Juli

EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

15.07.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft zu Bewerbungen für ihren Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) auf.

Zehn der sechzehn Mitglieder von TEG erreichen das Ende ihrer derzeitigen Amtszeit am 31. März 2020 und eins der Länderverbindungsmitglieder das Ende seiner derzeitigen Amtszeit am 31. Oktober 2019. Obwohl alle Mitglieder wiederberufen werden können, begrüßt die EFRAG ausdrücklich alle Bewerbungen und sucht insbesondere Kandidaten aus Mittel- und Osteuropa und aus allen anderen Ländern, die noch nicht in TEG vertreten sind.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusätzliche IASB-Sitzung im August

15.07.2019

Der IASB, der normalerweise keine Sitzungen im August abhält, wird am 28. August eine zusätzliche Sitzung abhalten, um die Rückmeldungen zu erörtern, die zum IASB-Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingegangen sind.

Der Entwurf ED/2019/1 wurde am 3. Mai 2019 veröffentlicht, und Rückmeldungen wurden bis zum 17. Juni 2019 erbeten. Die Papiere für die Sitzung werden zu gegebener Zeit auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

ESMA-Antwort auf die EFRAG-Umfrage zu Alternativen für die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten

15.07.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihre Antwort auf die aktuelle Konsultation vorgelegt, die sich mit den (potenziell unangemessenen) Rechnungslegungsvorschriften für Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Instrumente befasst, die in einem langfristigen Geschäftsmodell gehalten werden. In der Konsultation scheint EFRAG zu behaupten, dass die derzeitigen Bewertungsvorschriften nach IFRS 9 unangemessen sein könnten - eine Ansicht, die von ESMA nicht unterstützt wird.

Zusätzlich zum ausgefüllten Fragebogen hat die ESMA ein Anschreiben beigefügt, in dem die folgenden Punkte hervorgehoben werden:

  • Die Angabe von Finanzinformationen sollte sich weiterhin darauf konzentrieren, die wirtschaftliche Realität neutral darzustellen, und gleichzeitig vermeiden, Strukturierungsmöglichkeiten zu schaffen.
  • Die gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 9 führen bereits zu einer angemessenen Darstellung von Finanzinstrumenten. Insbesondere die wirtschaftlichen Merkmale von Eigenkapitalinstrumenten würden durch eine kostenorientierte Bewertung in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere wenn die Zeitwertinformationen zuverlässig und verfügbar sind.
  • Bedenken in Bezug auf die berichtete Volatilität werden anerkannt, jedoch bietet IFRS 9 eine Möglichkeit, diese Volatilität zu mindern.
  • Mögliche Auswirkungen von IFRS 9 auf langfristige Investitionsentscheidungen sind noch nicht abschätzbar.
  • ESMA ist derzeit nicht bekannt, dass die Anwendung von IFRS 9 Hindernisse für langfristige Investitionsentscheidungen verursacht oder abschreckend wirkt.
  • Die Entwicklung eines alternativen Bilanzierungsmodells für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Instrumente, bevor konkrete Hinweise auf Probleme für langfristige Investitionen, die sich aus der Anwendung von IFRS 9 ergeben, identifiziert wurden, kann zu einer Lösung führen, die letztlich nicht wirksam ist.

ESMA kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Im Einklang mit den oben genannten Erwägungen unterstützt ESMA zum jetzigen Zeitpunkt keine der im Hintergrunddokument von EFRAG dargestellten alternativen Rechnungslegungslösungen.

Auf der Internetseite von ESAM finden Sie das Anschreiben und den ausgefüllten Fragebogen.

ESMA veröffentlicht aktualisiertes ESEF-Berichterstattungshandbuch

15.07.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Aktualisierung ihres Berichtshandbuchs zum europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht. Das Handbuch richtet sich an alle Marktteilnehmer, die an der Umsetzung der Anforderungen der ESEF-Verordnung und insbesondere an der erstmaligen Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses in Inline XBRL beteiligt sind.

Das Handbuch wurde von ESMA ursprünglich im Dezember 2017 veröffentlicht. Es soll eine Anleitung zu den häufigsten Problemen geben, die bei der Erstellung von Inline-XBRL-Instanzdokumenten in Übereinstimmung mit der ESEF-Verordnung auftreten. Aufgrund von Rückmeldungen der Marktteilnehmer beschloss ESMA, eine überarbeitete Version des Handbuchs zu veröffentlichen, um die bestehenden Leitlinien zu erweitern und die in der ursprünglichen Veröffentlichung enthaltenen Leitlinien zu aktualisieren.

Sie können sich das aktualisierte Handbuch hier von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Rückmeldungen zur EFRAG-Frühphasenanalyse des Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

15.07.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Arbeitspapier veröffentlicht, das eine frühzeitige Analyse einiger möglicher Auswirkungen des IASB-Diskussionspapiers DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' bietet.

Die EFRAG-Analyse bot eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen der Vorschläge im Diskussionspapier. Es bot umfassende Untersuchungen und könnte zu einer umfassenderen Auswirkungsanalyse beitragen, wenn der IASB das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital in seiner derzeitigen Form weiter fortführt. Diese Frühphasenanalyse war auch eine Pilotstudie zur Bewertung möglicher breiterer Auswirkungen bei der Entwicklung neuer IFRS-Vorschriften.

In der jetzt veröffentlichten Zusammenfassung werden die Rückmeldungen erläutert, die EFRAG zum Arbeitspapier erhalten hat.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

15.07.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 27. Juni 2019 in Berlin getagt. Von der Sitzung ist jetzt ein Ergebnisbericht verfügbar.

Während seiner 43. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juli 2019

12.07.2019

Der IASB wird vom 22. bis 25. Juli 2019 in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen, wobei der 23. Juli genau wie im Juni 2018 für gemeinsame Unterrichtseinheiten mit dem FASB vorgesehen ist.

IASB und FASB werden gemeinsam folgende Themen erörtern:

  1. Segmente: Gezielte Verbesserungen
  2. Primäre Abschlussbestandteile / Erfolgsberichterstattung
  3. Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital / Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital
  4. IBOR-Reform
  5. Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten / Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  6. Angabeninitiative / Angabenrahmenkonzept
  7. Umsetzung neuer Standards (Erlöserfassung und Leasingverhältnisse)

Beim 5. gemeinsamen Tagesordnungspunkt gehen FASB und IASB derzeit unterschiedliche Wege, da der FASB jüngst eine Einladung zur Stellungnahme herausgegeben hat, in der gefragt wird, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll, während der IASB dies in seiner Junisitzung ausgeschlossen hat (allerdings mit knapper Mehrheit). Der Ausgang des FASB-Projekts hätte sicher Einfluss auf das IASB-Projekt.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2019

11.07.2019

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2019 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie. Die Linkbase wurde entwickelt, um die Datenqualität von IFRS-Einreichungen im XBRL-Format zu verbessern und zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, IFRS-Konzepte und ihre Bedeutung aus fachlicher und berichterstattungstechnischer Sicht besser zu verstehen.

Für Ersteller bietet die Linkbase zusätzliche Validierungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Einträge in ihren Einreichungen korrekt und konsistent sind. Allgemein hilft die Linkbase Einreichungen zu verbessern, die mit Hilfe der IFRS-Taxonomie 2019 erstellt wurden.

Weitere Informationen stehen Ihnen in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

FASB konsultiert zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

11.07.2019

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Einladung zur Stellungnahme 'Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill' veröffentlicht, in der er festhält, dass er in jüngster Zeit erörtert hat, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte. Nach US-GAAP ist derzeit ein Wertminderungsmodell für Geschäfts- oder Firmenwerte vorgeschrieben.

Der IASB hat sich auch mit der Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, die Abschreibung nicht wieder einzuführen, und sich stattdessen auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung zu konzentrieren. Er bestätigte diese Entscheidung in seiner Sitzung im Juni 2019. Das Papier war jedoch das am heftigsten diskutierte Papier während der Sitzung, weil sich die Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung als sehr schwierig herausgestellt hat, und die Entscheidung war sehr knapp. Der IASB beschloss schließlich mit 8 zu 6 Stimmen, seine vorläufige Auffassung zu bestätigen, die Abschreibung nicht wieder einzuführen und ein reines Wertminderungsmodell beizubehalten.

Die Einladung zur Stellungnahme des FASB bietet eine umfassende Analyse der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie einen Vergleich mit dem IASB-Ansatz und dem Ansatz des japanischen Standardsetzers ASBJ.

Antworten auf seine Einladung zur Stellungnahme erbittet der FASB bis zum 7. Oktober 2019. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung, einem kurzen einführenden Video und der Einladung zur Stellungnahme auf der Internetseite des FASB.

Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zu Übertragungen ohne direkte Gegenleistung

10.07.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Übertragungen ohne direkte Gegenleistung vom November 2018 veröffentlicht.

Im Diskussionspapier Non-exchange transfers: A role for societal benefit? wurde die Bilanzierung von Übertragungen untersucht, bei denen ein Unternehmen Werte erhalten (oder gegeben) hat, ohne im Gegenzug direkt den annähernd gleichen Wert zu geben (oder zu erhalten).

In der jetzt veröffentlichten Zusammenfassung werden die Rückmeldungen erläutert, die EFRAG zum Diskussionspapier erhalten hat.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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