2019

Jährlicher ECON-Meinungsaustausch mit Hans Hoogervorst und Erkki Liikanen

26.02.2019

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und Erkki Liikanen, den Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, heute Morgen zum üblichen jährlichen Meinungsaustausch eingeladen. IFRS 17 'Versicherungsverträge' und allgemeinere Unternehmensberichterstattung dominierten als Themen.

In Bezug auf IFRS 17 betonte Hoogervorst die Bemühungen des IASB, die Umsetzung zu unterstützen. Er hielt fest, dass der IASB sich immer bereit erklärt hätte, die Lösung von Problemen in Betracht zu ziehen, die während der Umsetzungsphase offensichtlich werden, solange ihre Lösung den Umsetzungsprozess nicht stören würde. Er erläuterte die Liste der Themen, mit denen sich der IASB befasst, und auch die vorläufige Entscheidung des IASB, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 um ein Jahr zu verschieben.

Bei der allgemeineren Unternehmensberichterstattung hielt Liikanen fest, dass die IFRS-Stiftung und der IASB sich der Tatsache bewusst sind, dass die Anleger mehr Informationen über langfristige Risiken und Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) wünschten. Hoogervorst verwies auf das Projekt des IASB zur Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung und hielt fest, dass der Lagebericht Platz für Informationen biete, die sich nicht ohne Probleme in den Jahresabschluss einfügen, aber dennoch finanzielle Auswirkungen haben können. Er nutzte die Gelegenheit auch, um eine Frage aus einem früheren Meinungsaustausch zur länderbezogenen Berichterstattung weiterzuverfolgen und erklärte, dass es zwar keine direkte Übereinstimmung mit den IFRS gebe, aber Informationen über beispielsweise risikoreiche Steuerstrategien auch sehr gut im Lagebericht berichtet werden könnten.

Es gab nur wenig Fragen aus dem fast leeren Raum, und diese konzentrierten sich hauptsächlich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Hoogervorst erläuterte, dass sich der IASB nicht als Standardsetzer für Nachhaltigkeitsberichterstattung sehe, da er a) nicht über das Fachwissen auf diesem Gebiet verfüge und b) es bereits viele Standardsetzer ("zu viele") auf diesem Gebiet gebe. Daher werde das aktualisierte Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zwar Leitlinien enthalten, wie Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht aufgenommen werden können, und Raum für solche Informationen bieten, aber es werde keine Standards für die Berichterstattung enthalten. Er stimmte auch zu, dass die Versicherungsbranche sehr stark den Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sei, stellte aber fest, dass zwischen den Informationen, die sich aus dem zukunftsgerichteten Standard selbst ergeben, und dem Lagebericht genügend Platz sei, um über diese Auswirkungen zu berichten. Schließlich hielt er fest, dass der Lagebericht auch der Ort sei, an dem über immaterielle Vermögenswerte und Kryptowährungen berichtet werden könne, die nicht vom Jahresabschluss erfasst werden.

Eine Aufzeichnung des Meinungsaustauschs ist auf der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar (Beginn um 09:11 Uhr, Ende um 09:54 Uhr). Es gibt zeitweise Probleme mit der Fassung in englischer Sprache und der in Originalsprache, aber alle anderen Übersetzungen funktionieren gut.

Weiteres Lernmodul zum IFRS für KMU zu speziellen Tätigkeiten

26.02.2019

Die IFRS-Stiftung hat ein weiteres eigenständiges Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern soll.

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen Anforderungen an die Rechnungslegung und Berichterstattung von KMU, die in den Bereichen Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Dienstleistungskonzessionen tätig sind, unter Anwendung von unter Anwendung von Abschnitt 34 Spezielle Tätigkeiten des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 34 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

25.02.2019

Der EFRAG-Board wird am 27. Febuar 2019 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Eigenkapitalinstrumenten: Diskussionspapier zu alternativen Bewertungsansätzen (geplante Verabschiedung zwecks Veröffentlichung)
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und sonstiges

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, über einen live Webcast die Sitzung zu verfolgen. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

ICAS und EFRAG sponsern Umfrage zu Diskontierungsfaktoren in der Bilanzierung von Altersvorsorgeleistungen

22.02.2019

Im Rahmen eines Forschungsprojektes über Diskontierung innerhalb der Jahresberichterstattung haben das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Umfrage zu Diskontierungsfaktoren veröffentlicht, die bei der der Bilanzierung von Altersvorsorgeleistungen Anwendung finden. Die Umfrage soll zum Verständnis beitragen, wie IAS 19 in der Praxis umgesetzt wird. Insbesondere von Interesse sind die Bandbreite der verwendeten Diskontierungsfaktoren und bestehende Anwendungsschwierigkeiten sowie alternative Vorgehensweisen.

Die Umfrage wird nur zwei Wochen zur Verfügung stehen. Ihre Beantwortung dauert nur zehn Minuten. Die Ergebnisse sollen später in Form eines Berichts zur Verfügung gestellt werden.

Weiterführende Informationen und den Zugang zur Umfrage finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Rechnungslegung in Großbritannien im Falle eines "no deal"-Brexit

22.02.2019

Der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) und das britische Wirtschaftsministerium haben Schreiben an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater veröffentlicht, in denen sie Informationen übermitteln, falls es bis zum 29. März 2019 keine Einigung über das Verlassen der EU gibt.

Hinsichtlich der Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards verweist das Schreiben zur Rechnungslegung auf den kürzlich veröffentlichen Gesetzentwurf The International Accounting Standards and European Public Limited-Liability Company (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019 (IAS SI). Das IAS SI ermächtigt den Minister, neue oder geänderte Standards zu übernehmen, und auch, diese Verantwortung zu delegieren. Es ist beabsichtigt, diese Funktionen an ein neu gegründetes unabhängiges britisches Endorsementorgan zu delegieren. Dieses soll 2019 seine Arbeit aufnehmen, sobald die entsprechende Infrastruktur und die entsprechenden Mitarbeiter vorhanden sind.

Was die bestehenden von der EU übernommenen IAS betrifft, so wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Withdrawal Act zum Zeitpunkt des Austritts die bereits in der EU übernommenen Standards in britisches Recht umsetzt, um Kontinuität zu gewährleisten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der britischen Regierung zur Verfügung:

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

22.02.2019

Das IFRS Interpretations Committee wird am 5. und 6. März 2019 in London tagen und elf Themen erörtern, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue Boardmitglieder für den IASB

22.02.2019

Die Treuhänder bitten um Nominierungen, um drei Vakanzen im IASB zu füllen. Es wird um Bewerbungen aus den Regionen Nord- und Südamerika, Afrika und Asien/Ozeanien gebeten.

Die neuen IASB-Mitglieder sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei Jahre möglich. Nominierungen werden bis zum 22. März 2019 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB-webcast zu internationaler grenzüberschreitender Anlagetätigkeit

21.02.2019

Der IASB hat einen Webcast des IASB-Mitglieds Ann Tarca veröffentlicht, in dem die Auswirkungen der Übernahme der IFRS auf die grenzübergreifende Anlagetätigkeit erörtert wird.

Der Webcast gibt einen Überblick über "die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Übernahme der IFRS durch Länder zu verschiedenen Themen wie Vergleichbarkeit von Abschlüssen und ausländischen Direktinvestitionen".

Für weiterführende Informationen verweisen wir Sie auf die Presseerklärung und den Webcast (9 Minuten) auf der Internetseite des IASB.

Amtszeit von deutschem IASB-Boardmitglied verlängert

21.02.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die zweite Amtszeit von IASB-Boardmitglied Martin Edelmann um ein Jahr verlängert. Edelmann befindet sich derzeit in seiner zweiten Amtszeit beim IASB, die ursprünglich im Juni 2020 enden sollte und nun am 30. Juni 2021 enden wird.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Intenetseite des IASB.

Das DRSC zeigt sich in einer Presseerklärung erfreut über die Verlängerung.

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

21.02.2019

Der größte Teil der Papiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 28. Februar und 1. März 2019 in Berlin stattfinden wird, ist jetzt verfügbar.

Während seiner 73. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die zugehörigen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

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