Februar

Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Preisregulierung

24.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF), die Vereinigung geprüfter internationale Anlageanalysten (Association of Certified International Investment Analysts, ACIIA) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben am 18. Dezember 2014 zu einer Veranstaltung zum Thema 'Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Fehlt da etwas in der Bilanz?' eingeladen.

Unter anderem wurde den Fragen nachgegangen werden, ob es eines gesonderten Standards für preisregulierte Geschäftsvorfälle bedarf und ob die aus Preisregulierung entstehenden Auswirkungen in der Bilanz gezeigt werden soll oder ob ein Ausweis in den Angaben der richtige Weg vorwärts sei.

EFRAG stellt jetzt eine Zusammenfassung der bei der Veranstaltung geäußerten Meinungen zur Verfügung. Vier Punkte schienen den Teilnehmern besonders wichtig:

  • Der IASB sollte sich bei jeglicher Entscheidung, die er trifft, auch von den Bedürfnissen der Adressaten leiten lassen.
  • Adressaten sind im Wesentlichen dafür, die Auswirkungen von Preisregulierung direkt in der Bilanz zu zeigen, wenn ein gewisser Grad an Verlässlichkeit gewährt werden kann. Ansonsten sei die Aufnahme in den Anhang wünschenswert.
  • Unabhängig vom Ort der Angabe müssten Adressaten verstehen können, welche Informationen zur verfügung gestellt werden und welche Ermessensentscheidungen die Unternehmensleitung gegebenenfalls ausgeübt hat.
  • Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit seien unabdingbar.

 Sie können sich die englischsprachige Zusammenfassung direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG hat außerdem kürzlich die Ergebnisse von weiteren Einbindungsaktivitäten zur Preisregulierung veröffentlicht.

Stellungnahme des DRSC zum BilRUG

24.02.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen HGB-Fachausschuss Stellung gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu dessen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) genommen.

Der Regierungsentwurf war am 7. Januar 2015 beschlossen worden.

Der DRSC sieht Nachbesserungsbedarf bei verschiedenen Themenbereichen. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen unter anderem die Regelungen zur Verlustübernahme durch eine Einstandspflicht des Mutterunternehmens für die Verpflichtungen des Tochterunternehmens. Im Regierungsentwurf wird eine zeitliche Dimension eingeführt, indem auf "Verpflichtungen aus dem jeweiligen Geschäftsjahr" abgestellt wird. Hiermit würden Verpflichtungen, die in den früheren Geschäftsjahren entstanden sind, nicht miterfasst. Nach Ansicht des DRSC ist das nicht richtig.

Ferner wird im Regierungsentwurf eine Ausschüttungssperre auf phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge eingeführt. Die Ausschüttungssperre soll durch die Bildung einer Rücklage wirken. Offen bliebe jedoch, wie eine solche Rücklage zu bilden und in späteren Berichtsperioden zu behandeln sei.

Weiterhin wird im Regierungsentwurf eine neue Regelung für eine befreiende Konzernrechnungslegung eines Mutterunternehmens aus einem Drittstaat aufgenommen, die zusätzlich zu einem geprüften befreienden Konzernabschluss auch einen geprüften befreienden Konzernlagebericht fordert. Diese zusätzliche Anforderung mache die befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten in vielen Fällen unmöglich, da ein geprüfter Konzernlagebericht von ausländischen Mutterunternehmen oftmals nicht existiere.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tabelle zur Verknüpfung der verschiedenen Ansätze in der nichtfinanziellen Berichterstattung

24.02.2015

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat eine Tabelle veröffentlicht, in der gezeigt wird, wie die am weitesten verbreiteten Ansätze für die Berichterstattung über natürliche Kapitalien im Einklang stehen.

In der Tabelle werden die Vorschriften des CDSB-Rahmenkonzepts, das im März 2015 in seiner endgültigen Fassung erscheinen soll, mit den Vorschriften beispielsweise von CDP, SASB, GRI, IIRC, UN Global Compact und regulatorischen Vorschriften wie beispielsweise denen in der neuen EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen und dem deutschen Nachhaltigkeitskodex verglichen. Dadurch können Anwender ähnliche Vorschriften identifizieren und bestimmen, welche Informationen, die zu einem bestimmten Zweck oder für einen bestimmten Adressatenkreis zusammengetragen wurden, auch an anderer Stelle eingesetzt werden könne.

Die Tabelle und eine englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Stellvertretende Vorsitzende des IFRS-Beirats benannt

23.02.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass Gavin Francis und Goro Kumagai zu stellvertretenden Vorsitzenden des IFRS Beirats gewählt worden sind.

Francis ist stellvertredender Leiter der Konzernrechnungslegung der HSBC Holdings plc; im Beirat vertritt er das Institute of International Finance. Kumagai ist in leitender Funktion in der Abteilung für Strategieforschung der Mizuho Securities Co. Ltd. tätig; im Beirat vertritt er die Securities Analysts Association of Japan.

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) bietet dem IASB ein Forum zur Konsultation einer großen Bandbreite an interessierten Parteien, die durch die Arbeit des IASB tangiert werden. Seine Vorsitzende ist Joanna Perry.

Die Presseerklärung zu den Berufungen in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen. Hintergrundinformationen zur Arbeit des Beirats in deutscher Sprache haben wir hier für Sie zusammengetragen.

IFRS fokussiert-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

23.02.2015

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Zusammenfassung der Inhalte des am 10. Februar 2015 vom IASB herausgegebenen Entwurfs ED/2015/1 und ersten Hinweise und Beobachtungen erstellt.

Der IASB hatte den Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 veröffentlicht, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

Sie können sich den neuen Newsletter mit dem Titel Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 - kurz- oder langfristig? hier herunterladen.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im März

23.02.2015

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 26. und 27. März 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Zu den Themen, die erörtert werden sollen, gehören das Rahmenkonzept, Leasingverhältnisse, die Angabeninitiative und Versicherungsverträge. Außerdem stehen IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und die Überprüfung von ASAF auf der Agenda.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 26. März 2015 (9:20h-18:20h)

  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
  • Rahmenkonzept
  • Leasingverhältnisse
  • Angabenintiative
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode


Freitag, 27. März 2015 (9:00h-16:30h)

  • Versicherungsverträge
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Unternehmenszuammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Überprüfung von ASAF
  • Laufende Projekte und Rückmeldungen

Die Agendapapiere für die Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Fahrplan für die Ind AS-Einführung in Indien offiziell bekanntgegeben

20.02.2015

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) hat den Fahrplan für die Einführung der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS), die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind, offiziell bekanntgegeben.

Die Bekanntmachung wurde zusammen mit den 39 Ind AS auf der Internetseite des MCA veröffentlicht. Sie treten zum 1. April 2015 in Kraft. Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr haben die Ind AS ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden. Unternehmen, die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen, aber in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben, sowie Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 250 Crore oder mehr müssen die neuen Normen ab dem 1. April 2017 anwenden. Ausgenommen von der Anwendung sind allerdings Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute.

Die Ind AS sind weitgehend mit den IFRS konvergiert, aber nicht identisch. Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst nannte sie kürzlich in einer Rede "einen sehr wichtigen Trittstein auf dem Weg der Übernahme der IFRS", er warnte allerdings davor, bei Konvergenz stehenzubleiben ohne am Ende die IFRS vollständig zu übernehmen. Dies könne für Indien bedeuten, nicht den gesamten Nutzen aus einer "beeindruckenden Leistung" ziehen zu können.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

IASB und FASB erörtern mögliche Klarstellungen der gemeinsamen Leitlinien zur Erlöserfassung

20.02.2015

Nach der Veröffentlichung von IFRS 15/ASU 2014-09 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' im Mai 2014 haben IASB und FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) eingesetzt, um die Standardsetzer über mögliche Interpretationssachverhalte zu informieren, die auftreten können, wenn Unternehmen und Organisationen den neuen Standard umsetzen. Am Mittwoch haben die beiden Boards erste Sachverhalte erörtert, die ihnen die TRG zur Kenntnis gebracht hat, und vorläufig entschieden, gegebenefalls vorzuschlagen, bestimmte Bereiche des Standards klarzustellen, die für einige Ersteller zu Umsetzungsproblemen zu führen scheinen.

Die Bereiche, denen sich die Boards gegebenenfalls noch einmal annehmen wollen, sind die Untersuchung einer möglichen Überarbeitung oder Erweiterung der Umsetzungsleitlinien hinsichtlich der Bestimmung der Art einer Zusage eines Unternehmens bei der Gewährung einer Lizenz auf geistiges Eigentum und eventuell mögliche Änderungen hinsichtlich der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen bezüglich der Ebene, auf der zugesagte Güter oder Dienstleistungen in einem Vertrag mit einem Kunden identifiziert werden, Bestimmung, ob zugesagte Güter oder Diesntleistungen eigenständig sind, und Bestimmung, ob die Zurverfügungstellung von Versand und Verwaltung eine zugesagte Dienstleistung im Vertrag oder Teil der Vertragskosten ist.

Eine Zusammenfassung der Erörterungen der Boards und ihrer vorläufigen Entscheidungen finden Sie in einem von unseren US-amerikanischen Kollegen verfassten Heads Up-Newsletter. Daneben hat der FASb auf seiner Internetseite ein Protokoll von der Sitzung zur Verfügung gestellt, in dem ebenfalls die verschiedenen Entscheidungen der Boards dargelegt werden.

EFRAG empfiehlt Aussetzung des Übernahmeprozesses zu Änderungen an IFRS 10/IAS 28 aufgrund eines identifizierten Konflikts mit IAS 28

19.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess zu den Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 in Bezug auf die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auszusetzen, bis der IASB einen identifizierten Konflikt dieser Änderungen mit IAS 28 adressiert hat.

Am 11. September 2014 hat der IASB Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) herausgegeben. Im Nachgang identifizierte EFRAG einen Konflikt der Änderungen mit IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und setzte den IASB darüber in Kenntnis. Der IASB hat den Konflikt bestätigt und ihn während seiner Sitzung im Januar 2015 erörtert. Die IASB-Mitglieder trafen folgende vorläufige Entscheidungen:

  • die Vorschriften in IAS 28 und IFRS 10 sollen klargestellt werden, um den Konflikt zu adressieren;
  • dies soll im Rahmen eines demnächst erwarteten Entwurfs weiterer Änderungen an IAS 28 in Bezug auf die Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures geschehen; und
  • es soll vorgeschlagen werden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 zu verschieben, so dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen mit dem der vorgeschlagenen Klarstellungen zusammenfällt.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat EFRAG der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auszusetzen, bis das Projekt zur Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures abgeschlossen ist. Sie können sich das englischsprachige Schreiben von der Internetseite von EFRAG herunterladen. EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in der EU entsprechend aktualisiert.

IFRS-Stiftung reagiert auf Grünbuch und hält fest, dass eine Kapitalmarktunion aus den IFRS Nutzen ziehen würde

18.02.2015

Die Europäische Kommission hat ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Wachstum in der EU durch die Einrichtung einer Kapitalmarktunion gefördert werden soll. Diese zielt dauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen Zugang zu Finanzierungen erleichtern.

Im Grünbuch, das am 18. Februar veröffentlicht wurde, heißt es:

International Financial Reporting Standards (IFRS) haben eine Schlüsselrolle für die Förderung einer einzigen Rechnungslegungssprache in der EU gespielt und es damit für große börsennotierte Unternehmen in der EU leichter gemacht, Zugang zu globalen Kapitalmärkten zu finden. Die Anwendung der vollen IFRS durch kleinere Unternehmen zu fordern, insbesondere diejenigen, die Zugang zu bevorzugten Handelsplätzen suchen, würde jedoch eine Quelle zusätzlicher Kosten darstellen.

Die IFRS-Stiftung hat auf diese Aussage reagiert:

Ein einziger Satz von Rechnungslegungsvorschriften kann eine grundlegende Rolle beim Aufbau einer Kapitalmarktunion spielen. [...] In dem Rahmen wie Geschäftsmodelle, die Praxis und die Märkte sich ändern, arbeitet der IASB daran, sicherzustellen, dass die Finanzberichterstattung weiterhin die Bedürfnisse der Marktteilnehmer erfüllt; er führt eine Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu verbessern, die von allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Informationen stehen Ihnen extern in englischer Sprache (so nicht anders angegeben) zur Verfügung:

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