2020

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

30.10.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat formale Korrekturen an IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' herausgegeben.

Der identifizierte Fehler trat zuerst in Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) auf (September 2019) und wurde später im Roten Buch und im annotierten Roten Buch 2020 sowie im Blauen Buch und im annotierten Blauen Buch 2020 reproduziert.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Internetseminar zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder

29.10.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ein Internetseminar mit Frage-und-Antwort-Teil zu ihrer Nachhaltigkeitskonsultation angekündigt, die sie im September 2020 angestoßen haben.

Mit der Konsultation soll der Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards ermittelt und der Frage nachgegangen werden, welche Rolle die Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards spielen könnte.

Für Teilnehmer aus verschiedenen Zeitzonen wird es zwei Zeitpunkte des Seminars geben, in denen jeweils dieselben Themen diskutiert werden sollen:

  • Dienstag, 17. November 2020, 10:00h–11:00h britischer Zeit und
  • Dienstag, 17. November 2020, 15:00h–16:00h britischer Zeit.

Jede Sitzung dauert maximal 60 Minuten und beinhaltet einen moderierte Frage-und-Antwort-Teil. Fragen können im Voraus eingereicht werden.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB haben Sie Zugang zu weiterführenden Informationen und zur Registrierung sowie die Möglichkeit, Fragen einzureichen.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie

29.10.2020

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2020 in Bezug auf den Ausweis von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Aktualisierung enthält Elemente, die die übliche Berichterstattungspraxis widerspiegeln, sowie neue und geänderte Etiketten, um die bilanzielle Bedeutung und die beabsichtigte Verwendung einiger bestehender Elemente klarzustellen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der vorgeschlagenen Ergänzung auf der Internetseite des IASB. Stellungnahmen werden bis zum 5. Januar 2021 erbeten.

Vorsitzender der IOSCO-Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzierung bestätigt erneut, dass IOSCO bereit ist, globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen

29.10.2020

Wie bereits berichtet richteten fünf international bedeutende rahmenkonzept- und standardsetzende Institutionen (CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB) einen offenen Brief an Erik Thedéen, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzierung der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO), über die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit, um den Bedürfnissen der Kapitalmärkte in Bezug auf globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden. Thedéen nahm den Brief bereits öffentlich zur Kenntnis und beantwortete ihn in einer Rede im September, hat nun aber ein Antwortschreiben veröffentlicht.

In seiner Antwort wiederholt Thedéen die IOSCO-Erklärung vom April 2020, dass die IOSCO eine wichtige Rolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen möchte. Noch einmal auf die Konsultation der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Absichtserklärung von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB eingehend, stellt er erneut fest, dass diese Initiativen derzeit zwar parallel laufen, die IOSCO aber sehr daran interessiert ist, dass sie zusammenkommen.

Was die Rolle der IOSCO und den weiteren Weg betrifft bekräftigt Thedéen erneut, dass die IOSCO bereit ist, Unterstützung und Hilfe anzubieten. Er schreibt:

Wie bereits erwähnt, stimmen wir zu, dass es dringend notwendig ist, die Vollständigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Gemeinsam können Ihre gemeinsame Initiative und die der IFRS-Stiftung [...] die Grundlagen für eine globale Systemarchitektur schaffen, die zu einem kohärenteren und umfassenderen System der Unternehmensberichterstattung führen wird. [...] Wir glauben, dass sich die IOSCO in einer einzigartigen Position befindet, um in diesem Prozess zu helfen - so wie wir es vor 20 Jahren taten, als wir die IFRS für die Verwendung bei grenzüberschreitenden Börsengängen und -notierungen befürworteten und die Grundlagen für die derzeitige dreistufige Governance-Struktur schufen, von der die IFRS-Stiftung heute profitiert. Wir freuen uns auf die Fortsetzung und Vertiefung unserer Zusammenarbeit mit Ihren Organisationen und der IFRS-Stiftung.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IOSCO.

Neuer TCFD-Statusbericht, zusätzliche Leitlinien, öffentliche Konsultation

29.10.2020

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen dritten Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2019 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

Die TCFD untersuchte die Angaben von rund 1.700 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit breiter geografischer Abdeckung (69 Länder). Sie kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Nahezu 60% der 100 größten börsennotierten Unternehmen der Welt unterstützen die TCFD, berichten im Einklang mit den Empfehlungen der TCFD oder tun beides.
  • Die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen hat seit 2017 zugenommen, doch sind weitere Fortschritte erforderlich.
  • Energieunternehmen und Baustoff- und Bauunternehmen sind bei der Offenlegung führend.
  • Eines von 15 überprüften Unternehmen legte Informationen über die Belastbarkeit seiner Strategie offen.
  • Die Berichterstattung der Vermögensverwalter und Vermögenseigentümer an ihre Kunden bzw. Nutznießer ist wahrscheinlich unzureichend.

Der Bericht stellt auch fest, dass Experten die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft und die Strategie eines Unternehmens als "am nützlichsten" für die Entscheidungsfindung empfinden, eine Einsicht, die den Erstellern als Wegweiser dienen könnte.

Die TCFD veröffentlichte auch Leitlinien zur Analyse klimabezogener Szenarien für Nicht-Finanzunternehmen und zur Integration klimabezogener Risiken in bestehende Risikomanagementprozesse. Darüber hinaus hat die TCFD eine öffentliche Konsultation zu zukunftsbezogenen Klimametriken für Finanzunternehmen angestoßen (Stellungnahmen sind bis zum 27. Januar 2021 einzureichen).

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Finanzstabilitätsrats zur Verfügung:

Artikel über die Auswirkungen, die die Coronavirus-Pandemie auf die Anwendung der IFRS haben könnte

28.10.2020

IASB-Mitglied Mary Tokar und der fachliche Mitarbeiter Sid Kumar haben einen Artikel veröffentlicht, der einen Überblick über die wichtigsten Überlegungen zur Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gibt.

Der Artikel baut auf einer Podiumsdiskussion auf der virtuellen Konferenz der IFRS-Stiftung am 28. September 2020 auf, die sich darauf konzentrierte, was Unternehmen bei der Entwicklung von Annahmen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in Zeiten erhöhter Unsicherheit berücksichtigen müssen und welche Informationen über die verwendeten Annahmen offenzulegen sind.

In Brief: Applying IFRS Standards in 2020 — impact of covid-19 steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Oktober

28.10.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 19. Oktober 2020 per Videokonferenz getagt. Am 20. Oktober folgte eine Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses. Zu beiden Sitzungen liegt jetzt ein gemeinsamer Ergebnisbericht vor.

Während seiner 91. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Während seiner 13. Sitzung hat der  Gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Den Ergebnisbericht zu den Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2020 bekannt

28.10.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2020 besonders berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Sachverhalten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2020 sind:

  • die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie der Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Jahresabschlüssen;
  • die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wo der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten verschiedener Sektoren beeinflusst werden kann;
  • die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, einschließlich allgemeiner Überlegungen zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, wobei der Schwerpunkt auf dem Liquiditätsrisiko und auf spezifischen Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste liegt; und
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Änderung des IASB angewendet haben, die den Leasingnehmern Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen gewährt.

ESMA hebt auch wichtige nichtfinanzielle Informationsfragen und alternative Leistungskennzahlen im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, soziale und Arbeitnehmerfragen, das Geschäftsmodell und Wertschöpfung sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel hervor.

ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

ESMA und die europäischen nationalen Enforcer werden die Anwendung der in den Prioritäten aufgeführten IFRS-Vorschriften beobachten und verfolgen, wobei die nationalen Behörden sie in ihre Überprüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. ESMA wird Daten darüber sammeln, wie börsennotierte europäische Unternehmen die Prioritäten umgesetzt haben, und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

EFRAG-Frühphasenanalyse der Vorschläge zu Preisregulierung — Adressatensicht

28.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt Adressaten ein, sich an einer Frühphasenanalyse der wahrscheinlichen Auswirkungen möglicher Änderungen der IFRS-Vorschriften als Ergebnis des IASB-Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen zu beteiligen. Es wird erwartet, dass der IASB Anfang 2021 einen Entwurf herausgibt.

Die EFRAG-Analyse zielt darauf ab, die möglichen Auswirkungen des in Betracht gezogenen neuen Rechnungslegungsmodells auf der Grundlage eines Verständnisses der aktuellen Informationsbedürfnisse der Adressaten und der Ansätze in Bezug auf die Analyse von preisregulierten Unternehmen zu bewerten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

28.10.2020

Am 26. und 27. Oktober 2020 fand die 28. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) als Videokonferenz statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre jüngsten Aktivitäten einschließlich der Reaktionen auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aus und erörterten Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung nach der Equity-Methode und der FASB-Entwurf des Kapitels zu Elementen des Abschlusses seines Rahmenkonzepts.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im ersten Halbjahr 2021 stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

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