Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:
Agendakonsultation: Der Board hat seine Bitte um Informationsübermittlung zur dritten Agendakonsultation im März 2021 veröffentlicht. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung zu geben. Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards und unterstützten die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. In Bezug auf spezifische Projekte stuften die meisten Stellungnehmenden klimabezogene Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Viele stuften die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Sachverhalte als hohe Priorität ein.
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Im September 2021 beschloss der Board, vorläufige Entscheidungen über Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur späteren Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorzunehmen. In dieser Sitzung wird der Board weitere vorläufige Entscheidungen über das Paket der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen treffen. Die Vorschläge beinhalten die Vorschrift, quantitative Informationen über erwartete Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss anzugeben. Der Stab empfiehlt, den Begriff "Synergien" nicht zu definieren. Der Stab empfiehlt, dass anstelle der Vorschrift, dass ein Unternehmen zu erläutern hat, wann die erwarteten Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss realisiert werden, Angaben darüber zu machen sind, wann der Nutzen aus den Synergien voraussichtlich einsetzt und wie lange dieser Nutzen voraussichtlich anhält.
Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, "Einblick in die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt geben" als Ziel der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und "die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt" in der Definition von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen beizubehalten. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, eine widerlegbare Vermutung einzuführen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses enthalten ist, die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, einem Unternehmen zu gestatten, die Vermutung zu widerlegen, wenn angemessene und stützbare Informationen vorliegen, die zeigen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen nicht die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, und Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, wie zu beurteilen ist, ob angemessene und stützbare Informationen vorliegen, um die Widerlegung zu unterstützen. Der Stab empfiehlt dem Board, den Umfang der öffentlichen Mitteilungen, die bei der Anwendung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen berücksichtigt werden, einzuschränken, um mündliche Mitteilungen, Transkripte und Beiträge in sozialen Medien auszuschließen. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, die klarstellen, wie ein Unternehmen die Vorschrift, eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl in einer klaren und verständlichen Weise zu beschreiben, die Adressaten nicht in die Irre führt, anwendet.
Arbeitsprogramm des Boards — Zeitplan für Überprüfungen nach der Einführung: Der Stab schlägt dem Board vor, in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und von IFRS 15 zu beginnen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu überlegen, wann die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 und von IFRS 16 beginnen soll.
Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: In dieser Sitzung soll der Board entscheiden, ob und welche Themen er weiter behandeln kann. Der Stab hat folgende Themen als mittlere Prioritäten identifiziert: das Verhältnis zwischen materiellen Rechten und Schutzrechten; eine Änderung der relevanten Aktivitäten während des Lebenszyklus eines Beteiligungsunternehmens; die Bewertung von außervertraglichen Vertretungsverhältnissen und die Berücksichtigung eines unverhältnismäßigen Anteils an der Produktion im Vergleich zum Anteil am Eigentum. Der Stab wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Board einen abschließenden Bericht mit einer Zusammenfassung der Rückmledungen über die Überprüfung nach der Einführung erstellen.
Dynamisches Risikomanagement: Der Stab empfiehlt, die Definition des Zielprofils auf "die Bandbreite (Risikogrenzen), innerhalb derer die aktuelle offene Nettorisikoposition schwanken kann, während sie noch mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt" zu ändern. Er empfiehlt außerdem die Einführung einer Risikominderungsabsicht, die als "das Ausmaß, in dem ein Unternehmen beabsichtigt, die aktuelle offene Nettorisikoposition durch den Einsatz von Derivaten zu mindern" beschrieben wird. Der Stab fragt den Board, ob es der Ansicht des Stabs zustimmt, dass keine weiteren Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements in Bezug auf die Designierung eines Teils der vorzeitig rückzahlbaren Vermögenswerte erforderlich sind.
Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board wird weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der vollen IFRS angeglichen werden könnten. Der Stab empfiehlt dem Board, Änderungen am IFRS für KMU zu entwickeln, um Abschnitt 20 an IFRS 16 anzugleichen, mit Vereinfachungen bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes und der anschließenden Bewertung der Leasingverbindlichkeit (Neubeurteilung). Der Stab empfiehlt dem Board auch, die Vorschrift zur Erfassung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Änderungen von IAS 19 aus dem Jahr 2011 anzugleichen und das Wahlrecht zur Bilanzierung in Textziffer 28.24 des IFRS für KMU zu streichen und zu verlangen, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden.
Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Vorschlag zu, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Die meisten Stellungnehmenden waren damit einverstanden, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Gesamtangaben auf Informationen über die regulatorischen Erträge, den regulatorischen Aufwand, die regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden eines Unternehmens gelegt wird. Einige schlugen dem Board vor, ein breiteres Gesamtziel zu entwickeln, das darin besteht, den Adressaten des Abschlusses Informationen über die Art der regulatorischen Vereinbarung, die damit verbundenen Risiken und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich gegen die vorgeschlagene Vorschrift aus, den Standard bei der erstmaligen Anwendung rückwirkend anzuwenden. Die meisten Stellungnehmenden forderten eine längere Übergangsfrist.
Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.