August

IDW-Entwurf zur Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen

21.08.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite den 'Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen (IDW EPS 322 n.F.)' zur Verfügung, der im Juli 2012 vom Hauptfachausschuss verabschiedet wurde.

Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Fassung des IDW PS 322 besteht darin, dass sich der Anwendungsbereich des Entwurfs ausschließlich auf die Verwertung der Arbeit eines vom Abschlussprüfer eingesetzten Sachverständigen bezieht. Die Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter wird demgegenüber künftig in IDW Prüfungsstandard: Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 300) behandelt.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung:

Stellungnahmen zum Entwurf des DRSC-Anwendungshinweises 1 (IFRS)

20.08.2012

Auf der Internetseite des DRSC wurden Stellungnahmen, die zum Entwurf des 'DRSC Anwendungshinweises 1 (IFRS) zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS' (DRSC E AH 1 (IFRS)) eingegangen sind, zur Verfügung gestellt.

Der am 4. Juli 2012 veröffentlichte erste Anwendungshinweis des IFRS-Fachausschusses bezieht sich auf den vom IASB am 16. Juni 2011 in überarbeiteter Form veröffentlichten IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19 (2011)) und befasst sich mit der Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen im Sinne des AltTZG.

Insbesondere wurde neun Fragestellungen nachgegangen:

  • Wie ist für den sog. Erfüllungsrückstand zu bilanzieren, der im Fall von Blockmodellen zu berücksichtigen ist?
  • Um welche Kategorie von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19.5 (2011) handelt es sich bei Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen?
  • Welche Rechnungslegungsvorschriften des IAS 19 (2011) sind anzuwenden, wenn Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zuzuordnen sind?
  • Ab welchem Zeitpunkt ist eine Schuld hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erstmals zu erfassen?
  • Wie ist eine Schuld (der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer) hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses zu bewerten?
  • Wie ist die Schuld hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses anzusammeln und aufzulösen?
  • Welche bilanziellen Konsequenzen ergeben sich, wenn als Voraussetzung für den Abschluss einer ATZ-Vereinbarung eine bestimmte Mindestzeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen gefordert wird?
  • Können sich aufgrund von ATZ-Vereinbarungen auch Auswirkungen auf andere leistungsorientierte Pläne des Unternehmens ergeben?
  • Wie gestaltet sich der Übergang auf die neuen, für ATZ-Vereinbarungen zu berücksichtigenden Regelungen nach IAS 19 (2011)?

Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endete gestern, am 19. August 2012. Die eingegangenen Stellungnahmen können jetzt auf der Internetseite des DRSC eingesehen werden.

ESMA veröffentlicht Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Diskussionspapier zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung

17.08.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Zusammenfassung der Stellungnahmen herausgegeben, die zu ihrem Diskussionspapier zum Aspekt der Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung eingegangen sind. Ein wesentliches Ergebnis der Konsultation ist, dass es einen möglichen Bedarf für zusätzliche Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit gibt, dass dieser Sachverhalt aber vom IASB adressiert werden sollte und nicht von ESMA.

Im November 2011 hat ESMA ein Konsultationspapier veröffentlicht, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen hinsichtlich ihres Verständnisses der verschiedenen Aspekte der Wesentlichkeit einzuholen, um zu einer einheitlichen Anwendung bei diesem wichtigen Konzept in der Rechnungslegung beizutragen. ESMA machte alle eingegangenen Stellungnhamen im April 2012 öffentlich zugänglich und hat diese nun in einer Zusammenfassung konsolidiert.

Die wichtigsten Ergebnisse der Konsultation sind die folgenden:

  • Die Mehrheit aller Stellungnehmenden ist der Meinung, dass das Konzept der Wesentlichkeit allgemein gut verstanden wird, dass es aber Abweichungen bei dessen Anwendung gibt.
  • Abweichungen bei der Anwendung werden auf Ermessensentscheidungen der Unternehmensführung, unterschiedliche Perspektiven der einzelnen Interessensgruppen und allgemeine Schwierigkeiten der Anwendung des Konzepts auf bestimmte Sachverhalte zurückgeführt.
  • Viele Stellungnehmende sind der Meinung, dass die Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Angaben dabei helfen könnte, das Problem der Verschleierung der eigentlichen Berichterstattung über die finanzielle Lage und Leistung eines Unternehmens durch übermäßige Angaben zu lösen.
  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden war der Ansicht, dass die Prinzipien, die bei der Einschätzung von Wesentlichkeit angewendet werden, im Zusammenhang mit Zwischenabschlüssen und Jahresabschlüssen dieselben sein sollten.
  • Die Stellungnehmenden machten sehr deutlich, dass der IASB sich des Sachverhalts annehmen sollte, wenn es einen Bedarf nach weiteren Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit geben sollte.

Die vollständige Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

ESMA hat sich entschieden, eine öffentliche Gesprächsrunde zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung anzubieten, bei der einige der Sachverhalte aus dem Konsultationspapier weiter erörtert werden sollen. Die Gesprächsrunde soll am 1. Oktober 2012 in Paris stattfinden. Weitere Informationen finden Sie in der Ankündigung auf der Internetseite von ESMA.

GRI veröffentlicht weitere Teile der vorgeschlagenen neuen Generation der Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.08.2012

Die Globale Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) hat zwei zusätzliche Entwürfe veröffentlicht, die Teil der nächsten Generation ('G4') ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungsleitlinien bilden sollen. Mit diesen Entwürfen soll die Berichterstattung über Korruptionsbekämpfung und über Treibhausgasemissionen im Rahmen der allgemeinen Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen verbessert werden.

Die Veröffentlichung der beiden zusätzlichen Entwürfe ergänzt den Entwurf der neuen G4-Richtlinien vom Juni 2012, in dem die Entwicklungen im G4-Projekt beschrieben und die vorgeschlagenen bedeutenden Änderungen an den gegenwärtigen Leitlinien dargestellt wurden. Die Veröffentlichung der zusätzlichen jetzt veröffentlichten Entwürfe war damals bereits angekündigt worden.

Die vorgeschlagenen neuen Leitlinien zur Berichterstattung über Korruptionsbekämpfung sollen Unternehmen dabei unterstützen, über ihre Grundeinstellung, ihre öffentlich erklärte Null-Toleranz-Grenze, die Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer, Führungsgremien und Geschäftspartner und ihre Initiativen zur Korruptionsbekämpfung zu berichten.

Im Entwurf zu Treibhausgasemissionen werden neuen Inhalte für die G4-Richtlinien vorgeschlagen, die darauf abzielen, die GRI-Leitlinien an das Treibhausgasprotokoll (Green House Gas Protocol, GHG Protocol) anzunähern, das gemeinsam vom Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) und der Internationalen Organisation für Normung ISO herausgegeben wurde.

Stellungnahmen zu den beiden neuen Entwürfen werden bis zum 12. November 2012 erbeten. Weitere Informationen in englischer Sprache sowie Zugang zu den Entwürfen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von GRI. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutscher Sprache finden Sie auf unserer IAS Plus-Seite zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung.

IFRS "Grünes Buch" 2012 erscheint bald

16.08.2012

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS July 2012' im September 2012 erscheinen wird.

Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, wird den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen) enthalten, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2012 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs vom Oktober 2011 sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch wird für £90 plus Versandkosten erhältlich sein (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Vorbestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IDW-Positionspapier zum Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose

16.08.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die zunehmende Wichtigkeit von zukunftsbezogene Aussagen in der Rechnungslegung zum Anlass genommen, die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen in einem Positionspapier zu beleuchten.

Das Positionspapier grenzt die handelsrechtliche Fortführungsannahme nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO voneinander ab. Darüber hinaus zeigt es auf, in welchem Ausmaß das deutsche Insolvenzrecht die handelsrechtliche Fortführungsannahme beeinflussen kann.

Sie können Sich das Positionspapier direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Internetpräsentation des IASB zum aktuellen Stand bei Finanzinstrumenten - Aufzeichnung verfügbar

16.08.2012

Am 30. und 31. Juli 2012 hat der Stab des IASB in einer Internetpräsentation zum aktuellen Stand bei den verschiedenen Teilprojekten, die das umfassende Projekt zu Finanzinstrumenten ausmachen, informiert.

Eine Aufzeichnung der Sendungen, bei denen auch Fragen gestellt werden konnten, sowie die gezeigten Folien sind jetzt über die Internetseite des IASB zugänglich.

IAS Plus-Informationen zum IASB-Projekt zu Finanzinstrumenten in deutscher Sprache finden Sie hier.

8. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

14.08.2012

Die Tagesordnung für die 8. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 30. und 31. August 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie können Die Tagesordnung direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich als Beobachter vor Ort oder als Beobachter via Live-Webcast anzumelden.

Ergebnisse der Fachausschuss-Sitzungen vom Juli

13.08.2012

Das DRSC gibt bekannt, dass die Ergebnisberichte von den Sitzungen der Fachausschüsse ab sofort abgerufen werden können.

Der Ergebnisbericht der 4. Sitzung des HGB-Fachausschusses, der 1. Gemeinsamen Sitzung IFRS- und HGB-Fachausschuss sowie der 7. Sitzung des IFRS-Fachausschusses vom 25. bis 27. Juli 2012 kann ab sofort hier heruntergeladen werden. Das aktuelle Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses finden Sie hier.

CFA-Institut äußert sich kritisch zum SEC-Bericht

11.08.2012

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat eine kurze Zusammenfassung von Fragen veröffentlicht, die sich aus dem Bericht des Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ergeben - dabei handelt es sich vor allem um Fragen, die scheinbar beantwortet werden, und Fragen, die nicht gestellt werden.

Das Papier, das im Untertitel mit der Frage aufwartet "Hat die SEC den Willen, einen Weg hin zu den IFRS zu finden?", setzt sich kritisch mit dem Bericht des Stabs der SEC auseinander, der am 13. Juli 2012 veröffentlicht wurde. Dies geschieht anhand von fünf Fragen:

  1. Enthält der Bericht überhaupt neue Informationen?
  2. Betreffen die im Bericht genannten Herausforderungen nur die Vereinigten Staaten?
  3. Werden Lösungen für die genannten Herausforderungen präsentiert und wie lange würde es dauern, diese umzusetzen?
  4. Gibt es eine Analyse der Herausforderungen und Kosten, die sich ergeben, wenn die Vereinigten Staaten die IFRS nicht übernehmen?
  5. Sind im Bericht genügend Informationen enthalten, damit die Kommissare der SEC eine informierte Entscheidung treffen können?

Insbesondere die Fragen vier und fünf bieten einige Einblicke, die öffentlich noch nicht so sehr diskutiert wurden.

Bei den Kosten verweist das CFA-Institut beispielsweise darauf, dass die Vereinigten Staaten ihren Anlegern derzeit höheren Kosten als viele andere Rechtskreise zumuten, weil sie mehrere Berichtssysteme für unterschiedliche Gruppen von Unternehmen zulassen. Zukunftssgerichtet fragt das Institut, ob eine Nichtübernahme dazu führen kann, dass sich Anleger und Unternehmen aus einem Land mit einer isolierten Rechnungslegungssprache zurückziehen könnten, und warnt auch davor, dass eine mangelnde Ausbildung in Bezug auf IFRS dazu führen kann, dass Arbeitsplätze in der Rechnungslegung ins Ausland abwandern und dass es sehr schwierig werden könnte, diesen Prozess einmal umzukehren, sollten die Vereinigten Staaten zu einem späteren Zeitpunkt die IFRS übernehmen.

Im Zusammenhang mit Frage fünf kommt das Insitut zu dem Schluss, dass der Bericht zwar eine Fülle von Daten enthält, aber dass Analyse, Synthese und Auswertung fehlen. So würden beispielsweise folgende Fragen nicht beantwortet, die für eine Entscheidungsfindung der SEC-Kommissare kritisch seien:

  • Welche der Ergebnisse im Bericht, die der Beantwortung von Fragen aus dem IFRS-Arbeitsplan von 2010 dienen, sind für eine Entscheidungsfindung am wichtigsten?
  • Welche Herausforderungen werden wenn überhaupt als unüberwindbar eingeschätzt und warum ist dies der Fall?
  • Was sollte oder kann unternommen werden, um Hindernisse oder Herausforderungen zu überwinden, und wer könnte dies tun?
  • Über welchen Zeitraum sollten oder können diese Sachverhalte adressiert werden?
  • Inwieweit sollten regulatorische Gegebenheiten in den Vereinigten Staaten, die sich aus US-GAAP ergeben, ein Hindernis für die Übernahme von Standards sein, die den Anlegern und nicht den Regulatoren nützen sollen?

Anhand der aufgeworfenen Fragen ist nicht erstaunlich, dass das CFA-Institut zu dem Schluss kommt, dass das Hinauszögern einer endgültigen Entscheidung den Vereinigten Staaten mehr schadet als nutzt. Gleichzeitig verweist das Institut darauf, dass dieses Zögern einer Entscheidung de facto gleichkommt: "Wir sind der Meinung, dass es unerlässlich ist, dass die SEC den weiteren Weg vorwärts definiert, da unterlassenes Handeln und der Mangel einer klaren Richtung in ihrer Substanz eine Entscheidung sind, die IFRS nicht zu übernehmen. Wir glauben, dass die Anleger vorziehen würden, wenn die SEC anstelle weiterer Auswertungen und weiteren Zögerns einen Weg vorwärts mit einer Entscheidung aufzeigt."

Das englischsprachige Papier steht Ihnen in voller Länge auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

Auf IAS Plus finden Sie außerdem folgende weitere Informationen zum SEC-Bericht:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.