2019

IASB kündigt siebtes Forschungsforum an

17.09.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 2. und 3. November 2020 sein siebtes Forschungsforum in Oxford abhalten.

Das Forum wird in Zusammenarbeit mit dem Journal Accounting and Business Research (ABR) durchgeführt. In der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen, die die Standardsetzungstätigkeit des IASB unterstützen können, werden die folgenden Bereiche als von besonderem Interesse hervorgehoben:

  • Leistungskennzahlen einschließlich alternative (von der Unternehmensleitung definierte) Erfolgskennzahlen
  • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung und Lageberichterstattung
  • Bessere Angaben
  • Vergleichbarkeit von Finanzinformationen
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Equity-Bilanzierung
  • Finanzinstrumente und insbesondere Auswirkungsanalysen
  • Erlöse aus Verträgen mit Kunden und insbesondere Auswirkungsanalysen
  • Leasingverhältnisse und insbesondere Auswirkungsanalysen
  • Projekte zu allen anderen Themen auf der Forschungsagenda des IASB oder in der Forschungspipeline

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Anwendung in der Schweiz rückläufig

17.09.2019

Der Lehrstuhl für Auditing and Internal Control der Universität Zürich erstellt jährlich einen Report, der die Geschäftsberichte aller über 200 an der SIX Exchange im Swiss Performance Index (SPI) notierten Unternehmen auswertet im Hinblick auf Informationen zur Revision, den Revisionsstellen und den angewendeten Rechnungslegungsstandards. Der Report 2019 liegt jetzt vor.

In Bezug auf angewendete Rechnungslegungsstandards (Abschnitt 5 des Reports) wird insbesondere Folgendes festgehalten:

  • Im SPI sind die IFRS als Rechnungslegungsstandards am weitesten verbreitet (54%), gefolgt von Swiss GAAP FER (33%) und US-GAAP (5%).
  • Der Anteil der IFRS-Anwender ist seit 2013 um 12% zurückgegangen. Zur gleichen Zeit ist der Anteil der Swiss GAAP FER-Anwender von 53 Unternehmen im Jahr 2013 auf 68 gestiegen. Seit dem Jahr 2013 gab es insgesamt 19 Wechsel der angewendeten Rechnungslegungsstandards, wobei alle einen Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER betrafen.
  • Viele Unternehmen verweisen bei der Wahl der angewendeten Rechnungslegungsstandards auf die Praxisnähe von Swiss GAAP FER, ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis sowie die Anpassung an schweizerische Gegebenheiten.
  • Ein weiterer Grund für die Häufung der Wechsel zu Swiss GAAP FER in den letzten Jahren könnte IFRS 16 sein, der seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist und bei vielen Unternehmen einen deutlichen Einfluss auf das Bilanzbild und auf Schlüsselkennzahlen hat. Die Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverhältnisse blieben bei Swiss GAAP FER unverändert.
  • Wenig wahrscheinlich ist jedoch, dass große börsennotierte Unternehmen die Rechnungslegungsstandards wechseln, weil internationale Kapitalgeber international vergleichbare Finanzberichterstattung fordern, was durch die Anwendung von IFRS besser ermöglicht wird als durch Swiss GAAP FER.

Zugang zum vollständigen Report in deutscher Sprache haben Sie hier.

 

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

17.09.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2019/4 'Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17' genommen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen will der IASB Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

Das DRSC begrüßt die außerordentlichen Bemühungen des IASB und unterstützt die Änderungsvorschläge sehr. Es stimmt der Prämisse des IASB zu, dass etwaige Änderungen an IFRS 17 die laufende Umsetzung des Standards nicht nenneswert behindern dürfen. Obgleich jegliche Verzögerungen für Anwender mit erheblichen Zusatzkosten verbunden wären, hält das DRSC die Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr für sachgerecht. Eine Verschiebung darüber hinaus wäre nach Meinung des DRSC aus Sicht deutscher Adressatengruppen allerdings bedenklich.

In Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen hält das DRSC folgende für nachbesserungswürdig:

  • die Vorschläge in Bezug auf Rückversicherungsverträge, die zwar in die richtige Richtung gingen, jedoch den Kreis der von der Änderung profitierenden Vertragsarten zu sehr und unnötig einengten;
  • die Anwendungsvoraussetzungen für die Nutzung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode, bei dem der Wortlaut nachgeschärft werden könnte; sowie
  • geringfügige Sachverhalte, bei denen das DRSC teils Klarstellungs- oder Verbesserungsbedarf erkennt.

Mit Blick auf die Themen, für welche der IASB keine Änderungen vorschlägt, stimmt das DRSC den IASB-Entscheidungen und den Beweggründen grundlegend zu. Allerdings sei in Bezug auf die Themen „Jahreskohorten“, Unternehmenszusammenschlüsse, Zwischenberichte sowie Vergleichszahlen zum Übergangszeitpunkt die IASB-Begründung zwar nachvollziehbar, sie berücksichtige das Kosten-Nutzen-Verhältnis aber nicht angemessen. Daher regt das DRSC eine erneute Erörterung dieser Themen an.

Die englischsprachige Stellungnahme (insgesamt 15 Seiten bestehend aus allgemeinem Anschreibung mit Zusammenfassung der Aussagen und zwei detaillierten Anhängen) finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im September 2019

13.09.2019

Der IASB wird vom 24. bis 26. September 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 15 Themen erörtert werden.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Agendakonsultation
  • Forschungsprogramm
  • IFRS-Umsetzungsfragen — Belastende Verträge
  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung (Phase 2)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Lageberichterstattung
  • Angabeninitiative — Angabeziele in IFRS 13
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Tochterunternehmen, die KMU sind
  • Rohstoffindustrien
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10–12

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

13.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht.

Der Entwurf befasst sich mit der Unsicherheit in der Praxis, wie ein Unternehmen die Befreiung von der Ersterfassung in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 Ertragsteuern auf Transaktionen anwendet, die beim erstmaligen Ansatz sowohl einen Vermögenswert als auch eine Verbindlichkeit begründen und zu temporären Differenzen in gleicher Höhe führen können.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend, stellt jedoch in Frage, ob der Ansatz des IASB ("Bruttomethode"), der die Buchungseinheit in IAS 12 als Vermögenswert und Verbindlichkeit und nicht als einzelne Transaktion betrachtet, angesichts der Komplexität der beste Ansatz ist. EFRAG hat auch Bedenken hinsichtlich der Ansatzobergrenze in Textziffer 22A(b) für eine latente Steuerschuld und der Folgen dieses Vorschlags in den Folgeperioden.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 25. Oktober 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

RAR stimmt für die Übernahme von Änderungen an IFRS 3

13.09.2019

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich am 6. September 2019 für eine Übernahme von 'Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)' ausgesprochen.

Die endgültige Übernahme der Änderungen wird im vierten Quartal 2019 erwartet.

Sie können sich hier einen aktualisierten EFRAG-Statusbericht herunterladen, in dem die Entscheidungen des RAR widergepiegelt werden.

FASB schlägt Änderungen der Klassifizierung von Schulden vor, die zu einer Annäherung von US-GAAP und IFRS führen würden

13.09.2019

Das US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine überarbeitete Fassung seiner vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Simplifying the Classification of Debt in a Classified Balance (Current Versus Noncurrent)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Übereinstimmung von US-GAAP mit den IFRS verbessern, insbesondere mit IAS 1 Darstellung des Abschlusses, der Leitlinien für die Klassifizierung von Schulden enthält. Im Entwurf wird festgehalten, dass der FASB bei der Entwicklung seiner Vorschläge zur Klassifizierung von Schulden die Leitlinien von IAS 1 berücksichtigt hat. Darüber hinaus steht die Entscheidung des FASB, das Schuldenklassifizierungsprinzip auf nachträgliche Refinanzierungen von Schulden anzuwenden, im Einklang mit den Leitlinien in IAS 1. Allerdings würden nach wie vor Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS bei der Klassifizierung von Fremdkapitalvereinbarungen mit Vertragsverletzungen bestehen.

Der IASB hat derzeit ein Projekt zur Änderung von IAS 1 auf der Agenda, das sich speziell mit der Klassifizierung von Schulden befasst. Endgültige Änderungen an IAS 1 werden derzeit im vierten Quartal 2019 erwartet.

Zugang zum Entwurf haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des FASB. Stellungnahmen werden bis zum 28. Oktober 2019 erbeten.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

12.09.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 16. und 17. September 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Der größte Sitzungsteil ist den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 gewidmet - insgesamt sechs Stunden.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

11.09.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 11. September 2019 in Berlin getagt. Mitschnitte von der Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 44. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ESMA setzt Reihe von Schulungsvideos zu ESEF fort

11.09.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat das dritte einer Reihe von Schulungsvideos veröffentlicht, die die Marktteilnehmer durch die neuen Anforderungen des European Single Electronic Format (ESEF) führen sollen, das 2020 in Kraft treten wird.

Das neue Video beantwortet zehn Fragen, die Marktteilnehmer der ESMA und den nationalen zuständigen Behörden häufig zur ESEF-Verordnung stellen.

Bitte klicken Sie hier, um das siebenminütige Video auf YouTube zu sehen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.