2020

European Lab veröffentlicht Fortschrittsbericht der Arbeitsgruppe zu möglichen EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung

16.11.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen ersten Bericht zu den Fortschritten der neuen Projektarbeitsgruppe veröffentlicht, die Vorarbeiten für mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung leisten soll.

Für die erste Phase des Projekts wurde die Task Force in mehrere Arbeitsabläufe aufgeteilt, um die aktuelle Situation zu bewerten und der Europäischen Kommission darüber zu berichten. Die Arbeitsabläufe beinhalteten Schwerpunkte auf spezielle Gruppen (z.B. Finanzinstitutionen, KMUs), EU-Schwerpunkte (z.B. aktuelle Berichterstattungspraktiken und die Dynamik der Berichterstattung in der EU) und einen internationalen Fokus (welche Initiativen existieren und wie ihre Arbeit genutzt werden kann).

Während die auf die EU fokussierte Bewertung "alle laufenden, sich entwickelnden und erwarteten europäischen Initiativen" umfasst, enthält die internationale Bewertung trotz des Stichtags 31. Oktober keinen Hinweis auf neuere Initiativen wie die Konsultation der Treuhänder zur Schaffung eines globalen Nachhaltigkeitsstandardsetzers, die WEF-Veröffentlichung über ein ESG-Rahmenkonzept und gemeinsame Metriken für die Berichterstattung oder die Absichtserklärung von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB, gemeinsam auf ein umfassendes System der Unternehmensberichterstattung hinzuarbeiten. Ein vager Verweis auf diese Entwicklungen könnte in die Aussage gelesen werden, dass "Konvergenz- und Harmonisierungsbemühungen bei einigen Initiativen stattfinden. Zu diesen Bemühungen gehören Arbeitsabkommen, Absichtserklärungen, Konsultationsprozesse und, aus technischer Sicht, Übersetzungstabellen von einer Initiative zur anderen". Der Bericht verwirft diese Bemühungen jedoch im selben Absatz und stellt fest: "Trotz dieser Bemühungen hat die Zahl der Initiativen in den letzten Jahren weiter zugenommen".

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite von EFRAG einsehen.

Treuhänder ernennen Andreas Barckow zum Nachfolger von Hans Hoogervorst

12.11.2020

Die IFRS-Stiftung (International Financial Reporting Standards Foundation), unter der der IASB arbeitet, hat heute die Ernennung von Prof. Dr. Andreas Barckow als künftigen Vorsitzenden des IASB bekanntgegeben.

Prof. Dr. Barckow, gegenwärtig Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), wird seine neue Rolle zum 1. Juli 2021 antreten, wenn die zweite Amtszeit von Hans Hoogervorst endet.

Prof. Dr. Barckow, ein früherer Partner von Deloitte, war aktiver Teilnehmer in zahlreichen Beratungsgremien der IFRS-Stiftung und des IASB, einschließlich der Mitgliedschaft im beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und im IFRS-Beirat, und ist ein hoch anerkannter Experte für IFRS auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Er wird mit seinem Amtsantritt von allen derzeitigen Aufgaben zurücktreten.

Ein Lebenslauf von Prof. Dr. Barckow und Erklärungen zur Ernennung sind in der Pressemitteilung des IASB und in der Pressemitteilung auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung des IFRS Monitoring Boards veröffentlicht, in der die Ernennung begrüßt wird.

Neuer Präsident des deutschen Standardsetzers bekanntgegeben

12.11.2020

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass WP/StB Georg Lanfermann der nächste Präsident des Gremiums wird. Der Verwaltungsrat hat Ende Oktober einstimmig für seine Berufung gestimmt. Lanfermann wird damit Nachfolger von Prof. Dr. Andreas Barckow, dessen Berufung als neuer IASB-Vorsitzender heute von der IFRS-Stiftung bekanntgegeben wurde.

Lanfermann ist gegenwärtig Partner im Department of Professional Practice von KPMG in Berlin, der zentralen Fachabteilung für Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen. Dort hat er die fachliche Leitung hinsichtlich der Auswirkungen von EU-Gesetzgebungsvorhaben in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberichterstattung und Gesellschaftsrecht/Corporate Governance-Aspekte. Lanfermann hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit Fragen der ESG-Prüfung und der nichtfinanziellen Berichterstattung beschäftigt, sodass seine Berufung ein deutliches Signal für die Bereitschaft des DRSC ist, sein Aufgabenspektrum zu erweitern.

Die kombinierte Presseerklärung zur Berufung von Prof. Dr. Barckow und Herrn Lanfermann auf ihre jeweiligen neuen Posten finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IVSC-Konsultation zur künftigen Agenda

12.11.2020

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine öffentliche Konsultation angestoßen, um Rückmeldungen zu den Themen einzuholen, die der IVSC als Teil seiner laufenden Agenda adressieren sollte, und zu weiteren Themen, die nach Meinung der Anwender Prioritäten sein oder der Agenda hinzugefügt werden sollten.

Zu den wichtigsten Gruppen von Bewertungsthemen, die im Konsultationspapier als potenzielle IVSC-Projekte identifiziert wurden, gehören Lücken im aktuellen Kanon der IVS, automatisierte Bewertungsmodelle, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, langfristiger Wert, sozialer Wert, Unsicherheit und Risiko sowie Datenmanagement.

Das englischsprachige Konsultationspapier steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2021 erbeten.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember

11.11.2020

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 10. Dezember 2020 per Videokonferenz abgehalten wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 10. Dezember (11:00h-15:00h)

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Hauptmerkmale der Vorschläge im kommenden Entwurf und Ansichten der ASAF-Mitglieder zu möglichen Einbindungsaktivitäten
  • Kryptovermögenswerte
    • EFRAG-Diskussionspapier zur Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Mögliche Verfeinerungen der Angabevorschriften im Diskussionspapier vom Juni 2018
  • Dynamisches Risikomanagement (mündlicher Bericht über den aktuellen Stand des Projekts)
  • Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)
    • Einführung in den kommenden Entwurf

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Frühphasenanalyse der Vorschläge zu Preisregulierung — Erstellersicht

11.11.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt Ersteller ein, sich an einer Frühphasenanalyse der wahrscheinlichen Auswirkungen möglicher Änderungen der IFRS-Vorschriften als Ergebnis des IASB-Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen zu beteiligen. Es wird erwartet, dass der IASB Anfang 2021 einen Entwurf herausgibt.

Die EFRAG-Analyse zielt darauf ab, die möglichen Auswirkungen des in Betracht gezogenen neuen Rechnungslegungsmodells auf die Ersteller von Abschlüssen zu bewerten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Reaktion von Deloitte zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

10.11.2020

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hat der Präsident des EFRAG-Boards öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Die Mitgliedsfirmen von Deloitte in der EU haben jetzt darauf reagiert.

Als allgemeinen Hintergrund begrüßen wir die Überprüfung der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung durch die Europäische Kommission und unterstützen Unternehmen, die qualitativ hochwertige, transparente, relevante und vergleichbare nichtfinanzielle Informationen angeben, die mit Finanzinformationen innerhalb der allgemeinen Unternehmensberichterstattung verbunden sind. Wir unterstützen globale Standards für die Berichterstattung darüber, weil Themen wie der Klimawandel global sind und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung natürlich global sind. Wir empfehlen jedoch einen "Bausteinansatz", bei dem die globalen Kernstandards durch lokale Anforderungen ergänzt werden können.

Wir sind uns der Dringlichkeit der Entwicklung harmonisierter Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung und der besonderen Bedürfnisse der EU bewusst, da die EU Berichtsanforderungen verabschiedet hat, die in relativ naher Zukunft insbesondere für Unternehmen des Finanzsektors gelten werden. Wir sind ermutigt durch die jüngsten internationalen Entwicklungen, einschließlich der Absichtserklärung der fünf führenden Nachhaltigkeitsstandardsetzer, in diesem Bereich zusammenzuarbeiten, sowie durch das Konsultationspapier der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wir sind uns einig, dass EFRAG eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die nichtfinanzielle Berichterstattung in der EU zu spielen hat. Welche Rolle diese Rolle sein wird, hängt von dem von den EU-Institutionen vereinbarten Gesamtkonzept sowie von den Ergebnissen der aktuellen Entwicklungen bei der Standardsetzung für nichtfinanzielle Informationen auf globaler Ebene ab. Wir sehen mindestens zwei mögliche Rollen und Ansätze für EFRAG:

  • ein Einflussnehmer und Berater in Bezug auf globale Nachhaltigkeitsstandards; oder
  • Standardsetzungsaktivitäten für die EU für nichtfinanzielle Rechnungslegungsstandards.

Die erwartete Rolle von EFRAG bei der Standardsetzung im Bereich der Nichtfinanzberichterstattung wird von einem richtigen Verständnis dessen abhängen, was auf europäischer Ebene entwickelt werden muss im Vergleich zu dem, was aus bestehenden und zukünftigen globalen Entwicklungen und dem damit verbundenen Zeitplan genutzt werden könnte. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die möglichen Änderungen der EFRAG-Governance und der Ressourcenausstattung.

Bitte klicken Sie hier zum Herunterladen unserer vollständigen Analyse in der Stellungnahme.

IFAC-Schulungsmaterialien zu den IPSAS

10.11.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Paket von Schulungsmaterialien zur Unterstützung der Umsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) entwickelt.

Die Schulungsmaterialien richten sich in erster Linie an Unternehmen, die derzeit auf Kassenbasis bilanzieren und auf die periodengerechte Rechnungsführung nach IPSAS umstellen oder einen Umstieg darauf planen.

Der Kurs ist in zehn Module gegliedert, von denen jedes in Themen wie Vermögenswerte, Schulden, Finanzinstrumente und die erstmalige Anwendung von IPSAS auf Periodenabgrenzungsbasis unterteilt ist.

Für weiterführende Informationen und Zugang zu den Materialien verweisen wir Sie auf die Internetseite des IFAC.

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2021

09.11.2020

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2020 im kommenden Jahr 2021 veröffentlicht.

Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:

  1. die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie der Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Jahresabschlüssen;
  2. die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wo der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten verschiedener Sektoren beeinflusst werden kann;
  3. die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, einschließlich allgemeiner Überlegungen zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, wobei der Schwerpunkt auf dem Liquiditätsrisiko und auf spezifischen Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste liegt; und
  4. spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Änderung des IASB angewendet haben, die den Leasingnehmern Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen gewährt.
  5. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, insbesondere
    • Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9)
    • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13)
    • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18)
    • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19)
    • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG)
  6. § 315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19
    • Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:
      • Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB)
      • Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB): Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Darstellung und Erläuterung wesentlicherfinanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.)
    • Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung

Die ersten vier Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen. Außerdem haben wir einen IFRS fokussiert-Newsletter mit einer näheren Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.

IASB kündigt achtes Forschungsforum an

09.11.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 1. und 2. November 2021 sein achtes Forschungsforum abhalten. Es soll entweder im asiatisch-pazifischen Raum oder virtuell stattfinden (je nach der Möglichkeit, wieder internationale Konferenzen abzuhalten).

Das Forum wird in Zusammenarbeit mit dem Journal Accounting and Finance durchgeführt. In der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen, die die Standardsetzungstätigkeit des IASB unterstützen können, werden die folgenden Bereiche als von besonderem Interesse hervorgehoben:

  • Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung:
    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Lageberichterstattung
    • Angabeninitiative – Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • Taxonomie
  • Forschungsprojekte
    • Rohstoffindustrien
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Anwendung
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16
    • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
  • Projekte zu allen anderen Themen im Arbeitsprogramm des IASB oder in der Forschungspipeline

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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