSC Dr. Liesel Knorr moderiert.

 

Festvortrag

Professor Leuz erläuterte die Herausforderungen der Standardsetzung und der globalen Konvergenz in der Finanzberichterstattung. Er wendete sich insbesondere zwei Fragen zu: Zu welchem Grad gibt es Hinweise auf Konvergenz? Und hat die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) die gewünschten Auswirkungen gezeigt? Er stellte dem Publikum Forschungsarbeiten vor, die er in diesem Bereich durchgeführt hat. Zu den Ergebnissen der Forschung gehört auch, dass selbst die Frage, ob die IFRS-Übernahme globale Konvergenz mit sich gebracht und die gewünschten Auswirkungen hatte, nicht leicht zu beantworten ist. Die IFRS wurden ursprünglich aus einer anglo-amerikanischen Sichtweise entwickelt. (Hans Hoogervorst nahm diesen Punkt in der Podiumsdiskussion später auf und wies darauf hin, dass der IASB seitdem sehr viel internationaler geworden sei. Jüngste Entwicklung in diesem Bereich sei die Einrichtung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), eines Gremiums in dem 12 Standardsetzer aus der ganzen Welt vertreten sind.) Dabei seien Rechnungslegungsstandards kein isoliertes Produkt und müssten immer in Bezug zum historischen, rechtlichen und gedanklichen Umfeld betrachtet werden.

Diese ursprüngliche anglo-amerikanische Ausrichtung wäre nicht genug ins Gewicht gefallen bei der Annahme, dass das Produkt IFRS, wenn es nur genügend ausgereift sei, automatisch für alle Rechtskreise und alle Zwecke passend sei. Professor Leuz verwies dagegen auf Unterschiede in der historischen Entwicklung, des gesamten rechtlichen und regulatorischen Umfelds und sogar in der Denkweise. (Bei den Fragen aus dem Publikum wurde später in diesem Zusammenhang auch das Wort „Kultur“ in die Debatte geworfen.) Deshalb, so Professor Leuz, ließe sich aus der Tatsache, dass dieselben Standards in vielen Rechtskreisen übernommen worden sind, nicht schlussfolgern, dass die Finanzberichterstattungspraxis in diesen Rechtskreisen auch konvergiert sei. Im Gegenteil, die Anwendung identischer Standards könne aufgrund historischer oder rechtlicher Kontexte immer noch zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen oder würde sich möglicherweise nicht leicht in die Rechnungslegungsauffassung eines Rechtskreises einfügen, die im Allgemeinen von der Art und Weise bestimmt wird, wie in diesem Rechtskreis Geschäfte getätigt oder eingegangen werden. Professor Leuz kam zu dem Schluss: “One size does not fit all.”

Der zweiten Frage nachgehend, ob die IFRS das Versprechen eines leichteren Zugangs zu Kapitalmärkten und besserer Finanzierungsmöglichkeiten erfüllt hätten, verwies Professor Leuz auf Forschungen, die er in diesem Bereich durchgeführt hat und die ergeben haben, dass die Auswirkungen einer IFRS-Übernahme sehr unterschiedlich sind. Zwar gebe es in einigen Fällen extreme Auswirkungen, in den meisten Fällen jedoch ergäben sich aus der IFRS-Übernahme allein keine Auswirkungen. Er erläuterte, dass die Bestimmung der Auswirkungen der IFRS-Übernahme schwierig sei, da diese in den seltensten Fällen als isoliertes Ereignis auftrete. Normalerweise würden im Zusammenhang mit einer Übernahme gleichzeitig auch verschiedene andere Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörten beispielsweise verbesserte Transparenzvorschriften oder neue, wirksame Durchsetzungsmechanismen. In seinen Forschungsarbeiten hat Professor Leuz deshalb zwei Gruppen von Rechtskreisen gegenübergestellt in denen die IFRS-Einführung entweder mit der gleichzeitigen Einführung eines neuen Aufsichts- und Durchsetzungsregimes einherging oder in denen dies nicht oder erst später geschah. Daraus ergab sich, dass erst die strikte Durchsetzung der Anwendung der Standards die versprochenen Auswirkungen gezeigt hätten. Seine Forschung legt also nahe, dass es nicht so sehr die IFRS-Übernahme ist, sondern gleichzeitige Änderungen bei der Durchsetzung, die die beobachtbaren Kapitalmarktauswirkungen im Zusammenhang mit der IFRS-Übernahme bewirken. Gleichzeitig hätte sich bei betrachtung der freiwilligen IFRS-Übernahme weltweit auch noch ein weiteres Merkmal ergeben: Nicht alle Unternehmen schienen den Nutzen ziehen zu können. Nutzen ziehen in erster Linie Unternehmen, die die IFRS übernehmen, weil es für sie starke Anreize gibt, transparent zu sein und mit den Kapitalmärkten zu kommunizieren.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse stellte Professor Leuz in einem Gedankenexperiment einen interessanten Ansatz vor: Wäre es nicht eine Möglichkeit, fragte er, größere Konvergenz zu erreichen, indem man nicht versucht, die IFRS-Anwendung auf alle Rechtskreise und alle Unternehmen in diesen Rechtskreisen auszuweiten, sondern die (verpflichtende) IFRS-Anwendung auf die Unternehmen zu beschränken, die nachweisbar von einer IFRS-Übernahme profitieren würden? Größere Konvergenz, so legte er nahe, könne viel leichter erreicht werden, wenn man sich auf große, international orientierte Unternehmen konzentriere, die sowieso in einem internationalen Umfeld tätig sein wollten und müssten. Ein international aufgestelltes Unternehmen in den Vereinigten Staaten habe vielmehr mit einem international aufgestellten Unternehmen in Europa gemein als mit einem kleinen, börsennotierten Unternehmen im Kernland der Vereinigten Staaten. Eher als mit dem Versuch, allen eine Einheitsgröße überzuziehen, so Professor Leuz, könne man vielleicht mit dem Versuch erfolgreich sein, die Größe und Beschaffenheit derjenigen zu berücksichtigen, denen man das einheitliche Gewand überziehen möchte.

 

Podiumsdiskussion

In der Podiumsdiskussion wurde dieser Punkt rasch aufgegriffen. Die Vorsitzenden der großen europäischen Standardsetzer erläuterten, wie sie die Übernahme der IFRS in Europa und in ihren Rechtskreis wahrgenommen hätten. Ein Punkt war, ob die IFRS die lokalen Standards irgendwann vollständig ersetzen sollten (in Italien sind IFRS auch für separate und Einzelabschlüsse vorgeschrieben; in Großbritannien wurde kürzlich der FRS 102, ein Standard, der auf dem IFRS für KMU basiert, als lokaler Rechnungslegungsstandard eingeführt) und ob dies vor dem Hintergrund der Unterschiede in historischer Entwicklung und Kultur überhaupt möglich sei. Unter anderem wurde der Punkt gebracht, dass die IFRS-Übernahme in einigen der großen Volkswirtschaften, die die IFRS bisher noch nicht übernommen haben (beispielsweise Indien, Japan, die Vereinigten Staaten), sich auch deshalb verzögere, weil man sich dort bewusst sei, dass sich der Ansatz über die „Einheitsgröße“ sich in einigen der Wirtschaften, die IFRS übernommen haben, nicht vollständig problemlos bewährt hat und dass sich die vermeintliche vollständige Konvergenz (auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Durchsetzung) nicht eingestellt hat. In diesem Zusammenhang direkt nach seiner Einschätzung der Möglichkeit der IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten befragt gestand Hans Hoogervorst ein, dass er nicht erwarte, dass die USA die IFRS für alle Unternehmen übernehmen. Er gehe davon aus, dass die Vereinigten Staaten großen, international orientierten Unternehmen die IFRS-Anwendung als Option einräumen würden. Damit griff der IASB-Vorsitzende den Ansatz auf, den Profesor Leuz zum Abschluss seines Vortrags vorgestellt hatte.

Das Konzept der Einheitsgröße wurde auch ins Spiel gebracht, als sich die Diskussion dem Thema des Geschäftsmodells in der Rechnungslegung zuwendete. Der Präsident des französischen Standardsetzers argumentierte, dass das Geschäftsmodell eine größere Rolle spielen und in die Standardsetzung integriert werden müsse, wobei ein erster Schritt sein müsse, eine Definition eines Geschäftsmodells zu entwickeln. Der Vorsitzende des IASB verwies allerdings darauf, dass das Geschäftsmodell bereits eine wichtige Rolle in der Standardsetzung spiele. Er nannte als Beispiel IFRS 9, wo unterschiedliche Geschäftsmodelle bereits berücksichtigt sind und zu verschiedenen bilanziellen Behandlungen innerhalb desselben Standards führen. Das Geschäftsmodell würde also bereits berücksichtigt, es werde nur nicht expressis verbis als “Geschäftsmodell” bezeichnet. Alle Parteien waren sich einig, dass die Definition eines Geschäftsmodells und die Beantwortung der Frage, wie viele Geschäftsmodelle ein Unternehmen vernünftiger haben könne, schwierige Aufgaben seien und möglicherweise dazu führen könnten, dass etwas als Geschäftsmodell bezeichnet wird, das im Grunde genommen nicht Anderes als Verwendungsabsicht des Unternehmens sei.

Das Symposium schloss mit Fragen aus dem Publikum an die Teilnehmer des Podiums und der allgemeinen Einschätzung, dass sich viel Stoff für weitere Überlegungen ergeben habe und wichtige offene Fragen angesprochen worden seien.

 

Weiterführende Informationen

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite ebenfalls eine Mitschrift von der Veranstaltung und die von Professor Leuz bei seinem Vortrag verwendeten Folien zur Verfügung.

Erhebung zu den Erlöserfassungsvorschlägen in der Telekommunikationsbranche

18.06.2013

Eine Erhebung unter Telekommunikationsanbietern hat einen sehr unterschiedlichen Stand der Vorbereitung auf den demnächst erwarteten Standard zu Erlöserfassung und eine Reihe von Bedenken in Bezug auf dessen Umsetzung ergeben.

Die Erhebung wurde von der Technologie-, Medien- und Telekommunikationsgruppe von Deloitte durchgeführt, um die Meinungen von über 40 Betreibern in Bezug auf wesentliche Fragen in Bezug auf das Verständnis der Vorschläge im gemeinsamen Projekt zu Erlöserfassung von IASB und FASB einzuholen. Gefragt wurde auch nach Bedenken in Bezug auf Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und rechnungslegungerischer Sinnhaftigkeit.

Die wesentlichen Ergebnisse der Erhebung sind die folgenden:

  • Die größten Bedenken der Befragten galten der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen in Bezug auf Daten und Informationen, die für die vorgeschlagene Bilanzierung notwendig sind. Damit im Zusammenhang wurden auch Bedenken über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die IT-Systeme genannt.
  • Bedenken herrschen auch in Bezug auf die Frage, ob Analysten und Anleger ausreichend über die Vorschläge der Standardsetzer unterrichtet sind.
  • Die Einführung eines Portfolioansatzes in Bezug auf die Erlöserfassung wird gewünscht aber als große Herausforderung angesehen.
  • Die Bereitschaft für die neuen Vorschläge und die bereits unternommenen Vorbereitungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Betreibern sehr stark.

Den englischsprachigen Bericht zur Erhebung können Sie sich hier herunterladen.

Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zu den Vorschlägen zu IFRS 9

17.06.2013

Im Februar 2013 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) mit den großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) einen Feldversuch dazu angestoßen, wie die neuen Vorschriften in IFRS 9 wie durch die Vorschläge im Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' geändert die gegenwärtige Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten beeinflussen würde. Die Ergebnisse, die vorrangig dem IASB sowie der Europäischen Kommission übermittelt wurden, werden jetzt auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Schwerpunkt des Feldversuchs war es, zu identifizieren, wann die Anwendung der vorgeschlagenen neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 zu Änderungen bei der gegenwärtigen Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 führt. Die Form einer Befragung mit Hilfe eines Fragebogens wurde gewählt, um Tatsachen und objektive Daten zu eruieren und nicht Sichtweisen und Meinungen.

Allgemein führte die Befragung zu folgenden Ergebnissen:

 

  • Nach IFRS 9 würden mehr finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da sie das Merkmal in Bezug auf die Einschätzung der Kapitalflüsse nicht erfüllen.
  • Zerlegung von finanziellen Vermögenswerten wird derzeit nur begrenzt angewendet.
  • Anlagestrategie und/oder die Ebene, auf der das Geschäftsmodell beurteilt wird, könnten sich bei Umsetzung von IFRS 9 ändern, um eine bestimmte Bewertung zu ermöglichen.

Die Ergebnisse werden auch in die Erwägungen im Rahmen des Übernahmeprozesses für die Anwendung in Europa einfließen sowie von EFRAG und den nationalen Standardsetzern verwendet werden, um ihre Sichtweisen zu den Auswirkungen der Vorschläge weiterzuentwickeln.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

Das DRSC hat auf seiner Internetseite ebenfalls eine Presseerklärung veröffentlicht, in der ausdrücklich den zahlreichen deutschen Unternehmen gedankt wird, die sich am Feldversuch beteiligt haben.

Öffentliche Telefonkonferenz des ASAF

17.06.2013

Das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) wird am 3. Juli 2013 eine Telefonkonferenz abhalten, um die Vorschläge im Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' zu erörtern.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im März 2013 seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. In dem Entwurf schlägt er ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen, die von 12:00h bis 13:00h Londoner Zeit angesetzt ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IDW-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

14.06.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung genommen.

Die Europäische Kommission hatte am 16. April 2013 entsprechende Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen und vorgesehen, nicht finanzielle Belange im Lagebericht zu berücksichtigen. In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz erläutert das IDW, warum dies nur insoweit sinnvoll sei, als damit Informationen über Sachverhalte vermittelt werden, die sich wesentlich auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken. Im Sinne der Berichtseffizienz müsse eine Überfrachtung vermieden werden. Eine nicht finanzielle Erklärung als losgelösten Teilbericht hält das IDW nicht für notwendig.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

DRSC-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

14.06.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen HGB- und seinen IFRS-Fachausschuss Stellung zum Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen genommen.

Die Europäische Kommission hatte am 16. April 2013 entsprechende Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen.

das DRSC begrüßt die durch die Kommission gesetzten Ziele, die Unternehmenstransparenz in ökologischen und sozialen Belangen sowie in Bezug auf die Diversitätspolitik zu erhöhen und die Unternehmen zu mehr Verantwortung auf diesen Gebieten zu motivieren. Allerdings spricht sich das DRSC gegen die konkret vorgesehene Umsetzung dieser Ziele aus. Dazu werden in der Stellungnahme folgende Gründe genannt:

 

  • Viele deutsche Unternehmen haben auf die öffentliche Debatte über die unternehmerische Verantwortung reagiert und erfüllen die im vorliegenden Richtlinienvorschlag formulierten Anforderungen bereits auf freiwilliger Basis. Die freiwillige, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte gibt den Unternehmen die Gelegenheit, sich positiv von anderen Unternehmen abzuheben, die eine solche Berichterstattung nicht vornehmen. [...]
  • Bei einer freiwilligen Berichterstattung können sich die berichtenden Unternehmen auf die Aspekte konzentrieren, die für sie jeweils relevant sind. [...]
  • Schließlich sehen wir das Rechtsinstrument der Rechnungslegungsrichtlinien nicht für das geeignete Mittel an, um die im Richtlinienvorschlag genannten Ziele zu verfolgen. Die Verfolgung ökologischer, sozialer und die Diversität betreffender Ziele ist der Finanzberichterstattung grundsätzlich wesensfremd.

Das DRSC hält außerdem fest, dass bei einem Festhalten an der Einführung einer Rechtspflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen eine derartige Pflicht nur für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten sollte.

Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Japanischer BAC fährt mit den Erörterungen zu den IFRS fort

13.06.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 12. Juni 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Obwohl es zuerst geheißen hatte, dass diese Sitzung die letzte und abschließende in dieser Runde der Erörterungen sein sollte, setzte der BAC seine Diskussionen zu weiteren Details der drei spezifischen Initiativen fort, die der weiteren Förderung der Anwendung der IFRS in Japan dienen sollen. Auf dieser Sitzung wurden keine Enscheidungen in Bezug auf den abschließenden Bericht getroffen. Eine weitere Sitzung, die diese Runde der Erörterungen beschließen soll, wurde für den 19. Juni 2013 angesetzt.

Die erste Initiative gilt der Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung durch Senkung der Anwendungshürden. Der Vertreter der japanischen Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) stellte eine Zusammenfassung der Sichtweisen vor, die die Mitglieder des BAC zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht hatten, und schlug vor, die Vorschriften zu entschärfen und Unternehmen die Anwendung der IFRS zu gestatten, die erstmals an die Börse gehen oder die kein Tochterunternehmen haben, das ein ausgewiesenes Kapital von 20 Milliarden Yen oder mehr aufweist, wobei einige andere Kriterien wie beispielsweise die Bereitschaft IFRS anzuwenden beibehalten werden sollen.

Die zweite Initiative gilt der Einführung eines vierten Satzes von Rechnungslegungsstandards (neben japanischen Rechnungslegungsstandards, designierten IFRS und US-GAAP), die im Rahmen eines neuen Übernahmeprozesses entwickelt werden sollen. Auf Grundlage der früheren Diskussionen stellte der Vertreter der FSA die folgenden Grundmerkmale vor:

  • Der Übernahmeprozess (in dessen Rahmen es zu partiellen Änderungen der IFRS wie vom IASB herausgegeben kommen kann) wird aus verschiedenen Gründen zusätzlich zum derzeitigen Designierungsprozess, der generell darauf abzielt, die IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Änderungen zu ratifizieren) eingerichtet. Die Anwendung der im Rahmen dieses Prozeses übernommenen Standards wird ebenfalls freiwillig und nicht verpflichtend sein.
  • Der Übernahmeprozess beginnt mit einer ersten Einschätzung durch den japanischen Standardsetzer ASBJ, dem später die Ratifizierung durch die FSA folgt.
  • Drei Kriterien sind bei der Übernahme eines IFRS anzulegen: 1) konzeptionelle Stärke, 2) Belastung in der Praxis, 3) Abstimmung mit anderen Gremien (beispielsweise wenn die Anwendung vor dem Hintergrund bestehender Branchenregulierung zu schwierig oder zu kostenaufwendig ist). Es wurde auch festgehalten, dass Änderungen an den IFRS, falls diese vorgenommen werden, auf ein Ausmaß beschränkt werden sollte, das vernünftigerweise zu rechtfertigen ist.

Einige Mitglieder des BAC nahmen zu bestimmten Aspekten des FSA-Vorschlags Stellung. Dabei ging es beispielsweise um das Wesen der im Rahmen des neuen Prozesses übernommenen Standards (sind diese als Übergangs- oder als permanente Lösung zu verstehen?), die Beziehung zwischen den designierten IFRS und japanischen Rechnungslegungsstandards sowie den Prozess und die Kriterien für die Übernahme. Obwohl einige Mitglieder sich nach wie vor dafür aussprachen, dass der endgültige Stand der verschiedenen Rechnungslegungssätze in Japan angeglichen und in Einklang gebracht werden sollte, wurde starker Widerstand gegen die Vorschläge der FSA nicht länger zum Ausdruck gebracht.

Hinsichtlich der dritten Initiative einer Straffung lokaler Angabevorschriften im separaten Abschluss, die nach japanischen Rechnungslegungsprinzipien erstellt wird, nahm der Vertreter der FSA noch einmal den bereits früher vorgeschlagenen Ansatz auf, bestimmte Angaben, die im Finanzinstrumente- und Börsengesetz vorgeschrieben werden, durch vergleichbare nach dem Unternehmensgesetzbuch zu ersetzen, wo Konzernabschlüsse bereits Informationen auf Konzernebene bereitstellen, mit Ausnahme regulierter Branchen, für die andere Branchenregulatoren konsultiert werden sollten. Des Weiteren verwies er auf einen möglichen Bedarf weiterer Angaben außerhalb des Abschlusses und schlug diese vor, um die Nützlichkeit des Abschlusses zu erhöhen. Im Gegensatz zu früheren Diskussionen schienen die Bedenken der Adressaten etwas nachgelassen zu haben. Andere BAC-Mitglieder äußerten sich noch einmal zu fachlichen Aspekten der Initiative.

Zum Abschlöuss der Sitzung wies der Vorsitzende des BAC darauf hin, dass bei der nächsten Sitzung die Erörterungen darauf abzielen würde, diese Runde der Diskussionen abzuschließen. Dies soll auf Grundlage einer Zusammenfassung erfolgen, die die FSA erarbeiten wird.

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Die nächste Sitzung ist für den 19. Juni 2013 angesetzt.

Europäisches Parlament unterstützt die neuen Bilanzierungs-und Transparenzrichtlinien

13.06.2013

Das EU-Parlament hat mehrheitlich für die neuen Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien gestimmt. Die Reform der Richtlinien zielte in erster Linie auf die Reduzierung der administrativen Belastung kleiner Unternehmen und die Verbesserung der Transparenz von Zahlungen an Regierungen in der Rohstoffbranche in der Holzwirtschaft in Primärwäldern ab. Außerdem wurde eine verpflichtende länderspezifische Berichterstattung aufgenommen.


Rechnungslegungsrichtlinie

Mit der neuen Rechnungslegungsrichtlinie werden unnötige und unverhältnismäßige administrative Kosten kleiner Unternehmen reduziert, indem die Erstellung von Abschlüssen vereinfacht und der Umfang der Informationen in den Anhangangaben reduziert wird. Nach der Richtlinie müssen kleine Unternehmen nur eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang erstellen, um die regulatorischen Vorschriften zu erfüllen.

Bei Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten der Ersetzung oder Überarbeitung der alten Rechnungslegungsrichtlinien hatte die Kommission auch die Option geprüft, den IFRS für KMU auf EU-Ebene zu übernehmen. Diese wurde jedoch verworfen, da die Kommission der Meinung war, dass der IFRS für KMU nicht dem Ziel gerecht werde, die administrative Belastung zu verringern. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können den IFRS für KMU jedoch als ihren Rechnungslegungsstandard für alle oder einige ihrer nicht börsennotierten Unternehmen gestatten oder vorschreiben, solange die Rechnungslegungsrichtlinie vollständig umgesetzt wird und der Standard, der teilweise in Widerspruch zu dieser steht, so geändert wird, dass jede Vorschrift der Richtlinie, die vom IFRS für KMU abweicht, eingehalten wird.

 

Transparenzrichtlinie

Mit der überarbeiteten Transparenzrichtlinie wird eine Lücke in den bestehenden Angabevorschriften geschlossen, indem die Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente gefordert wird, die verwendet werden könnten, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Eine zweite große Änderung ist die Tatsache, dass die Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, gestrichen wurde. Dies zielt auf die Reduzierung der administrativen Belastung und auf die Ermutigung zu langfristigem Anlageverhalten ab.

 

Länderspezifische Berichterstattung

Mit der neuen Rechnungslegungsrichtlinie wurde eine verpflichtende länderspezifische Berichterstattung eingeführt. Um faire Bedingungen unter allen Unternehmen zu gewährleisten, wurde die gleiche Angabevorschrift auch in den Vorschlag zur Überarbeitung der Transparenzrichtlinie aufgenommen.

Mit der Angabevorschrift wird von börsennotierten und nicht börsennotierten großen Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, gefordert, über Zahlungen nach Ländern gegliedert Bericht zu erstatten, die an Regierungen geleistet wurden, um so die Transparenz zu erhöhen. Die Kommission hat damit auf internationale Entwicklungen in diesem Bereich reagiert, insbesondere auf die Aufnahme einer Vorschrift in den US-amerikanischen Dodd-Frank-Act, nach der Zahlungen an Regierungen offenzulegen sind. Die europäischen Vorschriften sind aber umfassender, da sie auch die Holzwirtschaft in Primärwäldern sowie große nicht börsennotierte Unternehmen umfasst.

 

Weitere Informationen

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, hat eine Presseerklärung zur Abstimmung des EU-Parlaments veröffentlicht, in der er diese begrüßt:


Die Pflichten in Bezug auf die Finanzberichterstattung wurden modernisiert und die Kosten insbesondere für KMU reduziert. Mit den neuen Regeln zur länderspezifischen Berichterstattung haben wir ein Rahmenkonzept geschaffen, in dem Unternehmen und Regierungen Erlöse aus natürlichen Rohstoffen offenlegen müssen. Dieses Rahmenkonzept wird auch zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Korruption beitragen.

Weitere Informationen auf der Internetseite der EU-Kommission (alle nur in englischer Sprache):

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.