November

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

18.11.2021

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 29. November 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten (10:00h bis 11:35h britischer Zeit).

Die ITCG wird das folgende Thema erörtern:

  • Digitale Berichterstattung und der Entwurf zur Lageberichterstattung (Fortsetzung der Erörterungen vom September 2021)

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SASB-Standards in deutscher Sprache verfügbar

17.11.2021

Der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) gibt bekannt, dass nun deutsche Übersetzungen für die SASB-Standards, die für 77 Branchen herausgegeben wurden, zur Verfügung stehen.

Die Übersetzungen wurden vor dem Hintergrund der steigenden Nutzung von SASB-Standards durch europäische Unternehmen erstellt und veröffentlicht.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des SASB. Über die Presseerklärung haben Sie auch Zugang zu den Übersetzungen.

Ergebnisberichte von den jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

17.11.2021

Ergebnisberichte von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 28. und 29. Oktober 2021 und der Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 5. November 2021 sind jetzt verfügbar.

Während seiner 107. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 25. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutiert (einziger Punkt auf der Tagesordnung). Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG möchte Mitgliedschaft durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft erweitern

17.11.2021

Im Zuge der Schaffung einer neuen Säule für die Nachhaltigkeitsberichterstattung neben der bestehenden Säule für die Finanzberichterstattung beabsichtigt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), die EFRAG-Generalversammlung zu erweitern, um weiteren relevanten und interessierten Organisationen die Möglichkeit zu geben, sich an der EFRAG zu beteiligen und Beiträge zu leisten sowie EFRAG-Mitgliedsorganisationen zu werden.

Um eine ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zu gewährleisten, wird die Mitgliedschaft der EFRAG-Generalversammlung um ein Kapitel erweitert, das die Zivilgesellschaft (einschließlich Nichtregierungsorganisationen, Akademiker, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen) abdeckt, zusätzlich zu dem Kapitel für europäische Interessengruppen und dem Kapitel für nationale Organisationen. EFRAG-Mitgliedsorganisationen können Beiträge zur Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zur Säule der Finanzberichterstattung oder zu beiden leisten.

EFRAG hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für eine EFRAG-Mitgliedschaft veröffentlicht und lädt alle Organisationen, einschließlich der Zivilgesellschaft, ein, der neuen Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung beizutreten. Interessenbekundungen sind bis zum 8. Dezember 2021 willkommen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: In einer am 3. Dezember 2021 veröffentlichten Kurzinformation wird erläutert, wer für eine EFRAG-Mitgliedschaft in Frage kommt.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

16.11.2021

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 16. September 2021 eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Thema erörtert:

  • Überprüfung allgemeiner Berichterstattungspraxis
  • Digitale Berichterstattung und der Entwurf zur Lageberichterstattung
  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussion in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

AFRAC 2021

16.11.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 15. Dezember 2021 zu seinem Forum "AFRAC 2021" ein, das wieder in virtueller Form abgehalten wird. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Insgesamt sind bei der AFRAC 2021 folgende Vorträge vorgesehen:

  • Bisherige Unternehmenspraxis des Sustainability Reportings
  • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
  • Präsentation ausgewählter Facharbeiten:
    • Sustainability Reporting
    • AFRAC-Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung
    • Bewertung von Finanzinstrumenten

Anmeldungen für die Veranstaltung sind bis 8. Dezember 2021 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

15.11.2021

Der IASB tagt am Montag, Dienstag und Freitag der Woche ab dem 15. November 2021 in London. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Agendakonsultation: Der Board hat seine Bitte um Informationsübermittlung zur dritten Agendakonsultation im März 2021 veröffentlicht. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung zu geben. Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards und unterstützten die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. In Bezug auf spezifische Projekte stuften die meisten Stellungnehmenden klimabezogene Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Viele stuften die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Sachverhalte als hohe Priorität ein.

Wertminderung von Geschäfts- oder FirmenwertenIm September 2021 beschloss der Board, vorläufige Entscheidungen über Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur späteren Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorzunehmen. In dieser Sitzung wird der Board weitere vorläufige Entscheidungen über das Paket der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen treffen. Die Vorschläge beinhalten die Vorschrift, quantitative Informationen über erwartete Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss anzugeben. Der Stab empfiehlt, den Begriff "Synergien" nicht zu definieren. Der Stab empfiehlt, dass anstelle der Vorschrift, dass ein Unternehmen zu erläutern hat, wann die erwarteten Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss realisiert werden, Angaben darüber zu machen sind, wann der Nutzen aus den Synergien voraussichtlich einsetzt und wie lange dieser Nutzen voraussichtlich anhält.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, "Einblick in die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt geben" als Ziel der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und "die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt" in der Definition von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen beizubehalten. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, eine widerlegbare Vermutung einzuführen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses enthalten ist, die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, einem Unternehmen zu gestatten, die Vermutung zu widerlegen, wenn angemessene und stützbare Informationen vorliegen, die zeigen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen nicht die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, und Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, wie zu beurteilen ist, ob angemessene und stützbare Informationen vorliegen, um die Widerlegung zu unterstützen. Der Stab empfiehlt dem Board, den Umfang der öffentlichen Mitteilungen, die bei der Anwendung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen berücksichtigt werden, einzuschränken, um mündliche Mitteilungen, Transkripte und Beiträge in sozialen Medien auszuschließen. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, die klarstellen, wie ein Unternehmen die Vorschrift, eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl in einer klaren und verständlichen Weise zu beschreiben, die Adressaten nicht in die Irre führt, anwendet.

Arbeitsprogramm des Boards — Zeitplan für Überprüfungen nach der Einführung: Der Stab schlägt dem Board vor, in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und von IFRS 15 zu beginnen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu überlegen, wann die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 und von IFRS 16 beginnen soll.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: In dieser Sitzung soll der Board entscheiden, ob und welche Themen er weiter behandeln kann. Der Stab hat folgende Themen als mittlere Prioritäten identifiziert: das Verhältnis zwischen materiellen Rechten und Schutzrechten; eine Änderung der relevanten Aktivitäten während des Lebenszyklus eines Beteiligungsunternehmens; die Bewertung von außervertraglichen Vertretungsverhältnissen und die Berücksichtigung eines unverhältnismäßigen Anteils an der Produktion im Vergleich zum Anteil am Eigentum. Der Stab wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Board einen abschließenden Bericht mit einer Zusammenfassung der Rückmledungen über die Überprüfung nach der Einführung erstellen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab empfiehlt, die Definition des Zielprofils auf "die Bandbreite (Risikogrenzen), innerhalb derer die aktuelle offene Nettorisikoposition schwanken kann, während sie noch mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt" zu ändern. Er empfiehlt außerdem die Einführung einer Risikominderungsabsicht, die als "das Ausmaß, in dem ein Unternehmen beabsichtigt, die aktuelle offene Nettorisikoposition durch den Einsatz von Derivaten zu mindern" beschrieben wird. Der Stab fragt den Board, ob es der Ansicht des Stabs zustimmt, dass keine weiteren Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements in Bezug auf die Designierung eines Teils der vorzeitig rückzahlbaren Vermögenswerte erforderlich sind.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board wird weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der vollen IFRS angeglichen werden könnten. Der Stab empfiehlt dem Board, Änderungen am IFRS für KMU zu entwickeln, um Abschnitt 20 an IFRS 16 anzugleichen, mit Vereinfachungen bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes und der anschließenden Bewertung der Leasingverbindlichkeit (Neubeurteilung). Der Stab empfiehlt dem Board auch, die Vorschrift zur Erfassung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Änderungen von IAS 19 aus dem Jahr 2011 anzugleichen und das Wahlrecht zur Bilanzierung in Textziffer 28.24 des IFRS für KMU zu streichen und zu verlangen, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Vorschlag zu, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Die meisten Stellungnehmenden waren damit einverstanden, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Gesamtangaben auf Informationen über die regulatorischen Erträge, den regulatorischen Aufwand, die regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden eines Unternehmens gelegt wird. Einige schlugen dem Board vor, ein breiteres Gesamtziel zu entwickeln, das darin besteht, den Adressaten des Abschlusses Informationen über die Art der regulatorischen Vereinbarung, die damit verbundenen Risiken und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich gegen die vorgeschlagene Vorschrift aus, den Standard bei der erstmaligen Anwendung rückwirkend anzuwenden. Die meisten Stellungnehmenden forderten eine längere Übergangsfrist.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

15.11.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 18. November 2021 per Videokonferenz tagen.

Bei der Sitzung geht es darum, den EFRAG-Board über den aktuellen Stand von zwei IASB-Projekten zu informieren:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

ISAR 38 — Präsentationen verfügbar

12.11.2021

Die 38. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 9. bis 12. November 2021 in Genf statt.

Die beiden Hauptthemen der Sitzung waren:

  • Überprüfung der praktischen Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung; und
  • Klimabezogene finanzielle Angaben in der allgemeinen Unternehmensberichterstattung: gute Praxis und zentrale Herausforderungen.

Alle Präsentationen von der Sitzung (einschließlich der Präsentationen vom Workshop zu "Auswirkung der Coronavirus-Pandemie auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen" am 8. November 2021) können nun online abgerufen werden.

Aufzeichnungen vom achten Forschungsforum des IASB

12.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 3. und 4. November 2021 sein virtuell sein achtes Forschungsforum abgehalten. Während des Forums wurden neun Forschungspapiere vorgestellt und dann von Akademikern und IASB-Mitgliedern kommentiert.

Audioaufzeichnungen und Folien der Präsentationen beim Forschungsforum sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Darüber hinaus erinnert der IASB die Wissenschaftler daran, dass das nächste Forschungsforum gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB vom 2. bis 4. November 2022 stattfinden wird und dass die Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen für diese Konferenz bis Mai 2022 offen ist.

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