2014

Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung erläutert, dass nur die vollständige Anwendung der IFRS die nötige Vertrautheit bringt

11.11.2014

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Michel Prada, hat bei einer Sitzung der japanische Rechnungslegungsstandardstiftung (Financial Accounting Standards Foundation, FASF) in Tokio eine Rede mit dem Titel 'Japan und globale Standards' gehalten. In seiner Rede bot er eine Bestandsaufnahme der Übernahme der IFRS weltweit und ließ sich näher auf die Situation in Japan ein.

Prada sprach zuerst über die stetig weiter zunehmende Anzahl von Rechtskreisen, die die IFRS übernehmen, und führte aus, dass in den meisten Branchen die IFRS die vorherrschende Grundlage sind, auf der Unternehmensabschlüsse erstellt werden. Als Teil des Grundes machte er aus, "dass Investoren eine klare Vorliebe für das Vertraute haben" und dass die IFRS das Mittel geworden sind, internationalen Anlegern diese Vertrautheit zu bieten. Rechtskreise oder Unternehmen, die sich entschließen, die IFRS nicht anzuwenden, müssten sich bewusst sein, dass sie zunehmend isoliert dastehen würden und dass "die Kosten dafür, außerhalb der Vertrautheit des IFRS-Systems zu stehen," größer werden würden.

Prada wendete sich dann den großen Volkswirtschaften zu, die die IFRS noch nicht übernommen haben (China, Indien, die Vereinigten Staaten US und Japan) und machte ermutigende Entwicklungen in allen aus, obwohl er festhielt, dass im Fall der Vereinigten Staaten "der Fortschritt langsamer gewesen ist als angenommen". Unter diesen Rechtskreisen hob er besonders Japan hervor und lobte den vorsichtigen und abgewogenen Ansatz in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan, der gewählt wurde. Er hielt fest, dass die Option der freiwilligen IFRS-Anwendung von anderen Rechtskreisen genau beobachtet würde, da sie größeren, multinationalen Unternehmen gestatten würde, Nutzen aus den IFRS zu ziehen, ohne dass kleinere, eher national orientierte Unternehmen sofort gezwungen würden, ein neues System zu übernehmen.

Unter den Entwicklungen in Japan ging Prada auch auf die Einführung der japanischen modifizierten internationalen Standards (Japanese Modified International Standards, JMIS) ein, wo im Juli 2014 ein Entwurf veröffentlicht wurde. Er meinte:

Ich habe keine besonders ausgeprägte Meinung zu den JMIS, und es ist Aufgabe der japanischen Behörden, zu bestimmen, welche Übergangsschritte zu den IFRS notwendig sind. Wenn jedoch Vertrautheit der Anwender das Ziel ist, dann kann dies nur aus einer vollständigen Anwendung der IFRS kommen.

Prada schloss seine Rede damit, dass er unterstrich, dass die IFRS-Stiftung und der IASB zu einem globalen Standardsetzer geworden sind, der Willens und fähig sei, die sich daraus ergebenden Verantwortungen zu übernehmen. Gleichzeitig stehe er aber auch Neuem jederzeit offen gegenüber und sei bereit, auf die Anwender zu hören und von ihnen zu lernen.

Den vollständigen Text der Rede von Prada in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

'Der Reifeprozess der IFRS'

10.11.2014

Der stellvertretende Vorsitzende des IASB, Ian Mackintosh, hat eine Rede gehalten, in der die Ansicht vertritt, dass die immer weitere Verbreitung der IFRS und die zunehmende Ausreifung der Standards bedeuten, dass die Zeit der beinah ständigen Änderungen in der Finanzberichterstattung ihrem Ende zuneigen könnte.

Mackintosh begann seine Rede damit, dass er darauf verwies, dass fast ganz Europa und große weitere Teile der Welt die IFRS übernommen haben und dass die IFRS "eine zehn Jahre alte Neuigkeit" sind. Er verwies insbesondere darauf, dass sich in wenigen Wochen die Übernahme der IFRS in Europa zum zehnten Mal jährt - am 1. Januar 2015.  Er verwies aber auch darauf, dass die großen Volkswirtschaften China, Indien, Japan und die USA die IFRS noch nicht übernommen haben. Dennoch machte er in allen Fällen hoffnungsvolle Signale zumindest für eine Gesprächsbereitschaft aus.

Im Zusammenhang mit den USA ging er auch noch einmal auf die über zwölf Jahre ein, während derer der IASB und der FASB auf eine Konvergenz hingearbeitet haben. Er sprach über Erfolge (Segmentberichterstattung, Unternehmenszusammenschlüsse, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Erlöserfassung) und Rückschläge (Finanzinstrumente). Insgesamt habe die Zusammenarbeit mit dem FASB jedoch zu sehr hochwertigen Standards und zu einer Reife der Rechnungslegung geführt.

Diese Reife nahm Mackintosh aus zu Anlass, eine relative Phase der Ruhe vorherzusagen, sobald die großen noch verbleibenden Projekte (Leasingverhältnisse, Versicherungen) abgeschlossen sind. Der Abschluss des Projekts zum Rahmenkonzept werde nicht zu größeren Unruhen in der Berichterstattung an sich führen. Ausgereifte Standards und die weite Verbreitung der IFRS würden daher ermöglichen, in ruhigere Gewässer zu steuern. Auf eng umgrenzte Projekte zur Verbesserung und zur Pflege der bestehenden Standards könne allerdings nie verzichtet werden. Allerdings wies Mackintosh auch darauf hin, dass die Anwender den Unruhegrad und die Entscheidung, wo noch zu arbeiten ist, auch selbst mitbestimmen können - im Rahmen der Agendakonsultation die nächstes Jahr wieder durchgeführt wird.

Den vollständigen Text der Rede von Mackintosh in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

AFRAC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

10.11.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen genommen.

Das mit dem Diskussionspapier verfolgte Ziel, durch die Identifizierung relevanter Fragestellungen den IASB bei der Entwicklung von Bilanzierungsregeln für die Passivseite der Bilanz zu unterstützen, wird von AFRAC unterstützt. AFRAC ist jedoch nicht der Ansicht, dass die eingeschränkte Fokussierung auf passivseitige Finanzinstrumente eine angemessene Basis für die notwendige Diskussion ist, weil die Passivseite mehrere Bestandteile enthalte, die möglicherweise in Schulden, andere Komponenten und Eigenkapital unterteilt werden müssten. Darüber hinaus beträfen einige der im Diskussionspapier angesprochenen Größen der Finanzberichterstattung – insbesondere die finanzielle Leistung, die Bonität, die Liquidität und der „true and fair view“ – auch die Aktivseite der Bilanz. AFRAC hält deshalb eine Definition von Schulden ohne eine entsprechende Definition von Vermögenswerten für unzulänglich.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Prüfungsschwerpunkte der österreichischen Finanzmarktaufsicht

10.11.2014

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2014 festgelegt und veröffentlicht.

Für das zum 31. Dezember 2014 oder später endende Geschäftsjahr werden die nachfolgenden Prüfschwerpunkte festgelegt:

    1. Konsolidierung (IFRS 10, IFRS 12)
    2. Gemeinsame Vereinbarungen (IFRS 11, IFRS 12)
    3. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit IFRS 10 und IFRS 11
    4. Ansatz und Bewertung latenter Steuern (IAS 12)
    5. Kapitalflussrechnung (IAS 7)
    6. Die Abgrenzung und Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen

Die ersten vier Punkte entsprechen der Umsetzung der Prüfungsschwerpunkte von ESMA.

Die FMA hat eine eigene Seite zum Thema 'Rechnungslegungskontrolle' eingerichtet, auf der sich neben den Prüfungsschwerpunkten auch weitere unterstützende Materialien finden.

AFRAC unterstützt IAS-Verordnung in ihrer jetzigen Fassung

10.11.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat Stellung zur Konsultation der EU-Kommission genommen, mit der die Sichtweisen zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeholt werden sollen.

In dem ausgefüllten Fragebogen zur Konsultation vom August 2014 nimmt AFRAC grundsätzlich eine zustimmende Position zur bestehenden IAS-Verordnung ein. Die Antworten spiegeln eine generelle Zustimmung zur IAS-Verordnung, zu deren Zielen, den Übernahmekriterien und den IFRS als einheitliches, qualitativ gutes, europaweit anzuwendendes Regelwerk, das von einem privatrechtlich organisierten Standardsetzer entwickelt wird, wieder. Es werden jedoch auch Verbesserungspotenziale zu den Durchsetzungs- und Übernahmeprozessen angesprochen, die in der EU zur Anwendung kommen.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

07.11.2014

Der IASB wird am 19. und 20. November 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB erörtert außerdem den IFRS für KMU, Versicherungsverträge, das Rahmenkonzept, die Angabeninitiative sowie Emissionshandelsprogramme.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 7. November 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Treuhänder nehmen Überprüfung von ASAF auf

07.11.2014

Die IFRS-Stiftung hat heute einen Fragebogen veröffentlicht, um die Sichtweisen nationaler Standardsetzer und regionaler Gremien zur Wirksamkeit des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) einzuholen.

Das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) soll die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen formalisieren und vereinfachen und helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Deshalb ist es den Treuhändern wichtig, deren Meinung zu erfragen. Damit die Überprüfung wirksam ist, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt auch die ASAF-Mitglieder und, wo dies sachgerecht ist, andere beratende Organe des IASB befragt werden.

Ziel der Überprüfung ist es, die Arbeitsweise und die Ergebnisse von ASAF gegen das Arbeitsabkommen und die Satzung abzugleichen. So soll beurteilt werden, ob ASAF der gesteckten Zielsetzung entspricht. Die zeitliche Planung ist weit gesteckt und soll den Treuhändern und dem IASB genug Zeit lassen, die Ergebnisse der Überprüfung zu erwägen. Dabei sind allerdings auch die laufenden Amtszeiten der ASAF-Mitglieder zu berücksichtigen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Überprüfung Mitte 2015 abgeschlossen sein wird. Dann soll auch um Bewerbungen von neuen ASAF-Mitgliedern gebeten werden.

Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort haben Sie auch Zugang zum Fragebogen. Stellungnahmen werden bis zum 9. Januar 2015 erbeten.

Vierte gemeinsame Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB

07.11.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF), die Vereinigung geprüfter internationale Anlageanalysten (Association of Certified International Investment Analysts, ACIIA) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben die vierte Veranstaltung in ihrer gemeinsamen Reihe von Einbindungsveranstaltungen angekündigt, in deren Rahmen relevante Finanzberichterstattungsthemen mit den Adressaten erörtert werden sollen.

Die vierte Veranstaltung findet am 18. Dezember 2014 von 14:00h bis 17:00h in Brüssel statt. Erörtert werden soll das Thema Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Fehlt da etwas in der Bilanz? Folgenden Fragen soll nachgegangen werden:

  • Bedarf es eines gesonderten Standards für preisregulierte Geschäftsvorfälle?
  • Sollten die aus Preisregulierung entstehenden Auswirkungen in der Bilanz gezeigt werden oder ist ein Ausweis in den Angaben der richtige Weg vorwärts?
  • Wie wird die Erfüllung von preisregulierten Tätigkeiten am besten widergespiegelt?
  • Welche Anpassungen nehmen Analysten an Abschlüssen von Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen vor

Der IASB wird durch Boardmitglied Philippe Danjou, EFRAG durch die Vorsitzende Françoise Flores vertreten sein. Anmeldungen zur der Veranstaltung werden bis zum 12. Dezember 2014 erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

ESMA sieht noch Verbesserungsmöglichkeiten beim EU-Übernahmeprozess

07.11.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zur Konsultation der EU-Kommission genommen, mit der die Sichtweisen zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeholt werden sollen. ESMA ist der Meinung, dass die Verantwortung für die Beratung der EU-Kommission in Bezug auf die IFRS-Übernahme noch weiterer Erwägungen bedarf und unterstützt auch die Aufnahme neuer Übernahmekriterien in die IAS-Verordnung.

In den Antworten auf den Fragebogen der EU-Kommission stimmt ESMA anderen Stellungnahmenden zu, dass die Übernahme der IFRS dafür gesorgt hat, dass die Abschlüsse von europäischen Unternehmen bedeutend transparenter und vergleichbarer geworden sind, und insgesamt nutzbringend war. ESMA hält fest, dass eine weitere Verpflichtung auf die Anwendung der IFRS der angemessene Ansatz im Kontext globaler Märkte und der zunehmenden Anwendung der IFRS weltweit ist.

ESMA bleibt jedoch kritisch angesichts der EFRAG-Reform und besteht darauf, dass die Verantwortung für die Beratung der EU-Kommission in Bezug auf die Übernahme von IFRS "nur einer öffentlichen Institution anvertraut werden kann, deren Aufgabe der Schutz des öffentlichen Interesses ist". Im Maystadt-Bericht war ursprünglich vorgeschlagen worden, dass der neue EFRAG-Board sich aus drei Säulen zusammensetzen sollte, von denen eine die öffentlichen europäische Institutionen (ESMA, EBA, EIOPA und EZB) sein sollten. Da diese jedoch der Meinung sind, dass Übernahmeempfehlungen alleine von öffentlichen Institutionen ausgesprochen werden sollten, haben die europäischen Aufsichten und die EZB eine volle Mitgliedschaft abgelehnt und nehmen nur als Beobachter an den Sitzungen des neuen Boards teil.

ESMA stellt sich auch gegen viele andere Stellungnehmende in der Unterstützung für die Aufnahme von zwei weiteren Übernahmekriterien (dass übernommene IFRS nicht die Finanzstabilität der EU gefährden dürfen und dass sie nicht die wirtschaftliche Entwicklung der EU behindern dürfen) in die IAS-Verordnung. Wieder argumentiert ESMA vom Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Allgemeinwohls. ESMA fügt hinzu, dass bei vorangehenden Konsultationen mit den nationalen Durchsetzungsbehörden, einige darauf gedrängt hatten, dass Transparenz als Teil der Übernahmekriterien besonders berücksichtigt werden sollte.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen. Der Übernahmeprozess und die Kriterien werden in den Fragen 21 und 22 behandelt.

Forschungsbericht mit einer Analyse empirischer Forschung zu den Auswirkungen der Übernahme der IFRS in der EU

06.11.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zu deren Konsultation zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) in der EU genommen und hat seiner Stellungnahme einen Bericht beigefügt, in dem rund 170 Forschungspapiere untersucht werden, die sich mit Auswirkungen der Übernahme der IFRS sowohl in der EU als auch in anderen Ländern beschäftigt haben.

Im Vergleich mit früheren Analysen von Forschung im Bereich der Auswirkungen der IFRS-Übernahme adressiert der neue Bericht ausdrücklich die Zielsetzung der IAS-Verordnung, ist im Umfang soweit wie möglich auf Forschungsergebnisse aus der EU beschränkt, und es wird soweit wie möglich die Literatur zu freiwilliger IFRS-Anwendung in der EU ausgeschlossen. Im Bericht werden die Forschungsergebnisse in Bezug auf folgende Hinweise untersucht: Transparenz, Vergleichbarkeit, Kapitalkosten, Marktliquidität, Effizienz von Unternehmensanlagen, grenzübergreifende Anlagen, sonstiger Nutzen, Kosten und die Finanzmarktkrise.

Die Untersuchung zeigt, dass es Hinweise auf Nutzen gibt, der aus einer IFRS-Übernahme entsteht. Dies gilt insbesondere für Transparenz und Vergleichbarkeit, Kapitalkosten, Marktliquidität, Effizienz von Unternehmensanlagen und grenzüberschreitende Kapitalflüsse. Es wird im Bericht aber auch festgehalten, dass die Hinweise in einigen diesen Bereichen umstritten sind und dass unklar bleibt, wie weit der identifizierte Nutzen auf die IFRS-Übernahme oder auf andere gleichzeitige Änderungen zurückzuführen sind - insbesondere im Zusammenhang mit neuen Durchsetzungsstrukturen. Der Autor hält in seinem Bericht auch fest, dass der festgestellte Nutzen ungleich verteilt ist und von den zuständigen Organen und den gesetzten Anreizen abhängt, die für verschiedene Unternehmen und in verschiedenen Ländern gelten.

Im Bericht werden auch eine Reihe von Herausforderungen für die IFRS ausgemacht. Herausforderungen, die auch für jeden anderen Satz von Finanzberichterstattungsstandards gelten, sind die Bedeutung der zuständigen Organe und der gesetzten Anreize, die Rolle von Optionen in Standards, die Auswirkungen prinzipienbasierter Standards und das Problem der Einheitsgröße. Herausforderungen, denen sich insbesondere die IFRS ausgesetzt sehen, sind die Rolle der Zeitwertbilanzierung und die Priorität, die Bewertung insgesamt eingeräumt wird.

Da der Bericht in Antwort auf die Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU erarbeitet wurde, enthält er auch eine Schlussfolgerung zur politischen Einordnung und möglichen weiteren Vorgehensweisen:

Für die politischen Entscheidungsträger werden die Forschungsergebnisse, die in diesem Bericht zusammengefasst sind, die Kontroverse um die Auswirkungen der IFRS-Übernahme in der EU nicht beenden, aber sie sollten dabei helfen, eine Meinung dazu zu bilden, was erreicht worden ist und was künftig zu tun ist. Vielleicht ist der wichtigste Punkt, der sich durch diese Untersuchung herausgeschält hat, die Bedeutung von zuständigen Behörden und Anreizen. Insgesamt legen die Hinweise nahe, dass die Zielsetzung von Verordnung 1606/2002 zu einem gewissen Grad erfüllt wurde. Aber verschiedene zuständige Organe und Anreize bedeuten, dass sich die Auswirkungen von Unternehmen zu Unternehmen und von Land zu Land unterscheiden. [...] Wenn die EU weitere Fortschritte in der Finanzberichterstattung machen will und den Nutzen aus diesen Verbesserungen ziehen will, könnte es am meisten Sinn ergeben, sich die Anreize anzusehen, die den Beteiligten am Finanzberichterstattungsprozess geboten werden, und die Organe, die daran beteiligt sind [...].

Der englischsprachige Bericht mit den Forschungsergebnissen steht auf der Internetseite des ICAEW zur Verfügung. Es gibt eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse von sieben Seiten und den vollständigen Bericht mit einem Umfang von 164 Seiten.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.