Juni

Protokoll und Präsentationen der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 6. Juni 2014

10.06.2014

Das DRSC hatte am 6. Juni 2014 zu einem Diskussionsforum zum Diskussionspapier DP/2014/1 'Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging' und zum Entwurf ED/2014/1 'Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' eingeladen. Das Protokoll sowie die Präsentation stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Im Diskussionspapier DP/2014/1 wurde ein sog. 'Neubewertungsansatz' vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um ein vergleichsweise einfaches Konzept, bei dem die Bewertung eines Portfolios an Risikopositionen um Änderungen des gesicherten Risikofaktors angepasst wird.

Die Vorschläge im Entwurf ED/2014/1 zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

Protokoll und Präsentationen der Veranstaltung sind hier abrufbar.

Philippe Danjou spricht über langfristige Investitionstätigkeit

10.06.2014

Am 4. Juni 2014 sprach IASB-Mitglied Philippe Danjou bei einer Gesprächsrunde der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) und des Finanzministeriums von Singapur über langfristige Investitionstätigkeit und die Fehlvorstellungen, die sich in Bezug auf Rechnungslegung in diesem Zusammenhang ergeben haben.

Danjou verwies darauf, dass oft gesagt werde, dass IFRS-Bilanzierung langfristiger Investitionstätigkeit abträglich sei, da die Standards zu sehr Rückgriff auf die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und andere Formen der Marktwertbilanzierung nähmen. Dies werde mit der Volatilität der Märkte begründet, die somit zu einer Volatilität in den Abschlüssen führte, was der Langfristperspektive der Anleger zuwiderliefe. Viele Analysen seien zu diesem Thema in den letzten Jahren veröffentlicht worden, aber Danjou beklagte, dass in diesen nur polarisiert und nicht zwischen einzelnen Faktoren unterschieden worden sei. Deshalb erbot sich Danjou, ein differenzierteres Bild zu zeichnen.

Zuerst stimmte Danjou der allgemeinen Ansicht zu, dass langfristige Investitionstätigkeit von großer Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum und die Stabilität der Märkte sei, und führte dies an einigen Punkten aus. Dann ging er der Frage nach, welche Hinweise überhaupt vorliegen würden, dass bestimmte Arten der Bilanzierung (beispielsweise der Zeitwertbilanzierung) zur Kurzfristigkeit an den Finanzmärkten beitragen. Er legte auch dar, dass die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in den IFRS weit geringer sei als angenommen oder unterstellt werde. Schließlich merkte Danjou an, dass Rechnungslegungsstandards oft mit Regulierungsvorschriften in einen Topf geworfen und somit Opfer von Kritik würden, die sachgerechter Weise an anderer Stelle angebracht werden müsse.

Danjou fasste seine Ausführungen wie folgt selbst zusammen:

  • Ich glaube nicht, dass langfristig orientierte und kurzfristig orientierte Anleger unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben.
  • Ich bin nicht überzeugt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf wesentliche Weise zu Kurzfristigkeit an den Märkten beigetragen hat, und die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts ist weit weniger verbreitet als Viele annehmen.
  • Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert ermöglicht, wo dies eine sachgerechte Form der Bewertung ist, transparente und zeitnahe Berichterstattung über "schlechte Nachrichten", was unabdingbar für solide Anlageentscheidungen ist.
  • In unseren Plänen hinsichtlich der Ersetzung der Standards zu Finanzinstrumenten und Versicherungsverträgen beabsichtigen wir nicht, die Anwendung der Zeitwertbilanzierung auszuweiten.
  • Wir wollen die Bilanzierungsvorschriften besser mit den Geschäftsmodellen des Bankensektors in Einklang bringen, um sie verständlicher zu machen, und wir werden die Finanzberichterstattung duch Versicherungsunternehmen transparenter machen.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung und das Redemanuskript von Danjou, beides in englischer Sprache.

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

10.06.2014

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2014 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 1, IAS 12, IAS 34 und IAS 39.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

StandardThemaDeloitte-Position
IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Angabevorschriften in Bezug auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung

Stellungnahme von Deloitte
IAS 12 Ertragsteuern Stellungnahme von Deloitte
IAS 34 Zwischenberichterstattung Zusammengefasste Kapitalflussrechung Stellungnahme von Deloitte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Stellungnahme von Deloitte

 All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Tagesordnung für die Juni-Sitzung des IASB

06.06.2014

Der IASB wird vom 17. bis 19. Juni 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB wird außerdem Versicherungsverträge, die jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2012-2014), Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee, das Rahmenkonzept, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung sowie das Forschungsprojekt zu Abzinsungssätzen erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 6. Juni 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

IASB diskutiert aktuelle Projekte mit AOSSG, ASBJ und japanischen Unternehmen in Tokio

06.06.2014

Vertreter des IASB haben im Rahmen mehrerer Veranstaltungen in Tokio mit der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG), dem japanischen Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) sowie Repräsentanten japanischer Unternehmen aktuelle Projekte des IASB diskutiert.

Zu den in dieser Woche in Tokio stattgefundenen Veranstaltungen zählen:

  • Eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum neuen Erlöserfassungs-Standard (IFRS 15) und zum Finanzinstrumente-Projekt mit 280 Teilnehmern (unter der Leitung des ASBJ).
  • Eine Diskussionsveranstaltung mit der AOSSG, die die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 (Post-Implementation Review of IFRS 3) zum Thema hatte.
  • Ein von IASB und ASBJ gemeinsam geleitetes Diskussionsforum mit Repräsentanten von über 50 japanischen Unternehmen.
  • Mehrere individuelle Sitzungen mit Vertretern aus Unternehmen, die bereits IFRS anwenden sowie aus Unternehmen, die dies in Erwägung ziehen.

Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie in der vom IASB veröffentlichten Presseerklärung.

Stellungnahme des DRSC zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

06.06.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' genommen. Das DRSC setzt sich hierbei kritisch mit zentralen Regelungen in IFRS 3 auseinander (bspw. der Bewertung immaterieller Vermögenswerte sowie der Nichtabschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts) und weist insbesondere auf ein vielfach nicht angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis hin. Darüber hinaus legt das DRSC die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen den Regelungen in IFRS 3 und den Bewertungsgrundsätzen im sich in Überarbeitung befindlichen Rahmenkonzept dar.

Das DRSC verweist in seiner Stellungnahme vielfach auf Praxiserfahrungen zahlreicher IFRS-Anwender und geht im Einzelnen kritisch auf die folgenden Aspekte von IFRS 3 ein:

 

  • Definition eines Geschäftsbetriebs (Schärfung und tendenzielle Einschränkung des Anwendungsbereichs)
  • Identifikation von immateriellen Vermögenswerten (Kritik an der derzeitigen nicht angemessenen Komplexität)
  • Bewertung von Vermögenswerten und Schulden (mangelnder praktischer Nutzen, der in keinem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen Kosten stehe)
  • Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ("Impairment-Only-Ansatz" habe sich nicht bewährt; Vorteilhaftigkeit der Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung)
  • Stufenweiser Unternehmenserwerb und Beherrschungsverlust (die Neuregelungen aus dem Jahr 2008 hätten zwar zur angestrebten Vereinfachung geführt, die Ergebniseffekte seien den Abschlussnutzern allerdings nur schwer zu vermitteln)
  • Bedingte Gegenleistungen (Ergebniseffekt von Nutzern schwer nachvollziehbar)
  • Bestehende Beziehungen (die Ermittlung deren Vorteilhaftigkeit sowie die daraus resultierenden Ergebniseffekte werden kritisch gesehen)
  • Konsistenz mit den sich in Überarbeitung befindlichen Bewertungsgrundsätzen des Rahmenkonzepts (nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier)

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Papier des Stabs des IASB zum aktuellen Stand im Rahmenkonzeptprojekt

05.06.2014

Der Stab des IASB hat ein Papier erstellt, in dem aufgezeigt wird, an welchen Stellen die Vorschläge aus dem Diskussionspapier zum Rahmenkonzeptprojekt als Ergebnis der vorläufigen Entscheidungen des Boards bei der erneuten Erörterung bisher Änderungen vorgenommen und wie sich diese auswirken würden. Widergespiegelt in diesem Papier sind vorläufige Entscheidungen des IASB bis einschließlich April 2014.

Nach dem Zeitplan für die erneuten Erörterungen im Rahmenkonzeptprojekt geht der IASB davon aus, Ende 2014 den Entwurf eines überarbeiteten Rahmenkonzepts herausgeben zu können.

Zugang zum Papier des Stabs haben Sie auf der Internetseite des IASB. Das Papier ist in Form von zwei Spalten aufgebaut, wobei die Änderungen, zu denen sich der IASB entschlossen hat, auf der rechten Seite erläutert werden.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

05.06.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 28. Mai 2014 IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' herausgegeben hat. Außerdem wurde im neuen Bericht der Status der Übernahme von IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' auf "offen" gesetzt.

IFRS 15 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine endgültige Übernahme des Standards für die Anwendung in Europa wird derzeit im zweiten Quartal 2015 erwartet.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 5. Juni 2014 hier herunterladen.

FINMA veröffentlicht Rundschreiben 'Rechnungslegung Banken'

04.06.2014

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine finale Fassung des neuen Rundschreibens 'Rechnungslegung Banken' herausgegeben, das als Folge der Überarbeitung des Obligationenrechts im Bereich der Rechnungslegung entwickelt wurde.

Das überarbeitete Rundschreiben als Ergebnis des zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Rechnungslegungsrechts in der Schweiz war im Oktober 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben worden. Zu den wichtigsten Neuerungen der Rechnungslegungsvorschriften zählt neben der uneingeschränkten Einzelbewertung für Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Anlagen, die Ausdehnung der Konsolidierungspflicht.

Das neue Rundschreiben 2015/1 Rechnungslegung Banken tritt per 1. Januar 2015 mit entsprechenden Übergangsbestimmungen in Kraft.

Auf der Internetseite der FINMA steht Ihnen eine Presseerklärung mit Verknüpfungen auf alle einschlägigen Dokumente zur Verfügung.

Beratungsgruppe zum Übergang auf den neuen Erlöserfassungsstandard

03.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben die Besetzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf den letzte Woche erschienenen neuen Standard zur Erlöserfassung bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe ist dafür verantwortlich, den IASB und den FASB über mögliche Umsetzungssachverhalte zu informieren, die auftreten können, wenn Unternehmen und Organisationen den neuen Standard umsetzen. Sie wird außerdem den Boards dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Abweichungen in der Praxis zu vermeiden. Schließlich bietet die Beratungsgruppe ein Forum, in dem Anwender sich darüber informieren können, welche Sachverhalte sich bei anderen Unternehmen bei der Umsetzung des Standards ergeben haben. Die Beratungsgruppe wird selbst keine Leitlinien herausgeben.

Folgende Personen wurden in die Beratungsgruppe berufen:

  • John Armour, CBIZ MHM, LLC, Managing Director
  • Karyn Brooks, Bell Canada, Retired Senior Vice President and Controller
  • Jeff Bryan, Dixon Hughes Goodman LLP, Partner, Professional Standards Group
  • Andrew Buchanan, BDO IFR Advisory Limited, Global Head of IFRS
  • Allan Cohen, NBCUniversal Media, Senior Vice President and Controller
  • Emmanuelle Cordano, Sanofi, Accounting Standards Director
  • Mark Crowley, Deloitte & Touche LLP, National Office Director, Accounting Standards and Communication
  • Tony de Bell, PricewaterhouseCoopers LLP, Partner, Global Accounting Consulting Services
  • Carl Douglas, The CCR Group, Corporate Controller
  • Russell Hodge, General Electric Company, Global Technical Controller
  • Christoph Hütten, SAP, Senior Vice President and Chief Accounting Officer
  • Gregg Nelson, IBM Corporation, Vice President, Accounting Policy and External Reporting
  • Brian O’Donovan, KPMG IFRG Limited, Partner, International Standards Group
  • James Riley, Jardine Matheson, Group Finance Director
  • Rita Spitz, William Blair & Company, LLC, Principal
  • Alison Spivey, Ernst & Young LLP, Partner, Assurance Services-National Accounting
  • Scott Taub, Financial Reporting Advisors, LLC, Managing Director
  • Michael Wood, Raytheon, Vice President, Controller and Chief Accounting Officer
  • Kazuo Yuasa, Fujitsu Limited, Executive Vice President, Corporate Finance Unit

Die Beratungsgruppe soll 2014 zweimal und 2015 viermal tagen. Die Gruppe wird Sachverhalte erörtern, die von jedem Anwender eingereicht werden können. Die Sachverhalte werden vor jeder Sitzung gesichtet und priorisiert und mit entsprechenden Unterlagen im Vorfeld der Sitzung bekanntgegeben. Alle Sitzungen werden öffentlich übertragen - die erste Sitzung ist für den 18. Juli 2014 angesetzt.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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