2014

IESBA schlägt Änderungen des Teils C des Ethik-Kodex vor

27.11.2014

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat den Entwurf eines veränderten Kodex der ethischen Grundsätze für den Berufsstand veröffentlicht. Die Änderungen betreffen den Teil C des Kodex und somit Wirtschaftsprüfer, die nicht in Wirtschaftsprüfungspraxen tätig sind.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Erstellung und Aufbereitung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen sowie den Umgang mit durch Vorgesetzte ausgeübtem Druck, der zu einer Nichteinhaltung der im Kodex festgelegten Grundsätze führen könnte.

Der Entwurf sowie die entsprechende Presseerklärung (beide in englischer Sprache) sind auf der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) verfügbar; Stellungnahmen werden bis zum 15. April 2015 erbeten.

DRSC-Stellungnahme zum IAS 36 betreffenden IDW-Entwurf ERS HFA 40

27.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich durch seinen IFRS-Fachausschuss kritisch mit den Vorschlägen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit Wertminderungen von Vermögenswerten gemäß IAS 36 auseinandergesetzt. Das DRSC empfiehlt hierbei insbesondere eine konkretere und stringentere Behandlung der einzelnen Zweifelsfragen sowie ein Überdenken von Formulierungen, die über die Anforderungen des IAS 36 hinausgingen.

Das IDW hatte im Juni 2014 den Entwurf einer Stellungnahmen zur Rechnungslegung zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 (IDW ERS HFA 40) veröffentlicht und um Kommentierung bis zum 28. November 2014 gebeten. Das DRSC hat zum Entwurf Stellung genommen und sich dabei insbesondere mit den folgenden Regelungsbereichen auseinandergesetzt:

  • Anhaltspunkte für eine Wertminderung
  • Kapitalisierungszinssatz
  • Identifikation von Zahlungsmittel generierenden Einheiten

Generell merkt das DRSC kritisch an, dass der Entwurf durch die ausführliche Paraphrisierung von IAS 36 sehr ausführlich geraten sei, was das Erkennen des Konkretisierungsgehalts erschwere. Darüber hinaus erschienen einige Auslegungen u.U. nicht immer sachgerecht (bspw. zum Begriff der Zahlungsmittel generierenden Einheit) und einzelne Formulierungen gingen über die Anforderungen von IAS 36 hinaus. Schließlich sollten verschiedene Passagen in ihrem Aussagegehalt geschärft und konkreter abgefasst werden.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung können Sie sich von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

26.11.2014

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu fünf vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2014 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 28, IAS 39, IFRS 12, IFRS 13 und IFRIC 21.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

StandardThemaDeloitte-Position
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Beurteilung  des maßgeblichen Einflusses auf Fonds durch einen Fondsverwalter Stellungnahme von Deloitte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Bilanzierung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats in einem Basisvertrag Stellungnahme von Deloitte
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen Angaben zu einer Tochtergesellschaft mit einem wesentlichen nichtbehrrschenden Anteil und für ein wesentliches Joint Venture oder assoziiiertes Unternehmen Stellungnahme von Deloitte
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Die Fair-Value-Hierarchie – Verwendung notierter Preise, die von dritten Parteien zur Verfügung gestellt werden Stellungnahme von Deloitte
IFRIC 21 Abgaben
Abgaben auf Sachanlagen von Dienstleistungsunternehmen
Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

IASB schlägt Änderungen an IFRS 2 vor, um die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung klarzustellen

25.11.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' veröffentlicht, der der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gilt. Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt. Stellungnahmen werden bis zum 25. März 2015 erbeten.

Hintergrund

Der IASB und das IFRS Interpretations Committee hatten eine Reihe von Einreichungen mit Bitten um Klarstellung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen. In den Einreichungen war um Klarstellung der folgenden Sachverhalte gebeten worden:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Nachdem einzelne Sachverhalte in früheren Sitzungen erörtert wurde, entschied sich der IASB im April 2014, die Sachverhalte zusammen in einem Projekt mit begrenztem Umfang abzuarbeiten.


Vorgeschlagene Änderungen

Im Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung werden die folgenden Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die oben genannten Sachverhalte vorgeschlagen:

Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten

IFRS 2 enthält derzeit keine Leitlinien dazu, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen haben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen, dass die Bilanzierung im Fall von in bar erfüllten Vergütungen dem gleichen Ansatz folgen sollte wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen.

Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden

Der IASB schlägt vor, eine Ausnahme in IFRS 2 aufzunehmen, so dass eine anteilsbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung ohne Steuereinbehalt erfüllt, in Gänze als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassifizieren, wenn die anteilsbasierte Vergütung als in Eigenkapital erfüllt klassifiziert worden wäre, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung ohne Steuereinbehalt aufgewiesen hätte.

Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln

In IFRS 2 werden derzeit Situationen, in denen eine in bar erfüllte Vergütungstransaktion aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstranskation wird, nicht gesondert behandelt. Der IASB schlägt die folgenden Änderungen vor:

  • Bei solchen Änderungen wird die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld ausgebucht, und die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt, wie bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden.
  • Jegliche Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld zum Änderungszeitpunkt und dem im Eigenkapital zum selben Zeitpunkt erfassten Betrag sind sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens enthalten, aber es wird festgehalten, dass eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Die Änderungen wären prospektiv anzuwenden. Allerdings wäre auch eine rückwirkende Anwendung gestattet, wenn ein Unternehmen über alle notwendigen Informationen verfügt und wenn die Informationen ohne Anlegung späterer Einsichten verfügbar sind.

 

Weiterführende Informationen

Stellungnahmen zum Entwurf 2014/ED/5 werden bis zum 25. März 2015 erbeten. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IFRS-Stiftung fasst aktuellen Stand der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zusammen

25.11.2014

Da der IASB im November seine Diskussionen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts weitgehend abgeschlossen hat, haben Mitarbeiter der IFRS-Stiftung eine 24-seitige Broschüre mit den Ergebnissen der Erörterungen und deren Einfluss auf die im Diskussionspapier vom Juli 2013 enthaltenen Regelungen veröffentlicht.

Nachdem der IASB im September 2012 das Projekt zum Rahmenkonzept (diesmal ohne Beteiligung des US-amerikanischen Standardsetzers FASB) wiederbelebt hatte, wurde im Juli 2013 ein Diskussionspapier veröffentlicht, das bis Januar 2014 kommentiert werden konnte. In der nun vorliegenden Broschüre wird in synoptischer Form dargestellt, welche konkreten Auswirkungen die vorläufigen Entscheidungen des IASB auf den Wortlaut der Regelungen im Diskussionspapier hätten. Ein hierauf basierender Entwurf des überarbeiteten Rahmenkonzepts ist vom IASB für das erste Quartal 2015 angekündigt.

Die englischsprachige Broschüre ist auf der Internetseite des IASB erhältlich.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

24.11.2014

Im Nachgang seiner Novembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen, in der sich einige Verschiebungen widerspiegeln, u.a. des Entwurfs zur Bilanzierung von Downstream-Transaktionen (Änderungen an IAS 28), dessen Veröffentlichung ursprünglich noch für das Jahr 2014 angekündigt war und nun im ersten Quartal 2015 erfolgen soll.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen

1. Quartal 2015*

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 erneute Erörterungen endgültige Änderungen 4. Quartal 2014
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2015*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier öffentliche Konsultation 4. Quartal 2014 und 1. Quartal 2015

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 28. Oktober 2014 ergeben.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 24. November 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember - Sitzungspapiere verfügbar

24.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite den größten Teil der Sitzungspapiere für die Sitzungen seines IFRS-Fachausschusses, seines HGB-Fachauasschusses und der gemeinsamen Sitzung beider Gremien im Dezember 2014 zur Verfügung. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Die folgenden Verknüpfungen bringen Sie zu den entsprechenden Unterseiten auf der Internetseite des DRSC mit den Tagesordnungen und Sitzungspapieren für die einzelnen Sitzungen:

Ausbau der Internetberichterstattung über das IFRS-Forschungsprogramm

21.11.2014

Die IFRS-Stiftung hat im Rahmen ihres webbasierten 'IFRS Research Centre' die Berichterstattung über Forschungsansätze, potenzielle Forschungsgebiete, wissenschaftliche Kooperationen sowie andere die IFRS-Forschung des IASB betreffende Themengebiete überarbeitet und ausgeweitet.

Das IFRS Research Centre ist ein Baustein des IASB-Forschungsprogramms und dient dazu, auf die Forschungsaktivitäten des IASB aufmerksam zu machen und deren Inhalte in umfassender Weise zu vermitteln.

Weitere Informationen zum überarbeiteten IFRS Research Centre finden sich in der entsprechenden Pressemitteilung des IASB.

DRSC nimmt Stellung zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

21.11.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat sich kritisch zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee zu IAS 28, IFRS 12 und IFRS 13 geäußert und darüber hinaus die Initiierung eines umfassenden Projekts zur Überarbeitung von IFRS 5 angeregt.

Im Nachgang seiner September-Sitzung hat das IFRS Interpretations Committee im entsprechenden IFRIC Update fünf vorläufige Agendaentscheidungen veröffentlicht. Das DRSC hat zu drei dieser fünf Entscheidungen gegenüber dem IFRS IC kritisch Stellung genommen.

Hinsichtlich der IFRS 12 betreffenden Fragestellung bezüglich erforderlicher Angaben zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht-beherrschenden Anteilen begrüßt das DRSC zwar die vom IFRS IC vorgenommene Klarstellung, mahnt allerdings an, diese Klarstellung nicht im Wege einer Agendaentscheidung, sondern durch ein formales IASB-Projekt zu realisieren, wodurch die Klarstellung direkt Eingang in IFRS 12 fände.

Die vom DRSC im August 2014 selbst eingebrachte Fragestellung zu IFRS 13, ob bestimmte notierte Preise, obwohl sie nicht unverändert sind, dennoch als Inputfaktoren der obersten Bewertungsstufe angesehen werden können (insbesondere Preise, die den gewichteten Durchschnitt mehrerer Preisnotierungen darstellen, sog. composite prices), wurde vom IFRS IC aus Sicht des DRSC nur unzureichend beantwortet. So fehlten in der vorläufigen Agendaentscheidung bspw. Ausführungen zu der Frage, ob ein composite price dann einen Level 1-Fair Value darstellt, wenn jegliche Inputparameter Level 1-Inputs sind, oder ob ein composite price wegen seiner Zusammensetzung per se kein Level 1-Fair Value sein kann.

In Bezug auf die Fragestellung zu IAS 28, welche Faktoren bei der Ermittlung zu berücksichtigen seien, ob ein Fonds-Manager maßgeblichen Einfluss auf einen Fonds ausüben kann oder nicht, widerspricht das DRSC der Auffassung des IFRS IC, dass IAS 28 nicht zu entnehmen sei, ob die Beteiligung eines Fonds-Managers an den finanziellen und operativen Entscheidungen (im Namen oder zum Nutzen Dritter) bei dieser Ermittlung heranzuziehen sind. Vielmehr ergäbe sich dies implizit aus der in IAS 28 enthaltenen Definition von maßgeblichem Einfluss. Zudem sei keine divergierende Bilanzierungspraxis erkennbar.

Schließlich unterstützt das DRSC die jüngsten Diskussionen des IFRS IC zu grundsätzlichen Fragestellungen in Bezug auf IFRS 5 und regt ein entsprechendes umfassendes Projekt beim IASB an.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

DRSC-Stellungnahme zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

21.11.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2014/3 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste' genommen. Neben grundsätzlicher Zustimmung zu den Änderungen äußert das DRSC auch Kritik an einzelnen Regelungen und regt u.a. eine stärkere Orientierung an IFRS 9 sowie eine Überarbeitung der illustrierenden Beispiele an.

Der Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) wurde vom IASB im August 2014 veröffentlicht, um eine Vereinheitlichung des derzeit in der Praxis unterschiedlich vorgenommenen bilanziellen Ansatzes latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter Vermögenswerte und Schulden zu erreichen. Stellungnahmen können noch bis zum 18. Dezember beim IASB eingereicht werden.

Das DRSC äußerte sich überwiegend zustimmend zu den Änderungsvorschlägen des IASB, regte aber insbesondere die folgenden Ergänzungen bzw. Präzisierungen an:

  • Der Entwurf orientiert sich stark an IAS 39 und vernachlässigt dabei die Anwendbarkeit der geänderten Regelungen in Bezug auf IFRS 9.
  • Die Beispiele sollten vereinfacht und klarer formuliert werden.
  • Die Änderungen sollten uneingeschränkt retrospektiv anzuwenden sein.
Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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