Oktober

Leitfaden zur Berichterstattung durch gemmeinnützige Unternehmen auf Grundlage des IFRS für KMU

19.10.2015

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der darauf abzielt, Organisationen, die im gemmeinnützigen Sektor tätig sind, aussagekräftigere Berichte auf Grundlage des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu erstellen.

Obwohl der IFRS für KMU für gewinnorientierte Unternhmen geschrieben wurde, wird in dem Leitfaden gezeigt, wie er auch sinnvoll im gemmeinnützigen Sektor eingesetzt werden kann. ACCA sieht einen Bedarf für leitlinien in diesem Bereich und hat der Leitfaden erarbeitet, um diese Lücke mit einer Interimslösung zu schließen. ACCA hält jedoch fest: "Wir würden die Entwicklung eines IFRS für diesen Sektor begrüßen und unterstützen, mit dem die Bedürfnisse dieser Unternehmen gründicher adressiert würden und der unter Anwendung eines verlässlicheren Konsultationsprozesses entwickelt würde."

Auf der Internetseite von ACCA stehen Ihnen Please der Leitfaden und eine entsprechende Presseerklärung zur Verfügung (beides in englischer Sprache).

Umfrage zu den vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden

19.10.2015

Um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen neuen Definitionen im IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' von unterschiedlichen Personen ähnlich interpretiert werden, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Fragebogen entwickelt.

Im Fragebogen werden neun Vereinbarungen vorgestellt, und die Teilnehmer werden um ihre Einschätzung gebeten, ob bestimmte Aspekte der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden, die im Entwurf vom Mai 2015 enthalten sind, erfüllt sind. Dabei wird um die Beurteilung allein auf Grundlage der vorgeschlagenen Definitionen und der zusätzlichen Leitlinien im Entwurf gebeten.

Um Einreichung des ausgefüllten Fragebogens, der in verschiedenen Formaten über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung steht, wird bis 15. Dezember 2015 gebeten. Erkenntnisse aus der Umfrage werden in EFRAGs Beurteilung der vorgeschlagenen Definitionen einfließen, und die Ergebnisse werden dem IASB Anfang 2016 mitgeteilt werden.

Reden von Hoogervorst and Prada in Hongkong und Peking

16.10.2015

Am 12. Oktober sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst bei der asiatischen IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung in Hongkong über das Thema Bewertung; am 14. Oktober sprach der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung Michel Prada bei einer Veranstaltung anlässlich der Sitzung der Treuhänder in Peking über China und die Anwendung der IFRS. Beide Rede wurden jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

Hoogervorsts Ausführungen bauten auf der Rede auf, die er im Juni 2015 bei der europäischen IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung in Paris gehalten hatte. Er erläuterte noch einmal, dass die Zweiteilung zwischen historischen Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert nicht so krass sei, wie man erwarten würde, und wies noch einmal auf die Prinzipien hin, die man in einem gemischten Rechnungslegungsmodell bei der Erwägung, welche Art der Bilanzierung sachgerecht ist, anlegen kann. Anschließen ging Hoogervorst noch auf verschiedene Aspekte in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis in Abgrenzung zur Gewinn- und Verlustrechnung ein und kündigte an, dass Bewertung und sonstiges Gesamtergebnis zwei wichtige Themen bei dne Einbindungsveranstaltungen zum Rahmenkonzept sein werden. Zum vollständigen Text seiner Rede in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB kommen Sie hier.

Prada eröffnete seine Rede mit dem üblichen Hinweise auf die zunehmende Verbreitung der IFRS weltweit, bevor er genauer auf die Situation in China einging. Er lobte die Einführung der im Wesentlichen mit den IFRS konvergierten Standards im Jahr 2006 und hob Chinas personelle und finanzielle Unterstützung der IFRS-Stiftung und des IASB hervor. Dies nahm er zum Ausgangspunkt, um für einen vollständigen Wechsel auf die IFRS in China zu werben:

Ist jetzt der Zeitpunkt, um weitere Schritte auf dem Weg zum Ziel der vollständigen Konvergenz zu erwägen? [...] Meine persönliche Sichtweise ist, dass China dabei viel zu gewinnen hat - im Hinblick auf das internationale Vertrauen in den chinesischen Kapitalmarkt genauso wie in Bezug auf chinesisches Führerschaft bei der Einrichtung von Standards für die globale Finanzwelt. [...] Natürlich ist dies eine Entscheidung, die China alleine zu fällen hat, aber wir bei der IFRS-Stiftung werden Sie bei jedem Schritt auf dieser Reise unterstützen.

An die Rede von Prada schloss eine Podiumsdiskussion an, deren Aufzeichnung der IASB zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen beabsichtig. Zum vollständigen Text der Rede von Prada in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB kommen Sie hier.

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' zur Agendakonsultation

16.10.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Patrick Finnegan die Bedeutung der Agendakonsultation auch für Anleger.

Am 11. August 2015 hat der IASB seine zweite Agendakonsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Schwerpunkt der Konsultation ist das Forschungsprogramm, und Finnegan erläutert in dieser Ausgabe der Investor Perspectives wie Anleger die Konsultation nutzen können, um die künftige Landschaft der Unternehmensberichterstattung mit zu gestalten.

Back to the Future steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

16.10.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 2. und 3. November 2015 in Berlin tagen. Die Tagesordnung die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 43. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Neues Angebot auf IAS Plus – Zusammenfassung der Agendapapiere vor der IASB-Sitzung

15.10.2015

Wir haben ein neues Angebot auf IAS Plus entwickelt, mit dessen Hilfe Sie sich gezielter auf kommenden IASB-Sitzungen vorbereiten und die Entscheidungsfindung des IASB besser verfolgen können. Vor jeder Sitzung des Boards fassen wir die Agendapapiere, die vom Stab zur Verfügung gestellt werden, in deutscher Sprache für Sie zusammen und weisen Sie auf die wesentlichen Themen sowie die Empfehlungen des Stabs hin.

Für die Oktobersitzungen haben wir Zusammenfassungen zu Leasingverhältnissen, Mechanismen für die Schadstoffbepreisung, ITG-Themen, Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital, die Angabeninitiative, Versicherungsverträgen, Versicherungsverträgen und IFRS 9, IFRS-Umsetzungsfragen, Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung sowie die Definition eines Geschäftsbetriebs erarbeitet. Sie finden Sie am Ende unserer Seite mit der vollständigen Tagesordnung für die Sitzung.

23. Öffentliche Sitzung des DRSC

15.10.2015

Am 30. Oktober um 8:30h wird die 23. Öffentliche Sitzung des DRSC stattfinden, in der der DRS 24 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' verabschiedet werden soll.

Es besteht sowohl die Möglichkeit, der Sitzung vor Ort in Berlin beizuwohnen, als auch die Möglichkeit, sich telefonisch einzuwählen. Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

IPSASB veröffentlicht zwei Entwürfe

15.10.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme die Entwürfe ED 57 'Wertminderung neubewerteter Vermögenswerte' und ED 58 'Verbesserungen an den IPSAS 2015' herausgegeben.

Im Entwurf ED 57 Wertminderung neubewerteter Vermögenswerte wird vorgeschlagen, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die nach einem Neubewertungsmodell bewertet werden, in den Anwendungsbereich von IPSAS 21 Wertminderung nicht Zahlungsmittel generierende Vermögenswerte und IPSAS 26 Wertminderung Zahlungsmittel generierender Vermögenswerte zu bringen. Damit soll Adressaten relevante Informationen zur Wertminderung dieser Vermögenswerte zur Verfügung gestellt werden. Im Entwurf wird auch vorgeschlagen, klarzustellen, dass die Wertminderung eines oder mehrerer einzelner Vermögenswerte in einer Klasse von Sachanlagen keine Neubewertung der gesamten Klasse erfordert, zu der der oder die Vermögenswerte gehören.

ED 58 Verbesserungen an den IPSAS 2015 enthält vorgeschlagene geringfügige Änderungen, die sich als Folgeänderungen aus den ersten vier Kapiteln des IPSASB-Rahmenkonzepts ergeben, allgemeine Verbesserungen der IPSAS darstellen, den Einklang mit staatlicher Finanzstatistik verbessern sollen oder der Konvergenz mit den IFRS dienen. Im Hinblick auf Konvergenz mit den IFRS schlägt der IPSASB vor, dem IASB in Bezug auf dessen Änderungen an IAS 16 und IAS 41 hinsichtlich fruchttragenden Pflanzen vom Juni 2014 zu folgen. Im Entwurf heißt es, der IPSASB sei zu dem Schluss gekommen, dass es keine dem öffentlichen Sektor eigene Gründe gebe, diese Änderungen nicht nachzuvollziehen.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie weiterführende Informationen in englischer Sprache: Presseerklärung, Entwurf ED 57 und Entwurf ED 58. Stellungnahmen zu beiden Entwürfen werden bis zum 15. Januar 2016 erbeten.

Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf von Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

13.10.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/5 'Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan' genommen.

Der Fachausschuss begrüßt die Bemühungen des IASB im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan. Deshalb stimmt er den im Entwurf vom Juni 2015 enthaltenen vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 zu. Sie stellen nach Meinung des Ausschusses eine hilfreiche Klarstellung der bestehenden Vorschriften dar.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 lehnt der Ausschuss allerdings ab. Sie ständen im Konflikt mit grundlegenden Konzepten von IAS 19 und würden vermutlich zu einer Verringerung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit und ohne Planänderung, -kürzung oder -erfüllung führen. Der Ausschuss weist auch darauf hin, dass der IASB früher bereits einmal eine Aktualisierung von versicherungsmathematischen Annahmen erwogen, dann aber verworfen hat. Nach Meinung des Ausschusses kann der IASB keine überzeugenden neuen Argumente vorweisen, die eine Änderung der damaligen Schlussfolgerung unterstützen würden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

13.10.2015

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In dieser Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Im Profil: Sichtweisen von Marietta Miemietz, Direktorin und Mitgründerin von Primavenue, zur Debatte um die Finanzberichterstattung und die Arbeit des Ausschusses zu Finanzberichterstattung und -analyse von CFA UK;
  • In 15 Minuten die Zukunft gestalten: Einladung an der Umfrage des IASB zur Agendakonsultation teilzunehmen;
  • Überblick über aktuelle Termine.

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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