Mai

Stellungnahme des DRSC zum ESMA-Konsultationspapier zu alternativen Profitkennzahlen

16.05.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) Stellung zu deren vorgeschlagenen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' genommen. Wie viele andere Stellungnehmende ist das DRSC überzeugt, dass die vorgeschlagenen Leitlinien zu weit greifen.

Das DRSC unterteil seine Kritik an den vorgeschlagenen Leitlinien vom Februar 2014 in drei Bereiche:

Definition von alternativen Profitkennzahlen

Das DRSC ist der Meinung, dass die Definition von alternativen Profitkennzahlen enger gefasst und mit Beispielen unterfüttert werden sollte. Die derzeit vorgeschlagene Definition würde zu der höchst fragwürdigen Interpretation führen, dass fast alle numerischen Informationsformate, die sich aus der Finanzberichterstattung nach einem prinzipienbasierten Rahmenkonzept ergeben, als alternative Profitkennzahlen anzusehen seien. das DRSC schlägt daher vor, die Definition von alternativen Profitkennzahlen auf Finanzkennzahlen zu beschränken, die als Alternativen zu oder Modifizierungen von auf Rechnungslegungsvorschriften basierenden Werten berichtet werden.

Anwendungsbereich der Leitlinien

Den ESMA-Vorschlag, dass alle Dokumente, die "regulierte Informationen" enthalten, in den Anwendungsbereich der Leitlinien fallen sollen, sieht das DRSC als problematisch an, da regulierte Informationen nicht in allen Mitgliedstaaten die gleichen sein müssen. Es sei viel eher den national zuständigen Behörden zu überlassen, zu definieren, welche Veröffentlichung unter die Leitlinien fallen. Andere Ansätze könnten zu unnötiger Komplexität im Regulierungsrahmenwerk führen. Auch sei eine Durchsetzung der Leitlinien zweifelhaft, solange diese nicht in nationales Recht übernommen würden.

Einhaltung und Berichtspflichten

In diesem Zusammenhang geht das DRSC auf drei Punkte ein. Die vorgeschlagenen Überleitungs- und Erläuterungangaben sind nach Meinung des DRSC exzessiv, da es nur notwendig sei, ausreichend Informationen zur Zusammensetzung der Beträge und sonstigen Kennzahlen zur Verfügung zu stellen. Es sei auch nicht nötig, diese Informationen mehr als einmal im Jahr zur Verfügung zu stellen, solange sich keine Änderungen ergäben, und es sollte auch möglich sein, mit Querverweisen auf andere Dokumente zu arbeiten. Die von ESMA vorgeschlagene geringere Darstellungsprominenz von alternativen Profitkennzahlen sieht das DRSC kritisch, solange nicht klar ist, ob beispielsweise auch Angaben nach DRS 20 Konzernlagebericht unter die weit gefasste Definition dieser Kennzahlen fallen, und hielte die Vorschrift gegebenenfalls auch für im Widerspruch zur IAS-Verordnung stehend. Allgemein hält das DRSC die Lösung für besser, vorzuschreiben, dass alternative Profitkennzahlen nicht mit unsachgemäßer Prominenz dargestellt werden dürfen. In Bezug auf Vergleichbarkeit und Stetigkeit ist das DRSC der Meinung, dass das Verbot, alternative Profitkennzahlen außer "unter außergewöhnlichen Umständen" zu ändern oder aufzugeben, die Latte unangemessen hoch lege und über die bestehenden allgemeinen Vorschriften zur Stetigkeit in Abschlüssen hinausgehe.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

FEE-Gesprächsrunde zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

16.05.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) bietet am 17. Juli 2014 eine Gesprächsrunde zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor an, die unter das Thema 'Europäische Rechnungslegung im öffentlichen Sektor gestalten: Ein Rahmenkonzept - unbedingt erforderlich?' gestellt wurde.

Die wesentlichen Themen der Diskussion werden die folgenden sein:

  • Überblick über den gegenwärtigen Stand der Entwicklungen in Bezug auf EPSAS
  • Erfahrungen aus der Entwicklung eines IPSAS-Rahmenkonzept
  • Podiumsdiskussion zum Thema "Beurteilung der Notwendigkeit eines europäischen Rahmenkonzepts und Möglichkeiten, dieses zu entwickeln"

Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist kostenfrei, aber die Gesamtteilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von FEE.

Öffentlicher Sitzungsteil der IASB-Sitzung nächste Woche beginnt früher

16.05.2014

Der IASB hat die Tagesordnung für seine kommende Sitzung vom 20. bis 22. Mai 2014 in London aktualisiert tagen. Der Sitzungsabschnitt zur Versicherungsverträgen am 20. Mai beginnt jetzt schon um 10:30h, nicht erst um 11:00h, und wird volle zwei Stunden dauern.

Die neue Tagesordnung weist auch einen zusätlichen Sitzungsteil zu IAS 41 - Fruchttragende Pflanzen und eine geringfügige Kürzung des öffentlichen Sitzungsteils am Donnerstag auf, sodass die öffentliche Sitzung jetzt um 16:45h endet. Wir haben die Ihnen letzte Woche zur Verfügung gestellte Tagesordnung entsprechend aktualisert.

Vorgeschlagene Leitlinien zur Prüfung von Angaben

16.05.2014

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an diversen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, die den Umgang mit Angaben bei der Prüfung von Abschlüssen erleichtern sollen. Mit dem Entwurf soll das Augenmerk von Prüfern auf Angaben geschärft werden. Dabei geht es auch darum, ihnen früher im Prüfungsprozess Aufmerksamkeit zu widmen und auch Angaben zu beachten, die sich nicht aus dem Rechnungslegungssystem ableiten lassen.

Der Entwurf mit dem Titel Sich Angaben bei der Abschlussprüfung widmen folgt einem früheren Diskussionspapier zum gleichen Thema. Zu den wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen, die jeweils mehrere Standards betreffen, gehören die folgenden:

  • Klarstellung des Ausdrucks "Abschluss" um alle Angaben abzudecken, die der Prüfung unterliegen. Dabei wird festgehalten, dass sich diese Angaben im Hauptteil des Abschlusses oder im Anhang finden können und, wo dies zulässig ist, auch durch Querverweise eingebunden sein können.
  • Aufnahme neuer Anwendungshinweise zur Unterstützung eines sachgerechten Fokus auf Angaben während der Prüfung und einer früheren Beachtung von Angaben früher im Prüfungsprozess.
  • Aufnahme von Verbesserungen zur Erleichterung einer solideren Risikobeurteilung im Zusammenhang mit Angaben. Dazu gehören Erwägungen in Bezug auf Angaben zu Gruppen von Transaktionen, Ereignissen oder Ausweisen, Erwägungen zur Quelle von Informationen, die Angaben zugrunde liegen, und Klarstellungen in Bezug auf das Wesen von möglichen Fehldarstellungen im Zusammenhang mit Angaben (einschließlich nicht quantifizierbarer Angaben).
  • Aufnahme neuer Anwendungsmaterialien zur Klarstellung und Erläuterung der Erwartungen eines Prüfers bei der Beurteilung von Fehldarstellung und der Bildung des Prüfungsurteils. Dabei wird deutlich gemacht, dass Fehldarstellungen in Angaben zusammengefasst betrachtet werden müssen, es werden Beispiele zur Verfügung gestellt, wann das Verständnis des Abschlusses beeinträchtig sein kann, und es wird erläutert, welche Auswirkungen Angaben auf die Beurteilung der Darstellung des Abschlusses hat.

Der IAASB weist darauf hin, dass die Prüfung von Angaben nur ein Teilaspekt der gesamten Debatte um Angaben ist, die sich beispielsweise auch in der Angabeninitiative des IASB widerspeigelt. Dazu heißt es im Entwurf:

Als der IAASB übereinkam, dieses Projekt aufzunehmen, war er sich der Ansicht bewusst, dass viele der Sachverhalte im Zusammenhang mit Angaben nicht vom IAASB allein gelöst werden können. Fortschritte in Bereichen wie Wesentlichkeit werden Mit- und Zusammenarbeit von vielen Interessengruppen einschließlich der Rechnungslegungsstandardsetzer, Regulierer, Ersteller und Adressaten erfordern, damit man zu einer wirksamen Lösung gelangen kann. Der IAASB hat sich deshalb aktiv mit solchen Interessengruppen auseinandergesetzt und diese eingebunden. So hat der IAASB auch zu entsprechenden Initiativen des International Accounting Standards Board (IASB) beigetragen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Angabenrahmenkonzept und dem Projekt zu Wesentlichkeit. Der IAASB wird weiterhin eng die einschlägigen Entwicklungen und Aktivitäten anderer verfolgen, um seine eigenen Vorhaben daraus Nutzen ziehen zu lassen.

Trotz dieser Beobachtungen ist der IAASB der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf sachgerecht und notwendig sind, da sie im Wesentlichen Erwartungen an Prüfer und an Prüfungen betreffen und außerdem dafür sorgen, dass Angaben früher im Prüfungsprozess beachtet werden.

Zum Entwurf kann bis zum 11. September 2014 genommen werden. Er ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des IAASB zugänglich.

Leiter der Abteilung Rechnungslegung verlässt SEC

16.05.2014

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekannt gegeben, dass Paul A. Beswick, der Leiter der Abteilung Rechnungslegung, die SEC verlassen wird, um in die Privatwirtschaft zu gehen.

Beswick wurde nach dem Weggang von James L. Kroeker im Juli 2012 zunächst zum kommissarischer Leiter der Abteilung bestellt und im Dezember 2012 fest auf die Position berufen.

Im Gegensatz zu seinem Vorgänger war Beswick kein großer Befürworter der IFRS. Beswick war Leiter der mehrjährigen Bemühungen des Stabs der SEC, die möglichen Auswirkungen einer Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zu evaluieren, und in den Beginn seiner Amtszeit fiel die Veröffentlichung des endgültigen SEC-Berichts Arbeitsplan für die Erwägung der Einbettung der international Financial Reporting Standards in das Rechnungslegungssystem US-amerikanischer Unternehmen am 13. Juli 2012. Seitdem gab es allerdings keine weiteren Fortschritte.

Ein Nachfolger für Beswick wurde noch nicht bekanntgegeben.

Die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der SEC.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

16.05.2014

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 9. und 10. Juni 2014 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Die Tagesordnung für die Sitzung umfasst neben Berichten zu Tätigkeiten der Treuhänder der IFRS-Stiftung, des IASB und der Beratungsgruppe zu Methoden für Feldversuche und Auswirkungsanalysen, auch die Erörterung der Rolle von Ermessensentscheidungen in der Finanzberichterstattung, die ersten Rückmeldungen zur Überprüfung von IFRS 3 nach der Einführung, den vorgeschlagenen Ansatz für die Beratungsgruppen für die Umsetzung von Standards sowie weitere kleine Themen.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 9. Juni 2014 (09:15h-17:30h)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Überblick über die letzten vier Monate
  • IASB-Aktivitäten
    • aktuelle Informationen zum Arbeitsprogramm des IASB
    • Konsultationsprozess im Hinblick auf die XBRL-Taxonomie
    • Leasingverhältnisse - aktueller Stand
    • Entwicklungen beim beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF)
    • andere wesentliche Themen
  • Rahmenkonzept - Stellungnahmen, Einbindungsaktivitäten und nächste Schritte
  • Aktivitäten der Treuhänder - wesentliche Sachverhalte und Bitte um Stellungnahme des Beirats
  • Ermessensentscheidungen in der Finanzberichterstattung (einschließlich Einzelgruppensitzungen und Rückmeldungen zu den Ergebnissen)
    • Spannungsfeld zwischen Ermessensentscheidungen und Stetigkeit
    • Prinzipien, die Ermessensentscheidungen erfordern
    • Bedarf zusätzlicher Leitlinien
    • Hindernisse in Bezug auf den Einsatz von Ermessen
  • Beratungsgruppe zur Umsetzung von Standards - vorgeschlagene Gruppe zum Thema Wertminderung


Dienstag, 10. Juni 2014 (10:45h-15:30h)

  • Forschungsaktivitäten in Bezug auf IFRS
  • Bericht der Beratungsgruppe zu Methoden für Feldversuche und Auswirkungsanalysen
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 - erste Rückmeldungen
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere für diese Sitzung sind noch nicht verfügbar, werde aber rechtzeitig vor der Sitzung auf dieser IASB-Internetseite eingestellt werden.

IFRS-Stiftung veröffentlicht um IFRS 14 ergänzte IFRS-Taxonomie

15.05.2014

Die IFRS-Stiftung hat eine erste Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2014 herausgegeben, mit der diese um IFRS 14-Etiketten ergänzt wird.

Eine entsprechende Presseerklärung mit einer Verknüpfung auf die Ergänzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Unsere IAS Plus-Seite zum XBRL-Projekt finden Sie hier.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Mai

15.05.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der Sitzung von EFRAG/TEG am 7., 8. und 9. Mai 2014 zusammengefasst werden.

Höhepunkt war die Verabschiedung einer endgültigen Stellungnahme zur ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen.

Außerdem wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Anlage 1 zum E-DRS 29 'Konzerneigenkapital' berichtigt

15.05.2014

Am 19. Februar 2014 hat das DRSC den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards 'Konzerneigenkapital' (E-DRS 29) zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung versehentlich in einer nicht vollständigen Fassung gestellt.

Das der DRSC stellt jetzt eine neue Fassung des E-DRS-26 zur Verfügung, in der die betroffene Tabelle auf Seite 16 (Anlage 1: Muster des Konzerneigenkapitalspiegels für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft) vollständig enthalten ist. Sie können sich den überarbeiteten Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Stellungnahmen zum Entwurf können noch bis zum 31. Mai 2014 beim DRSC eingereicht werden. Das DRSC weist auch noch einmal auf die öffentliche Diskussion zum Entwurf am 26. Mai 2014 hin, zu der man sich noch bis zum 20. Mai 2014 anmelden kann.

Ergebnisse der 26. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

14.05.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 28. und 29. April 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde bereits am 29. April 2014 zur Verfügung gestellt.

Die 27. Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet derzeit in Berlin statt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.