IASB-Sitzung — 11. bis 13. Dezember 2018

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

 

Überblick

Der IASB ist vom 11. bis 13. Dezember 2018 in London zusammengekommen, um zwölf Themen zu erörtern.

Der Board hat entschieden, einen Verweis auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 zu aktualisieren.

Im Projekt zum dynamischen Risikomanagement hat der Board entschieden, dass eine Unternehmen das Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements anwenden kann, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Zum einen muss eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Zielprofil, dem Vermögensprofil und den im Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements designierten Derivaten bestehen. Dieses Kriterium muss allerdings noch in Bezug darauf weiter entwickelt werden, wie gut oder stark diese Beziehung sein muss. Zum anderen darf keine Designierung ein Ungleichgewicht widerspiegeln, das zu einer Fehlangleichung führen würde, die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit der Zielsetzung des Bilanzierungsmodells des dynamischen Risikomanagements im Einklang steht.

Der Board erörterte, ob ein Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle nach einem Ansatz zu bilanzieren ist, der auf der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse basiert, wenn er Auswirkungen auf nicht beherrschende Anteile hat. Die Boardmitglieder äußerten verschiedene Bedenken bezüglich der Empfehlung des Stabs.

Für das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen entschied der Board, dass die Verwendung von Spalten verboten ist, um Informationen über von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in der Darstellung der finanziellen Leistung darzustellen. Er entschied außerdem, die Zwischensumme 'Betriebsergebnis vor Abschreibungen' in der Darstellung der finanziellen Leistung zu gestatten, aber nicht vorzuschreiben. Ein Unternehmen müsste jede andere ähnliche Kennzahl (wie bspw. das EBITDA) auf diese Zwischensumme überleiten. Die IFRS werden der Verwendung von EBIT und EBITDA keine Beschränkungen auferlegen.

Der Board entschied, das IBOR-Projekt in sein aktives Standardsetzungsprogramm zu überführen und sich auf Fragen der Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform und bei der Umsetzung der Reform zu konzentrieren.

Bei der Sitzung im Oktober 2018 diskutierte der Board die Bedenken und Umsetzungsprobleme der Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge. Auf dieser Sitzung hat der Board 12 dieser Themen erwogen. Er entschied, IFRS 17 in Bezug auf die Darstellung von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage zu ändern, jedoch keine Änderungen in den anderen Punkten vorzunehmen. Die restlichen neun Themen werden bei einer zukünftigen Sitzung behandelt.

Bei der Angabeninitiative entschied der Board, die Textziffern 117-124 von IAS 1 zu ändern, um von den Unternehmen zu verlangen, dass sie ihre wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht ihre maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben. Diese Änderung würde zusammen mit den Leitlinien und Beispielen, die für die Aufnahme in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit entwickelt werden, veröffentlicht.

Im Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen hat der Board Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Abzinsungssatz erwogen, der bei der Bewertung regulatorischer zeitlicher Differenzen zu verwenden ist. Es gab ausführliche Diskussionen, und der Board war geteilter Ansicht.

Der Stab hat auch über die Projekte zu Rückstellungen und zu Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen, sowie über das Forschungsprogramm berichtet.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 11. Dezember 2018

Nachmittagssitzung (15:30h-16:00h)

  • IFRS 17 Versicherungsverträge (Unterrichtseinheit)

Mittwoch, 12. Dezember 2018

Vormittagssitzung (10:15h-12:30h)

  • Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept
    • Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen, Übergang und Konsultationsprozess
  • Rückstellungen
    • aktueller Stand des Projekts
  • Dynamisches Risikomanagement
    • Mindestleistungsvorschriften
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Ansatz für Geschäftsvorfälle, die nicht beherrschende Anteile betreffen

Nachmittagssitzung (13:15h-17:00h)

  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Darstellung von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen mit Spalten
    • EBITDA
  • Forschungsprogramm
    • aktueller Stand
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen
    • Vermögenswertrenditen
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
    • Forschungsergebnisse

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Vormittagssitzung (10:30h-12:00h)

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Abzinsungssatz
  • Angabeninitiative
    • Maßgeblichkeit und Wesentlichkeit

Nachmittagssitzung (13:00h-16:45h)

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage
    • Abzinsungssätze, Risikoanpassungen und Option des sonstigen Gesamtergebnisses
    • Ansatz der variablen Gebühren
    • Unternehmenszusammenschlüsse
    • Künftige Kapitalflüsse in der Bewertung von gehaltenen Rückversicherungsverträgen
    • Behandlung von Schätzungen im Zwischenabschluss
  • IFRS-Umsetzungsfragen
    • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
    • Jährliche Verbesserungen 2018-2020

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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