EFRAG-Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

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09.07.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier (DP) veröffentlicht, das darauf abzielt, den IASB beim Vorantreiben seines Projekts zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zu unterstützen. Das Papier von EFRAG ist der Klassifizierung von Ansprüchen generell gewidmet und geht damit über die Diskussion um die bloße Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital hinaus.

Nach den bestehenden IFRS werden Ansprüchen gegen ein Unternehmen als Schulden oder Eigenkapital klassifiziert. Allgemein werden nur Instrumente, die als Schulden klassifiziert sind, direkt bewertet, wobei Änderungen in diesen Bewertungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Um zu ermitteln, ob ein Anspruch als Schuld oder als Anspruch gegen das Eigenkapital zu klassifizieren ist, wird in den IFRS allgemein die konzeptionelle Definition einer Schuld angelegt. Ausgeklügelte Finanzinstrumente sind entwickelt worden, um die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital auszunutzen, und Instrumente, die einer wirtschaftlich ähnlich sind, können unterschiedlich klassifiziert werden, woraus sich eine völlig andere bilanzielle Behandlung ergibt. In einigen Fällen führen die gegenwärtigen Vorschriften in IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis auch dazu, dass Instrumente, die Eigenkapital darzustellen scheinen, bei bestimmten Unternehmensformen als Schulden zu klassifizieren sind.

Deshalb hat der IASB das Thema das Thema in seinem Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung wieder aufgegriffen, wobei er vorschlug, Eigenkapital unverändert als Residuum zu definieren, die konkrete Ausformulierung aber zu schärfen. In der Stellungnahme zum DP/2013/1 hatte EFRAG empfohlen, dass der IASB die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital parallel zum aber getrennt vom Rahmenkonzeptprojekt erörtern sollte, und hat deshalb jetzt das DP Klassifizierung von Ansprüchen herausgegeben, um die Diskussion voranzutreiben und den IASB bei der Entwicklung eines eigenen Diskussionspapiers zu unterstützen, dessen Veröffentlichung derzeit zur gleichen Zeit wie die Veröffentlichung eines Entwurfs zum überarbeiteten Rahmenkonzept erwartet wird.

Im EFRAG-DP wird keine Stellung dazu bezogen, wie die Unterscheidung zwischen Ansprüchen vorgenommen werden sollte. Stattdessen werden Ansätze für mögliche Definitionen von Klassen erörtert, in denen verschiedene Ansprüche aggregiert werden, Entscheidungsnotwendigkeiten, die für die Klassifizierung der Ansprüche gegen ein Unternehmen von Relevanz sind, dargestellt und die Konsequenzen aufgezeigt, die sich aus den Entscheidungen ergeben einschließlich der Entscheidungen, die den bestehenden IFRS-Vorschriften zugrunde liegen. Im Papier wird auch erläutert, wie die Entscheidungen mit identifizierten Zielen der Klassifizierungsanforderungen im Einklang stehen und welche Anforderungen womöglich miteinander konfligieren. Schließlich wird im DP eine mögliche Reihenfolge vorgestellt, in der die Entscheidungen gefällt werden könnten, wiederum mit Aufzeigung, welche für die bestehenden IFRS gefällt worden sein könnten. Die Entscheidungen, die bei der Entwicklung von Klassifizierungsvorschriften getroffen werden müssen (einschließlich der bestehenden IFRS), werden mit einem hilfreichen Flussdiagramm erläutert.

Um bei der Reduzierung identifizierter Konflikte zwischen den Zielen der Klassifizierungsanforderungen bei einem dualen System zu helfen, werden im Papier drei weitere Klassen identifiziert, von denen EFRAG annimmt, dass sie Konflikte mindern können. Diese zusätzlichen Klassen, die auf Grundlage gegenwärtiger Probleme in der Finanzberichterstattung identifiziert wurden, sind teilnehmende Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Ansprüche gegen das Eigenkapital zu übertragen, und Instrumente mit vertraglicher Verpflichtung auf Zuführung zusätzlichen Kapitals ("bail in"). Im Papier wird gezeigt, wie die neuen Klassen mit den bestehenden Klassen zusammenwirken, und welche Vor- und Nachteile sich aus ihrer Aufnahme ergeben können.

Darüber hinaus enthält das DP ein Glossar, da die Diskussionen um die Klassifizierung von Ansprüchen gezeigt haben, dass es keine einheitliche Terminologie für die Beschreibung und das Verständnis der relevanten Sachverhalte gibt. Deshalb wurde das Glossar erstellt, um mit Hilfe einer gemeinsamen Terminologie die Diskussionen zu erleichtern und das Verständnis zu fördern.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier, das auch einige gezielte Fragen enthält, werden bis zum 31. Oktober 2014 erbeten. Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie das Diskussionspapier und eine entsprechende Presserklärung (beides in englischer Sprache). Das DRSC hat ebenfalls eine Presseerklärung zum Diskussionspapier veröffentlicht. Stellungnahmen können auch gegenüber dem DRSC eingereicht werden.

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