2016

EU-Kommission gibt Entscheidung bekannt, IFRS 9 für die Anwendung in Europa zu übernehmen

25.11.2016

Am 22. November wurde der internationale Rechnungslegungsstandard (IFRS) 9 für Finanzinstrumente in das EU-Recht übernommen. Es gibt bis jetzt keinen Eintrag im Amtsblatt der EU, aber die Kommission hat die Entscheidung per Presseerklärung bekannt gegeben.

Nachdem der Regelungsausschuss für Rechnungslegung am 27. Juni 2016 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben hat und die Dreimonatsfrist, innerhalb deren das Europäische Parlament und der Rat den Standard prüfen konnten, am 7. Oktober 2016 abgelaufen ist, hat die Kommission nun entschieden, IFRS 9 Finanzinstrumente endgültig in EU-Recht zu übernehmen.

Das vom IASB vorgesehene Datum der erstmaligen verpflichtenden Anwendung wird mit dem 1. Januar 2018 unverändert beibehalten. Die Anwendung von IFRS 9 erfolgt retrospektiv. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Damit ist es IFRS-Anwendern in der EU möglich, ab sofort auch isoliert die neuen Regelungen zur Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten anzuwenden und damit eine erfolgswirksame Erfassung von Wertänderungen zu vermeiden, die auf die eigene Bonität zurückgehen.

Mit IFRS 9 ändert sich die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Hinblick auf:

  • Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte: Das neue Klassifizierungsmodell beruht zum einen auf dem Geschäftsmodell, innerhalb dessen finanzielle Vermögenswerte gehalten werden (sog. Geschäftsmodellbedingung), und zum anderen auf der Art der vertraglichen Zahlungsströme, die einem finanziellen Vermögenswert insgesamt innewohnen (sog. Zahlungsstrombedingung). In Abhängigkeit dieser Bedingungen ergibt sich unter IFRS 9 entweder eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen im OCI oder zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen in der GuV.
  • Erfassung von Wertminderungen: Das neue Modell beruht auf erwarteten Verlusten und sieht grundsätzlich eine frühzeitige Verlusterfassung auf einheitlicher Basis vor: Der Anwendungsbereich erstreckt sich neben finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, auf Kreditzusagen, Finanzgarantien, Leasingforderungen und aktive Vertragsposten gemäß IFRS 15.
  • Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen: Die Regelungen zum sog. Hedge Accounting wurden in Hinblick auf eine stärkere Annäherung an das betriebliche Risikomanagement überarbeitet, aber nicht grundlegend verändert. Gleichwohl steht es Anwendern frei, bis auf weiteres die Regelungen zum Hedge Accounting des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung entweder vollständig oder nur in Hinblick auf die Regelungen zum Portfolio Hedge Accounting anzuwenden.

Die unter IAS 39 bestehenden Regelungen zum Anwendungsbereich sowie zur Ein- und Ausbuchung wurden weitgehend unverändert in IFRS 9 übernommen.

Infolge von IFRS 9 ergeben sich Folgeänderungen an anderen IFRS. Diese betreffen hauptsächlich IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sowie IAS 1 Darstellung und Ausweis. Insbesondere aufgrund des neuen Klassifizierungs- sowie des neuen Wertminderungsmodells ergeben sich in großem Umfang veränderte bzw. erweiterte Angabepflichten.

Die Entscheidung wurde im Bank-und Finanzwesennewsletter und in einer Presseerklärung auf der Internetseite zur Berichterstattung durch Unternehmen der EU-Kommission bekanntgegeben. Eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird in Kürze erwartet. Bis dahin stehen die obigen Inhalte noch unter Vorbehalt.

Zwei Papiere des AASB für die nächste ASAF-Sitzung

25.11.2016

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat zwei Papiere veröffentlicht, die die Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) während ihrer nächsten Sitzung am 8. und 9. Dezember 2016 erörtern werden: eins zu digitalen Währungen und eins zur länderspezifischen Berichterstattung.

In Digital currency – A case for standard setting activity wird empfohlen, dass der IASB einen Standard entwickelt, mit dem die Bilanzierung von Anteilen an immateriellen Vermögenswerten oder anderen verbrauchsgutartigen Vermögenswerten adressiert wird, die keine Finanzinstrumente oder Vorräte sind. Nach Ansicht des AASB bieten die bestehen Möglichkeiten (IAS 2 oder IAS 38) keine relevanten Informationen für Abschlussadressaten, und der Sachverhalt unterstreicht das größere Problem, dass es in den IFRS derzeit keinen Standard gibt, der sich Anteilen an immateriellen Vermögenswerten oder anderen verbrauchsgutartigen Vermögenswerten widmet, die keine Finanzinstrumente oder Vorräte sind.  Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

Das zweite Papier informiert über den aktuellen Stand des AASB-Ansatzes in Bezug auf länderspezifische Berichterstattung. Es wird argumentiert, dass der wesentliche Anteil der Initiativen für mehr Steuertransparenz bislang von den Steuerbehörden kommt. Um in einem sich stets wandelnden Regulierungsumfeld relevant zu bleiben, sei es hohe Zeit, dass die Standardsetzer eine Führungsrolle bei der Verbesserung der Angaben zu Ertragsteuern für Abschlussadressaten übernehmen. Auch dieses Papier steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

EBA stößt zweite Analyse der Auswirkung von IFRS 9 auf Banken an

25.11.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) wird eine zweite Auswirkungsanalyse durchführen, um Anhand einer Stichprobe von 50 Finanzinstituten in der EU die Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu eruieren.

Die zweite Analyse baut auf den Ergebnissen der ersten auf, zu der am 10. November 2016 ein abschließender Bericht veröffentlicht wurde. Wie angekündigt geht EBA davon aus, dass die Institute jetzt detailliertere und akkuratere Einblicke in ihre Umsetzung von IFRS 9 geben können. Die erste Analyse erfolgte in einem recht frühen Umsetzungsstadium. Die Ziele der zweiten Analyse entsprechenden denen der ersten: Untersuchung der Auswirkungen von IFRS 9 auf das regulatorische Eigenkapital der Banken, des Zusammenwirkens von IFRS 9 und anderen aufsichtlichen Vorschriften sowie von Umsetzungsproblemen bei IFRS 9.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite der EBA zur Verfügung.

Podcast des IASB zu vorläufigen Entscheidungen des IASB im Rahmen des Versicherungsprojekts

24.11.2016

Der IASB hat einen Podcast freigegeben, in dem die Erörterungen bei seiner Sitzung im November 2016 zu Sachverhalten, die sich bei der externen Überprüfung des Entwurfs von IFRS 17 'Versicherungsverträge' und bei der endgültigen Formulierung bisher ergeben haben, zusammengefasst werden.

Während der Sitzung zu Versicherungsverträgen hat der Board außerdem entschieden, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf den 1. Januar 2021 festzulegen

Der englischsprachige Podcast (ca. 9 Minuten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2016/1

24.11.2016

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der am 28. Juni 2016 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2016/1 stellt eine Kombination zweier laufender Umsetzungsprojekte des IASB dar.

EFRAG hatte am 27. Juli 2016 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 9. November 2016 die endgültige Stellungnahme folgte. Darin hatte EFRAG die Vorschläge generell unterstützt, aber der Meinung Ausdruck verliehen, dass der ‘Screening Test’ wie derzeit vorgesehen zum Teil zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Bericht zur Corporate-Governance-Policy in der EU

24.11.2016

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel 'Corporate Governance Policy in the European Union: Through an Investor’s Lens' veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass Anleger der Meinung sind, dass in Europa immer noch viel getan werden kann, um die Mechanismen zu vereinfachen, mit denen die Rechenschaftspflicht der Unternehmen gestärkt werden und der maximale Nutzen aus den Reformen gezogen werden kann, die bereits durchgeführt wurden.

In den Ergebnissen wird festgehalten, dass Anleger vielen Anliegen von Interessenkreisen gegenüber offen sind - beispielsweise bei Diversität, Umweltberichterstattung und allgemein gutem Sozialverhalten von Unternehmen generell. Die Bilanzrichtlinie von 2013 mit Vorschriften zur länderspezifischen Berichterstattung in den Rohstoffindustrien und die Änderungen an der Bilanzrichtlinie 2014 mit dem Schwerpunkt auf der Angabe von nichtfinanziellen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungssachverhalten (Environment, Social und Governance, ESG), Nachhaltigkeit und Diversität werden als Beispiele für die Notwendigkeit einer integrierten Berichterstattung und der Harmonisierung von Berichterstattungs- und Angabevorschriften einschließlich im nichtfinanziellen Bereich angeführt.

Der Bericht steht Ihnen in verschiedenen Tiefen auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung (Abstrakt, vollständiger Bericht als PDF, Zusammenfassung, Quellen).

Sitzungspapiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

24.11.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 30. November 2016 in Berlin tagen. Am 1. Dezember 2016 findet dann eine gemeinsame Sitzung mit dem HGB-Fachausschuss statt, an die sich eine Sitzung des HGB-Fachausschusses allein anschließt. Der größte Teil der Papiere für alle Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 55. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Entwurf einer Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf Änderungen an IFRS 4 im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 (erwartet Anfang nächster Woche)
  • Entwurf einer Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 16
  • Interpretationsaktivitäten
  • IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zur Wertminderung nach IFRS 9
  • Pensionsverpflichtungen - Umklassifizierung von beitragsorientierten Plänen in leistungsorientierte Pläne

Die Papiere für diese Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 10. gemeinsamen Sitzung werden IFRS-Fachausschuss und HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht – Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes in einen DRS
  • DRS 20 Konzernlagebericht – Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes in einen DRS (Detailregelungen)

Die Papiere für diese Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 30. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Vorstellungen zur künftigen Zusammenarbeit im Fachausschuss
  • Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen

Die Papiere für diese Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Newsletter zu den DPR-Prüfungsschwerpunkten 2017

23.11.2016

Am 28. Oktober 2016 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2016 gesetzt werden werden. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) folgte mit der Bekanntgabe ihrer Prüfungsschwerpunkte für 2017 am 3. November 2016.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat zu den Prüfungsschwerpunkten der DPR, die die von ESMA mit umfassen, einen Newsletter verfasst in dem diese ausführlich erläutert werden. Sie können sich den Newsletter hier herunterladen.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

23.11.2016

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2016 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2016 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Thematisiert werden in der diesjährigen Ausgabe u.a. das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Zweifelsfragen zur Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), neue Standards des DRSC sowie die Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des globalen Erstellerforums

23.11.2016

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Dienstag, den 29. November 2016 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Dienstag, 29. November 2016 (13:00h-16:30h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB und des Interpretations Committee
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Kommerzielle Publikationen der Weiterbildungsinitiative — mögliche Verbesserung der Nützlichkeit von
    • A Guide through IFRS Standards ("grünes Buch"); und
    • A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors (Einweisung in die IFRS für Führungskräfte)
  • Definition eines Geschäftsbetriebs

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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