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Japanischer BAC nimmt Eörterungen zu den IFRS wieder auf

26.03.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 26. März 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Diese Sitzung war die erste seit der Wahl in Japan im Dezember 2012, seit der sich eine Veränderung in der Zusammensetzung des BAC ergebn hat (rund 10 der 30 Mitglieder des BAC wurden ersetzt). Während der Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen, und es wird davon ausgegangen, dass der BAC seine Erörterungen auf künftigen Sitzungen fortsetzen wird.

Bei der Sitzung erörterte die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) 1.) jüngste Übernahmeerfahrungen in Kanada und Korea (im Wesentlichen auf Berichten des kanadischen Standardsetzers und der einschlägigen Behörden in Korea basierend); 2.) der gegenwärtige Stand der Führung, Strategie und Überprüfung des IASB, wobei der kürzlich veröffentlichte Ansatz des Überwachungsgremiums in Bezug auf die Kriterien für die Mitgliedschaft, und 3.) das neu gegründete beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF).

Darüber hinaus stellte ein BAC-Mitglied von der Japan Business Federation (JBF) die Sichtweise der Ersteller in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan dar. Unter dem Hinweis auf die zunehmende Zahl und die Bedeutung der freiwilligen IFRS-Anwender in Japan erwähnte das BAC-Mitglied zusätzliche Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um die freiwillge IFRS-Anwendung zu erleichtern. Dazu gehörte auch, die regulatorische Hürde in Bezug auf die freiwillige Anwendung der Standards zu senken. Dieses Mitglied verwies auch auf die Bedeutung eines Zeitplans für die weiteren Erörterungen des BAC, der den Erstellern eine bessere Vorhesage ermögliche würde. Abschließend widmete sich das Mitglied dem Prozess für die Behandlung möglicherwiese nicht zu akzeptierender IFRS-Vorschriften und stellte klar, dass die IFRS wie vom IASB herausgegeben immer für die Anwendung zugelassen sein sollten, auch wenn ein solcher Prozess eingerichtet werden sollte.

Während der Diskussionen nach dem Vortrag des BAC-Mitglied erkannten die FAS-Vertreter an, dass es schwierig sein würde, einen Zeitplan für die Erörterungen des BAC zu entwickeln, und sie gaben an, dass die Sachverhalte, die im Interimsdiskussionspapier vom Juli 2012 identifiziert wurden, adressiert werden würden.

Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Das Datum für die nächste Sitzung ist noch nicht bekanntgegeben worden.

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Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

26.03.2013

Im Nachgang seiner Märzsitzung hat der International Accounting Standards Board (IASB) seinen Arbeitsplan aktualisiert. Es haben sich einige Verschiebungen bei der zeitlichen Planung ergeben, es wurden einige neue Projektschritte aufgenommen und es wurden einige neue, eng umrissene Projekte in den Arbeitsplan aufgenommen.

 

Zusammenfassung der Änderungen

Im Einzelnen haben sich die folgenden Änderungen ergeben:

Änderungen bei großen Projekten

Neu aufgenommene Projekte mit begrenztem Umfang

Änderungen bei Projekten mit begrenztem Umfang

Im zweiten und dritten Quartal 2013 wird die Veröffentlichung einer großen Anzahl von Konsultationsdokumenten erwartet. Zu den Projekten, bei denen Entwürfe im zweiten Quartal erwartet werden gehören Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und preisregulierte Geschäftsvorfälle (Interrimsstandard). Darüber hinaus wird ein endgültiger Standard zu Erlöserfassung bis Ende Juni 2013 erwartet. Ebenso soll bis dahin ein Diskussionspapier zum IASB-Projekt zum Rahmenkonzept herausgegeben werden. In verschiedenen anderen Projekten werden weitere Konsultationsdokumente im zweiten oder dritten Quartal erwartet.

Sie können sich den Arbeitsplan mit Stand 25. März 2013 von der Internetseite des IASB herunterladen. Wir haben unsere Projektseiten aktualisert, um die Änderungen, die sich aus dem Arbeitsplan ergeben, widerzuspiegeln und andere bekannte Entwicklungen aufzunehmen.

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Tagesordnung für die erste ASAF-Sitzung verfügbar

25.03.2013

Das neu gegründete beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) wird am 8. und 9. April das erste Mal tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Schwerpunkt der Erörterungen wird das Rahmenkonzept sein.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

Montag, 8. April 2013 (11:05-17:15)

  • Einführung und Unterzeichnung des Arbeitsabkommens
  • Rahmenkonzept
    • Bewertung
    • Erfolgsrechnung und sonstiges Gesamtergebnis

Dienstag, 9. April 2013 (09:00-16:00)

  • Rahmenkonzept
    • Unsicherheit
    • Bestandteile von Abschlusselementen
    • Möglichkeit, eigene Sachverhalte aufzubringen
  • Wertminderung
  • Zusammenfassung

Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf von Änderungen bei den Angaben zu Wertminderungen

25.03.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/1 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (vorgeschlagene Änderungen an IAS 36)' eingereicht.

Im Entwurf ED/2013/1, den der IASB am 18. Januar 2013 herausgegeben hat, wird vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschrift, die die Angabe des erzielbaren Ertrags erfordert, einzuschränken. Außerdem sieht der IASB vor, die Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten klarzustellen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG dem Änderungsvorschlag zu, weil er "belastende Angaben beseitigt, ohne die Relevanz und Verständlichkeit der Finanzinformationen zu verringern". Sie können sich die Stellungnahme über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Begrenzte Änderungen an IAS 19 vorgeschlagen

25.03.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2013/4 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)' herausgegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen, die in den formalen Bedingungen eines leistungsorientierten Plans festgeschrieben sind, klarzustellen, wenn diese mit der Dienstzeit verknüpft sind. Stellungnahmen werden bis zum 25. Juli 2013 erbeten.

Das engumrissene Projekt des IASB, das zur Veröffentlichung dieses Entwurfs führte, ist aus Einreichungen beim IFRS Interpretations Committee entstanden, bei denen um Klarstellung von Paragraf 93 von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer gebeten wurde. Der Paragraf bezieht sich auf die Bilanzierung von Beiträgen von Arbeitnehmern, die in der Ausgestaltung eines leistungsorientierten Plans spezifiziert werden. Die Frage war, ob die Arbeitnehmerbeiträge in Zusammenhang mit der Dienstzeit in allen Fällen den Dienstleistungsperioden als negative Leistung nach IAS 19.70 zugerechnet werden sollten.

Der IASB erörterte den Sachverhalt auf seiner Sitzung im Februar 2013 und kam zu dem Schluss, dass Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten, die sich allein auf Leistungen des Arbeitnehmers in der gleichen Berichtsperiode beziehen, in denen diese gezahlt werden, als Reduzierung des Dienstzeitaufwands behandelt und in der gleichen Berichtsperiode erfasst werden können anstatt sie den Dienstleistungsperioden nach IAS 19.70 zuzuweisen.

Als ein Beispiel für Beiträge, die als Reduzierung des Dienstzeitaufwand behandelt werden können, werden im Entwurf Beiträge angeführt, die ein fester prozentualer Anteil des Gehalts des Arbeitsnehmers sind und bei denen der prozentuale Anteil nicht von den für das Unternehmen geleisteten Dienstjahren abhängt.

Der IASB hat außerdem entschieden, in Paragraf 93 klarzustellen, dass negative Leistungen aus Arbeitnehmerbeiträgen, wenn diese nicht als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode, in der sie zu zahlen sind, erfasst werden, den Dienstjahren im Einklang mit Paragraf 70 in Bezug auf die Vorgehensweise hinsichtlich der Bruttoleistung zugewiesen werden, um eine einheitliche Zuweisung der Nettoleistung sicherzustellen.

Die Änderungen sollen, wenn sie in dieser Form finalisiert werden, rückwirkend anzuwenden sein, wobei der genaue Anwendungszeitpunkt erst nach erfolgter Konsultation festgelegt wird. Eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein. Stellungnahmen sind bis zum 25. Juli 2013 beim IASB einzureichen.

Weiterführende Informationen:

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Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13

25.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13' (IDW ERS HFA 47) zur Verfügung.

IDW ERS HFA 47 befasst sich mit Zweifelsfragen bei der Auslegung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erstmals standardübergreifend. Er enthält neben einer einheitlichen Definition und einheitlichen Bewertungsvorschriften und Angaben auch weiterführende Anwendungsleitlinien.

Der vom Hauptfachausschuss (HFA) am 13. März 2013 verabschiedete Verlautbarungsentwurf widmet sich u.a. der Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, der Anwendung des neuen Konzepts des höchsten und besten Nutzens, der Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren sowie der Kategorisierung von Bewertungsobjekten entsprechend der Fair-Value-Hierarchie. Darüber hinaus werden in einem gesonderten Abschnitt Besonderheiten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten näher erläutert.

IDW ERS HFA 47 wird in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2013 veröffentlicht werden. Er steht bereits jetzt auf der Internesteite des IDW zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 30. August 2013 erbeten.

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WPK veröffentlicht Stellungnahme gegenüber dem IAASB zu ISA 720

25.03.2013

Die Wirtschaftsprüferkammer stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf eines überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zur Verantwortung des Prüfers in Bezug auf zusätzliche Informationen zur Verfügung.

In der Stellungnahme der WPK gegenüber dem IAASB zu dessen Entwurf vom November 2012 bilden zu weit gehende Pflichten des Abschlussprüfers, eine mögliche Vergrößerung der Erwartungslücke durch unbestimmte Begrifflichkeiten und damit verbundene erhöhte Haftungsrisiken die Hauptkritikpunkte der WPK.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

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IDW-Stellungnahme zum IPSASB-Konsultationspapier zur Berichterstattung durch Regierungen

25.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung zu dessen Konsultationspapier genommen, das darauf abzielt, die Unterschiede zwischen den Leitlinien zu staatlichen Finanzstatistiken (Government Finance Statistics, GFS) und den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zu reduzieren.

Das IDW teilt die im Konsultationspapier vom Oktober 2012 ausgedrückte Meinung des IPSASB, dass sich für Unternehmen im öffentlichen Sektor erhebliche Vorteile  bei den Kosten, aber auch bei der Verlässlichkeit von Daten ergeben, wenn Informationen für den Jahresabschluss und für die Berichterstattung der Finanzstatistik aus einem Rechnungslegungssystem hergeleitet werden können.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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EFRAG schlägt Wahlrecht beim Macro Hedge Accounting vor

23.03.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, die die Ergebnisse ihrer Analyse der Auswirkungen der Folgeänderungen, die sich aus dem Arbeitsentwurf des Kapitels von IFRS 9 zur Sicherungsbilanzierung ergeben, auf die bestehenden Macro-Sicherungsbilanzierungsbeziehungen unter IAS 39 beinhaltet. Der Arbeitsentwurf war vom IASB im September 2012 zwecks Kenntnisnahme veröffentlicht worden. EFRAG schlägt ein Wahlrecht vor, das darin besteht, entweder die Vorschriften aus IAS 39 oder diejenigen aus IFRS 9 zu befolgen.

Im September 2012 hatte EFRAG gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) Feldversuche zum IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung angestoßen und deren Ergebnisse dem IASB im Januar 2013 mitgeteilt. Gleichzeitig hat EFRAG angekündigt, eine weitere Konsultation unter europäischen Anwendern in Bezug auf das Macro Hedge Accounting durchzuführen; diese wurde durch die Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs kurze Zeit später angestoßen. EFRAG hat jetzt dem IASB die Ergebnisse dieser zweiten Konsultation mitgeteilt.

Die Rückmeldungen der Anwender in Bezug auf diese zusätzliche Konsultation haben zu den folgenden Ergebnissen geführt:

  • Es herscht weiter bedeutende Unsicherheit, ob die nach IAS 39 mögliche Portfoliosicherungsbilanzierungspraxis nach den Vorschriften des Arbeitsentwurfs weiterhin möglich sein wird.
  • Es bestehen deutlich Risiken, dass Unternehmen ihre nach IAS 39 durchgeführte Sicherungsbilanzierungspraxis zweimal ändern müssen werden.
  • Der Ausdruck 'Macro Hedging' müsste im Rahmen der Entwicklung des Diskussionspapiers zum Macro Hedging definiert werden.
  • Die Teilnehmer des Feldversuchs bestätigten, dass mit dem Arbeitsentwurf wichtige Veressererungen in die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung eingeführt werden würden.

EFRAG hat verschiedene Ansätze erwogen, die zum Teil auch von den Anwendern vorgeschlagen wurden, wie die oben genannten Sachverhalte am besten adressiert werden können, und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieeinfachste und praktikabelste Möglichkeit der Sicherstellung, dass nach IAS 39 bestehende und mögliche Portfoliosicherungspraxis vom Arbeitsentwurf nicht berührt wird, darin besteht, Unternehmen einfach das Wahlrecht einzuräumen entweder die Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 für alle ihre Sicherungsbeziehungen fortzuführen, bis sie sich entweder entscheiden, IFRS 9 unwiderruflich zu übernehmen, oder das Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, oder unwiderruflich die Vorschriften des Arbeitsentwurfs (einschließlich der Ausnahme in Bezug auf Protfolios-Fair-Value-Hedges von Zinsrisiken in Pragraf 6.1.3) zu übernehmen.

Sie können sich die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Zusammenfassung der Sitzung von SMEIG

22.03.2013

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat am 4. und 5. Februar 2013 getagt, um mögliche Änderungen am IFRS für KMU als Ergebnis der Rückmeldungen zur Bitte um Informationen vom Juni 2012 zu erörtern. Ein Bericht dieser Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

In dem Bericht werden die Diskussionen von SMEIG und die daraus resultierenden Empfehlungen in Bezug auf die Sachverhalte zusammengefasst, die sich als Ergebnis der Bitte um Einreichung von Informationen ergeben haben, die am 26. Juni 2012 herausgegeben worden war. Die Empfehlugen von SMEIG sind während der Märzsitzung des IASB erörtert worden.

Zu den behandelten Punkten gehörten unter anderem:

  • Ausweitung der Anwendung des IFRS für KMU. SMEIG sprach sich dafür aus, die Anwendung des IFRS für KMU den Bestimmungungen der zuständigen Behörden zu überlassen. Dies gilt sowohl für Sonderfälle börsennotierte Unternehmen als auch Finanzinstitute. Allerdings drängt SMEIG darauf, klarzustellen, dass der IFRS für KMU nicht für diese Zwecke entwickelt wurde.
  • Aktualisierung des IFRS für KMU. Werden neue IFRS herausgegeben oder alte IFRS geändert, sollten diese Änderungen nicht automatisch im IFRS für KMU widergespiegelt werden. Änderungen sollten in erster Linie von den Bedürfnissen der KMU getrieben werden. Werden Änderungen der vollen IFRS für KMU von Belang gehalten, sollten diese nicht integriert werden, bis Erfahrungen mit der Anwendung vorliegen und eine Überprüfung nach der Einführung stattgefunden hat, es sei denn, es handelt sich ein bekanntes Problem von KMU.
  • Beibehaltung der Fragen und Antworten. SMEIG sprach sich dafür aus, den Prozess der Fragen und Antworten beizubehalten, wobei diese bei umfassenden Überprüfungen soweit wie möglich in den IFRS für KMU integriert werden sollten. Außerdem sollen als Möglichkeiten der besseren Identifizierung von Problemen oder Fragestellungen der Kontakt zu den nationalen Standardsetzern ausgebaut und die Möglichkeit eingerichtet werden, Sachverhalte über die Internetseite des IASB einzureichen.

SMEIG hat sich auch mit vielen konkreten Bilanzierungsfragen beschäftigt. Die einzelnen Themen finden Sie im englischsprachigen Bericht auf der Internetseite des IASB.

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