April

Deloitte-Stellungnahmen zur Novation von Derivaten und zu akzeptablen Abschreibungsmethoden

02.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitten hat beim IASB Stellungnahmen zu dessen Entwürfen ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' und ED/2012/5 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden' eingereicht.

In der Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen stimmen wir zu, dass eine Änderung an IAS 39 und IFRS 9 notwendig ist, um die Auswirkungen jüngster regulatorischer Änderungen an den bedeutenden Kapitalmärkten wie beispielsweise den Vereinigten Staaten und der EU und möglicher künftiger Regulierungsänderungen an anderen Märkten, die zu einer Novation von Derivaten auf eine zentrale Gegenpartei führen, zu adressieren. Wir stimmen jedoch nicht zu, dass der Anwendungsbereich dieser Änderungen auf Novationen beschränkt sein sollte, die durch solche Verordnungen erforderlich werden, da dies nicht die vielen Novationen abdecken würde, zu denen durch Regierungen oder Regulierer besonders ermutigt wird oder für die besondere Anreize geschaffen werden, ohne dass diese formell erforderlich wären. Wir sind nicht der Meinung, dass Unternehmen, die Novationen von Verträgen im Vorgriff auf eine solche Rechtssprechung vornehmen, einen Nachteil haben sollten.

Die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge können Sie sich hier herunterladen.

In der Stellungnahme zum Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden stimmen wir dem allgemeinen Verbot, erlösbasierte Abschreibungsmethoden anzuwenden aus den im Entwurf genannten Gründen zu, aber wir empfehlen, dass der Board weitere Klarstellung zu Umständen liefert, unter denen eine Erlöszahl Teil der Berechnung der degressiven oder der leistungsabhängigen Abschreibung sein kann.

Die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge können Sie sich hier herunterladen.

FASB schlägt Änderungen bei aufgegebenen Geschäftsbereichen vor

02.04.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Darstellung des Abschlusses (Thema 205): Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche' herausgegeben. Die Vorschläge sollen die Finanzberichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche verbessern und die Definition eines aufgebenenen Geschäftsbereichs deutlich mit der Definition nach IFRS 5 konvergieren.

Die vorgeschlagenen Leitlinien sollen Bedenken des FASB adressieren, dass (1) zu viele Veräußerungen von Vermögenswerte von wiederkehrendem Charakter dafür qualifizieren, als aufgegebene Geschäftsbereiche dargestellt zu werden, was zu Abschlüssen führt, die nicht entscheidungsnützlich sind, und (2) die gegenwärtigen Vorschriften zu schwer anzuwenden und unnötig kostenaufwendig sind.

Darüber hinaus ist nach den Änderungen vorgesehen, zusätzliche Angaben zu über aufgegebene Geschäftsbereiche und die Veräußerung anderer, für sich genommen wesentlicher Bestandteile zu fordern, auch wenn diese nicht für eine Darstellung als aufgegeben Geschäftsbereiche in Frage kommen.

 

Vergleich mit den IFRS

Die vorgeschlagenen Änderungen an der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs würde diese sehr nah an die Definition eines aufgegeben Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bringen. Beide Definitionen würden die Kriterien des gesonderten, wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs beinhalten. Nach dem jetzt veröffentlichten FASB-Vorschläge müsste der gesonderte, wesentliche Geschäftszweig oder geografische Geschäftsbereich allerdings einen Bestandteil des Unternehmens (wie im Glossar definiert) oder eine Gruppe von Bestandteilen umfassen, während in IFRS 5 von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden ausgegangen wird.

Nach US-GAAP kann der Bestandteil eines Unternehmens ein berichtspflichtiges Segment oder ein Geschäftssegment, eine Berichtseinheit, ein Tochterunternehmen oder eine Gruppe von Vermögenswerten sein. Nach IFRS 5 ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wie folgt definiert: Die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.

Darüber hinaus beihaltet die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 auch Tochterunternehmen, die ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurden. In der vorgeschlagenen ASU sind in die Definition dagegen Geschäftsbereiche aufgenommen, die beim Erwerb als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 30. August 2013 erbeten.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen folgende weitere Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Schlussfolgerungen der Überprüfung der Aufsicht und der Strategie der Mitgliedsgremien von IFAC

02.04.2013

Das Überwachungsgremium (Monitoring Group, MG) und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB), die die Mitgliedsgremien des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) überwachen, haben Berichte zu ihren Konsultationen vom März 2012 zur Governance der verschiedenen Organisationen veröffentlicht, die unter dem Dach des IFAC tätig sind. In den Berichten werden eine Reihe von Empfehlungen zur Überwachung und Strategie der verschiedenen IFAC-Mitgliedgremien ausgesprochen, aber zur Governance des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) sind keine Empfehlungen enthalten. Das Überwachungsgremium hat die Frage der Aufsicht über den IPSASB formell auf seine Agenda genommen und weist darauf hin, dass "seine eigene Zusammensetzung und die des PIOB derzeit nicht geeignet sind, die Bedürfnisse der Interessengruppen in Bezug auf Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu erfüllen". Auf lange Sicht wird eine Umgliederung des IPSASB vom IFAC in den Zuständigkeitsbereich des IASB befürwortet.

Monitoring Group Verlautbarung zur Überwachungsstruktur

Die Mitglieder der MG sind der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die EU-Kommission, der Finanzstabilitätsrat (FSR), die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS), das internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen ( International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR), die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und die Weltbank. Eines der Ziele der MG ist, eine sachgerechte öffentliche Rechenschaftspflicht der Standardsetzungsgremien des IFAC sicherzustellen. Dazu gehören: der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), der die internationalen Prüfungsstandards setzt, der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA), der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) und das beratende Panel zur Befolgung der Standards (Compliance Advisory Panel, CAP).

In der Verlautbarung zur Überwachungsstruktur sind die folgenden Empfehlungen enthalten:

  • Die Unterlagen für Sitzungen von Standardsetzungsgremien sollten explizite Anmerkungen zu Bedenken des öffentlichen Interesses und auf Bedürfnisse enthalten, die von der Öffentlichkeit aufgebracht werden.
  • Die Standardsetzungsgremien sollten (i) Prozeduren entwickeln, mit denen sichergestellt werden kann, dass alle Mitglieder des Gremiums sich der Bedenken bewusst sind und diese verstehen, die von Mitgliedern der MG während Standardsetzungsprojekten zum Ausdruck gebracht wurden, und (ii) einen Mechanismus für Rückmeldungen an Mitglieder der MG einrichten, wenn deren Bedenken berücksichtigt wurden.
  • Das PIOB sollte Prozesse einrichten, die sicherstellen, dass es sich aller Sachverhalte bewusst ist, die von einem Mitglied der MG und anderen Interessengruppen, die sich auf die Arbeit von Prüfern verlassen müssen, aufgebracht werden.
  • Das PIOB sollte die Transparenz seiner Aufsichtstätigkeiten sowohl gegenüber der MG als auch gegenüber der Öffentlichkeit erhöhen.
  • Die MG sollte seine Bemühungen ausweiten, die Verbesserung der Kommunikation mit dem PIOB und die Transparenz gegenüber der Öffenlichkeit in Bezug auf seine Tätigkeiten zu verbessern.

In Bezug auf die Frage der Beaufsichtigung des IPSASB war in dem Konsultationspapier vom März 2012 gefragt worden, ob der IPSASB in den Aufsichtsrahmen von MG/PIOB aufgenommen werden sollte, was dann zu einer Beaufsichtigung durch das PIOB führen würde. Es wurden unterschiedliche Meinungen geäußert, ob diese Vorgehensweise sachgerecht sei. Zwar wurde auf kurze Sicht diese Aufsichtsausweitung als pragmatische Lösung unterstützt, auf lange Sicht sprach sich aber ein Großteil der Stellungnehmenden dafür aus, die Standardsetzung für den öffentlichen Sektor an den IASB zu übertragen, wobei die Treuhänder der IFRS-Stiftung derzeit zögern, diese zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Generell wurde die Aufsicht über den IPSASB durch MG und PIOB als problematisch angesehen (unabhängig von kurzfristig oder dauerhaft), da dies eine Änderung der Zusammensetzung und Größe der Gremien erfordern würde, um sicherzustellen, dass sie neue und alte Pflichten sachgerecht wahrnehmen könnten. Der Fokus der aufsichtlichen Tätigkeit liegt derzeit auf prüfungsbezogenen Standards. In diesem Zusammenhang wurden auch weitere Anmerkungen zur Struktur und Finanzierung des IPSASB gemacht.

Als weitere Reaktion auf die Rückmeldungen zum Konsultationspapier hat die MG eine Gesprächsrunde im Februar 2013 einberufen, um Fragen der Aufsicht in Bezug auf Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit Interessengruppen zu erörtern. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse von dieser Gesprächsrunde wurde gemeinsam mit der Verlautbarung zur Überwachungsstruktur herausgegeben. Zu en verschiedenen Themen, die in der Zusammenfassung genannt werden gehören der Bedarf der Legitimierung der Standardsetzung durch den IPSASB, die Interessengruppen, die in die STandardsetzung und in die Beaufsichtigung eingebunden werden sollten, und die generelle Sichtweise, dass es bei diesen Fragen nicht vorwärts gehe. Es wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die IFRS-Stiftung zu dem Schluss gekommen ist, "zu diesem Zeitpunkt Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor nicht in den Zuständigkeitsbereich aufnehmen zu wollen", obwohl beispielsweise die Weltbank sich deutlich dafür ausspricht, und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang durch G-20, Weltbank und Internationalem Währungsfonds erfolgt sind.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von IOSCO:

Empfehlungen des PIOB

Der Bericht des PIOB mit dem Titel PIOB-Empfehlungen als Antwort auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des PIOB 2012 und darüber hinaus bietet eine Zusammenfassung jeder Frage aus dem Konsultationspapier vom März 2012 zusammen mit einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen und der Schlussfolgerungen des PIOB. Zu den Ergebnissen der Konsultation gehören demnach die folgenden:

  • Das PIOB wird danach streben, Interessengruppen aktiver einzubinden und dabei das Ziel verfolgen, sich ihrer Bedenken hinsichtlich der Standardsetzung in den Bereichne, die unter seine Aufsicht fallen, besser bewusst zu sein.
  • Das PIOB wird mit dem IFAC und den Vorsitzenden der Standardsetzungsgremien zusammenarbeiten, um den Inhalt und die Verwendung von Rückmeldungsberichten zu verbessern, um so die Transparenz des Konsultationsprozesses zu verbessern.
  • Das PIOB wird mit dem IFAC un dem Vorsitzenden des Nominierungsausschusses zusammenarbeiten, um die Funktionsweise des Nominierungsprozesses besser zu erläutern.
  • Das PIOB wird bei der Entwicklung seiner Einschätzung des öffentlichen Interesses verstärkt mit der MG und mi einer großen Bandbreite von Interessengruppen zusammenarbeiten.
  • Das PIOB wird die transparenz seiner Aufsichtsfunktionen stärken: Es wird die Tagesordnungen für seine Sitzungen veröffentlichen, wird weiterhin Zusammenfassungen seiner Sitzungen zeitnah veröffentlichen und gleichzeitig bessere Beschreibungen der angenommenen Entscheidungen und der geführten Diskussionen anstreben und wird diese Informationen besser verbreiten, in dem elektronisch vierteljährlich ein Informationsblatt versendet wird.

Sie können sich die PIOB-Empfehlungen als Antwort auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des PIOB 2012 und darüber hinaus direkt von der Internetseite des PIOB herunterladen.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der IFRS-Stiftung

02.04.2013

Für die Sitzungen der Treuhänder der IFRS-Stiftung und die vorher stattfindende gemeinsame Sitzung von Treuhändern und Überwachungsgremium (Monitoring Board) wurden jetzt Tagesordnungen bekanntgegeben. Beide werden am Donnerstag, den 11. April 2013 in London stattfinden.

Die folgenden Punkte stehen auf den Tagesordnungen:

 

Donnerstag, 11. April 2013

Gemeinsame Sitzung von Überwachungsgremium und Treuhändern der IFRS-Stiftung (09:30h-11:00h)

  • Aktuelles vom Überwachungsgremium - Überprüfung der der Führungsstruktur des des Überwachungsgremiums
  • Aktuelles vom IASB - Aktuelle Entwicklungen beim IASB einschließlich der Konvergenzprojekte mit dem FASB
  • Aktuelles von der IFRS-Stiftung
    • Accounting Standards Advisory Forum (ASAF)
    • Finanzlage
    • Finanzierung
    • Jüngste Aktivitäten des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)
    • Projekt zu den Länderprofilen (Anwendung der IFRS weltweit)

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung (11:15h-13:30h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden und leitender fachlicher Direktoren
  • Bericht des DPOC

 

Die Papiere für diese Sitzung werden in Kürze auf dieser Seite des IASB verfügbar sein.

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