2021

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

31.03.2021

Am 29. und 30. März 2021 fand die 29. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) als Videokonferenz statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre jüngsten Aktivitäten einschließlich der Reaktionen auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aus und erörterten Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung von Leasingverhältnissen und preisregulierte Geschäftsvorfälle.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im zweiten Halbjahr 2021 stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

IASB stößt dritte Agendakonsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm an

30.03.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute seine dritte öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 27. September 2021 erbeten.

 

Einführung

Die Bitte um Informationsübermittlung enthält einen einleitenden Abschnitt, der die Zielsetzung der Bitte um Informationsübermittlung darlegt und beschreibt, wie die Rückmeldungen dem Board bei der Festlegung seines zukünftigen Arbeitsprogramms helfen werden. In der Einleitung wird auch der Unterschied zwischen der fünfjährlichen Überprüfung von Struktur und Effektivität der IFRS-Stiftung, die derzeit läuft und die eine Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, und der Agendakonsultation des IASB erläutert. Die Agendakonsultation des IASB soll Rückmeldungen zu den Prioritäten der Aktivitäten im Rahmen der aktuellen Arbeit des Boards erbringen, während die Konsultation der Treuhänder Rückmeldungen zu einer möglichen Erweiterung der Rolle der IFRS-Stiftung erbringen soll. Der IASB arbeitet derzeit an seinem Projekt zur Lageberichterstattung und könnte mehr zu Nachhaltigkeitsaspekten tun, wenn die Interessengruppen dies wünschen, solange es einen Bezug zu Jahresabschlüssen gibt. Auch wenn es einen verbindenden Zwischenbereich gibt, sollten die Stellungnehmenden die beiden Initiativen nicht verwechseln. Da die Treuhänder der IFRS-Stiftung mit ihrer Initiative schnell vorankommen, würden ihre Entscheidungen vorliegen, bevor der Board Entscheidungen über seine zukünftige Agenda trifft.

 

Bitte um Informationsübermittlung

Die Bitte um Informationsübermittlung besteht aus drei Teilen: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, (2) Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, und (3) Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten.

Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards

Teil eins der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit hält fest, dass die Arbeit des IASB derzeit sechs Linien verfolgt:

  • Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
  • Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
  • Der IFRS für KMU
  • Digitale Finanzberichterstattung und die IFRS-Taxonomie
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit
  • Einbindung der Interessengruppen

In diesem Teil der Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB die Interessengruppen um ihre Meinung dazu, ob der Board sein derzeitiges Niveau der Konzentration auf die einzelnen Arbeitsbereiche erhöhen, unverändert lassen oder verringern sollte. Und obwohl es ein wenig Spielraum für zusätzliche Arbeiten gibt, werden die Stellungnehmenden gebeten, davon auszugehen, dass das Gesamtniveau der Ressourcen des Boards im Zeitraum von 2022 bis 2026 im Wesentlichen unverändert bleiben wird.

Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten

Teil zwei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, hält fest, dass der Board eine festgelegte Liste von sieben Kriterien verwenden wird, um die potenziellen Rechnungslegungsthemen zu beurteilen, die in sein Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer IFRS und wesentlicher Änderungen an IFRS aufgenommen werden könnten.  Diese sind:

  • Die Bedeutung des Sachverhalts für Anleger
  • Ob es einen Mangel in der Art und Weise gibt, wie Unternehmen die Art der Transaktion oder Aktivität in ihren Finanzberichten darstellen
  • Die Art der Unternehmen, die von dem Sachverhalt wahrscheinlich betroffen sind, einschließlich der Frage, ob der Sachverhalt in einigen Rechtskreisen häufiger auftritt als in anderen
  • Wie durchdringend oder akut der Sachverhalt für Unternehmen wahrscheinlich sein wird
  • Die Wechselwirkung des potenziellen Projekts mit anderen Projekten im Arbeitsprogramm
  • Die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen
  • Die Fähigkeit des Boards und seiner Anwender, zeitnah Fortschritte im potenziellen Projekt zu machen

Die Kriterien sind aus dem Handbuch für den Konsultationsprozess und der Agendakonsultation 2015 abgeleitet. Die relative Bedeutung eines jeden spezifischen Kriteriums wird je nach den besonderen Umständen variieren. Im Allgemeinen wird der Board potenzielle Projekte für sein Arbeitsprogramm in erster Linie danach beurteilen, ob das Projekt den Bedürfnissen der Investoren entspricht, wobei auch die Kosten für die Erstellung der Informationen berücksichtigt werden.

Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten

Schließlich wird in Teil drei der Bitte um Informationsübermittlung zu Sachverhalten der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, auf 22 Projekte verwiesen, die dem Board wiederholt zur Berücksichtigung ans Herz gelegt wurden. Der Board bittet um Meinung der Interessengruppen dazu, welche Priorität sie jedem der in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen potenziellen Projekte einräumen würden - hoch, mittel oder niedrig - und ob sich ihre Priorisierung auf alle oder nur einige der in der Projektbeschreibung enthaltenen Aspekte bezieht. Die Stellungnehmenden werden auch ermutigt, zusätzliche Sachverhalte zu benennen, die ihrer Meinung nach in das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022-2026 aufgenommen werden sollten.

 

Anhänge

Aus Gründen der Lesbarkeit wurden einige der Informationen, auf die in der Bitte um Informationsübermittlung verwiesen wird, in Anhänge verlagert:

  • Anhang A enthält eine Beschreibung der aktiven Projekte im Arbeitsprogramm des Boards mit Stand März 2021
  • Anhang B enthält Beschreibungen der 22 Rechnungslegungsthemen, die dem Board häufig zur möglichen Aufnahme in sein Arbeitsprogramm vorgeschlagen wurden
  • Anhang C enthält Beschreibungen zusätzlicher Rechnungslegungsthemen, die dem Board nur von einer kleinen Anzahl von Interessengruppen vorgeschlagen wurden

 

Stellungnahmefrist und nächste Schritte

Die Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 27. September 2021 Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlungen einzureichen. Der Board wird die Rückmeldungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 erörtern und im ersten Quartal 2022 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlichen, in der auch das Arbeitsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschrieben werden wird.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Neue Besetzung des EFRAG-Boards bekanntgegeben

30.03.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat fünf neue Berufungen in den EFRAG-Board sowie eine neue Ernennung des EFRAG-Vizepräsidenten bekanntgegeben. Besonders erfreulich ist die Berufung von zwei weiteren Deutschen in den Board.

Die neuen Boardmitglieder sind:

  • Olivier Scherer (Wirtschaftsprüfer, Frankreich)
  • Michael Fechner (Unternehmensvertreter, Deutschland)
  • Roman Sauer (Versicherungen, Deutschland)
  • Serge Pattyn (Analyst, Belgien)
  • Gerhard Prachner (Standardsetzer, Österreich)

Serge Pattyn wurde außerdem zum neuen EFRAG-Vizepräsidenten ernannt.

Die neuen Mitglieder treten ihre dreijährigen Amtszeiten zum 1. Mai 2021 an. Sie ersetzen Hans Buysse (bisheriger EFRAG-Vizepräsident), Luca Cencio​​​ni, Benoit Jaspar, Claes Norberg, Laurence Rivat und Mark Vaessen.

Eine Presseerklärung zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IFRS-Stiftung sucht neue Treuhänder

29.03.2021

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie um Bewerbungen für die Rolle des Treuhänders bittet.

Die IFRS-Stiftung sucht zwei Treuhänder: einen aus Nord- und Südamerika und einen aus dem asiatisch-pazifischen Raum. Zu den Aufgaben der Treuhänder gehören die Aufsicht über die Organisation im öffentlichen Interesse, ihre strategische Ausrichtung, die Ernennungen in den Board, in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Organisation und die Genehmigung des Budgets. Die Rollenbeschreibung vermerkt:

Qualifizierte Kandidaten sollten über Erfahrungen auf höchster Ebene in einer Organisation mit Interesse an Rechnungslegungsstandards verfügen. Sie sollten ein klares Bekenntnis zum Gemeinwohl, zur Arbeit der Stiftung und zum Board als qualitativ hochwertigem, globalen Standardsetzer zeigen. Sie sollten finanziell kompetent und in der Lage sein, die Zeitverpflichtung einzuhalten, die unter anderem mindestens drei dreitägige Sitzungen pro Jahr umfasst. Die Treuhänder sollten die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Anwendung qualitativ hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards, die für die Anwendung auf den weltweiten Kapitalmärkten und von anderen Nutzern entwickelt wurden, sowie relevante aktuelle Fragen wie die Auswirkungen neuer Technologien auf die Unternehmensberichterstattung, die Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung und Veränderungen der Anforderungen von Investoren und Märkten verstehen und sensibel damit umgehen können. Die Treuhänder sind sich des zunehmenden Fokus auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Großunternehmen bewusst und würden Bewerbungen von Kandidaten mit Kenntnissen und Interesse an der Nachhaltigkeitsberichterstattung begrüßen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (März 2021)

29.03.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Ergänzungssitzung am 10. März und bei der regulären IASB-Sitzung am 23. und 24. März zusammengefasst werden.

In dem vierzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Verlängerungen der Stellungnahmefristen für drei der laufenden Konsultationen des Boards
  • Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Forschungsprojekt zur Equity-Methode

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier: 10. März 2021 und 23. und 24. März 2021.

Stellungnahme von Deloitte zu den IASB-Vorschlägen zu Leasingverbindlichkeiten in Sale-and-leaseback-Transaktionen

29.03.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) eingereicht, den dieser am 27. November 2020 veröffentlicht hat. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Wir unterstützen die Vorschläge im Entwurf aus dem in der alternativen Sichtweise angeführten Grund nicht. Wir befürchten, dass die vorgeschlagene Methode zum Ansatz einer Leasingverbindlichkeit für die erwarteten variablen Zahlungen führt, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, was nicht mit den allgemeinen Vorschriften in IFRS 16 vereinbar ist, und dass der Entwurf schwierig umzusetzen sein wird. Darüber hinaus schlagen wir als praktische Alternative vor, zu verlangen, dass der "abgegrenzte Gewinn", der sich aus der mechanischen Anwendung der bestehenden Vorschriften in IFRS 16:100 ergibt, über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear (oder auf einer anderen systematischen Grundlage) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Minderung des Leasingaufwands dargestellt wird, und schlagen vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung vorzunehmen, um die Methode zu spezifizieren, die von einem Verkäufer-Leasingnehmer anzuwenden ist, um den Anteil des früheren Buchwerts des Leasinggegenstands zu bewerten, der auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht entfällt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Weltwirtschaftsforum fordert globale Standardisierung und Koordination in der ESG-Berichterstattung

29.03.2021

Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) hat einen Brief an CEOs weltweit veröffentlicht, in dem es zur Unterstützung globaler ESG-Berichterstattungsstandards aufruft, da der private Sektor nur durch globale Standards seinen vollen Beitrag zur Schaffung einer nachhaltigen Gesellschaft leisten könne.

Der Brief nennt die Entwicklungen der letzten Monate, beginnend mit der WEF-Publikation Measuring Stakeholder Capitalism: Towards Common Metrics and Consistent Reporting of Sustainable Value Creation, und dann auf die Konsultation der IFRS-Stiftung zur Einrichtung eines globalen Standardsetzers für Nachhaltigkeitsstandards sowie die Absichtserklärung von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB, gemeinsam auf ein umfassendes Unternehmensberichtssystem hinzuarbeiten, verweisend.

n dem Brief heißt es, dass die gleiche globale Standardisierung und Koordination, wie sie bereits für die Finanzberichterstattung besteht, auch für die ESG-Berichterstattung erforderlich ist, damit Unternehmen jeder Branche und jedes Landes vergleichbar sind und von den Investoren zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Brief skizziert drei Schritte, um dies zu erreichen:

  1. Ein unabhängiger globaler Standardsetzer sollte ESG-Standards entwickeln, die weltweit übernommen werden können. Der Brief stellt fest, dass die IFRS-Stiftung gut positioniert ist, um dies zu tun, und dass das WEF den Vorschlag unterstützt, einen Sustainability Standards Board (SSB) zu gründen, der neben dem International Accounting Standards Board (IASB) angesiedelt wäre.
  2. Damit die Standards in den einzelnen Kapitalmärkten durchgesetzt werden können, müssen die Aufsichtsbehörden ihre Anwendung vorschreiben. Der Brief verweist auf die Unterstützung der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) für die Initiative der IFRS-Stiftung und den vorgeschlagenen "Baustein"-Ansatz und begrüßt die Erklärungen.
  3. Damit der Standardsetzungsprozess der IFRS-Stiftung am besten gelingen kann, sollte er auf den wichtigsten, bereits bestehenden Berichtsinitiativen aufbauen. Der Brief verweist auf die Arbeit von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB und stellt fest, dass das WEF unter anderem dazu beigetragen hat, die Zusammenarbeit zwischen den fünf Organisationen zu fördern, und dass das WEF sich darauf freut, noch enger mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Schaffung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den SSB zu unterstützen.

Das WEF, das auch Mitglied der kürzlich bekanntgegebenen Nachhaltigkeitsarbeitsgruppe der IFRS-Stiftung ist, schließt seinen Brief mit der Feststellung:

Dies sind also die Schritte, die wir vollziehen müssen, um einen Systemwechsel bei den ESG-Metriken zu erreichen. Wir unterstützen diesen Prozess und die Organisationen, die daran arbeiten, dies zu erreichen. Konkret freuen wir uns darauf, den Sustainability Standards Board der IFRS-Stiftung während seiner Gründung und bei der Erfüllung seines Mandats zu unterstützen, soweit dies angemessen ist. Wir werden Gelegenheiten für einen hochrangigen öffentlich-privaten Dialog fördern, um die strategische Ausrichtung auf diese Ziele zu stärken, und wir werden die Unterstützung von Unternehmen auf Vorstandsebene in der globalen Geschäftswelt mobilisieren. Wir ermutigen auch die Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte, mit der IFRS-Stiftung und der IOSCO zusammenzuarbeiten, um den Sustainability Standards Board zu unterstützen.

Das englischsprachige Schreiben ist auf der Internetseite des WEF verfügbar.

Indien kündigt neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an

26.03.2021

Die indischen Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat angekündigt, ab dem Geschäftsjahr 2022-23 neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen.

Der neue "Business Responsibility and Sustainability Report" (BRSR) wird für die 1.000 größten börsennotierten Unternehmen (nach Marktkapitalisierung) gelten, die im Geschäftsjahr 2021-2022 auf freiwilliger Basis und ab dem Geschäftsjahr 2022-2023 verpflichtend berichten müssen. Er ersetzt den bisherigen "Business Responsibility Report".

Der Pressemitteilung zufolge konzentriert sich der BRSR auf quantifizierbare Kennzahlen, die zwischen Unternehmen, Sektoren und Zeiträumen vergleichbar sind. Darüber hinaus wurden die Angaben zu klimatischen und sozialen Aspekten (Mitarbeiter, Verbraucher und Gemeinden) erheblich verbessert und detaillierter gestaltet.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der SEBI.

Hinweis: Im Mai 2021 hat die SEBI eine Guidance Note for Business Responsibility & Sustainability Reporting Format' veröffentlicht, in der detaillierter beschrieben wird, wie die Vorschriften des BRSR zu erfüllen sind.

Stellungnahmefrist zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle verlängert

26.03.2021

Bei seiner Sitzung am 23. März 2021 hat der IASB entschieden, die Stellungnahmefrist zum Entwurf 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' um 30 Tage zu verlängern. Stellungnahmen zum Entwurf werden jetzt bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (März 2021)

26.03.2021

Im Nachgang der Sondersitzung und der regulären Sitzung des IASB im März 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 19. Februar 2021.

Stan­dardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — ein Entwurf wird jetzt im dritten Quartal 2021 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2021)
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung auf Standardebene — nach Veröffentlichung des Entwurfs am 25. März 2021 ist der nächste Projektschritt jetzt die Erörterung der Rückmeldungen, die im ersten Halbjahr 2022 beginnen soll
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — die Stellungnahmefrist zum Entwurf wurde bis zum 30 Juli 2021 verlängert

Standardpflege

  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — endgültige Änderungen werden jetzt im Mai 2021 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2021)
  • IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — Verlängerung der praktischen Erleichterung — endgültige Änderungen an IFRS 16 werden am 31. März 2021 erwartet
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — Rückmeldungen zum Entwurf sollen nun im Mai 2021 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2021)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — die Entscheidung über die künftige Ausrichtung des Projekts soll jetzt im Mai 2021 erfolgen (zuvor: zweites Quartal 2021)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Erörterung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier soll im April 2021 fortgesetzt werden (begann im März 2021)
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — als nächster Schritt im Projekt soll ein Entwurf veröffentlicht werden (kein Zeitpunkt angegeben)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen 2020 und allgemeine Praxis — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die endgültigen Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2021 aufgenommen wurden
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IFRS 17, IFRS 4 und IAS 16 — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die endgültigen Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2021 aufgenommen wurden
  • IAktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Praxis in Bezug auf IAS 19 — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die endgültigen Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2021 aufgenommen wurden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 19. Februar 2021 und 26. März 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

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