Juli

Bericht von der EEG-Sitzung im Mai

16.07.2020

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 11. und 12. ihre 19. Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Darrel Scott erörterten das Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, IFRS 17, die Anwendung der IFRS 2020 und die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019, primäre Abschlussbestandteile, Lageberichterstattung und den aktuellen Stand laufender Projekte des IASB.

Wann und in welchem Format die nächste Sitzung der EEG stattfindet soll später entschieden werden.

Der vollständige Bericht (7 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

Virtuelles akademisches Forschungsseminar für Asien-Ozeanien über primäre Abschlussbestandteile

16.07.2020

Am 21. August 2020 wird der International Accounting Standards Board (IASB) in Zusammenarbeit mit dem australischen Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker in der gesamten Region Asien-Ozeanien abhalten. Das Seminar wird einen Überblick über den IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen und die einschlägige wissenschaftliche Literatur geben.

Zweck der Sitzung ist es, von Wissenschaftlern Rückmeldungen zu den Vorschlägen des Entwurfs vom Dezember 2019 zu erhalten und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskutieren.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie

16.07.2020

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2020 in Bezug auf die Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4 vom Juni und die Änderungen an IAS 16 vom Mai zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Ergänzung enthält Elemente zur Abbildung der neuen Vorschriften

  • im alten und neuen Versicherungsstandard, IFRS 17 und IFRS 4, die im Juni 2020 herausgegeben wurden; und
  • in IAS 16 in Bezug auf Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung, die im Mai 2020 herausgegeben wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der vorgeschlagenen Ergänzung auf der Internetseite des IASB. Stellungnahmen werden bis zum 14. September 2020 erbeten.

33. Mitgliederversammlung des DRSC

15.07.2020

Am 14. Juli 2020 fand die 33. Mitgliederversammlung des DRSC in virtuellem Format statt. Ein Bericht von der Versammlung wurde auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt.

Hervorzuheben ist das Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Herrn Prof. Dr. Ralf Thomas (Siemens). Ihm folgt Dr. Nicolas Peter (BMW) nach.

Den Bericht von der Mitgliederversammlung können Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen.

IASB verschiebt Zeitpunkt des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1 um ein Jahr

15.07.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' herausgegeben, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben.

 

Hintergrund

Am 23. Januar 2020 hat der IASB Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen sollen derzeit zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Im April 2020 hielt der IASB eine Ergänzungssitzung ab, um Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern, darunter auch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB. Der Board entschied vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf im Mai 2020.

Die heute veröffentlichte finalisierte Änderung verschiebt nun tatsächlich den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr.

 

Änderung

Mit der Änderung Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1) wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) um ein Jahr auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die vorzeitige Anwendung der Änderungen vom Januar 2020 ist weiterhin gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IPSASB schlägt Verschiebung des Inkrafttretens von Standards und Änderungen vor

15.07.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf 73 'Coronavirus-Pandemie: Verschiebung von Zeitpunkten des Inkrafttretens' veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von kürzlich veröffentlichten Standards und Änderungen um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 zu verschieben. Der Entwurf ist eine Reaktion auf die globale Coronavirus-Pandemie und soll den Anwendern zusätzliche Umsetzungszeit verschaffen.

Die betroffenen Standards und Änderungen sind: 

  • IPSAS 41 Finanzinstrumente;
  • IPSAS 42 Sozialleistungen;
  • Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41);
  • Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19); und
  • Verbesserungen an den IPSAS 2019

Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 15. August 2020 erbeten.

Konsolidierte Fassung von IFRS 17 mit den Änderungen vom Juni 2020

14.07.2020

Am 25. Juni 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) 'Änderungen an IFRS 17' herausgegeben, um Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

Eine konsolidierte Fassung von IFRS 17, die die Änderungen vom Juni 2020 enthält, ist jetzt frei auf der Internetseite des IASB verfügbar. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Die konsolidierte Fassung von IFRS 17 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IDW ergänzt Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute

14.07.2020

Wie berichtet hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute erarbeitet, das regelmäßig ergänzt wird, um weitere auftretende praktische Anwendungsfragen und Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Es wurden jetzt eine neue Frage und Antworte zur bilanziellen Behandlung von Corona-Krise-bedingten privaten Moratorien aufgenommen.

Die aktualisierten Fragen & Antworten: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute können hier auf der Internetseite des IDW abgerufen werden.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen und Fehlerliste zu IFRS 17

14.07.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den ersten Satz formaler Korrekturen 2020 herausgegeben.

Die Korrekturen betreffen ausschließlich IFRS 17 Versicherungsverträge. Darüber hinaus hat der IASB eine Liste unbeabsichtigter Fehler (ebenfalls im Rang formaler Korrekturen) zu den Änderungen an IFRS 17 herausgegeben, die im Juni 2020 veröffentlicht wurden.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Die formalen Korrekturen und die Fehlerliste stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Aufzeichnung der dritten IASB-Internetpräsentation zum Entwurf zu Darstellung und Angaben

14.07.2020

Am 9. Juli 2020 bot der IASB eine Internetpräsentation in englischer Sprache an, in der die IASB-Vorschläge in Bezug auf die Disaggregation, einschließlich allgemeiner Leitlinien, der Analyse von Betriebskosten und ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen, erläutert wurden.

Eine Aufzeichnung dieser Präsentation ist über YouTube verfügbar.

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