Februar

DRSC nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Verlängerung der praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

24.02.2021

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat.

In Übereinstimmung mit der Unterstützung für die ursprüngliche Standardänderung, beurteilt das DRSC die Verlängerung der Verfügbarkeit dieser Ausnahmeregelung als eine pragmatische Lösung für die anhaltenden Rechnungslegungsherausforderungen, mit denen sich Leasingnehmer konfrontiert sehen. In Anbetracht des verlängerten Zeitraums beobachtbarer auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen, entspricht die Verlängerung der Ausnahmeregelung auch der Absicht, die der IASB verfolgte, als er die praktische Erleichterung im Mai 2020 entwickelte. Die Verlängerung um 12 Monate schätzt das DRSC als einen angemessenen und notwendigen Kompromiss ein, um der Ungewissheit über die Dauer und den Schweregrad der laufenden Coronavirus-Pandemie angemessen Rechnung zu tragen.

Dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und den vorgeschlagenen Übergangsregelungen stimmt das DRSC grundsätzlich zu. Zudem werden verschiedene Fallkonstellationen, für die das DRSC die Wechselwirkung der ursprünglichen Änderung mit den aktuellen Vorschlägen als kritisch ansieht, in der Stellungnahme angeführt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Wir unterstützen den IASB-Vorschlag, die praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen zu verlängern

24.02.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat. Der Entwurf enthält Änderungsvorschläge, mit denen der Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 verlängert würde, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist

Wir unterstützen die Verlängerung der Verfügbarkeit der praktischen Erleichterung, so dass sie für Mietkonzessionen gilt, die Zahlungen betreffen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 anstatt am 30. Juni 2021 fällig sind, aus den in der Grundlage für Schlussfolgerungen zum Entwurf genannten Gründen. Wir sind auch mit dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und den Übergangsvorschriften einverstanden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im März

24.02.2021

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 18. und 19. März 2021 per Videokonferenz abgehalten wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 18. März 2021 (11:00h-14:30h)

  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Die vom Stab vorgeschlagene Vorgehensweise, um auf die Rückmeldungen zum Entwurf zu reagieren
  • Agendakonsultation
    • Wesentliche Bereiche der kommenenden Bitte um Informationsübermittlung und mögliche Einbindungsaktivitäten
  • Lageberichterstattung
    • Einführung in den kommenden Entwurf und mögliche Einbindungsaktivitäten

Freitag, 19. März 2021 (11:00h-14:30h)

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
    • Einschätzung der ASAF-Mitglieder zu den allgemeinen Erfahrungen mit der Anwendung von IFRS 9 in ihrem Rechtskreis
    • Priorität der Themen, die nach Ansicht der ASAF-Mitglieder vom IASB berücksichtigt werden sollten
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Erste Rückmeldungen aus den Rechtskreisen zur Bitte um Informationsübermittlung
  • Rohstoffindustrien
    • Aktueller Stand des Projekts und Rückmeldungen zu Umfang und Ausrichtung des Projekts
  • Laufende Projekte des IASB und Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung

 

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Bericht von der EEG-Sitzung im November/Dezember

23.02.2021

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 30. November und 1. Dezember 2020 ihre 20. Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Tadeu Cendon erörterten die Projekte der Angabeninitiative zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu Tochtergesellschaften, die KMU sind, und zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene. Darüber hinaus wurden mangelnde Umtauschbarkeit, die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 und der aktuelle Stand laufender Projekte des IASB erörtert.

Die nächste Sitzung der EEG findet im Mai 2021 per Videokonferenz statt.

Der vollständige Bericht (7 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

23.02.2021

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 2. bis 4. März 2021 per Videokonferenz stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 2. März sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 2. März 2021 (13:40h–14:15h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 13. Oktober 2020
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses durch den Board:
    • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG):
    • Änderungen an der Satzung und Änderungen in der Mitgliedschaft
  • Agendakonsultation: Aktueller Stand
  • DPOC-Themen
    • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Februar 2021)

19.02.2021

Im Nachgang der Sondersitzung des IASB im Februar 2021 und der regulären Sitzung im Februar 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. Januar 2021.

Standardsetzung

  • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im April 2021 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2021)

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen am 12. Februar 2021 veröffentlicht wurden
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen am 12. Februar 2021 veröffentlicht wurden
  • IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — Verlängerung der praktischen Erleichterung — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; der IASB hat am 11. Februar 2021 vorgeschlagene Änderungenveröffentlicht und wird die Rückmeldungen im März 2021 erörtern
  • Mangel an Umtauschbarkeit — ein Entwurf wird jetzt im April 2021 erwartet (zuvor: März 2021)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — die Erörterung der Rückmeldung zum Kernmodell soll jetzt im Aprill 2021 stattfinden (zuvor: zweites Quartal 2021)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — die Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im Aprill 2021 stattfinden (zuvor: Februar 2021)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung sollen jetzt im dritten Quartal 2021 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen 2020 und allgemeine Praxis — eine Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im März 2021 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im April 2021 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2021)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. Januar 2021 und 19. Februar 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2021

19.02.2021

Der IASB hat am 16. und 17. Februar 2021 per Videokonferenz getagt und sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat mögliche Angaben diskutiert, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital entwickelt werden könnten. Der Board hat außerdem die Klassifizierung bestimmter Finanzinstrumente erörtern, die Verbindlichkeiten enthalten, die nur bei Liquidation des Unternehmens entstehen und die nach IAS 32:16 als Eigenkapital eingestuft werden. Im Diskussionspapier von 2018 wurde vorgeschlagen, dass zumindest einige dieser Instrumente als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden sollten. Der Board stimmte dem Stab zu, dass die Informationsbedürfnisse der Abschlussadressaten erfüllt werden könnten, indem die bestehenden Klassifizierungsvorschriften von IAS 32 durch neue Darstellungs- und Angabevorschriften ergänzt werden, anstatt die Klassifizierung zu ändern.

Lageberichterstattung: Der Board hat sich mit mehreren Themen befasst, die während der Erstellung des Entwurfs für das überarbeitete Leitliniendokument identifiziert wurden, hauptsächlich als Ergebnis von Rückmeldungen der Reviewer: (a) der Status des Leitliniendokuments und dessen Vergleich mit dem Status des Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit; (b) Wesentlichkeit - der Stab empfahl, dass sich die Leitliniendokumentdefinition von wesentlichen Informationen auf die Entscheidung beziehen sollte, die Investoren und Gläubiger auf der Grundlage des Lageberichts und des zugehörigen Abschlusses treffen; (c) Schwellenwerte - Erläuterung, warum der Entwurf die Begriffe "Schlüssel-", "grundlegend", "schwerwiegend" und "untermauern" verwendet, und Erläuterung, wie sich diese Begriffe auf den Schwellenwert für die Wesentlichkeit beziehen; (d) langfristige Aussichten, immaterielle Ressourcen und Beziehungen sowie ESG-Aspekte - der Stab beansichtigt, den Anhang neu zu strukturieren, indem er eine zusammenfassendere Beschreibung der geltenden Vorschriften und Leitlinien enthält.

Rohstoffindustrien: Der Stab hat dem Board in einer Sitzung, die nicht der Entscheidungsfindung diente, den Lebenszyklus einer Mineralien-, Öl- und Gasliegenschaft erläutern, die Aktivitäten, die in den verschiedenen Phasen dieses Lebenszyklus durchgeführt werden, und die Herausforderungen der Finanzberichterstattung, die mit diesen verschiedenen Phasen verbunden sind. Die Mitglieder des Boards waren besorgt über die unterschiedlichen Bilanzierungspraktiken bei der Aktivierung von Explorationsausgaben. Sie wollen gerne verstehen, ob die Unterschiede in der Praxis einfache politische Entscheidungen oder Unterschiede in den zugrunde liegenden Aktivitäten widerspiegeln. Mehrere Mitglieder des Boards stellten fest, dass viele der Probleme nicht auf die Rohstoffindustrie beschränkt sind, sondern beispielsweise auch in der Pharmaindustrie und im Bergbau beobachtet werden.

Agendakonsultation: Der Board gab dem Stab die Erlaubnis, die Bitte um Informationsübermittlung zu veröffentlichen, die dazu führen soll, dass der Board die Prioritäten für die Jahre 2022 bis 2026 festlegen kann. Dabei soll eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen eingeräumt werden. Dies ist kürzer als die normalen 180 Tage, die bisher vorgesehen waren, weil die Kommentierung einer strategischen Konsultation weniger Zeit seitens der Stellungnehmenden erfordert.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board gab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess für den Entwurf zu beginnen, Er wird eine 180-tägige Stellungnahmefrist haben.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab informierte mündlich über die jüngste Sitzung der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG). Er beabsichtigt, einen Plan für die Projektausrichtung für die zweite Phase der Überprüfung vorzulegen, den der Board bei seiner Sitzung im März prüfen soll.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Mitschnitte von den heutigen Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

19.02.2021

Sowohl der Gemeinsame Fachausschuss als auch der IFRS-Fachausschuss des DRSC haben heute morgen per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den Sitzungen stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 19. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss die EU-Konsultation zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP) erörtert.

Den entsprechenden Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 98. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die ebenfalls geplante Erörterung des Entwurfs ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) wurde aus zeitlichen Gründen auf die nächste Sitzung verschoben.

Die Mitschnitte der erörterten Themen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

18.02.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 8. und 9. März 2021 tagen. Die Sitzung wird virtuell abgehalten.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:

Montag, 8. März 2021 (9:00h–14:45h)

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • EFRAG-Initiative zur nichtfinanziellen Berichterstattung
    • Überblick über die gegenwärtigen Diskussionen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene
  • Angabeninitiative – Tochtergesellschaften, die KMU sind
    • Einführung in die kommenden Vorschläge
  • Annahme der Unternehmensfortführung
    • Präsentationen von Australien und Neuseeland
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit separaten Abschlüssen
    • Präsentationen von Brasilien, Indien, Italien und Korea
  • Zukunft der Unternehmensberichterstattung
    • FRC-Diskussionspapier zu Zukunft der Unternehmensberichterstattung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Präsentation von Indien

Dienstag, 9. März 2021 (9:00h-15:00h)

  • Internationale Finanzberichterstattung für nicht gewinnorientierte Unternehmen
    • Einführung in das im Januar 2021 veröffentlichte IFR4NPO-Konsultationspapier
  • Agendakonsultation
    • Einführung in die wesentlichen Bereiche der kommenden Bitte um Informationsübermittlung (IASB)
    • EFRAG-Präsentation mit vorläufigen Sichtweisen zur IASB-Agendakonsultation
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Kürzer Überblick über das Diskussionspapier und Einführung in das Thema, das bei dieser Sitzung diskutiert werden soll
    • Einzelgruppensitzungen
    • Zusammenführung der Diskussionsergebnisse aus den einzelnen Gruppen im Plenum
  • Botschaft des IASB-Vorsitzenden
  • Abschließende Anmerkungen

EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung zur Verlängerung der praktischen Erleichterung in IFRS 16 in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie

17.02.2021

Noch bevor der IASB die endgültige Verlautbarung veröffentlich hat, hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' herausgegeben.

Am 11. Feburar 2021 hat der IASB hat den Entwurf ED/2021/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) herausgegeben, der den Vorschlag enthält, den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 zu verlängern, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Aufgrund der Zeitknappheit hat EFRAG bereits am Tag der Veröffentlichung der Änderung einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht  und darin die Änderung unterstützt. Deshalb hat EFRAG jetzt auch den Entwurf einer Übernahmempfehlung (unter der Voraussetzung, dass sich an den wesentlichen Punkten der Änderung nichts ändert) in Bezug auf die Änderung veröffentlicht.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung die Übernahmekriterien der EU erfüllt. Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 17. März 2021 erbeten.

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