November

Mitschnitt von der jüngsten Sitzung der gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

05.11.2021

Der Mitschnitt von der jüngsten Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 5. November 2021 steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 25. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutiert (einziger Punkt auf der Tagesordnung). Den entsprechenden Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zwei IOSCO-Reden auf der COP26 thematisieren den neuen ISSB

05.11.2021

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat die Manuskripte von zwei Reden des Vorsitzenden des IOSCO-Boards und des Vorsitzenden der IOSCO Sustainable Finance Task Force veröffentlicht, die auf dem Green Horizon Summit der COP26 in Glasgow gehalten wurden.

Der Vorsitzende der IOSCO Sustainable Finance Task Force, Erik Thedéen, wies darauf hin, dass die IOSCO die IFRS-Stiftung aufgrund ihrer bewährten Governance-Struktur, ihres erstklassigen Rufs bei der Setzung internationaler Berichterstattungsstandards und ihres nachweislich transparenten und integrativen Konsultationsprozesses als das geeignete Instrument für die Entwicklung einer globalen Grundlinie für anlegerorientierte Nachhaltigkeitsstandards identifiziert hat. Er betonte:

Die globalen ISSB-Standards sind das richtige Instrument, um auf die bestehende 'Buchstabensuppe' an freiwilligen Nachhaltigkeitsangaben zu reagieren. Sie können die dringend benötigte internationale Konsistenz und Vergleichbarkeit nachhaltigkeitsbezogener Informationen vorantreiben und so den Grundstein für eine qualitativ hochwertige verpflichtende Berichterstattung legen.

Ashley Alder, Vorsitzender des IOSCO Boards, hielt die Hauptrede auf dem Gipfel. Er betonte, dass der neue Board unter dem Dach der IFRS-Stiftung den glaubwürdigsten Mechanismus zur Schaffung einer Grundlinie von Angaben bietet, die es ermöglicht, ein verwirrendes Bild durch einen richtig abgestimmten globalen Ansatz zu ersetzen. Er kommentierte:

Entscheidend ist, dass der ISSB eine umfassende globale Grundlinie von Standards für die Klimaangaben von Unternehmen entwickeln wird, die dem Informationsbedarf der Anleger entsprechen. Sie werden es den Anlegern ermöglichen, ihre Anlagestrategien auf den globalen Übergang zu Netto-Nullwachstum auszurichten, und sie werden auch das allgegenwärtige Risiko des Greenwashings mindern. [...] Der Angabestandard, der die Grundlinie bilden wird, kann auch einen klaren Weg zur Übernahme eines verpflichtenden Standards aufzeigen, wenn sich Rechtskreise für diesen Weg entscheiden. Entscheidend ist auch, dass es sich um einen offenen Standard handelt, der es den Ländern ermöglicht, auf der Grundlinie aufzubauen, um ihren eigenen Nachhaltigkeitsbedürfnissen und -umständen Rechnung zu tragen.

Beide Redner betonten auch, dass die IOSCO die Vorschläge des ISSB gründlich prüfen will, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Anleger entsprechen, bevor sie entscheidet, ob die IOSCO sie indossiert. Wenn die Erwartungen der IOSCO erfüllt werden, würde der Board der IOSCO die neuen Standards für über 130 Marktregulierungsbehörden indossieren.

Die beiden Reden sind auf der Internetseite der IOSCO abrufbar:

Zuvor hatte die IOSCO außerdem eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Gründung des ISSB begrüßte.

IFAC bietet digitalen Zugang zu internationalen Standards

05.11.2021

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die Plattform eIS, kurz für e-International Standards, ins Leben gerufen.

Die neue Ressource bietet direkten Zugang zu den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB, das für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremium des IFAC), dem internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) und dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board) entwickelten Standards.

Weiterführende Informationen und Zugang zur Plattform finden Sie auf der Internetseite des IFAC.

Papiere beim achten Forschungsforum des IASB

04.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 3. und 4. November 2021 sein virtuell sein achtes Forschungsforum abgehalten. Während des Forums wurden neun Forschungspapiere vorgestellt und dann von Akademikern und IASB-Mitgliedern kommentiert.

Die Autoren des ersten Papiers Implementation Costs of IFRS 9 for Non-Financial Firms: Evidence from China untersuchten die Umsetzung des neuen CAS 22 (dem Äquivalent zu IFRS 9 Finanzinstrumente) durch chinesische Nicht-Finanzunternehmen. Die Autoren stellten fest, dass der neue Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente den betroffenen Unternehmen erhebliche Umsetzungskosten auferlegt. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Vorschriften des neuen Standards, wie z. B. die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und das Modell der erwarteten Kreditverluste, die Unternehmen und Prüfer vor erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung stellen. Insgesamt wird festgestellt, dass es Belege für die Befürchtung gibt, dass die Umsetzung des neuen Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente für Nicht-Finanzunternehmen kostspielig sein könnte.

Im zweiten Beitrag Does IFRS and GRI adoption impact the understandability of corporate reports by Chinese listed companies? wurde der Grad der Lesbarkeit und Prägnanz von Unternehmensberichten untersucht und ob die Einführung von IFRS und GRI-Standards diese Aspekte der Verständlichkeit beeinflusst. Die Autoren stellten fest, dass sich sowohl die Lesbarkeit als auch die Prägnanz der Unternehmensberichte auf einem niedrigen Niveau befinden und über den Untersuchungszeitraum hinweg einen Abwärtstrend aufweisen. Sie fanden auch heraus, dass die Übernahme der IFRS zu einem längeren und besser lesbaren Bericht führt, während die Übernahme der GRI-Standards zu einem längeren, aber weniger lesbaren Bericht führt.

Der dritte Beitrag Is AASB 6 still fit for purpose? berichtete über ein Projekt, das für den Australian Accounting Standards Board (AASB) als Beitrag zum Projekt des IASB über die Rohstoffindustrie durchgeführt wurde. Die von den Autoren durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass das Hauptproblem in der Wertminderung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung sowie in den Stilllegungsverpflichtungen liegt. Darüber hinaus wurden die Rückstellung für die Sanierung von Standorten und die Schwierigkeiten bei der Anwendung des neuen Leasingstandards als Herausforderungen für die Rechnungslegung genannt. Besonders hervorgehoben wurde auch die Unsicherheit in Bezug auf die künftige Behandlung der Auswirkungen des Klimawandels. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wurde in dem Papier empfohlen, mit der Entwicklung von Änderungen an IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen fortzufahren, um die Angabenvorschriften zu verbessern.

Im vierten Papier Do Acquiring Firms Achieve Their Mergers and Acquisitions Objectives?: Evidence from Japan wurde untersucht, ob übernehmende Unternehmen die in ihren Pressemitteilungen und Jahresabschlüssen angegebenen Fusions- und Übernahmeziele erreichen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die veröffentlichten Fusions- und Übernahmeziele hinsichtlich Rentabilität, Effizienz und Wachstum in der Regel nicht erreicht werden. Die Autoren fanden auch heraus, dass die Beschreibung von Fusions- und Übernahmezielen in den Jahresabschlüssen zu höheren kurzfristigen Aktienrenditen führt, während der Aktienmarkt die Bewertung von Unternehmen auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Leistung auf lange Sicht anpasst.

In der fünften Studie The Impact of IFRS Adoption on the Value Relevance of Accounting Information in Saudi Arabia wurde die gemeinsame und relative Wertrelevanz des Buchwerts des Eigenkapitals und der Gewinne vor und nach der obligatorischen Einführung der IFRS in Saudi-Arabien untersucht. Die Studie ergab eine signifikante und positive Veränderung der relativen Wertrelevanz des Buchwerts des Eigenkapitals nach der Einführung der IFRS. Die Autoren fanden auch heraus, dass profitable Unternehmen, von den Big4 geprüfte Unternehmen und große Unternehmen eine signifikant höhere gemeinsame Wertrelevanz im Vergleich zu ihren Konkurrenten aufweisen, unabhängig von den eingeführten Rechnungslegungsstandards.

Im sechsten Beitrag Decision usefulness of the accounting standard 'IFRS for SMEs': Qualitative evidence from Sri Lanka wurde der Informationsbedarf der Adressaten der Jahresabschlüsse kleiner und mittelgroßer Unternehmen in Sri Lanka untersucht. Als primäre Adressaten von Finanzinformationen wurden Banken, das Finanzamt und andere staatliche Einrichtungen ermittelt. Die Autoren stellten jedoch fest, dass die Manipulation von Finanzergebnissen, die steuerliche Ausrichtung, die unzureichende Detailliertheit und die veralteten Informationen dazu führen, dass die von kleinen und mittleren Unternehmen in Sri Lanka erstellten Jahresabschlüsse nicht entscheidungsnützlich sind. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die lokalen Standardsetzer der Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen mehr Aufmerksamkeit schenken und Maßnahmen ergreifen müssen, um sie glaubwürdiger und relevanter für die Bedürfnisse der Adressaten zu machen.

Das siebte Papier Is IFRS a "trusted" language for private firm credit decisions? An Analysis of country differences in users' perspectives untersuchte, ob Gläubiger bei der Kreditvergabe an Privatunternehmen IFRS-basierten Rechnungslegungsinformationen vertrauen und diese für ihre Entscheidungsfindung nutzen. Die Autoren fanden heraus, dass (i) IFRS-Abschlusskennzahlen vertrauenswürdiger sind als lokale GAAP-Abschlusskennzahlen, (ii) das Vertrauen sogar noch zunimmt, wenn der Gläubigerschutz schwach ist, und (iii) die verpflichtende Übernahme der IFRS in einem Land das Vertrauen in die Zahlen positiver beeinflusst als eine freiwillige Übernahme.

Das achte Papier What Influences the Implementation of IFRS for SMEs? The Brazilian Case untersuchte Faktoren, die die Umsetzung der IFRS für KMU in Brasilien beeinflussen. Die durchgeführten Untersuchungen deuten darauf hin, dass Inkonsistenzen und Unverständlichkeit die Hauptfaktoren sind, die die Umsetzung verhindern. Weitere Untersuchungen ergaben jedoch, dass die "Umsetzungsmythen" abgeschwächt werden, sobald die Teilnehmer den Standard kennen. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Regulierungsbehörden die Verfügbarkeit von Schulungsprogrammen erhöhen sollte, damit sich die Rechnungsleger sicherer fühlen und die Umsetzung des Standards gefördert wird.

Im letzten Papier Fixing diluted earnings per share: recognising the dilutive effects of employee stock options wurden Änderungen bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie vorgeschlagen, wobei argumentiert wurde, dass der bestehende IAS 33-Ansatz fehlerhaft sei, da er den Zeitwert von Optionen außer Acht lasse und Optionen mit Ausgleich durch Eigenkapital anders behandele als Optionen mit Barausgleich. Die Autoren leiteten eine alternative Methode ab und verglichen diese dann mit der Berechnung nach IAS 33 anhand von Beispielen auf der Grundlage eines einfachen Unternehmens. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass ihre Methode die Veränderung des wirtschaftlichen Werts der derzeitigen Anteilseigner am besten beschreibt und auf der Ebene des verwässerten Ergebnisses je Aktie sowohl für Optionen mit Barausgleich als auch für Optionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu einem ähnlichen Ergebnis führt. Sie könnte auch leicht auf andere verwässernde Instrumente ausgeweitet werden.

Die Teilnehmer lobten den wertvollen Austausch und die Erkenntnisse aus der Forschung, die für das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB von großer Bedeutung sind. Die Belege für die Anwendung der Standards deckten auch geografische Bereiche ab, die normalerweise nicht von der Forschung abgedeckt werden oder anderweitig leicht zugänglich sind, oder sie waren von einer Granularität, die normalerweise die Möglichkeiten

Die vorgestellten Papiere sowie die Aufzeichnungen der Präsentationen und Beiträge der Diskutanten werden in Kürze auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung stehen.

IPSASB-Leitlinien zu Fremdkapitalkosten

04.11.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat nicht verbindliche Leitlinien zu Fremdkapitalkosten veröffentlicht.

Mit Änderungen an IPSAS 5 'Fremdkapitalkosten' - Nicht verbindliche Leitlinien wird IPSAS 5 Fremdkapitalkosten um nicht verbindliche Leitlinien ergänzt, die aus Umsetzungshinweisen und erläuternden Beispielen bestehen, um zu verdeutlichen, wie die bestehenden Prinzipien für die Aktivierbarkeit von Fremdkapitalkosten in verschiedenen regelmäßig anzutreffenden Kontexten des öffentlichen Sektors angewendet werden sollen. Die verbindlichen Leitlinien in IPSAS 5 werden nicht geändert.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

IFRS-Stiftung schafft neuen Board für Nachhaltigkeitsstandards

03.11.2021

Die IFRS-Stiftung hat die Gründung ihres neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgegeben, der eine umfassende globale Grundlinie hochwertiger Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln wird, um dem Informationsbedarf der Anleger gerecht zu werden.

In zwei getrennten Konsultationen konsultierten die Treuhänder der IFRS-Stiftung zum Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards und zu der Frage, welche Rolle die Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards spielen könnte (September 2020), sowie zu vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der IFRS-Stiftung, die die Einrichtung eines neuen Boards für Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der Struktur der Stiftung ermöglichen würden (April 2021).

Die Reaktionen auf die Konsultationen zeigten eine starke Unterstützung für die Initiative der IFRS-Stiftung, und die Treuhänder haben heute eine überarbeitete Satzung und eine entsprechende Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht sowie die Gründung des neuen ISSB angekündigt.

International Sustainability Standards Board (ISSB)
Governance und Struktur Der ISSB wird neben dem IASB tätig sein und von den Treuhändern beaufsichtigt werden. Die Arbeit des ISSB wird nach dem bewährten Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung erfolgen. Die fachliche Beratung des ISSB erfolgt durch einen neuen beratenden Ausschuss für Nachhaltigkeit, die strategische Beratung durch den IFRS-Beirat, dessen Aufgabenbereich und Fachwissen entsprechend erweitert werden, und die Einbeziehung rechtskreisspezifischer und regionaler Initiativen durch eine bereits von den Treuhändern eingerichtete Arbeitsgruppe.
Auftrag Der ISSB wird globale Standards und Angabevorschriften entwickeln, um eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung von Unternehmen in verschiedenen Rechtskreisen zu erleichtern und so dazu beizutragen, Kapital in langfristige, widerstandsfähige Unternehmen im Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu lenken.
Bezeichnung der Standards Der Name der vom ISSB zu entwickelnden Standards wird "IFRS Sustainability Disclosure Standards" lauten.
Zusammensetzung des ISSB Der ISSB besteht in der Regel aus 14 Mitgliedern, von denen einige auch Teilzeitmitglieder sein können. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im ISSB sind fachliche Kompetenz und einschlägige Berufserfahrung. Der Board wird sich aus drei Mitgliedern aus der Region Asien-Ozeanien, drei Mitgliedern aus Europa, drei Mitgliedern aus Amerika, einem Mitglied aus Afrika und vier Mitgliedern aus einem beliebigen Gebiet zusammensetzen.
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz Der ISSB wird einen Vorsitzenden und mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden haben.
Sitz Der Hauptsitz des ISSB wird in Frankfurt sein, aber alle Regionen - Amerika, Asien-Ozeanien und Europa/Naher Osten/Afrika - werden durch regionale Zentren einbezogen.

In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass führende anlegerorientierte Organisationen, die sich mit Angaben zur Nachhaltigkeit befassen, zugesagt haben, sich in den neuen Board zu integrieren. Die Treuhänder gehen davon aus, dass die Konsolidierung des Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und der Value Reporting Foundation (VRF) in den ISSB bis Juni 2022 abgeschlossen sein wird.

Die Treuhänder geben nicht nur die Gründung des ISSB bekannt, sondern informieren auch über den aktuellen Stand der Arbeit der sogenannten Technical Readiness Working Group (TRWG). Die TRWG wurde im März 2021 gegründet, um den Start des ISSB zu erleichtern. Sie sollte die Arbeit der einschlägigen Initiativen, die sich auf die Erfüllung des Informationsbedarfs der Anleger konzentrieren, integrieren und darauf aufbauen, um dem ISSB fachliche Empfehlungen zur Prüfung vorzulegen. Die folgenden beiden Dokumente, die aus der Arbeit der TRWG hervorgegangen sind, wurden heute veröffentlicht:

  • Prototyp für klimabezogene Angaben (eine Zusammenfassung des Prototyps finden Sie hier) und
  • Prototyp allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen (eine Zusammenfassung des Prototyps finden Sie hier)

Den beiden Prototypen ist ein Überblick über das Arbeitsprogramm der TRWG beigefügt, in dem die bisher geleisteten und noch abzuschließenden fachlichen Vorarbeiten erläutert werden, damit dem ISSB, sobald er seine Arbeit aufgenommen hat, ein endgültiger Satz von Empfehlungen vorgelegt werden kann.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung:

Zur Einrichtung des neuen Boards bieten wir Ihnen außerdem einen ausführlichen IFRS fokussiert-Newsletter in deutscher Sprache und einen Purpose-driven Business Reporting in Focus-Newsletter in englischer Sprache.

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) haben Erklärungen abgegeben, in denen sie die Gründung des ISSB begrüßen und ihre weitere Unterstützung zusagen:

Hinweis: Am 3. November 2021 wurde der neue Board um 14:30h (GMT) in einer Podiumsdiskussion bei COP26 vorgestellt. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar.

Prototyp für klimabezogene Angaben

03.11.2021

Die IFRS-Stiftung hat einen Prototyp für klimabezogene Angaben veröffentlicht, der den Vorschlag der Technical Readiness Working Group (TRWG) für den ersten thematischen Standard des ISSB darstellt.

Die TRWG wurde im März 2021 gegründet, um den Start des ISSB zu erleichtern. Sie sollte die Arbeit der einschlägigen Initiativen, die sich auf die Erfüllung des Informationsbedarfs der Anleger konzentrieren, integrieren und darauf aufbauen, um dem ISSB fachliche Empfehlungen zur Prüfung vorzulegen. Der heute veröffentlichte Prototyp für klimabezogene Angaben ist um die vier TCFD-Säulen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele herum aufgebaut:

  • Zielsetzung: Die empfohlene Zielsetzung des Prototyps besteht darin, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine Aussetzung gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen anzugeben.
  • Anwendungsbereich: Der Prototyp würde für klimabezogene Risiken gelten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie für klimabezogene Chancen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen und von ihm in Betracht gezogen werden.
  • Governance: Der Prototyp sieht vor, dass ein Unternehmen Informationen angibt, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren zu verstehen, die zur Überwachung und Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen eingesetzt werden.
  • Strategie: Ein Unternehmen würde Informationen angeben, die die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage versetzen, die Strategie zur Bewältigung klimabezogener Risiken und Chancen sowie die klimabezogenen Risiken und Chancen, die sich auf die Strategie auswirken würden, und die Auswirkungen der klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Strategie zu verstehen.
  • Risikomanagement: Ein Unternehmen würde Informationen angeben, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, zu verstehen, wie klimabezogene Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert und gemindert werden.
  • Messgrößen und Ziele: Ein Unternehmen würde Informationen angeben, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Erfolge des Unternehmens bei der Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen zu verstehen.

Es gibt zwei Anhänge zum Klimaprototyp. Anhang A enthält die verwendeten Begriffsdefinitionen; Anhang B enthält branchenbezogene Angabenvorschriften, gegliedert nach Sektoren und Branchen. Ergänzende fachliche Protokolle für Angabenvorschriften beschreiben die Vorschriften für klimabezogene Messgrößen der Industrie.

Der klimabezogene Prototyp und die ergänzenden fachlichen Protokolle können in englischer Sprache auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Prototyp allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

03.11.2021

Die IFRS-Stiftung hat einen Prototyp für allgemeine Vorschriften veröffentlicht, der den Vorschlag der Technical Readiness Working Group (TRWG) für einen allgemeinen Darstellungsstandard des ISSB darstellt.

Die TRWG wurde im März 2021 gegründet, um den Start des ISSB zu erleichtern. Sie sollte die Arbeit der einschlägigen Initiativen, die sich auf die Erfüllung des Informationsbedarfs der Anleger konzentrieren, integrieren und darauf aufbauen, um dem ISSB fachliche Empfehlungen zur Prüfung vorzulegen. Der heute veröffentlichte Prototyp allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen orientiert sich an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und legt die allgemeinen Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Investoren fest:

  • Zielsetzung und Anwendungsbereich: Die empfohlene Zielsetzung nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben wird als Bereitstellung von Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen das berichtende Unternehmen ausgesetzt ist, beschrieben, die den primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind. Der empfohlene Standard wäre anzuwenden, wenn ein Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards erstellt und angibt.
  • Wesentlichkeit: Ein Unternehmen würde alle Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten angeben, die für Investoren und andere Kapitalgeber in Bezug auf ein berichtendes Unternehmen wesentlich sind. Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen werden als wesentlich bezeichnet, wenn davon auszugehen ist, dass das Weglassen, die falsche Darstellung oder die Verschleierung dieser Informationen die Entscheidungen beeinflussen könnte, die die primären Adressaten von Mehrzweckabschlüssen auf der Grundlage dieser Berichte treffen.
  • Abgrenzung der Berichtseinheit und Konnektivität: Es wird empfohlen, dass die Abgrenzung der Berichtseinheit für die allgemeine Finanzberichterstattung die gleiche ist für den Abschluss und die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben. Die Angaben müssen die Adressaten in die Lage versetzen, die Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Zielkonflikte zwischen den nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben und anderen Informationen der allgemeinen Finanzberichterstattung zu verstehen.
  • Allgemeine Merkmale: Bei Anwendung des Prototyps für allgemeine Vorschriften würde ein Unternehmen Informationen angeben, die sich auf Sachverhalte konzentrieren, die für die Art und Weise, wie ein Unternehmen arbeitet, entscheidend sind, und die den vier Säulen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele entsprechen. Der Prototyp legt Zielsetzungen für jede dieser Säulen und Angabenvorschriften zur Erreichung dieser Ziele fest.
  • Vergleichsinformationen und Häufigkeit der Berichterstattung: Nach dem Prototyp würde ein Unternehmen für alle Beträge, einschließlich der in der aktuellen Periode berichteten Kennzahlen und Leistungsindikatoren, Vergleichsinformationen für die vorherige Periode vorlegen. Ein Unternehmen würde mindestens alle 12 Monate und zur gleichen Zeit wie seinen Abschluss berichten.
  • Berichtsweg: Nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Investoren würden im Rahmen der allgemeinen Finanzberichterstattung der Berichtseinheit angegeben werden, die sich an Investoren und andere Kapitalgeber richtet und Abschlüsse und nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen umfasst.
  • Identifizierung des zugehörigen Abschlusses: Nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben würden die Abschlüsse identifizieren, auf die sie sich beziehen. Wenn die zugehörigen Abschlüsse nicht nach IFRS erstellt werden, würden die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben die Grundlage angeben, auf der die Abschlüsse erstellt wurden.
  • Verwendung von Finanzdaten und Annahmen: Wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben Finanzdaten und Annahmen enthalten, müssen diese Finanzdaten und Annahmen mit den entsprechenden Finanzdaten und Annahmen im Abschluss des Unternehmens übereinstimmen.
  • Getreue Darstellung: Ein vollständiger Satz nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben würde die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, getreu darstellen. Eine getreue Darstellung erfordert, dass ein Unternehmen Informationen angibt, die relevant, verlässlich, vergleichbar und verständlich sind, und würde zusätzliche Angaben umfassen, wenn die bereitgestellten Informationen nicht ausreichen, um die Adressaten in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen oder potenziellen Auswirkungen wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert des Unternehmens zu verstehen.
  • Schätzungsunsicherheiten: Wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben nicht direkt quantifiziert werden können, sondern nur geschätzt werden können, ist die Verwendung vernünftiger Schätzungen ein wesentlicher Bestandteil der Erstellung nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben und untergräbt nicht den Nutzen der Informationen, wenn die Schätzungen klar und genau beschrieben und erläutert werden.
  • Fehler: Der Prototyp der allgemeinen Vorschriften beschreibt Fehler aus früheren Perioden als Auslassungen und falsche Angaben in den nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben des Unternehmens für eine oder mehrere frühere Perioden. Sofern dies nicht undurchführbar ist, korrigiert ein Unternehmen wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend im ersten zur Veröffentlichung freigegebenen Mehrzweckabschluss nach deren Entdeckung.
  • Erklärung der Übereinstimmung: Ein Unternehmen, dessen nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben alle einschlägigen Vorschriften der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllen, würde eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften abgeben.

Es gibt vier Anhänge zum Prototyp der allgemeinen Vorschriften. Anhang A erklärt die definierten Begriffe, die im Prototyp der allgemeinen Vorschriften verwendet werden; Anhang B stellt einen Mehrzweckfinanzbericht dar, der nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen und Jahresabschlussinformationen enthält; Anhang C bietet Anwendungsleitlinien zu Wesentlichkeit; und Anhang D beschreibt qualitative Merkmale entscheidungsnützlicher nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen.

Der Prototyp der allgemeinen Vorschriften kann in englischer Sprache auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Erstellerforums

02.11.2021

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 12. November 2021 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Freitag, 12. November 2021 (11:00h-16:00h)

  • Einführung, Begrüßung und Verabschiedung neuer und ausscheidender Mitglieder
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen
    • Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Anwendungsfragen
  • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
    • Überblick über die Vorschläge des Boards im Entwurf
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Aktueller Stand des Projekts und nächste Schritte
  • Sonstiger aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committee
  • Abschließende Anmerkungen

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2021

01.11.2021

Der IASB hat vom 25. bis 28. Oktober 2021 in seinen Räumen in London getagt. und zehn Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB hat damit begonnen, Entscheidungen in Bezug auf das Paket von Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen. Der Board entschied, zu bestätigen, dass die Informationen über den Nutzen, den die Unternehmensleitung aus einem Unternehmenszusammenschluss erwartet, im Abschluss vorgeschrieben werden können. Der Board hat auch die praktischen Bedenken erörtert (aber kam zu keiner Entscheidung), die von den Stellungnehmenden in Bezug auf das vorgeschlagene Paket zusätzlicher Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen im Abschluss geäußert wurden, insbesondere die wirtschaftliche Sensibilität der Informationen, die potenziell zukunftsgerichtete Natur der Informationen, die Prüfbarkeit der Informationen und die Integration der Informationen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board hat weiter über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der IFRS angeglichen werden könnten. Der Board entschied, die Option zu streichen, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den vollen IFRS für Finanzinstrumente anzuwenden, die bestehenden Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen unverändert beizubehalten (d. h. nicht an IFRS 9 anzupassen), die Definition des beizulegenden Zeitwerts und die diesbezüglichen Leitlinien an IFRS 13 anzupassen, keine Anpassung an IFRS 14 vorzunehmen, sondern dieses Thema erneut zu behandeln, sobald er sein Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen abgeschlossen hat, und die Vorschriften an IFRS 15 anzugleichen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Der IASB erörtert derzeit die Rückmeldungen aus seiner Überprüfung nach der Einführung, die nach Ansicht des Stabs und ähnlicher Einschätzung des Boards den Schluss zulassen, dass IFRS 10, 11 und 12 wie beabsichtigt funktionieren. Der Board entschied, einige Themen zu erwägen, die der Board bei der Ausarbeitung seines Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2022-2026 möglicherweise für weitere Maßnahmen in Betracht ziehen möchte: (hohe Priorität) Investmentgesellschaften und Kooperationsvereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 11; (mittlere Priorität) Definition einer Investmentgesellschaft und Unternehmensummantelungen; und (niedrige Priorität) Transaktionen, die die Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen ändern. Der Stab befasst sich auch mit der Angabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Unterstützung bei der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11, die er auf einer künftigen Sitzung vorlegen wird. Der Stab wird dann einen abschließenden Bericht und eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung verfassen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der Stab informiert den IASB über Fragen zur Anwendung der Equity-Methode. Der Stab hatte Schwierigkeiten, die zugrundeliegenden Prinzipien zu identifizieren, wenn die Anwendungsfragen die Anwendung von IAS 28 Textziffer 26 betreffen (d. h. die Interaktion der Prinzipien in IAS 28 mit anderen IFRS, wie IFRS 3 und IFRS 10). Der Stab plant, weitere Untersuchungen vorzunehmen, und der Board stimmte dem zu.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

  • Zwei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee wurden finalisiert, indem der Board keine Einwände gegen sie erhob: Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen (IFRS 16) und Bilanzierung von Bezugsscheinen, die beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Schulden klassifiziert werden (IAS 32).
  • Der Stab hat einen Entwurf zu Liefernatenfinanzierungsvereinbarungen vorbereitet, in dem eine Änderung von IAS 7 und IFRS 7 vorgeschlagen wird. Während der Erarbeitung des Entwurfs hat der Stab eine Frage identifiziert, die der IASB berücksichtigen soll. Der Board entschied, eine Vorschrift einzufügen, nach der ein Unternehmen zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums den/die Posten in der Bilanz anzugeben hat, in dem das Unternehmen den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil einer Finanzierungsvereinbarung in der Lieferkette sind, ausweist.
  • Der IASB hatte keine Anmerkungen oder Fragen zum IFRIC Update vom September 2021 hat.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Als Ergebnis der Agendakonsultation 2015 hat der Board geprüft, ob er Änderungen an IAS 19 für Pensionsleistungen vorschlagen soll, die von der Rendite eines bestimmten Pools von Vermögenswerten (Referenzvermögen) abhängen. Die an die Arbeitnehmer zu zahlenden Pensionsleistungen spiegeln die den Referenzvermögenswerten innewohnende Variabilität wider, doch IAS 19 schreibt einen Abzinsungssatz vor, der hochwertige Unternehmensanleihen widerspiegelt. Die Anwendung des Abzinsungssatzes nach IAS 19 kann zu einer Überbewertung der Pensionsverpflichtungen führen und Informationen liefern, die für die Adressaten des Abschlusses nicht relevant sind. Der Stab empfahl dem Board, vorzuschlagen, dass ein Unternehmen die endgültigen Kosten für die Erbringung von Pensionsleistungen, die mit den Renditen der Vermögenswerte schwanken, unter Anwendung des Abzinsungssatzes nach IAS 19 schätzt, allerdings nur dann, wenn der Abzinsungssatz nach IAS 19 niedriger ist als die erwartete Rendite des Referenzvermögens. Nur 5 Mitglieder des IASB stimmten für die Fortführung des Projekts, weshalb das Projekt eingestellt wird. Alle Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs, die weiteren Arbeiten im Rahmen der Agendakonsultation zu prüfen.

Konsultationsprozess in Bezug auf die IFRS-Taxonomie: Der Board entschied, die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Änderung Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen auf 30 Tage zu verkürzen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB hat zwei von der Septembersitzung vorgetragene Papiere erörtert, die sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures sowie auf die Analyse der betrieblichen Aufwendungen beziehen. Der Board entschied, mit dem Vorschlag fortzufahren, Erträge und Aufwendungen aus nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen außerhalb des Betriebsergebnisses auszuweisen, aber nicht vorzuschreiben, dass Erträge und Aufwendungen aus integrierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen getrennt von nicht integrierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen identifiziert und ausgewiesen werden müssen. Board entschied außerdem die Zurverfügungstellung von Anwendungsleitlinien, die auf der Beschreibung der Funktion des Umsatzkostenverfahrens im Entwurf aufbauen, um die Beziehung zu Aufwendungen gleicher Art, die Eigenschaften der Funktionen und das Zusammenwirken mit der Rolle der primären Abschlussbestandteile und den Prinzipien der Aggregierung und Disaggregierung darzulegen.

Darüber hat der IASB die folgenden Entscheidungen getroffen:

  • keine Definition von "Veräußerungskosten" zu entwickeln;
  • einen Ansatz für die Analyse und den Ausweis der betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu untersuchen, der Folgendes vorsieht
    • Beibehaltung der Vorschrift, dass betriebliche Aufwendungen nach ihrer Art oder Funktion zu analysieren und darzustellen sind;
    • eine Beibehaltung des vorgeschlagenen Verbots einer gemischten Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung und stattdessen Bereitstellung von Anwendungsleitlinien und Vorschriften zur Angabe von Informationen, um die Vergleichbarkeit zu verbessern;
    • Beibehaltung des Vorschlags zur Bereitstellung von Anwendungsleitlinien zur Bestimmung der Darstellungsmethode, die den Adressaten des Abschlusses die entscheidungsnützlichsten Informationen liefern soll;
  • Prüfung der Möglichkeit einer teilweisen Befreiung von der vorgeschlagenen Vorschrift, wonach ein Unternehmen, das in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionen vorlegt, auch eine Analyse der gesamten betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art anzugeben hat; undÄnderung der Definition der angegebenen Zwischensumme "Betriebsergebnis vor Abschreibungen", um auch Wertminderungen von Vermögenswerten im Anwendungsbereich von IAS 36 auszuschließen und diese Zwischensumme als "Betriebsergebnis vor Abschreibungen und bestimmten Wertminderungen" zu bezeichnen.

Änderung an IFRS 17: Im Entwurf ED/2021/8 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen wurde vorgeschlagen, dass ein Unternehmen die Klassifizierungsüberlagerung nicht auf finanzielle Vermögenswerte anwenden darf, die in Bezug auf eine Tätigkeit gehalten werden, die nicht mit Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17 verbunden ist. Die meisten Stellungnehmenden schlugen dem IASB vor, diese Einschränkung des Anwendungsbereichs aufzuheben, und der Stab stimmt dem zu. Im Entwurf wurde außerdem vorgeschlagen, dass ein Unternehmen, das IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig anwendet, die Klassifizierungsüberlagerung anwenden darf. Der Stab war jedoch der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der Klassifizierungsüberlagerung auf Unternehmen, die IFRS 9 bereits vor der Erstanwendung von IFRS 17 angewendet haben, ausgeweitet werden sollte, um auch in solchen Fällen anwendbar zu sein. Der Stab empfahl, keine wesentlichen Änderungen an der im Entwurf vorgeschlagenen Klassifizierungsüberlagerung in Bezug auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten oder Angaben vorzunehmen. Der Stab geht davon aus, dass die Änderung an IFRS 17 vor Ende 2021 veröffentlicht werden kann, vor allem, weil der Board allen Empfehlungen des Stabs zustimmte.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Im Januar 2021 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden. Die Vorschläge im Entwurf wurden von den Stellungnehmenden im Allgemeinen positiv aufgenommen. Sie stimmten folgenden Punkten zu: den vorgeschlagenen Definitionen für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden; der Existenzschwelle von "wahrscheinlicher als nicht" für den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden; der Verwendung eines Cashflow-basierten Bewertungsverfahrens zur Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden; und der Verwendung des regulatorischen Zinssatzes für einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld als Abzinsungssatz für diesen regulatorischen Vermögenswert oder diese regulatorische Schuld. Es wurden jedoch Bedenken geäußert hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Erträge aus noch nicht nutzbaren Vermögenswerten, der regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben, des Mindestzinssatzes und der Wechselwirkung mit IFRIC 12. Der IASB erörterte die Rückmeldungen, traf aber keine Entscheidungen. Der IASB wird die Erörterung der Rückmeldungen im November fortsetzen, aber es wird nicht erwartet, dass auf dieser Sitzung Entscheidungen getroffen werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

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