August

IASB stößt zweite Agendakonsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm an

11.08.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute seine zweite öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Da die gegenwärtige Agenda des IASB als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 noch sehr voll ist, ist die Reaktionsfähigkeit des IASB durch noch laufende Verpflichtungen recht eingeschränkt, weshalb die Agendakonsultation 2015 nicht so umfassend wie die vorhergehende ist.

Vorwort

In seiner Einleitung hält der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst fest, dass die Agendakonsultation in Verbindung mit der Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit der Organisation durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung steht, die im Juli 2015 angestoßen wurde. Die Fragen der Treuhänder zur Relevanz der IFRS (einschließlich einer möglichen Ausweitung der Zuständigkeit des IASB auf andere Arten von Unternehmen oder andere Arten der Berichterstattung) und zur einheitlichen Anwendung der IFRS schlagen natürlich auf jegliche Diskussionen der Agendasetzung des IASB durch. Deshalb ermutigt der IASB seine Anwender, bei Konsultationen gemeinsam zu betrachten.

Der IASB-Ansatz in Bezug auf die Standardsetzung

Der erste Teil der Agendakonsultation ist dem Ansatz des IASB in Bezug auf die Standardsetzung gewidmet, da dieser sich seit der letzten Agendakonsultation bedeutend weiterentwickelt hat. Der IASB verfolgt nun einen Standardsetzungsprozess, der deutlich evidenzbasierter ist. Deshalb wird die Agendakonsultation mit einer detaillierten Beschreibung der Forschungsphase, der Standardsetzung an sich, der Standardpflege und der Überprüfung nach der Einführung eingeleitet.

Gegenwärtige Lage und Fragen zum Arbeitsprogramm des IASB für 2016 bis 2020

Der Umfang der Agendakonsultation 2015, die das Arbeitsprogramm des IASB von Mitte 2016 bis Mitte 2020 abdeckt, wird durch das Ausmaß der für den Zeitraum erwarteten Standardsetzungsaktivitäten des IASB, die sich aus bestehenden Verpflichtungen ergeben, begrenzt. Deshalb ist der erste Abschnitt der heute veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen der Beschreibung der gegenwärtigen Situation gewidmet. Es wird auf die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation 2011 verwiesen, in denen Wert darauf gelegt wurde, dass der IASB mehr Ressourcen auf die Umsetzungsbegleitung neuer und die Pflege bestehender IFRS verwendet. Außerdem bietet der Abschnitt einen Überblick über alle Projekte, die sich derzeit auf der Agenda des IASB befinden, einschließlich erwarteter Fertigstellungszeitpunkte.

Der IASB kommt zu dem Schluss, dass die Agendakonsultation 2015 sowohl durch die Kapazität des IASB, neue fachliche Projekte aufzunehmen, als auch durch die Möglichkeiten der Anwender, die Ergebnisse der Standardsetzungsaktivitäten des IASB zu verarbeiten, begrenzt wird. Vor diesem Hintergrund fragt der IASB, ob die Anwender der Meinung sind, dass die gegenwärtige Balance der Projekte (größere Projekte/Pflege/Forschung) richtig ist, ob irgendwelche weiteren größeren Projekte auf die Agenda des IASB genommen werden sollen, ob genug Umsetzungsunterstützung gewährt wird und ob das Tempo der Änderungen sachgerecht ist.

Forschungsprogramm

Ein großer Teil der Bitte um Übermittlung von Sichtweisen gilt dem Zusammenwirken von Forschung und Arbeitsprogramm. Das Forschungsprogramm, das als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 initiiert wurde, war ursprünglich sehr breit angelegt, und die Schwelle für die Aufnahme neuer Projekte war niedrig. Die meisten Projekte, die sich jetzt auf der Forschungsagenda befinden, wurden in dieser Zeit aufgenommen. Der IASB hat sich kürzlich selbst mehr Disziplin auferlegt und einen neuen Ansatz eingeführt, bei dem die Projekte in Untersuchungs-, Beurteilungs- und Entwicklungsphase eingeteilt werden. Dennoch ist die Forschungsagenda des IASB weiterhin sehr voll.

Der IASB will sicherstellen, dass alle Projekte auf der Agenda eine bestehende Regelungslücke schließen, die Relevanz der IFRS erhöhen und/oder die Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS erhöhen. Deshalb fragt er die Anwender, welche Prioritäten sie den einzelnen Themen im Forschungsprogramm zuweisen würden, ob weitere Themen aufgenommen werden sollten und ob es Themen gibt, die gestrichen werden können.

Häufigkeit der Agendakonsultationen

Im dritten Abschnitt der Bitte um Rückmeldungen fragt der IASB, ob eine alle drei Jahre durchgeführte Agendakonsultation vor dem Hintergrund der langen Zeiträume bei der Entwicklung und Umsetzung von Standards sachgerecht ist. Der IASB äußert die Meinung, dass ein Abstand von fünf Jahren zwischen Konsultationen angemessener ist als der derzeit geforderte Abstand von drei Jahren.

Zusätzliche Informationen

Der IASB stellt das Konsultationspapier und weitere Dokumente und Verknüpfungen auf seiner Internetseite zur Verfügung:

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zum Konsultationsdokument einen erläuternden englischsprachigen IFRS in Focus-Newsletter erstellt.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 31. Dezember 2015 erbeten.

 

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept

11.08.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/4 'Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept' veröffentlicht.

Am 28. Mai 2015 hat der IASB zwei Entwürfe herausgegeben, ED/2015/3 und ED/2015/4, die gemeinsam ein vorgeschlagenes neues Rahmenkonzept und eine vorgeschlagene Aktualisierung der Verweise auf dieses darstellen. Anfang Juli 2015hat EFRAG zwecks öffentlicher Konsultation ein Papier zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept herausgegeben und Mitte des Monatsden IASB aufgefordert, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zu verlängern. Der jetzt veröffentlichte Stellungnahmeentwurf bezieht sich auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 4, IFRS 6, IAS 1, IAS 8, IAS 34, SIC-27 und SIC-32, mit denen diese Verlautbarungen im Hinblick auf darin enthaltene Verweise auf das und Zitate aus dem Rahmenkonzept aktualisiert werden sollen, sodass sie auf das neue Rahmenkonzept verweisen.

Im Stellungnahmeentwurf bringt EFRAG Bedenken hinsichtlich unbeabsichtigter Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen zum Ausdruck und äußert die Meinung, dass die Änderungen rein editorischer Art bleiben sollten. Außerdem wird die Machbarkeit und Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 angezweifelt, da es schwierig werden könnte, den Standard nur auf das Rahmenkonzept zu beziehen.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 26. Oktober 2015 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

11.08.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. und 4. September 2015 in Berlin tagen. Die Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 41. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zwei neue IPSASB-Videos zur Übernahme und Umsetzung der IPSAS

11.08.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwei neue Videos im Rahmen einer Reihe herausgegeben, in der die Herausforderungen und der Nutzen analysiert werden, wenn Regierungen die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und periodengerecht abgegrenzte Rechnungslegung einführen.

In den Videos beschreiben IPSASB-Mitglieder aus verschiedenen Rechtskreisen die Prozesse, die wesentlichen Details, den zeitlichen Ablauf und die gezogenen Lehren, die sich aus der Übernahme der IPSAS in ihrem jeweiligen Land ergeben haben. Die beiden neuen Videos betreffen die folgenden Länder (beide Verknüpfungen auf YouTube):

Im Januar 2015 hatte der IPSASB bereits Videos zu Brasilien, Neuseeland und der Schweiz herausgegeben.

FASB-Vorsitzender über IFRS: "Es gibt keine Einheitsgrößen"

11.08.2015

In der jüngsten Ausgabe des vierteljährlichen elektronischen Newsletters des US-amerikanischen Standardsetzers FASB äußert sich der FASB-Vorsitzende Russ Golden über die Wichtigkeit "vergleichbarer" globaler Rechnungslegungsstandards, während er gleichzeitig festhält, dass es "unwahrscheinlich" ist, dass die Vereinigten Staaten die IFRS übernehmen oder ihren einheimischen Unternehmen das Wahlrecht einräumen, nach IFRS erstellte Abschlüsse einzureichen.

Golden erläutert, warum es in den Vereinigten Staaten keine Unterstützung für die verpflichtende Anwendung der IFRS gibt:

Der wahrscheinlich bedeutendste Treiber bei dieser Entwicklung ist die zunehmende Erkenntnis bei den US-amerikanischen Anwendern, dass rechtliche, aufsichtliche und kulturelle Unterschiede unter und zwischen Rechtskreisen mit großer Wahrscheinlichkeit zu zumindest einigen Abweichungen in der Art und Weise führen, wir Rechnungslegungsstandards geschrieben, in der Praxis angewendet und durchgesetzt werden. Kurz gefasst: Es ist deutlich geworden, dass es keine Einheitsgrößen, die allen passen, gibt.

Nichtsdestotrotz glauben wir beim FASB, dass globale Rechnungslegungsstandards so vergleichbar wie möglich sein, — und wir sehen uns weiterhin absolut verpflichtet, globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die die geringstmöglichen Abweichungen aufweisen.

In seinen Ausführung verweist Golden auf Rechnungslegungsprojekte, bei denen FASB und IASB Konvergenz in Bezug auf ihre Leitlinien erzielen konnten (beispielsweise Erlöserfassung, Unternehmenszusammenschlüsse), als Beispiel dafür, wir Standardsetzer zusammenarbeiten sollten, um "hochwertige, kompatible" Rechnungslegungsstandards zu schaffen. Er betont außerdem die Bedeutung der Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern von denen einige "Unternehmen weiterhin gestatten, zwischen einer Reihe von Rechnungslegungsansätzen zu wählen, zu denen auch eigenständige nationale Versionen allgemein akzeptierte Rechnungslegungsprinzipien gehören".

Die gesamten Ausführungen von Golden in englischer Sprachen finden Sie im Abschnitt "From the Chairman's desk" im FASB Outlook-Newsletter auf der Internetseite des FASB.

IASB schlägt Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vom September 2014 vor

10.08.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht. Mit den Änderungen soll bewirkt werden, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 so lange auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist. Stellungnahmen werden bis zum 9. Oktober 2015 erbeten.

 

Hintergrund

Am 11. September 2014 hat der IASB Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) als Ergebnis der Arbeit an einem der Sachverhalte, die der IASB in Bezug auf die Übertragung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erörterte, herausgegeben. Unter den verwandten Sachverhalten, die zur gleichen Zeit erörtert wurden, war auch die Eliminierung von Erfolgen aus Geschäftsvorfällen zwischen einem Unternehmen und seinen assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, wo eine Entwurf für November 2014 angekündigt, aber nie veröffentlicht wurde. Ein zweiter Versuch, die Vorschläge zu den Sachverhalten aus dem Novemberentwurf zu veröffentlichen, wurde im Februar 2015 unternommen, diesmal zusammen mit der Adressierung eines Konflikts der Septemberänderungen mit IAS 28. Im Juni 2015 entschied der Board jedoch, dass er sich der verschiedenen Sachverhalte umfassender im Rahmen seines Forschungsprojekts zur Bilanzierung nach der Equity-Methode annehmen möchte. Um zu vermeiden, dass Unternehmen kurz nacheinander zweimal die Art und Weise ändern müssen, wie sie IAS 28 anwenden, hat sich der IASB darüber hinaus entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 auf unbestimmte Zeit aufzuschieben, bis er Änderungen finalisiert hat, die sich gegebenenfalls aus dem Forschungsprojekt zur Equity-Methode ergeben.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 zielen darauf ab, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der im September 2014 an diesen Standards vorgenommenen Änderungen auf unbestimmte Zeit zu verschieben, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist. Der IASB schlägt vor, dass eine vorzeitige Anwendung der Änderungen vom September 2014 weiterhin gestattet sein soll.

 

Weitere zeitliche Planung

Stellungnahmen werden bis zum 9. Oktober 2015 erbeten. Der IASB wird dann die eingegangenen Stellungnahmen erörtern und entscheiden, ob die Vorschläge finalisiert werden sollen. Da der derzeitige Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 der 1. Januar 2016 ist, müsste der IASB seine Vorschläge bis zum 31. Dezember 2015 finalisieren, um die beabsichtige Verschiebung zu erreichen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IFAC-Übersetzungen jetzt besser zugänglich

10.08.2015

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat seine Datenbank mit offiziellen Übersetzungen aktualisiert und neu aufgebaut. In der Datenbank sind Verlautbarungen des IFAC selbst sowie der unabhängigen Standardsetzer unter seinem Dach (IAASB, IAESB, IESBA, IPSASB) zu finden.

Die neue interaktive Übersetzungsdatenbank kann jetzt leicht durchsucht werden, und die Ergebnisse können nach Sprache, Status (in Erstellung, abgeschlossen), Gremium und Zeitpunkt der Veröffentlichung des englischen Originals gefiltert werden. Übersetzungen in mehr als 50 Sprachen sind verfügbar. Zugang zur neuen Datenbank haben Sie auf der Internetseite des IFAC.

Auch ASBJ fordert längere Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf

10.08.2015

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat an den IASB geschrieben, und gebeten, die Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf um einen Monat zu verlängern.

Der ASBJ führt die folgenden Gründe an:

  • Der ASBJ hat bei seinen bereits aufgenommenen Erörterungen festgestellt, dass einige Vorschläge im Entwurf noch tieferer Prüfung bedürfen.
  • Der ASBJ hat seine Anwender aufgefordert, ihm ihre Stellungnahmen einen Monat vor Ende der Kommentierungsfrist des IASB zukommen zu lassen. Das soll ausreichend Zeit gewähren, sich genügend tief den Kommentaren der Anwender widmen zu können, bedeutet aber auch, dass die Anwender weniger Zeit haben um zu reagieren.
  • Der ASBJ möchte umfangreiche Einbindungsveranstaltungen in Japan durchführen.
  • Der ASBJ möchte proaktiv auf einige Vorschläge im Rahmenkonzept reagieren und eigene Alternativen entwickeln.

Das englischsprachige Schreiben an den IASB finden Sie auf der Internetseite des ASBJ.

Auch die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte letzten Monat den IASB aufgefordert, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zu verlängern.

DRSC bittet um Klarstellung von IFRIC 12

10.08.2015

Das DRSC hat beim IFRS Interpretations Committe eine Bitte um Klärung von IFRIC 12 'Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen' eingereicht.

In dem Schreiben wird die Frage thematisiert, ob und wie Leasingverhältnisse über bewegliche Infrastruktur als Teil einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung nach IFRIC 12 beim Konzessionsnehmer zu behandeln sind. Insbesondere werden diejenigen Fälle zur Klärung adressiert, bei denen nicht der Konzessionsgeber selbst, sondern eine dritte Partei als Leasinggeber in Erscheinung tritt und insofern Überlegungen zu Prinzipal-Agenten-Beziehungen eine besondere Bedeutung zukommt.

Zum englischsprachigen Schreiben auf der Internetseit des DRSC gelangen Sie hier.

Reihe von Internetpräsentationen des IASB zum Entwurf zum Rahmenkonzept

06.08.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die erste Folge wurde heute zur Verfügung gestellt.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (bereits hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis)
3. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation wird zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten dauern.

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