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EFRAG ernennt sechs neue TEG-Mitglieder im Rahmen der neuen EFRAG-Struktur

15.12.2014

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von sechs neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben. Die Neuberufungen sind das Ergebnis der neuer EFRAG-Struktur und der Tatsache, dass drei bisherige Mitglieder von TEG das Gremium verlassen.

Nach der neuen EFRAG-Struktur hat TEG maximal 16 Mitglieder, von denen zumindest vier von den Standardsetzern von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien nominiert werden. Die neue Rolle von TEG besteht darin, den neuen EFRAG-Board, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich zeichnet, fachlich zu beraten.

Die Vertreter der Standardsetzer sollen einen direkte Verbindung zu den Standardsetzern in vier großen Ländern Europas schaffen und einen Zugang zu den Meinungen von deren Anwendern bieten. Bis jetzt wurden Anthony Appleton (FRC, Großbritannien), Tommaso Fabi (OIC, Italien) und Dr. Sven Morich (DRSC, Deutschland) berufen.

Die anderen drei neuberufenen Mitglieder (Prof. Dr. Günther Gebhardt (Deutschland), Phil Aspin (Großbritannien) und Geert Ewalts (Niederlande)) ersetzen drei TEG-Mitglieder, die das Gremium verlassen haben oder in Kürze verlassen werden. Unter ihnen befindet sich auch Deloitte-Partner Prof. Dr. Andreas Barckow, der zum künftigen Präsidenten des DRSC berufen wurde.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste Image

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste

15.12.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/3 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' eingereicht.

Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen gelten der Klarstellung der folgenden Sachverhalte:

  • Nicht realisierte Verluste bei schuldrechtlichen Instrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren steuerliche Basis aber die Anschaffungskosten sind, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter erwartet, den Buchwert des Vermögenswerts dadurch wiederzuerlangen, dass er diesen bis zur Fälligkeit hält und sämtliche vertraglichen Zahlungen vereinnahmt, oder ob er ihn zu veräußern beabsichtigt.
  • Der Buchwert eines Vermögenswerts stellt nicht die Obergrenze für die Schätzung wahrscheinlicher, zukünftig zu versteuernder Gewinne dar.
  • Bei der Schätzung zukünftig zu versteuernder Gewinne sind Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen.
  • Ein Unternehmen hat einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen zu beurteilen. Wenn das Steuerrecht die Realisierung steuerlicher Verluste beschränkt, hat ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen der gleichen (zulässigen) Art zu beurteilen.

Generell stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen zu. Allerdings schlagen wir einige Formulierungsänderungen zwecks besserer Klarstellung vor.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

EFRAG - Sitzung Image

Zweite Sitzung des neuen EFRAG-Boards

12.12.2014

Der neue EFRAG-Board wird am 17. Dezember 2014 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Nachdem die erste Sitzung im November schwerpunktmäßig strategischen Fragen gewidmet war, wird der Board jetzt stärker in fachliche Themen einsteigen.

Während des öffentlichen Teils der Sitzung von 11:30h bis 15:40h werden folgende Themen besprochen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • Buchungseinheit
  • Projekt von EFRAG/ASBJ/OIC zum Geschäfts- oder Firmenwert
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Equity-Methode im separaten Abschluss
  • Aktaulisiertes Arbeitsprogramm und Sonstiges

Genauere Informationen, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Kurze Umfrage zu Bilanzierungsänderungen

12.12.2014

Der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) hilft dem IASB, die Meinungen von Anlegern zu Bilanzierungsänderungen einzuholen, indem er eine kurze Umfrage durchführt.

In den Vorschriften in den IFRS, insbesondere in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, wird nach Art der Bilanzierungsänderung unterschieden, wie ein Unternehmen diese im Abschluss darzustellen und anzugeben hat. Änderungen in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen rückwirkend angewendet werden, während Änderungen in Schätzungen prospektiv anzuwenden sind. Unternehmen tun sich bisweilen schwer, Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden rückwirkend anzuwenden, und sie haben auch bisweilen Schwierigkeiten, zwischen diesen und Schätzungen zu unterscheiden.

Der OIC hat nun eine Umfrage gestartet, die dem IASB helfen soll, die Meinungen der Anleger zu den folgenden Aspekten zu verstehen:

  • welche Art von Abschlussinformationen nötig sind, wenn ein Unternehmen eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vornimmt;
  • ob die Art der Bilanzierungsänderung die Informationsbedürfnisse beeinflusst; und
  • ob es mehr als eine Art gibt, auf die Unternehmen Informationen zu Bilanzierungsänderungen zur Verfügung stellen können, die dennoch alle Informationsbedürfnisse erfüllt.

Weitere Informationen und Zugang zu englischsprachigen Online-Befragung finden Sie auf der Internetseite des OIC. Die Teilnahme an der Befragung wird nicht länger als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Sie sollte bis zum 15. Februar 2015 erfolgen.

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IFRS-Stiftung gibt neue stellvertretende Vorsitzende der Treuhänder bekannt

10.12.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass das Überwachungsgremium (Monitoring Board) die Ernennungen von Ronald Arculli und Harvey Goldschmid zu stellvertretenden Vorsitzenden der Treuhänder bestätigt hat. Die neuen stellvertretenden Vorsitzenden werden ab dem 1. Januar 2015 Tsuguoki Fujinuma und Robert Glauber ersetzen, die mit Ende ihrer Amtszeit zurücktreten.

Arculli ist ehemaliger Vorsitzender der Hong Kong Exchanges and Clearing Limited (der Betreiberin der Börse von Hongkong) und ehemaliger Vorsitzender Weltbörsenverbandes. Goldschmid ist Dwight Professor der Rechtswissenschaften, Columbia University, und ehemaliger Kommissar der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC). Eine englischsprachige Presseerklärung zu den Ernennungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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FASB-Vorsitzender streift in seiner Rede kurz internationale Zusammenarbeit

09.12.2014

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Russ Golden, hat bei der AICPA-Jahreskonferenz eine Rede gehalten, bei der es im Wesentlichen um die geänderte Strategie des FASB bei seiner eigenen Standardsetzung ging. Kurz ging er dabei auch auf internationale Zusammenarbeit ein.

Golden wählte als Schwerpunkt seiner Rede das Thema Komplexitätsverringerung und führte aus wie dies die Standardsetzung des FASB in jüngerer Zeit beeinflusst hat. Dabei wies er auch darauf hin, dass dieses Ziel zum Teil IFRS und US-GAAP näher zusammengebracht habe, zum Teil aber auch dazu geführt hat, dass der FASB einen anderen Weg als der IASB eingeschlagen hat.

Er glaube weiterhin, dass ein Weg der Komplexitätsverringerung auch die Zusammenarbeit mit dem IASB sei, um vergleichbare internationale Standards zu schaffen, die die geringstmögliche Anzahl an Abweichungen aufweisen. Der der FASB sei eben in erster Linie dafür verantwortlich, US-GAAP zum Nutzen derjenigen, die diese Standards anwenden, zu verbessern. 

Golden bestätigte auch, was viele bi- und multilaterale Treffen des FASB mit anderen Standardsetzern zeigen:

Zusätzlich zu der Arbeit, die wir weiterhin gemeinsam mit dem IASB durchführen, sind wir dabei, unsere bestehenden Beziehungen zu anderen Standardsetzern zu stärken. Dies wird dabei helfen, den breiteren Fluss von Informationen und Ideen zu fördern, die jeweils Einfluss auf das Denken der anderen haben, und so zu einem Umfeld führen, das größerer Konvergenz zuträglich ist.

Das Redemanuskript von Golden in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FASB.

IASB - Rede Image

Mackintosh verliest bei der AICPA-Konferenz vorbereitete Anmerkungen, geht aber in den Fragen und Antworten auf James Schnurrs Rede ein

09.12.2014

Ian Mackintosh, der stellvertretende Vorsitzende des IASB, hat bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) an einer Podiumsdiskussion teilgenommen und dort einleitend vorbereitete Bemerkungen verlesen. In der anschließenden Diskussionsrunde stellte er sich allerdings selbst die Frage, was von der von James Schnurr angesprochenen Möglichkeit der freiwilligen Angabe von IFRS-Informationen zu halten sei.

Zu den vorbereiteten Anmerkungen gehörte Verweise auf die zunehmende Verbreitung der IFRS, was sich auch an den von der IFRS-Stiftung erstellten Rechtskreisprofile ablesen lasse, der Hinweis, dass amerikanische Anleger bereits umfangreich in Unternehmen investierten, die nach IFRS bilanzieren, und die Ankündigung, dass die IFRS-Stiftung auch plant, die Umsetzung der IFRS weltweit stärker zu untersuchen und analysieren. Die Konvergenzbemühungen mit dem FASB nannte er einen nicht perfekten Prozess, aber dennoch seien sie gut gewesen und hätten viel erbracht. Trotz des Bestehens von ASAF wolle der IASB weiter eng mit dem FASB zusammenarbeiten.

Auf seine eigene Frage, was von der von Jim Schnurr, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, gestern als ein weiteres Beispiel für eine mögliche Einbindung der IFRS in das amerikanische Berichterstattungssystem genannte freiwillige zusätzliche Angabe von auf IFRS basierenden Informationen zu halten sei, antwortete er, dass er natürlich begrüße, dass Schnurr die IFRS wieder auf die Tagesordnung gehoben habe und dass er sich so schnell und umfassend eingearbeitet habe. Dennoch dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass das Wiederaufnehmen des Themas nur die Fortsetzung des ruhenden Dialogs sei, nicht mehr. Und ob die freiwillige Angabe von IFRS-Informationen der richtige Weg vorwärts sei, hänge von der Anzahl derjenigen ab, die tatsächlich diese freiwilligen Angaben leisten würden. Eine Beschränkung auf nur einige zusätzliche IFRS-Kennzahlen hielt er nicht für zielführend.

Zu den vorbereiteten Anmerkungen von Mackintosh gelangen Sie auf der Internetseite des IASB. Die Anmerkungen zu Schnurrs Rede haben Beobachter von Deloitte für Sie eingefangen.

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DRSC stellt Überarbeitung von DRS 17 vorerst ein, um Ergebnisse der Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie abzuwarten

09.12.2014

Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 'Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder' angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten.

Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 'Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder' angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten.

Seit den Änderungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) im Mai 2013 wurde darin eine deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Detaillierung und Strukturierung der Angaben zur Vorstandsvergütung empfohlen. Daher hatten die Fachausschüsse des DRSC beschlossen, die Regelungen von DRS 17 zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, und unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe verschiedene Alternativen erörtert.

Da die derzeit in der Entwicklung befindlichen Änderungen der Aktionärsrechte-Richtlinie allerdings vermutlich unmittelbare Auswirkungen auf die Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung – und somit auf DRS 17 – haben werden, haben sich die Fachausschüsse entschieden, ihre derzeitigen Arbeiten an DRS 17 auszusetzen, den bei den Anwendern zu erwartenden Aufwand im Zusammenhang mit der Änderungshäufigkeit von Rechnungslegungsstandards in Grenzen zu halten und den Anwendern nicht zuzumuten, sich binnen kurzer Zeit zweimal mit einer Überarbeitung des DRS 17 befassen zu müssen. Die mit der geänderten Richtlinie zu erwartenden gesetzlichen Neuerungen sollen deshalb bei den Arbeiten an DRS 17 berücksichtigt werden, um somit eine dauerhafte Lösung zu gewährleisten.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.

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FASB und FAF begrüßen mögliche freiwillige IFRS-Angaben

09.12.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB und die Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) haben eine Erklärung veröffentlicht, in der sie eine mögliche freiwillige Angabe von IFRS-Informationen durch US-Emittenten begrüßen.

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB hatte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, gestern als ein weiteres Beispiel für eine mögliche Einbindung der IFRS in das amerikanische Berichterstattungssystem die freiwillige zusätzliche Angabe von auf IFRS basierenden Informationen genannt. Dabei hatte er angedeutet, dass die bisherige Denkweise der SEC, dass es sich bei solchen Informationen dann um nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen mit eigenen Vorschriften handelt, nicht unumstößlich sein muss. In ihrer Erklärung äußern sich FAF und FASB dazu wie folgt:

Wir glauben auch, dass es Sinn ergibt, zu untersuchen, ob es Wege gibt, Hürden zu beseitigen, die es für Unternehmen bestehen, die sich freiwillig entscheiden, ihren Anlegern  einen Abschluss zur Verfügung stellen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt ist. Wir glauben, dass die freiwillige, ergänzende Angabe von IFRS-Informationen, die Prüfungsvorschriften, einer Prüfung durch die SEC und anderen regulatorischen Vorschriften unterliegen, ein wichtiges Mittel sein kann, um die weitere Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS zu fördern.

Die englischsprachige Erklärung können Sie sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

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Zusammenfassung der Sitzung des Erstellerforums im November 2014

09.12.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Globalen Forums der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) am 6. November 2014 zur Verfügung. Besprochen wurden eine Reihe von aktiven und Forschungsprojekten des IASB und Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • IFRS-Taxonomie. Es wurden einige Bedenken erhoben, dass der neue Verabschiedungsprozess des IASB für Aktualisierungen der Taxonomie im Zuge der Herausgabe von neuen Standards oder von Änderungen an Standards von einigen Regulierern als eine Endossierung dieser Taxonomieelemente angesehen werden könnte, was zu Beschränkungen dazu führen könnte, wo und wie Informationen im Abschluss dargestellt werden.
  • Leasingverhältnisse. Es wurden Bedenken angesichts der deutlich unterschiedlichen Vorschläge von IASB und FASB erhoben. Außerdem wurde angeregt, dass der IASB eine Übergangsgruppe für den neuen Standard einrichten solle.
  • Währungsumrechnungsbeschränkungen in Ländern mit ausgeprägter Hochinflation. Die GPF-Mitglieder tauschten sich zu diesem Thema vor allem vor dem Hintergrund aus, dass in Venezuela Anfang des Jahres der dritte offizielle Umrechnungsmechanismus eingeführt wurde. Es wurde vorgeschlagen, dass eine Art gemischten oder gewichteten Durchschnitts die wirtschaftliche Situation am besten widerspiegeln könne, wofür allerdings eine begrenzte Änderung an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse notwendig sein könnte.
  • Währungsumrechnungen bei Erlösen. Die Mitglieder erörterten einen Fall des IFRS Interpretations Committee, bei dem ein Unternehmen einen Veräußerungsvertrag in fremder Währung eingeht und eine nicht rückzuerstattende Vorauszahlung erhält. Aus ihren Erfahrungen mit solchen Verträgen heraus erklärten die meisten, den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Erlöserfassung zu verwenden, nur wenige verwendeten den Wechselkurs beim Erhalt der Vorauszahlung.
  • Forschungsagenda. Es gab den Vorschlag, Ersteller in die fachlichen Entscheidungen in der Forschungsphase eines Projekts einzubinden, um Sichtweisen zu deren praktischen Umsetzbarkeit einzuholen. Außerdem wurde festgehalten, dass es wichtig sei, Ersteller in einer frühen Phase des Projekts einzubinden, wenn bedeutende Kosten zu erwarten und der Kosten-Nutzen-Faktor zu bedenken ist.
  • Emissionshandelsprogramme. Die Mitglieder erörterten eine Reihe von Emissionshandelsprogrammen und hoben hervor, dass in vielen Fällen auch das gesamte Emissionshandelsprogramm die Buchungseinheit darstellen könne und nicht Einzelabschnitte jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachtet. Auch die Bilanzierung von überschüssigen Verschmutzungsrechten wurde erörtert.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode. Die meisten Mitglieder ziehen die Equity-Methode den fortgeführten Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert vor, allerdings kam die Frage auf, ob diese auch für alle assoziierten Unternehmen sachgerecht sei. Eine mögliche Überprüfung des bedeutenden Einflusses wurde daher vorgeschlagen. Schwierigkeiten in der Anwendung der Methode wurden ebenfalls erörtert.
  • Angabeninitiative. Die GPF-Mitglieder erörterten das Prinzip des inneren Zusammenhangs in der Darstellung des Abschlusses und in der Kapitalflussrechnung. Sie unterstützten zwar die Aufnahme eines Kommunikationsprinzips in die IFRS, mit dem die Verknüpfung von Informationen gefördert werden sollte, warnten aber das das Prinzip des inneren Zusammenhangs nicht zu einer deutlich erhöhten Kostenbelastung führen dürfe, insbesondere wenn Systemänderungen erforderlich würden.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung und Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten.

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