2014

Ergebnisse einer begrenzten Umfrage zu Vereinfachungen der IASB-Vorschläge zur Leasingbilanzierung

15.04.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) haben eine begrenzte Umfrage zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Bilanzierung durch den Leasingnehmer nach dem IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' durchgeführt.

Bei der Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) im Dezember 2013 hatte der IASB bestätigt, dass er bei seinen erneuten Eröterungen des Entwurfs vom Mai 2013 Möglichkeiten untersuche, wie Erleichterungen geschaffen und Bedenken adressiert werden könnten, die im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Leitliniengeäußert worden waren. Die europäischen Vertreter bei der Sitzung boten an, europäische Anwender zu befragen, um zu eruieren, welche Bereiche am ehesten der Vereinfachung bedürften.

Aufgrund von Zeitgründen führten die Standradsetzer keine öffentliche Konsultation durch, sondern kontaktierten die Teilnehmer aus dem früheren Feldversuch zu den Leasingvorschlägen sowie einige zusätzliche Ersteller direkt. Es gingen 44 Antworten aus zehn Ländern ein; die meisten Befragten waren europäische börsennotierte Unternehmen. Der größte Teil der Anworten kam aus den Bereichen Einzelhandel, Automobilbranche, Telekommunikation sowie Transport und Logistik. Folgende Tendenzen ließen sich ausmachen:

  • Eine Mehrheit der Befragten unterstütze zusätzliche Ausnahmen von den Ansatzvorschriften, die über die bisherige Ausnahme für kurzfristige Leasingverhältnisse hinausgehen.
  • Eine Mehrheit der Befragten deutete an, dass sie ein einziges Leasingmodell nach dem Typ A für alle Leasingverhältnisse vorziehen würden. Allerdings würden einige Befragte ein einziges Modell nur dann unterstützen, wenn die Unterscheidung zwischen Leasingverhältnissen und Dienstleistungen im endgültigen Standard gschärft würde.

Sitzungspapiere für die Aprilsitzung des HGB-Fachausschusses

15.04.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 24. und 25. April 2014 tagen. Für die Sitzung wurden jetzt Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung - Stand der Diskussion in der Arbeitsgruppe
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • Überarbeitung von DRS - DRS 8 und DRS 9

Die zugehörigen Arbeitspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Neues Länderprofil der IFRS-Stiftung zur Rechnungslegung im Jemen

14.04.2014

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur internationalen Rechnunglegung ein Profil für den Jemen hinzugefügt, sodass nun 130 Profile insgesamt zur Verfügung stehen.

Die Informationen in den Länderprofilen der IFRS-Stiftung werden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen können, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Das neue Profil zur Rechnungslegung im Jemen, wo es zwar keine Börse gibt, aber Unternehmen Anteile an die Öffentlichkeit verkaufen dürfen, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Neue Ausgabe des 'EFRAG Insider'

14.04.2014

Eine neue Ausgabe des 'EFRAG Insider', der seit einem Jahr der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ist jetzt erschienen.

Neben der Erläuterungen von aktuellen IASB-Entwürfen, jüngsten Veröffentlichungen von EFRAG und Berichten von der Teilnahme von EFRAG an verschiedenen Veranstaltungen werden zwei Themen besonders hervorgehoben:

  • EFRAG-Reform - Anfang April hat das Aufsichtsgremium von EFRAG Änderungen an der Satzung und an den internen Regeln verabschiedet, die nun mit den gegenwärtigen und möglichen künftigen Mitgliedorganisationen erörtert und Anfang Juni von der Vollversammlung verabschiedet werden sollen.
  • Seperate Abschlüsse - EFRAG, OIC, ICAC and DASB arbeiten an einem gemeinsamen Projekt, das den Problemen gewidmet ist, die durch die Wahlmöglichkeit in der IAS-Verordnung deutlich geworden sind, IFRS-Anwendung auch im separaten Abschluss vorzuschreiben; ein Diskussionspapier soll im dritten Quartal 2014 veröffentlicht werden.

Zur Aprilausgabe 2014 des EFRAG Insider auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

DRSC-Jahresbericht 2013

14.04.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2013 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Im Kapitel Aktivitäten zur internationalen Rechnungslegung wird über die Zusammenarbeit des DRSC mit internationalen Institutionen und Gremien berichtet, wobei diesmal insbesondere auf das 2013 neu gegründete beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und die 2013 angestoßene EFRAG-Reform eingegangen wird, deren Umsetzung auch personelle und finanzielle Folgen für das DRSC haben werde, die derzeit noch nicht vollumfänglich abzusehen seien.

Im Kapitel Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) wird auf die Erarbeitung von vier neuen Standards zu folgenden Themen auf der Agenda des HGB-Fachauasschusses eingegangen: Kapitalflussrechnung, Kapitalkonsolidierung, Konzerneigenkapital und immaterielle Vermögensgegenstände. Dabei wurde 2013 insbesondere das Projekt zur Erarbeitung eines neuen Standards zur Kapitalflussrechnung sehr weit vorangetrieben E-DRS 28 Kapitalflussrechnung am 31. Juli 2013 veröffentlicht wurde. (Am 19. Februar 2014 wurde der DRS 21 Kapitalflussrechnung als beinah endgültiger Standard veröffentlicht.)

Das Kapitel Beratung des Gesetzgebers ist schwerpunktmäßig Reform der Rechnungslegung (neue Bilanzrichtlinie, überarbeitete Transparenzrichtlinie) gewidmet, deren Hauptziel die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, vor allem für kleine Unternehmen, die Verbesserung der EU-weiten Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse sowie die Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie der Holzwirtschaft geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen war.

Der Jahresbericht 2013 steht Ihnen wie folgt auf der Internetseite desDRSC zur Verfügung:

Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden ().

EFAA veröffentlicht Anwenderhinweis zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie

12.04.2014

Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SME, EFAA) hat unter Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) einen Anwenderhinweis zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU veröffentlicht.

Die neue Richtlinie ist am 20. Juli 2013 in Kraft getreten und ersetzt die sogenannte 4. und die 7. EU-Richtlinie. Die Umsetzung hat bis 20. Juli 2015 zu erfolgen.

Die Reform der Bilanzrichtlinie zielt auf vereinfachte Bilanzierungsvorschriften für kleine Unter­nehmen und Erhöhung der Klar­heit und Ver­gleich­bar­keit von Unter­nehmens­abschlüssen in der Europäischen Union ab. Ziel des jetzt zur Verfügung gestellten Hinweises ist es, den nationalen Gesetzgebungsorganen, Standardsetzern, EFAA-Mitgliedsorganisationen und anderen Interessengruppen bei der Umsetzung der Bilanzrichtlinie in nationales Recht behilflich zu sein.

Sie können sich den englischsprachigen Anwenderhinweis von der Internetseite der WPK herunterladen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

11.04.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' im Rahmen der Angabeninitiative veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Angabeninitiative des IASB, die zur Veröffentlichung eines ersten Entwurfs - ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) - am 25. März 2014 geführt hat. Der Teilbereich Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 zielt darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller aufgrund bestimmter Formulierungen in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

EFRAG begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie Unternehmen in die Lage setzen würden, mehr Ermessen bei der Darstellung und Angabe von Informationen auszuüben, und somit zu einer Verbesserung der Qualität und der Relevanz von Angaben im Anhang führen würden. EFRAG schlägt jedoch einige Verbesserungen in den Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen vor.

Als grundlegende Anmerkung führt EFRAG an, dass zu erwägen sein, ob der IASB fordern sollte, unwesentlichen Angaben zu unterlassen - derzeit heißt es, dass unwesentliche Angaben nicht notwendig sind. EFRAG ist der Meinung, dass eine direkte Unterlassungsvorschrift eher zu einem Verhaltenswandel bei den Erstellern führen wird. EFRAG fragt auch, ob es nicht sinnvoll sein, dass Angaben in Bezug auf gewählte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden nur dann erfolgen, wenn die IFRS-Vorschriften tatsächlich eine Wahlmöglichkeit bieten.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 12. Mai 2014 erbeten.

Hinweis: Am 23. Mai 2014 wurde die Frist für die Einreichung von Kommentaren bis zum 20. Juni 2014 verlängert.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

11.04.2014

Der IASB wird vom 22. bis 25. April 2014 zum Teil gemeinsam mit dem FASB tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB wird sich außerdem seinem Forschungsprogramm, fruchttragenden Pflanzen, Sachverhalten aus dem IFRS Interperations Committee, preisregulierten Tätigkeiten, der Equity-Methode im separaten Abschluss, dem Rahmenkonzept, Versicherungsverträgen sowie der Angabeninitiative widmen.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 11. April 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Neuberufung in den IFRS-Beirat

11.04.2014

Die Treuhänder der IFRS Stiftung haben die Ernennung von einem neuen Mitglied des IFRS-Beirats bekanntgegeben.

Neu berufen wurde Dr. Steve Lim, Berater des koreanischen Standardsetzers (Korea Accounting Standards Board, KASB), wo er bereits als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender tätig war. Lim ist außerdem ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian- Oceanian Standards Setters Group, AOSSG). Derzeit ist er Professor für Rechnungslegung an der Universität von Seoul. Seine Amtszeit begann am 1. April 2014.

Mit der Berufung ist die letzte verbleibende Vakanz im IFRS-Beirat gefüllt.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Berufung zur Verfügung.

FASB ändert Definition von aufgegebenen Geschäftsbereichen

10.04.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche und Angaben zu Veräußerungen von Teilen eines Unternehmens' herausgegeben. Nach der ASU qualifizieren nur noch Veräußerungen, die eine strategische Änderung darstellen, die deutliche Auswirkungen auf die Ergebnisse und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens haben, als aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies konvergiert die Vorschriften nach US-GAAP deutlich mit der Definition nach IFRS 5.

Die neuen Leitlinien sollen Bedenken adressieren, dass (1) zu viele Veräußerungen von Vermögenswerte von wiederkehrendem Charakter dafür qualifizieren, als aufgegebene Geschäftsbereiche dargestellt zu werden, was zu Abschlüssen führt, die nicht entscheidungsnützlich sind, und (2) die gegenwärtigen Vorschriften zu schwer anzuwenden und unnötig kostenaufwendig sind.

Zur Erläuterung der neuen Definition, die die Möglichkeit der Klassifizierung als aufgegebenen Geschäftsbereich einschränkt, heißt es es in der ASU:

Zu den Beispielen einer strategischen Änderung, die bedeutende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die finanziellen Ergebnisse eines Unternehmens hat (oder haben wird), können die Veräußerung eines bedeutenden geografischen Geschäftsgebiets, eines bedeutenden Geschäftszweigs, einer bedeutenden nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung oder anderer bedeutender Teile eines Unternehmens gehören.

Damit bringt der FASB die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach US-GAAP sehr nah an die Definition eines aufgegeben Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche; beide Definitionen beinhalten die Kriterien des gesonderten, wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs. Der FASB schreibt auch in seinem zur gleichen Zeit veröffentlichten FASB in Focus: "Teile der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs in den neuen Leitlinien bauen auf den Leitlinien in IFRS 5 auf."

Die Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP in diesem Bereich wurde damit einen Schritt weitergeführt, nachdem der IASB mit Veröffentlichung von IFRS 5 im März 2004 die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Anforderungen des US-amerikanischen Standards SFAS 144 Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Klassifizierung des Geschäftsbereichs als "aufgegeben" und der Darstellung solcher Geschäftsbereiche hergestellt hatte. Allerdings hat der FASB mit der neuen ASU auch neue Angabevorschriften eingeführt, die einzeln bedeutende Bestandteile eines Unternehmens betreffen, die nicht für eine Berichterstattung als aufgegeben Geschäftsbereiche qualifizieren. Damit geht der FASB über die Vorschriften des IASB hinaus.

Die neue ASU tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 beginnen.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.