2021

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

16.06.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den ersten Satz formaler Korrekturen 2021 herausgegeben.

Die Korrekturen betreffen das rote und das blaue Buch 2021, jeweils in der annotierten und nicht annotierten Fassung. Sie betreffen die fehlerhafte Wiedergabe von Textziffern aus IFRS 1, IFRS 9 und IAS 39.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Virtuelles Forschungsseminar von IASB, EAA und EFRAG zur Lageberichterstattung

16.06.2021

Am 18. Juni 2021 wird der International Accounting Standards Board (IASB) in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker abhalten. Das Seminar wird einen Überblick über den IASB-Entwurf zur Lageberichterstattung geben.

Zweck der Sitzung ist es, von Wissenschaftlern Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Entwurf vom Mai 2021 zu erhalten und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskutieren.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der EAA. Ein detailliertes Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

IDW veröffentlicht Neufassung von PS 201

16.06.2021

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Neufassung von IDW PS 201 "Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung" verabschiedet.

In IDW PS 201 n.F. werden die bei einer der Berufsauffassung entsprechenden Abschlussprüfung von Wirtschaftsprüfern zu beachtenden Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze dargelegt.

Eine Presseerklärung auf der Internetseite des IDW erläutert die Änderungen der Neufassung.

Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle - Präsentation und Protokoll

15.06.2021

Am 7. Juni 2021 hat das DRSC gemeinsam mit Vertretern von EFRAG und IASB zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' eingeladen.

Die Präsentation sowie das Protokoll der Veranstaltung sind jetzt hier auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.06.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. und 11. Juni 2021 per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 103. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

15.06.2021

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 30. Juni 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten (11:00h bis 15:35h britischer Zeit).

Die ITCG wird die folgenden Themen erörtern:

  • Agendakonsultation
  • Auswirkungen der digitalen Berichterstattung für den Entwurf zu Angabevorschriften in den IFRS
  • Etikettierung implizit berichteter Konzepte
  • Etikettierung von Vergleichsinformationen, die in Übereinstimmung mit einem ersetzten IFRS berichtet werden

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Umfrage der IFRS-Stiftung zu digitalen Inhalten

15.06.2021

Die IFRS-Stiftung lädt die Nutzer ihrer Internetseite ein, sich zu der Art der digitalen Inhalte zu äußern, die die IFRS-Stiftung erstellt.

Zu diesem Zweck wurde eine Umfrage gestartet, in der Rückmeldungen zu verschiedenen inhaltlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Stiftung eingeholt werden sollen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Teilnahme an der Umfrage bis zum 23. Juli 2021 verlängert wurde.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juni 2021

15.06.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 8. und 9. Juni 2021 per Videokonferenz getagt und vier Themen erörtert.

Das Committee erörterte zwei Themen zum ersten Mal und widmete sich außerdem den Analysen der Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen:

IAS 2 — Kosten für die Veräußerung von Vorräten: Im Februar 2021 erörterte das Committee eine Einreichung zu der Frage, ob ein Unternehmen bei der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten alle für den Verkauf notwendigen Kosten oder nur die für den Verkauf zusätzlich anfallenden Kosten als "geschätzte, für den Verkauf notwendige Kosten" einbezieht. In der Sitzung stimmten die meisten Mitglieder des Committee mit der Analyse und der Schlussfolgerung überein, dass IAS 2 es einem Unternehmen nicht erlaubt, solche Kosten auf diejenigen zu beschränken, die inkrementell sind. Die Mitglieder des Committee äußerten jedoch Bedenken, dass eine solche Schlussfolgerung im Widerspruch zur vorherrschenden Praxis stehen könnte. Die Antworten aus den Stellungnahmen sind ähnlich und einige Stellungnehmende forderten zusätzliche Klarstellungen. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IAS 10 — Erstellung von Abschlüssen, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr besteht: Im Februar 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der erstens gefragt wurde, ob ein Unternehmen einen Abschluss für frühere Perioden auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellen kann, wenn es in diesen Perioden ein fortgeführtes Unternehmen war und zuvor keinen Abschluss für diese Perioden erstellt hatte; und zweitens, wenn es zuvor einen Abschluss für die vorangegangene Periode auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt hatte, ob es verpflichtet ist, die Vergleichsinformationen in Bezug auf die vorangegangene Periode anzupassen, um die bei der Erstellung des Abschlusses der aktuellen Periode verwendeten Rechnungslegungsgrundsätze widerzuspiegeln. In der Sitzung waren sich die Mitglieder des Committee einig, dass die Antwort auf die erste Frage "ja" und auf die zweite Frage "nein" lautet. Die meisten der Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung stimmten der Analyse des Stabs zu. Es gab einige Stellungnehmende, die mit einigen Aspekten der Analyse nicht einverstanden waren und/oder um Klarstellungen baten. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidungen mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

IFRS 9 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank: Das Committee erhielt eine Eingabe mit der Frage, wie Banken die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank (EZB) bilanzieren. Insbesondere wurde gefragt, ob es sich bei den TLTRO-III-Tranchen um Kredite zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz handelt, die als Zuschuss der öffentlichen Hand zu bilanzieren sind. Darüber hinaus wurde gefragt, wie Banken den anzuwendenden Effektivzinssatz berechnen, Änderungen der geschätzten Zahlungsströme aufgrund der geänderten Einschätzung der Erfüllung der an die Verbindlichkeit geknüpften Bedingungen berücksichtigen und Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf die Vorperiode, die sich aus dem Kreditvergabeverhalten der Bank oder aus Änderungen der von der EZB festgelegten TLTRO-III-Bedingungen ergeben, berücksichtigen.

Der Stab analysierte die allgemeinen Kriterien einer Zuwendung der öffentlichen Hand in IAS 20 und erläuterte, dass der Ausschuss nicht in der Lage ist, sich dazu zu äußern, ob der TLTRO III eine Zuwendung der öffentlichen Hand enthält, da die Beurteilung nicht rechnungslegungsbezogene Fragen beinhaltet. Der Stab vertrat die Auffassung, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Berechnung des Effektivzinssatzes und der Schätzung künftiger Cashflows zu eng gefasst sind, als dass das Committee sie isoliert betrachten könnte, und dass sie im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 durch den Board adressiert werden sollten.

Das Committee beschloss, die Angelegenheit nicht auf die Standardsetzungsagenda zu setzen und Änderungen an der vorläufigen Agendaentscheidung vorzunehmen, die während der Sitzung vorgeschlagen wurden.

IFRS 16 — Strombezugsverträge in einem Brutto-Pool-Strommarkt: Das Committee erhielt eine Anfrage zur Bilanzierung eines Stromeinkaufsvertrags in einem Brutto-Pool-Strommarkt durch einen Stromhändler (Kunde). In der Anfrage wurde gefragt, ob der Kunde unter Anwendung von IFRS 16:B9(a) das Recht hat, während der gesamten 20-jährigen Laufzeit des Stromeinkaufsvertrags im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Windparks zu erhalten. Der Stab analysierte, dass der Stromeinkaufsvertrag dem Kunden weder das Recht einräumt, Strom aus dem Windpark zu beziehen, noch die Verpflichtung, eine bestimmte Strommenge entweder vom Windpark oder vom Netz zu kaufen, und dementsprechend hat der Kunde kein Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Windparks zu ziehen.

Das Committee beschloss, die Angelegenheit nicht auf die Standardsetzungsagenda zu setzen und Änderungen an der vorläufigen Agendaentscheidung vorzunehmen, die während der Sitzung vorgeschlagen wurden.

Laufende Arbeiten: Zum Zeitpunkt der Sitzung gab es keine neuen Sachverhalte, die analysiert werden müssen.

Gemeinsames Internetseminar von EFRAG, EFFAS, ABAF und IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

14.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 12. Juli 2021 ein Internetseminar an, das den jüngst vom IASB veröffentlichten Entwurf 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' zum Thema hat.

Der IASB hat den Entwurf eines neuen Standards am 28. Januar 2021 mit der Absicht veröffentlicht, IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten langfristig zu ersetzen.

Das Internetseminar bietet Informationen zu den Vorschlägen und die Möglichkeit für Anwender, Rückmeldungen zu geben.

Weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG. Das genaue Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juni 2021

11.06.2021

Der IASB wird am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Versicherungsverträge
  • Equity-Methode
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Außerdem wird während dieser Sitzung der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst verabschiedet.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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