IASB wird bei seiner nächsten Sitzung einen möglichen IFRS 9-Aufschub erwägen

  • IASB Image

15.09.2015

Die Sitzungspapiere für die Erörterung des Zusammenwirkens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem kommenden Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen bei der IASB-Sitzung nächste Woche sind zur Verfügung gestellt worden. Bei der Sitzung im Juli hatte der Board den Stab angewiesen, Möglichkeiten zu eruieren, wie Bedenken in Bezug auf dieses Zusammenwirken adressiert werden können. Unter den untersuchten Alternativen findet sich auch ein möglicher Aufschub von IFRS 9 für Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 'Versicherungsverträge' fallen, bis der neue Standard zu Versicherungsverträgen angewendet wird.

Da offensichtlich geworden ist, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des demnächst erwarteten Standards zu Versicherungsverträgen nicht länger in Einklang mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 gebracht werden kann, hat es Rufe gegeben, die verpflichtende Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsaktivitäten aufzuschieben und den Zeitpunkt der Inkrafttretens von IFRS 9 für diese Aktivitäten in Einklang mit den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zu Versicherungsverträgen zu bringen. Im Juli 2015 hat der IASB vorläufig entschieden, IFRS 4 zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen zu adressieren.

Bei der Sitzung nächste Woche wird der Stab des IASB die Möglichkeit eines Aufschubansatzes zusätzlich zu dem sogenannten Überlagerungsansatz vom Juli und Übergangserleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen ins Spiel bringen. Der Aufschub könnte entweder auf Ebene der Berichtseinheit oder darunter erfolgen. Möglich sind außerdem ein freiwilliger oder ein verpflichtender Aufschub.

Wenn sich der IASB entscheidet, einen Aufschubansatz zusätzlich zum Überlagerungsansatz vorzuschlagen, hält der Stab des IASB die folgende Vorgehensweise für die beste:

  • die Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 wäre für ein Unternehmen gestattet, das Verträge begibt, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen, wenn diese Aktivität die vorherrschende Aktivität dieser Berichtseinheit ist; sie würde für alle finanziellen Vermögenswerte gelten, die von dieser Berichtseinheit gehalten werden;
  • ein Unternehmen, das bereits IFRS 9 angewendet hat, kann nicht die Anwendung von IFRS 9 aussetzen und zu IAS 39 zurückkehren;
  • ein Unternehmen, das den Aufschub in Anspruch nimmt, hat dies anzugeben und zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen dieser Entscheidung zu leisten; und
  • ein Unternehmen, das den Aufschub in Anspruch nimmt, kann zu Beginn jeder jährlichen Berichtperiode vor Anwendung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen davon Abstand nehmen und IFRS 9 anwenden.

Die Papiere für die Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar. Von besonderen Interesse im Zusammenhang mit dem möglichen Aufschub sind die folgenden:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.