September

Antworten auf die ESMA-Konsultation zu Kurzfristigkeit an den Finanzmärkten

09.09.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat im Juli 2019 eine Konsultation eingeleitet, die darauf abzielte, Erkenntnisse über den potenziellen kurzfristigen Druck auf Unternehmen aus dem Finanzsektor zu sammeln. Die einzelnen Antworten auf die Konsultation sind jetzt verfügbar.

Teil der Konsultation war ein Fragebogen, der ESMA bei der Analyse potenzieller Quellen für unangemessenen Kurzfristigkeit unterstützen soll, um Bereiche zu ermitteln, in denen bestehende Regeln zur Minderung unangemessenen Kurzfristigkeit beitragen können, und Bereiche, in denen die Regeln den kurzfristigen Druck verstärken können.

Abschnitt IV des Fragebogens "Die Rolle des beizulegenden Zeitwerts bei der besseren Investitionsentscheidung" enthielt Fragen darüber, ob und wie sich der beizulegende Zeitwert auf die Fähigkeit der Finanzberichterstattung auswirken kann, relevante und zuverlässige Informationen über Eigenkapitalinstrumente zu liefern, die für langfristige Investitionszwecke gehalten werden. Mit Hilfe dieser Fragen wollte ESMA einschätzen, wie sich die Bewertung zum und Angabe des beizulegenden Zeitwerts auf die Wahl eines kurz- oder langfristigen Horizonts auswirken kann.

Zugang zu den ausgefüllten Fragebögen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA.

Mitschnitte von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC diese Woche

06.09.2019

Die Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 5. und 6. September 2019 in Berlin stattfand, sind jetzt verfügbar.

Während seiner 77. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

06.09.2019

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 18. und 19. September 2019 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 18. September 2019 (9:00h-17:45h)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Auswirkung von Technologie auf den Anlageprozess (Einführung und Einzelgruppensitzungen)
  • Einheitliche Übernahme und Anwendung der IFRS
  • Auswirkung von Technologie auf den Anlageprozess (Rückmeldungen)
  • Wirksames Risikomanagement (Einführung und Einzelgruppensitzungen)
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Aktuelles vom Board

Donnerstag, 19. September 2019 (9:15h-14:45h)

  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen (Einführung und Einzelgruppensitzungen)
  • Agendakonsultation 2020 — Vorgeschlagener Ansatz
  • Wirksames Risikomanagement (Rückmeldungen)
  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen (Rückmeldungen)
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

05.09.2019

Das IFRS Interpretations Committee wird am 17. September 2019 in London tagen und 9 Themen erörtern, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

IVSC beginnt Artikelreihe zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

05.09.2019

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC hat den ersten Artikel in einer Reihe veröffentlicht, in der untersucht wird, ob die Prinzipien der Unternehmensbewertung mit dem Konzept der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten vereinbar sind. Die Reihe zielt darauf ab, die öffentliche Diskussion zu fördern, indem sie bestimmte grundlegende Fragen in diesem Bereich untersucht, um Abschlussersteller, Prüfer und Adressaten zu informieren und den Kapitalmarkt zu unterstützen.

Der erste Artikel Is Goodwill a Wasting Asset? kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IVSC-Website abgerufen werden.

 

Rede des IASB-Vorsitzenden in Korea

04.09.2019

In einer Rede bei der Feier zum 20-jährigen Bestehen des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) würdigte der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, den Beitrag Koreas zur internationalen Standardsetzung und ging der Frage nach, wie man als Standardsetzer in sich wandelnden Zeiten relevant bleiben kann.

Hoogervorst begann mit einem Rückblick auf die gemeinsame Geschichte von IASB und KASB. Er hielt auch die Beiträge des KASB zur internationalen Finanzberichterstattung fest und ging insbesondere auf Fragen der Übersetzung der in Englisch formulierten IFRS ein, wo Korea deutlich dazu beigetragen habe, dem IASB klarzumachen, dass Voraussetzung für gute Übersetzungen immer gute Originale sind.

Er wendete sich dann der Zukunft der Finanzberichterstattung und der Frage der Relevanz in einer sich wandelnden Welt zu. Er stellte fest: "Um relevant zu bleiben, müssen wir uns anpassen." Hoogervorst bekräftigte seine Ansicht, dass es unwahrscheinlich sei, dass der IASB sich mit Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen wird, betonte aber deren Bedeutung. Er wies auch auf die Arbeit hin, die die KASB unternimmt, um die Lücke zwischen Buchwert und Marktwert von Unternehmen zu schließen - der KASB untersucht die Möglichkeit einer separaten Darstellung wesentlicher immaterieller Vermögenswerte.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie das Manuskript der vollständigen Rede von Hoogervorst in englischer Sprache.

EFRAG-Untersuchungen zu Kryptovermögenswerten

04.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) untersucht derzeit Herausforderungen im Bereich der Rechnungslegung, die im Rahmen der bestehenden IFRS nicht behandelt werden. In diesem Zusammenhang sucht sie nach Rückmeldungen von Experten für Kryptovermögenswerte.

EFRAG ist bestrebt, mit Fachleuten und Praktikern zusammenzuarbeiten, um die folgenden Punkte zu diskutieren:

  • Emission durch Erstausgabe von Münzen und ähnlichen Platzierungen;
  • Holding- und Investitionstätigkeiten sowie Zahlungsdienste;
  • Depot- und Lagerdienstleistungen; und
  • Mining-Dienstleistungen.

Die Befragungen erfolgen durch telefonische Interviews, und die Fragen werden vor dem Interview mitgeteilt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

03.09.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Nick Anderson die neuen Angabevorschriften in den eng umrissenen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17.

Insbesondere bietet diese Ausgabe Einblicke in die vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit Provisionen für kurzfristige Versicherungsverträge mit erwarteter Verlängerung und mit der Gewinnerfassung bei langfristigen Versicherungsverträgen mit Anlageerträgen.

Proposed amendments to IFRS 17 — making it easier for insurers to explain their results steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

03.09.2019

Im Nachgang der Augustsitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. Juli 2019.

Stan­dardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Änderungen an IFRS 17 — die erhaltenen Rückmeldungen sollen im November 2019 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — nach Veröffentlichung des Entwurfs (Stellungnahme noch bis zum 29. November 2019 möglich) sollen die erhaltenen Rückmeldungen im November 2019 erörtert werden
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung (Phase 1) — nach Abschluss der erneuten Erörterungen im August wird der Stab nun die endgültigen Änderungen zwecks Veröffentlichung erarbeiten (kein Zeitpunkt für die Veröffentlichung angegeben)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung (Phase 2) — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen (kein Zeitpunkt für die geplante Veröffentlichung eines Entwurfs angegeben)

Forschungsprojekte

  • Frage-und-Antwort-Dokument der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen, die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll im vierten Quartal 2019 beginnen

Sonstige Projekte

  • Aktualisierte Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll im Oktober 2019 beginnen (zuvor: viertes Quartal 2019)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. Juli 2019 und 3. September 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

02.09.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 6. September 2019 per Webcast tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Es sollen die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 erörtert werden.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

02.09.2019

Am 29. und 30. August 2019 fand in Norwalk die 26. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten, IBOR-Reform, Bilanzierung von Leasingverhältnissen sowie Erfolgsberichterstattung und entsprechende Angaben.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im ersten Quartal 2020 in Tokio stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

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