September

IDW-Stellungnahme zum Rahmenkonzeptentwurf

15.09.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen umfassenden Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts eingereicht. Generell begrüßt das IDW die Überarbeitung des Rahmenkonzepts und ist der Meinung, dass die Vorschläge des Boards zu wesentlichen Verbesserungen im Vergleich zum Status quo führen.

Allerdings wäre nach Ansicht des IDW eine tiefergehende konzeptionelle Behandlung einiger Probleme wünschenswert gewesen (z.B. Definition von Performance, Struktur der Ergebnisrechnung sowie Umgliederung von Erträgen und Auswendungen aus dem sonstigen Ergebnis). Außerdem hat der IASB in seinem Entwurf einige konzeptionell herausfordernde Fragen (z.B. die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital) ausgenommen. Diese sollen in gesonderten Projekten beantwortet werden, um die zeitnahe Fertigstellung das Rahmenkonzepts nicht zu gefährden. Nach Auffassung des IDW ist dieses Vorgehen aus methodischer Sicht problematisch und darf nicht zu einer Verzögerung bei der Klärung bedeutender konzeptioneller Themen führen.

Das englischsprachige an den IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

15.09.2015

Der EFRAG-Board wird am 21. September 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Er wird sich diesmal schwerpunktmäßig übergreifenden Themen wie der Agendakonsultation und dem Rahmenkonzept widmen.

Weitere Themen sind die Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und die Beobachtung der Entwicklungen in Bezug auf IFRS 9 und den neuen Versicherungsstandard. Genauere Informationen, die vollständige Tagesordnung, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Eine neue und eine überarbeitete AFRAC-Stellungnahme

15.09.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme "IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen" sowie einr überarbeitete Stellungnahme "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" veröffentlicht.

Die neue Stellungnahme beschäftigt sich mit der Anwendung von IAS 12.39 ff und IAS 12.44 ff im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, mit Zweigniederlassungen und mit Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen in IFRS-Konzernabschlüssen. Sie ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich. Die bestehenden Stellungnahme in der notwendig gewordenen Überarbeitung der ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Publikation zur Standardsetzung im öffentlichen Interesse

14.09.2015

Der IASB und die IFRS-Stiftung haben eine gemeinsame Publikation mit dem Titel 'Arbeiten im öffentlichen Interesse: Die IFRS-Stiftung und der IASB' herausgegeben.

Die Vorsitzenden der beiden Organe erörtern die Adressaten der IFRS, die Merkmale der IFRS und die dreistufige Struktur, Führung und Finanzierung der Organisation. Sie erläutern, dass Anleger zwar die primären Adressaten der IFRS sind, dass aber die Öffentlichkeit an sich Gegenstand der Arbeit der Standardsetzer ist, da Rechnungslegungsstandards darauf abzielen, die wirtschaftliche Realität abzubilden, nicht diese zu gestalten. Die beiden Vorsitzenden gehen auch auf die falschen Wahrnehmungen ein, dass die IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert tendieren und dass der IASB wirtschaftliche Interessen oder bestimmte Arten von Anlegern oder Anlagetätigkeiten bevorzugt.

Die englischsprachige Publikation steht Ihnen kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Sitzungspapiere für die Septembersitzung des HGB-Fachausschusses

14.09.2015

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 25. September in Berlin tagen. Teil der Sitzung wird auch die 22. öffentliche Sitzung des DRSC sein, bei der DRS 22 'Konzerneigenkapital' und DRS 23 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' verabschiedet werden sollen. Die Sitzungspapiere für die Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 24. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • 22. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 22 Konzerneigenkapital und DRS 23 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 32 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss – Auswertung der Stellungnahmen

Die Papiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB

11.09.2015

Der IASB wird vom 21. bis 24. September 2015 in seinen Räumen in London tagen. Ein Teil der Sitzung wird gemeinsam mit dem FASB abghalten. Besonders hervorzuheben ist, dass der IASB sich einen ganzen Tag lang mit dem Zusammenwirken von IFRS 9 und IFRS 4 beschäftigen wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 11. September 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

IASB verschiebt Zeitpunkt des Inkraftretens von IFRS 15

11.09.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15' herausgegeben und verschiebt damit den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018. Vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist weiterhin zulässig.

 

Hintergrund

Am 28. Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 mit einem verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 herausgegeben. Nach Veröffentlichung des neuen Erlöserfassungsstandards, der im Wesentlichen mit der ASU 2014-09 Erlöse aus Verträgen mit Kunden des FASB identisch ist, haben der IASB und der FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) ins Leben gerufen, um die Umsetzung des neuen Standards zu unterstützen. Als Ergebnis der Erörterungen der Beratungsgruppe hat der IASB einige gezielte Änderungen an IFRS 15vorgeschlagen. Da einige Unternehmen es möglicherweise vorziehen, diese Änderungen zusammen mit der Erstanwendung von IFRS 15 anzuwenden, hat der IASB entschieden den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Standards um ein Jahr zu verschieben, um diesen Unternehmen zusätzlich Zeit zu geben, um auch die Änderungen mit umzusetzen. Der FASB hat eine entsprechende Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) im August 2015 herausgegeben.

 

Änderungen

Die heute herausgegebenen Änderungen zielen nur auf die Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ab. Vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist weiterhin zulässig. Es ist Unternehmen auch weiterhin gestattet, zwischen einer rückwirkenden Anwendung des Standards auf alle dargestellten früheren Berichtsperioden und einer rückwirkenden Anwendung mit Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 als Anpassung des Anfangssaldos des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Erstanwendung zu wählen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Sechste Sendung in der IASB-Reihe zum Entwurf zum Rahmenkonzept

10.09.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die sechste Folge wurde heute freigegeben.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge (hier verfügbar)
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung (hier verfügbar)
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis) (hier verfügbar)
4. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden (hier verfügbar)
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit (hier verfügbar)
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation dauert zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten.

SEC-Kommissarin vergleicht Konvergenz mit der Suche nach dem Heiligen Gral

10.09.2015

In einer Rede vor dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) gab die SEC-Kommissarin Kara Stein der Überzeugung Ausdruck, dass das Augenmerk der Finanzberichterstattung darauf liegen sollte, mehr zeitnahen Zugang zu Informationen zu bieten und Unterschiede zu verstehen als sich um Konvergenz zu bemühen.

In ihrer Rede mit dem Titel "Rechnungsleger und Kapitalmärkte in einer Ära digitaler Umwälzung" widmete sich Stein einer großen Bandbreite von Themen im Bereich Technologiewandel, sich ändernder Geschäftsmodelle und direkt verfügbarer Daten. Einer ihrer Punkte war, welche Auswirkungen diese Aspekte auf die Finanzberichterstattung haben könnten. Stein merkte an, dass es zwar über die letzten Jahre Bemühungen gegeben habe, einen global akzeptierten einzigen Satz hochwertiger Finanzberichterstattungsstandards zu finden, was angesichts grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit und unmittelbar beweglicher Daten auch attraktiv sei. Sie nannte aber die praktischen Herausforderungen dieser Aufgabe überwältigend und fasste zusammen: "Ganz ehrlich, es fühlt sich oft so an als suchten wir den Heiligen Gral. Aber ich bin mir nicht sicher, dass es ihn gibt." Stein sollte sogar infrage, dass die Konvergenzbemühungen überhaupt zu einer Verbesserung der Qualität geführt habe. Sie sprach sich daher dafür aus, nicht zu versuchen, Unterschiede abzuschaffen, sondern technologische Entwicklungen zu nutzen, um zeitnäheren Zugriff auf Informationen zu ermöglichen und Verständnislücken zu schließen.

Ich glaube, wir sollten uns wieder auf die wesentlichen Prinzipien besinnen. Informationen, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, müssen relevant, verlässlich und aktuell sein, um entscheidungsnützlich zu sein. Wie das erreicht wird kann in einzelnen Kulturen unterschiedlich sein und spiegelt tief eingegrabene politische und wirtschaftliche Strukturen wider. Und das ist angemessen – und tatsächlich unvermeidbar. Entwicklungen in der Kommunikation, Technologie und Datenanalyse können zu Verbesserungen in der Finanzberichterstattung führen, und auch dies kann dazu beitragen, diese Unterschiede zu überbrücken. Meiner Meinung nach liegt der Schlüssel darin, nicht notwendigerweise nur um der Konvergenz willen zu konvergieren, sondern zeitnahen Zugang zu Informationen auszuweiten und dabei helfen, Unterschiede zu verstehen.

Die vollständige Rede in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des SEC zur Verfügung.

IFRSF-Vorsitzender misst den Erfolg der IFRS an drei Kriterien

09.09.2015

Der Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Michel Prada, hielt die Eröffnungsrede beim Eurofi Financial Forum, einer Veranstaltung des Thinktanks Eurofi, einer Vereinigung, die sich der Finanzregulierung und -aufsicht widmet.

In seiner Rede gab Prada der Überzeugung Ausdruck, dass ein jeglicher globaler Standard drei Kriterien genügen müsse: der Zweck müsse klar und verständlich sein, er müsse weit verbreitet eine einheitliche Anwendung erfahren und er müsse allen involvierten Parteien eindeutigen klaren Nutzen liefern.

Zunächst verwies Prada auf die Mission des IASB, die der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst im April 2015 formuliert hatte. Damit unterstrich er das Kriterium des klaren und weit unterstützten Zwecks.

Danach verwies er auf die Analysen der verschiedenen Rechtskreise, die die IFRS-Stiftung derzeit durchführt. Dies zeige die weit verbreitete Anwendung des gemeinsamen Standards. Gleichzeitig ging er auf die Situation in Japan, China, Indien und den Vereinigten Staaten ein.

Schließlich sprach Prada über den Nutzen für alle. Hier verwies er pars pro toto auf die Ergebnisse der Evaluation der IFRS-Verordnung in der EU.

Das Manuskript der Rede von Prada in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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