IOSCO konsultiert zum Thema Geschäfts- oder Firmenwert

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23.06.2023

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Konsultation zu Geschäfts- oder Firmenwerten angestoßen. Sie bittet die Marktteilnehmer um Rückmeldungen, um bewährte Praxis für den Umgang mit dem Risiko nicht erfasster Wertminderungen bei kumulierten Geschäfts- oder Firmenwerten und den damit verbundenen Angaben im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zu ermitteln.

IOSCO hat die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten in der Vergangenheit genau beobachtet. Im Februar 2021 forderte IOSCO den IASB und den FASB auf, bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten zusammenzuarbeiten, und im November 2022 veröffentlichte IOSCO eine Erklärung, in der sie betonte, dass Emittenten faire, transparente und rechtzeitige Angaben zu den Auswirkungen wirtschaftlicher Unsicherheiten machen müssen. In dieser Erklärung wies IOSCO darauf hin, dass es angesichts der sich entwickelnden und verändernden wirtschaftlichen Umstände für die Unternehmensleitung von entscheidender Bedeutung ist, das aktuelle wirtschaftliche Umfeld, in dem die Emittenten tätig sind, sorgfältig zu bewerten und in den Annahmen zu berücksichtigen, die bei den Schätzungen für die Rechnungslegung, einschließlich der Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten, verwendet werden.

In der Konsultation heißt es nun:

Aus Sicht des Anlegerschutzes ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Anwendung der Rechnungslegungsstandards zu einer angemessenen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führt, dass der Geschäfts- oder Firmenwert nicht über seinen erzielbaren Betrag hinaus ausgewiesen wird und dass Wertminderungen rechtzeitig angesetzt werden.

Wir unterstützen die Initiative des IASB zur Verbesserung der Angaben, die den Anlegern bessere Informationen über die Leistung einer Akquisition liefern und die Unternehmensleitung besser für ihre Akquisitionsentscheidungen zur Verantwortung ziehen. Wir unterstützen auch die Initiative des IASB, die Werthaltigkeitsprüfungen zu verbessern.

Die Wertpapieraufsichtsbehörden sind der Ansicht, dass die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten angesichts des derzeitigen globalen makroökonomischen Umfelds auch in den kommenden Jahren ein Schwerpunktthema sein sollte, und wir bitten die Interessengruppen, auf diese Konsultation zu reagieren, um zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Standardsetzungsprozess besser unterstützt wird und Probleme, die in der Praxis auftreten können, angesprochen werden.

Zur Konsultation kann bis zum 20. September 2023 Stellung genommen werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden zur Formulierung einer Reihe von Empfehlungen für Regulierungsbehörden, Wirtschaftsprüfer, Emittenten und die für die Unternehmensführung Verantwortlichen verwendet. Sie werden auch die Zusammenarbeit von IOSCO mit den Standardsetzern, einschließlich des IASB, in Bezug auf Verbesserungen der Rechnungslegungs-, Berichts- und Angabevorschriften in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert unterstützen.

Die folgenden weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite von IOSCO:

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