Februar

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Beratungsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

27.02.2015

Die Beratungsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen des IASB wird am Mittwoch, den 4. März 2015 in London tagen. Wesentlicher Zweck der Sitzung ist die Erörterung eines ersten Überblicks über die Rückmeldungen zum IASB-Diskussionspapier zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, der Angabevorschriften, der Leistungsbemessung, verschiedener Arten von regulatorischen Abgrenzungsposten und das Zusammenwirken mit IFRIC 12.

Nachfolgend geben wir die vollständige Tagesordnung für die Sitzung wieder:

Mittwoch, 4. März 2014 (10:15-16:00 Uhr)

  • Überblick über die Papiere für die Sitzung
  • Überblick über die eingegangenen Rückmeldungen
  • Informationsbedürfnisse der Adressaten
  • Was ist Leistung?
  • Welche Arten von regulatorischen Abgrenzungsposten gibt es?
  • Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
  • Nächste Schritte und abschließende Bemerkungen

Die Tagungsunterlagen für die Sitzung können unmittelbar von der Internetseite des IASB abgerufen werden.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 1

27.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 als Ergebnis der Angabeninitiative.

Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 27. März 2015 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Tagesordnung für die Märzsitzung 2015 des Globalen Forums der Ersteller

27.02.2015

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 5. März 2015 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung wurde mittlerweile veröffentlicht. Auf ihr finden sich ein Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten bei IASB und IFRS Interpretations Committee und die Erörterung der Agendakonsultation 2015, der Bilanzierung von Ertragsteuern, von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle, von einer möglichen Überprüfung von IAS 8, von Abzinsungssätzen, von anteilsbasierter Vergütung und von Erfolgsberichterstattung.

Nachfolgend geben wir die vollständige Tagesordnung für die Sitzung wieder:

Donnerstag, 5. März 2014 (09:40-17:10 Uhr)

  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des IASB
  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des Interpretations Committee und genauere Erörterung der folgenden Projekte
    • IAS 2/IAS 38: Akkretion von Zinsen auf Vorauszahlungen bei langfristigen Lieferverträgen
    • IAS 16: Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage
    • IAS 12: Bewertung von gegenwärtigen Steueransprüchen und -schulden  bei einer unsicheren Steuerposition
  • Agendakonsultation 2015
  • Bilanzierung von Ertragsteuern
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Überprüfung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
  • Abzinsungssätze
  • von anteilsbasierte Vergütung
  • Erfolgsberichterstattung

Die Tagungsunterlagen für die Sitzung können unmittelbar von der Internetseite des IASB abgerufen werden.

IASB-Mitglied schreibt über die Anwendung der IFRS weltweit

27.02.2015

Das IASB-Mitglied Philippe Danjou hat einen Artikel für 'Finance & Gestion' geschrieben, in dem er der Anwendung der IFRS weltweit nachgeht.

Auf Grundlage der Länderprofile, die die IFRS-Stiftung erstellt hat, werden in dem Artikel die Entwicklungen bei der Übernahme der IFRS nachgegangen, seit die Europäische Union 2005 die IFRS übernommen hat. Danjou schreibt über die vielen Rechtskreise, die seitdem die IFRS ebenfalls übernommen haben, ebenso wie über die Rechtskreise, die noch fehlen - unter ihnen China und die Vereinigten Staaten. Er nennt drei Erkenntnisse, die aus dieser Anlayse zu gewinnen sind:

  • IFRS spielen jetzt eine herausragende Rolle in der Welt - die Mehrheit der Rechtskreise hat sich auf die IFRS als internationale Standards verpflichtet, und die Rechtskreise, die IFRS anwenden, vertreten gemeinsam mehr als die Hälfte des Vermögens weltweit.
  • Die Europäische Union ist weiterhin ein starker Spieler, aber nicht mehr der dominierende Spieler in der IFRS-Anwendung.
  • Die IFRS werden von 52 Prozent der größten Unternehmen weltweit (Fortune 500-Liste) angewendet, US-GAAP von 29 Prozent.

Überprüfung des Rats für nicht börsennotierte Unternehmen des FASB

27.02.2015

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat um Stellungnahmen zur Wirksamkeit, den Erfolgen und der künftigen Rolle des Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) in der Standardsetzung gebeten.

Während der IASB im Juli 2009 den IFRS für KMU herausgegeben hat, einen Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften, der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde, auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet wurde, aber ein eigenständiges Produkt darstellt, das von dem vollen Satz der International Financial Reporting Standards (IFRS) losgelöst ist, hat die FAF sich für einen anderen Weg entschieden: Nach einem langen Konsultationsprozess, bei dem auch der Frage nachgegangen worden war, ob der IFRS für KMUeine sachgerechte Lösung für die Gewährung einer Erleichterung für nicht börsennotierte gegenüber den Vorschriften in US-GAAP darstellt, hat die FAF im Mai 2012 angekündigt, ein neues Gremium einzurichten, das bestimmen soll, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden.

Der PCC hat zwei Verantworlichkeiten:

  • Bestimmung, ob Alternativen zu bestehenden US-GAAP-Vorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen notwendig sind, und
  • Tätigkeit als Beirat des FASB für Aspekte in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen bei Projekten, die sich auf der aktiven fachlichen Agenda des FASB befinden.

Während es ursprünglich Rufe gegeben hatte, einen separaten Standardsetzer für nicht börsennotierte Unternehmen unter der Ägide der FAF einzurichten (ein Ansatz, der wegen der Gefahr des Entstehens von zwei separaten Sätzen von US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards verworfen wurde), ist in jüngster Zeit der Eindruck entstanden, dass der PCC, obwohl er unter dem FASB angesiedelt ist, nicht nur erfolgreich Alternativen für nicht börsennotiert Unternehmen entwickelt, sondern auch als Katalysator für die vom FASB angestrebte Komplexitätsverringerung für alle Unternehmen – börsennotierte und nicht börsennotierte – wirkt. Der Vorsitzende der FAF hält im Zusammenhang mit der Überprüfung des PCC ausdrücklich fest: "Der PCC hat bedeutende Fortschritte bei der Adressierung von Sachverhalten gemacht, die für nicht börsennotierte Unternehmen und die Finanzberichterstattung insgesamt von Bedeutung sind."

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' mit Thema Versicherungen

26.02.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Stephen Cooper den aktuellen Stand des IASB-Projekts zur Versicherungsbilanzierung.

Cooper beschreibt vier wesentliche Fortschritte, die bei den erneuten Erörterungen in Bezug auf Praxissachverhalte gemacht wurden:

  • Verwendung aktueller Bewertungen von Schulden aus Versicherungsverträgen,
  • Verwendung von vermögenswertbasierten Abzinsungssätzen nur, wo diese relevant sind,
  • Erfassung von Gewinnen, wenn Leistungen erbracht werden,
  • Erkenntnis, dass in vielerlei Hinsicht die Versicherungsbranche nicht gar so sehr von anderen Branchen unterscheidet.

Darüber hinaus hält Cooper fest, dass einer der nächsten Schritte des IASB sein wird, Sachverhalte zu lösen, die das Erfassungsmuster für Gewinne aus teilnehmenden Verträgen betreffen.

Stephen Cooper: Insurance contracts accounting: Are we there yet steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Papier zur Nutzung des sonstigen Gesamtergebnisses für die Darstellung von nicht erdienten Gewinnen

26.02.2015

Für die nächste Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 26. und 27. März 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird, hat der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) ein Papier mit dem Titel 'Versicherungsverträge: Nutzung des sonstigen Gesamtergebnisses für die Darstellung nicht erdienter Gewinne' eingereicht. In dem Papier schlägt der ASBJ vor, dass die vertragliche Dienstleistungsmarge als kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis ausgewiesen werden könnte und nicht bei den Schulden in der Darstellung der Finanzlage.

Der ASBJ betont, dass er die seit langem andauernden Bemühungen des IASB um die Entwicklung eines Rechnungslegungsstandards für Versicherungsverträge unterstützt. Dennoch glaubt der ASBJ, dass es Bereiche gibt, in denen Meinungsverschiedenheiten auf fachliche Probleme oder die bedeutenden Auswirkungen auch die Berichterstattung durch Versicherer hinweisen. Unter diesen sieht der ASBJ die vertragliche Dienstleistungsmarge, weswegen er eine alternative Lösung anbietet.

Der Vorschlag, die Marge als kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis auszuweisen, zielt darauf ab, die Darstellung der Dienstleistungsmarge und die Definition einer Schuld nach dem Rahmenkonzept in Einklang zu bringen. Außerdem ist der ASBJ der Meinung, dass diese alternative Darstellung sowohl auf teilnehmende wie auf nicht teilnehmende Verträge anwendbar ist, da sich die Marge in beiden Fällen nicht wesentlich unterscheide.

Das Papier wurde vom ASBJ erarbeitet, um sowohl bei der nächsten ASAF-Sitzung als auch global zur Diskussion anzuregen. Sein übergeordnetes Ziel ist, zu den laufenden Erörterungen des IAS beizutragen und ihn so darin zu unterstützen, einen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge zu entwickeln, der global akzeptiert wird.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des ASBJ herunterladen.

Neues Arbeitsprogramm des IASB

26.02.2015

Im Nachgang seiner Februarsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Die einzige Änderung ist eine Änderung des Umfangs und des Namens eines Forschungsprojekts.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm weiterhin wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen

1. Quartal 2015

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2015
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Entwurf öffentliche Konsultation 1. Quartal 2015
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2015
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen 1. Quartal 2015

Das Forschungsprojekt zu Emissionshandelsprogrammen wurde in "Mechanismen für die Schadstoffbepreisung" umbenannt. Dies spiegelt eine Entscheidung des IASB vom Januar 2015 wider, den Umfang, den Ansatz und die Ausrichtung des Projekts zu ändern. Der Board hat sich für einen kompletten Neuanfang entschieden; alle vorläufigen Entscheidungen, die in früheren Versionen des Projekts gefällt wurden, sollen hinfällig sein. Außerdem soll der Umfang des Projekts ausgeweitet werden: Berücksichtigt werden soll nun eine Bandbreite von Programmen, in deren Rahmen Verschmutzungsrechte eingesetzt werden, um den Schadstoffausstoß zu regeln.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 24. Februar 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Vorschläge für Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht

26.02.2015

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 25. Februar 2015 Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften veröffentlicht und erläutert diese in Begleitdokumenten umfassend.

Nachdem im vergangenen Jahr keine Kodexänderungen vorgenommen wurden, hat die Regierungskommission jetzt vorgeschlagene Änderungen veröffentlicht, die im Wesentlichen der weiteren Professionalisierung der Aufsichtsarbeit gelten. Zentrale Motivation der Änderungen ist, dass Aufsichtsräte genügend Zeit für ihre Arbeit aufwenden und die notwendigen Termine auch persönlich wahrnehmen sollten. Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat in Zukunft soll im Voraus mitgeteilt werden, welcher Zeitaufwand für die qualifizierte Wahrnehmung des Mandats erwartet wird. Wenn ein Mitglied des Gremiums die zeitlichen Erwartungen nicht erfüllt hat und es in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger persönlich teilgenommen hat, soll dies im Aufsichtsratsbericht kommuniziert werden. Schließlich schlägt die Regierungskommission auch vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft unternehmensspezifisch die Höchstdauer der Zugehörigkeit zu diesem Gremium definiert.

Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 1. April 2015 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission Anfang Mai 2015 einfließen.

Auf der Internetseite der Regierungskommission stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Papier zu den vorläufigen Entscheidungen zur Definition eines Leasingverhältnisses

24.02.2015

Der Stab des IASB hat ein Papier erarbeitet, in dem die Vorschläge aus dem Entwurf zu Leasingverhältnissen den Ergebnissen der erneuten Erörterungen der Boards gegenübergestellt und Änderungen begründet werden. Das Papier erlaubt damit einen Vorausblick auf die Definition, die im Ende des Jahres erwarteten Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen enthalten sein wird.

Der IASB hatte im Mai 2013 im Rahmen seines Projekts zu Leasingverhältnissen seine Vorschläge zu deren Bilanzierung erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht, nachdem Rückmeldungen zum ersten Entwurf von 2010 ergeben hatten, dass die Auswirkungen des Leasingnehmermodells auf die Erfolgsrechnung wegen des Vorziehens der Aufwandserfassung keine entscheidungsnützlichen Informationen lieferten.

Die erneute Erörterung der Vorschläge auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sind weit fortgeschritten, und ein endgültiger Standard soll noch vor Ende 2015 erscheinen. Die Ergebnisse der erneuten Erörterungen in Bezug auf die Definition eines Leasingverhältnisses werden in dem nun zur Verfügung gestellten Papier den Vorschlägen aus dem Entwurf gegenübergestellt, wobei erläutert wird, warum die Boards bestimmte Klarstellungen vorsehen, auch wenn sie konzeptionell an ihrem Modell festhalten. Das Papier enthält außerdem erläuternde Beispiele.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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