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Drei neue IFRS in Focus-Newsletter zu jüngst veröffentlichten Entwürfen des IASB

19.12.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat drei weitere 'IFRS in Focus'-Newsletter herausgegeben. Sie sind den Entwürfen ED/2012/2 (jährliche Verbesserungen), ED/2012/3 (Equity-Methode) und ED/2012/5 (Abschreibungsmethoden) gewidmet.

In dem Newsletter zu ED/2012/2 werden die Vorschläge des IASB in Bezug auf kleinere Änderungen an bestehenden IFRS erläutert. Betroffen sind IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40. Einen entsprechenden Entwurf hatte der IASB am 20. November 2012 herausgegeben; Stellungnahmen werden bis zum 18. Februar 2013 erbeten.

In dem Newsletter zu ED/2012/3 werden die Vorschläge des IASB für begrenzte Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures erläutert, mit denen Leitlinien aufgenommen werden sollen, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden und die keine erhaltenen Ausschüttungen sind. Einen entsprechenden Entwurf hatte der IASB am 22. November 2012 herausgegeben; Stellungnahmen werden bis zum 22. März 2013 erbeten.

In dem Newsletter zu ED/2012/5 werden die Vorschläge des IASB in Bezug auf begrenzte Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte erläutert, mit denen verboten werden soll, eine erlösbasierte Abschreibungsmethode zu verwenden, wenn Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte abgeschrieben werden. Der IASB stuft diese Abschreibungsmethode als in diesem Zusammenhang nicht sachgerecht ein. Einen entsprechenden Entwurf hatte er am 4. Dezember 2012 herausgegeben; Stellungnahmen werden bis zum 2. April 2013 erbeten.

Der IASB hat 2012 mit einem ganze Reigen von Verlautbarungen (im Wesentlichen Entwürfen) beendet. Einen Überblick erhalten Sie hier.

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IDW PS 250 n.F. zur Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung verabschiedet

19.12.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass 'IDW PS 250 n.F. Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung' verabschiedet wurde.

IDW PS 250 n.F. legt den Zusammenhang zwischen der Wesentlichkeit und dem Prüfungsrisiko sowie der Prüfungsplanung dar und verdeutlicht den Einfluss von falschen Angaben auf die Prüfungsdurchführung sowie auf die Rechnungslegung und das Prüfungsurteil.

Der Prüfungsstandard wird zur Zeit für die Veröffentlichung vorbereitet und wird in Heft 1/2013 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 1/2013 erscheinen. Die neue Fassung wird für Berichtszeiträume ab dem 15. Dezember 2012 anzuwenden sein.

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Ergebnisse der Fachausschuss-Sitzungen vom Dezember

19.12.2012

Der Ergebnisbericht der 11. Sitzung des IFRS-Fachausschusses, der 2. Gemeinsamen Sitzung von IFRS- und HGB-Fachausschuss sowie der 7. Sitzung des HGB-Fachausschusses steht jetzt zur Verfügung. Die Sitzungen fanden vom 4. bis 6. Dezember 2012 statt.

Sie können sich den Bericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Das Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses wurde entsprechend aktualisiert.

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Entwurf einer Neufassung des IDW-Prüfungsstandards zur Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen

19.12.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Neufassung eines IDW-Prüfungsstandards zur Verfügung, die die Umsetzung eines internationalen Standards zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) darstellt.

Der Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen (IDW EPS 951 n.F.) (Stand: 10.12.2012) konkretisiert die Gewinnung eines Verständnisses über die zu prüfenden Dienstleistungen sowie deren Bedeutung für das auslagernde Unternehmen und dessen Abschlussprüfer. Es wird verdeutlicht, wie die Beurteilung der zugrunde gelegten Kriterien auf ihre Eignung erfolgt. Ferner präzisiert der Entwurf, wie die in der Beschreibung des dienstleistungsbezogenen IKS dargestellten Kontrollziele auf ihre Angemessenheit und sachgerechte Darstellung beurteilt werden.

Der IDW EPS 951 n.F. wird in Heft 1/2013 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 1/2013 veröffentlicht werden. Sie können ihn auch direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden schriftlich bis zum 31. Mai 2013 erbeten.

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APAK gibt Tätigkeitsschwerpunkte 2013 bekannt

19.12.2012

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2013 veröffentlicht.

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2011-2013

19.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf 'Jährliche Verbesserungen 2011-2013 (Vorgeschlagene Änderungen an den International Financial Reporting Standards)' zur Verfügung, der am 20. November 2012 vom IASB herausgegeben wurde.

EFRAG unterstützt die die meisten Vorschläge im Entwurf, aber ist der Meinung, dass die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards im Hinblick auf die Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS unnötig sind, da der Standard bereits ausreichend klar in dieser Hinsicht sei.

EFRAG warnt auch davor, Änderungen nur an den Grundlagen für Schlussfolgerungen von Standards vorzunehmen, die nicht Teil des verbindlichen Teils des Standards sind:

Darüber hinaus ist EFRAG der Meinung, dass der IASB davon Abstand nehmen sollte, Änderungen an der Grundlage von Schlussfolgerungen vorzunehmen, wenn es nicht darum geht, offensichtliche Fehler zu korrigieren. Unserer Meinung nach können Änderungen an Grundlagen von Schlussfolgerungen nicht an die Stelle von tatsächlicher Standardsetzung treten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass solche Änderungen nicht Teil des Standards selbst sind und daher keine Auswirkungen auf die IFRS wie für die Anwendung in der EU übernommen haben.

Weiterführende Informationen:

Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 1. Februar 2013 erbeten.

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IFRS in Focus - Kritische Sachverhalte in unsicheren Zeiten

18.12.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen 'IFRS in Focus'-Newsletter zu Überlegungen veröffentlicht, die bei den Jahresabschlüssen 2012 berücksichtigt werden sollten. Dabei geht es insbesondere auch im Überlegungen im Zusammenhang mit der Situation in der Eurozone.

In dem Newsletter werden insgesamt die Berichterstattungsüberlegungen zum Jahresabschluss dargestellt, aber ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Sachverhalten, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise in der Eurozone stehen. Die Seiten 6 bis 10 des zwanzigseitigen Newsletters sind Finanzinstrumentefragen gewidmet.

Der Newsletter enthält außerdem einen Überblick über die neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen, die entweder in den Jahresabschlüssen 2012 verpflichtend anzuwenden sind oder vorzeitig angewendet werden können.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

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IASB schließt seine Agendakonsultation mit einem Bericht über die Rückmeldungen ab

18.12.2012

Im Februar 2010 hatten die Treuhänder der IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, Verbesserungen an seinen Governance-Vereinbarungen bekannt gegeben, darunter die Entscheidung, neben der jährlichen Anhörung der Treuhänder und des IFRS-Beirats zur bestehenden und zukünftigen Agenda alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zum zukünftigen Arbeitsprogramm des IASB durchzuführen. Am 20. Juni 2011 hat der IASB formell bekannt gegeben, dass er zum ersten Mal eine öffentliche Konsultation zum zukünftigen Arbeitsprogramm durchführen würde. Der IASB gab seine Bitte um Sichtweisen zu seiner Agendakonsultation am 26. Juli 2011 heraus. Heute hat der IASB seine Konsultation mit der Veröffentlichung eines Berichts zu den eingegangenen Rückmeldungen und ihrer Berücksichtigung abgeschlossen. Darin werden die künftigen Prioritäten des IASB dargestellt.

Der IASB hatte bei Anstoß der Agandakonsultation fünf Hauptaspekte identifiziert, die beim Erwägen des strategischen Ansatzes in Bezug auf das zukünftige Arbeitsprogramms berücksichtigt werden sollten:

  • Die Bandbreite der IFRS-Anwender wird immer größer.
  • Das Marktumfeld wird immer komplexer.
  • Es gibt eine Reihe von Änderungen, die umgesetzt werden müssen.
  • Die Qualität und Relevanz der Standards muss bewiesen werden.
  • Das Risiko nimmt zu, dass die Praxis in Bezug auf die Umsetzung und Übernahme immer unterschiedlicher wird.

Die Bitte um Sichtweisen: Agendakonsultation 2011, die daraufhin im Juli 2011 veröffentlicht wurde und mit der die Agenda des IASB erstmals für alle Beteiligten geöffnet wurde, erhielt große Aufmerksamkeit, und es gingen fast 250 Stellungnahmen ein, die zum Teil das Ergebnis umfassender Einbindungsaktivitäten (beispielsweise durch EFRAG) waren. Im Großen und Ganzen herrschte Einigkeit in Bezug auf die Themen, die der IASB angehen sollte. Fünf große Punkte schälten sich heraus:

  • Die Stellungnahmenden baten darum, dass einer Dekade von fast fortwährenden Änderungen in der Finanzberichterstattung eine Phase relativer Ruhe folgen sollte.
  • Es gab fast einstimmige Unterstützung dafür, dass der IASB die Arbeiten an seinem Projekt zum Rahmenkonzept priorisieren solle, das eine stabile und umsetzbare Grundlage für die Standardsetzung bieten würde.
  • Der IASB wurde um einige gezielte Verbesserungen gebeten, die die Bedürfnisse von Neuanwendern der IFRS betreffen.
  • Der IASB wurde gebeten, der Umsetzung und der Pflege der Standards größere Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Der IASB wurde gebeten, die Art und Weise, wie er Standards entwickelt, zu verbessern, indem er rigorosere Kosten-Nutzen-Analysen und Problemdefinitionen früher im Standardsetzungsprozess durchführt.

Als Ergebnis wird die künftige fachliche Agenda des IASB drei Bereiche als Schwerpunkt haben: Umsetzung und Pflege (einschließlich Überprüfung nach der Einführung), Rahmenkonzept und eine kleinere Anzahl bedeutender IFRS-Projekte. Zu letzteren gehören die vier aktuellen großen Projekte (Finanzinstrumente, Leasingverhältnisse, Erlöserfassung und Versicherungsverträge) sowie drei neue oder wieder aufgenommen Projekte: Landwirtschaft mit Schwerpunkt produzierende biologische Vermögenswerte, preisregulierte Geschäftsvorfälle und Separate Abschlüsse: Anwendung der Equity-Methode.

Gleichzeitig mit der Verkündigung der künftigen Agenda hat der IASB auch einen geänderten Prozess für die Entwicklung von Standards bekanntgegeben. Der gegenwärtig übliche Prozess Agendavorschlag => Agendaentscheidung => Diskussionspapier => Entwurf => Standard => Überprüfung nach der Einführung wird nun auch eine Forschungsphase beinhalten. Der Anfang des Prozesses wird wie folgt umgestellt und erweitert: Forschungsphase => Diskussionspapier => Agendavorschlag, bevor eine Agendaentscheidung gefällt wird. Das bedeutet, dass ein Projekt zur Entwicklung eines neuen IFRS erst erwogen wird, nachdem die Forschungsergebnisse in einem Diskussionspapier zur Debatte gestellt wurden, zu dem öffentlich Stellung genommen werden kann. Nicht alle Forschungen werden zu einem Projekt auf Standardebene führen.

In dem Bericht zu den Rückmeldungen werden die folgenden Themen für die Forschungsphase identifiziert:

Darüber hinaus werden im Bericht zu den Rückmeldungen drei "langfristige" Themen identifiziert, die aufgrund ihres Charakters und ihrer Komplexität Sachverhalte abdecken, für die der IASB nicht beabsichtigt, ein Diskussionspapier oder sonstiges Forschungsdokument innerhalb der nächsten drei Jahre zu veröffentlichen, bei denen er aber andere Standardsetzer ermutigt, diese Themen für ihn zu untersuchen. Diese Themen sind: Ertragsteuern, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anteilsbasierte Vergütungen.

Schließlich weist der IASB noch auf "andere Aktivitäten" in Bereichen hin, in denen er sich bewusst ist, dass Handlungsbedarf besteht. Der IASB wird eine Beratungsgruppe einrichten, um die Beziehung zwischen der Scharia'a gemäßen Geschäftsvorfällen und Instrumenten und den IFRS beurteilen zu können. Diese soll den IASB im Wesentlichen in Form von öffentlichen Lehreinheiten über islamische Finanzgeschäfte informieren und weiterbilden. Der IASB hat außerdem eine kurzfristige Initiative aufgenommen, um Möglichkeiten zu eruieren, wie diejenigen, die die IFRS anwenden, die zu leistenden Angaben verbessern und vereinfachen können. Dies könnte die Vorstufe zur Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts sein. Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstattung werden im Bericht zu den Rückmeldungen nicht erwähnt und sind nicht Teil der künftigen Agenda des IASB. Der IASB ist überzeugt, dass es in diesem Bereich wohl aufgestellte internationale Standardsetzer gibt, die sich des Themas annehmen können. Der IASB wird sich deshalb weiterhin auf Rechnungslegung und Finanzberichterstattung konzentrieren.

Der IASB weist auch darauf hin, dass er sich bemüht, ein Netzwerk zu entwickeln, das nationale Standardsetzer und regionale Organisationen umfasst, die in die Standardsetzung involviert sind. Teil dieser Bemühungen wäre natürlich die Einrichtung eines Beratungsforums für Rechnungslegungsstandards (ASAF).

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

 

Überblick über die Projekte, die im Bericht zur Agendakonsultation behandelt werden

Projekte auf Standardebene Forschungsprojekte

gemeinsame Projekte mit dem FASB

Neue Projekte

Vorrangige Projekte

Langfristige Projekte

Andere Projekte
Vorrangige Projekte Andere Themengebiete
    EFRAG Image

    Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltungen von EFRAG und nationalen europäischen Standardsetzern zur Überprüfung von IFRS 8 nach der Einführung

    18.12.2012

    Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat von September bis November 2012 eine eine Reihe von Veranstaltungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' angeboten. Die Veranstaltungen wurden in Zusammenarbeit mit diversen europäischen Standardsetzern abgehalten.

    Ziel dieser Veranstaltungen war, Rückmeldungen von europäischen Anwendern zu deren Erfahrungen bei der Erstellung und/oder Analyse von nach IFRS 8 Geschäftssegmente erstellten Informationen einzuholen und diese in die Antwort von EFRAG auf die Bitte um Übermittlung von Sichtweisen des IASB, die dieser im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 veröffentlicht hat, einfließen zu lassen.

    Auf die Berichte zu den Rückmeldungen von den einzelnen Veranstaltungen hatten wir bereits aufmerksam gemacht, Sie können sie noch einmal auf der Internetseite von EFRAG einsehen:

    Eine konsolidierte Fassung der Rückmeldungen von allen Veranstaltungen steht jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

    Schweiz Image

    Ergänzende Fachempfehlung für börsennotierte Publikumsgesellschaften

    18.12.2012

    Auf der Sitzung der Fachkommission der Swiss GAAP FER am 13. Dezember 2012 wurden die Ergebnisse der Vernehmlassung zur ergänzenden Fachempfehlung für börsennotierte ("kotierte") Publikumsgesellschaften diskutiert und gewisse Anpassungen beschlossen. Der definitive Standard soll Ende Januar 2013 vorliegen. Die ergänzende Fachempfehlung tritt per 1. Januar 2015 in Kraft. Eine frühzeitige Anwendung wird gestattet sein.

    Wie berichtet war der Entwurf im September 2012 freigegeben und mit einer Kommentierungsfrist bis zum 2. November 2012 versehen. Eine Zusammenfassung der Vorschläge finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2012. Der Entwurf selbst steht Ihnen auf der Internetseite der Swiss GAAP FER zur Verfügung.

    Die Bekanntgabe der Beschlüsse und die Vorankündigung der Veröffentlichung des Standards erfolgten über ein Presseerklärung auf der Internetseite der Swiss GAAP FER.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.