DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

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22.11.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen vorgeschlagenen Änderungen genommen, die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen sollen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben.

Das DRSC unterstützt insgesamt die im Standardentwurf verfolgte Zielsetzung des IASB, Unternehmen darin zu bestärken, sich auf solche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zu beschränken, die für Abschlussadressaten relevant sind, und unwesentliche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wegzulassen. Man ist ebenfalls der Ansicht, dass die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Praxis häufig die Vorschriften der Standards im Wortlaut wiederholen und daher nur in begrenztem Umfang unternehmensspezifische Informationen enthalten.

Allerdings geht das DRSC nicht davon aus, dass die Zielsetzung des IASB dadurch erreicht wird, indem die Verpflichtung zur Angabe der „maßgeblichen“ Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Verpflichtung zur Angabe der „wesentlichen“ Methoden ersetzt wird. Nach Meinung des DRSC sollten die Änderungsvorschläge deutlicher die Abgrenzung zwischen solchen Angaben, die für den Abschlussadressaten relevant sind und daher gemacht werden sollten, und solchen Angaben, die keinen Informationswert aufweisen und weggelassen werden sollten,
herausarbeiten.

In der Stellungnahme begrüßt das DRSC ferner, dass der Änderungsentwurf auch Anwendungsleitlinien und -beispiele für das IFRS-Leitliniendokument 2 vorsieht. Allerdings konzentrierten sich diese Beispiele auf die Identifizierung von Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nur den Wortlaut einzelner IFRS wiederholen. Das DRSC schlägt daher vor, dass der IASB gleichermaßen Positivbeispiele entwickeln sollte, die die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen (d.h. unternehmensspezifische Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Abschlussadressaten relevante Informationen liefern) besser verdeutlichen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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