ESMA äußert sich zu einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des IFRS für KMU

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20.02.2013

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine zweite Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU zur Verfügung. In einem ersten Schreiben hatte sich ESMA gegen die Anwendung des IFRS für KMU durch Banken ausgesprochen. Jetzt fordert ESMA den IASB auf, nicht zuzulassen, dass an einem regulierten Markt öffentlich gehandelte Unternehmen den IFRS für KMU anwenden dürfen.

Nach Einreichung des ersten Schreibens im Dezember 2012 hat ESMA "erfahren, dass einige interessierte Parteien sich dafür aussprechen, dass Regierungen und Regulierer in jedem einzelnen Rechtskreis das Recht haben sollen, zu entscheiden, ob öffentlich gehandelte Unternehmen den IFRS für KMU anwenden dürfen, einen Satz von Rechnungslegungsstandards, der für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt wurde, deren Eigenkapital- und Schuldtitel nicht an einem öffentlichen Markt gehandelt werden".

ESMA ist der Meinung, dass bedeutende Nachteile daraus entstehen würden, wenn eine Untergruppe von börsennotierten Unternehmen in regulierten Märkten geschaffen würde, die weniger strenge Rechnungslegungsprinzipien anwenden, als andere Unternehmen, die auf denselben Märkten gehandelt werden. Nach Meinung von ESMA würden sich daraus die folgenden Entwicklungen ergeben:

  • Es gäbe einen geringeren Anlegerschutz bei bestimmten Unternehmen, obwohl sich möglicherweise die Risiken erhöhen.
  • Es würde dem Irrglauben Vorschub geleistet, dass die Größe eines Unternehmens ein Hinweis auf die Komplexität der Geschäfte ist, die es eingeht.
  • Es entstehen höhrer Kapitalkosten als Ergebnis einer geringeren Transparenz.
  • Es kommt möglicherweise zu einem Verlust des Vertrauens in die Märkte.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite von ESMA einsehen.

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