Juni

FRC-Erklärung nach dem EU-Referendum in Großbritannien

24.06.2016

Nach dem Referendum in Großbritannien hat der britische Standardsetzer eine Erklärung veröffentlicht, dass er mit seiner Arbeit in der bisheringen Art und Weise fortfahren will.

EU-Verordnungen und EU-inspirierte Gesetze bleiben während der Austrittsverhandlungen, also für die nächsten zwei Jahre, ohnehin geltendes Recht in Großbritannien. Das heißt, auf absehbare Zeit gelten weiterhin die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS und auch die Regel, dass neue Standards zuerst übernommen werden müssen, bevor sie angewendet werden können, bleibt bestehen.

Der FRC sieht daher keine Notwendigkeit, seine bisherige Arbeitsweise zu ändern. Er erklärt:

Die Anwender haben gefragt, welche Auswirkungen das Ergebnis des Referendums auf unsere regulatorische Arbeit hat. Unser regulatorischer ist unverändert, und wir werden ihm weiter folgen. Der FRC wird ebenfalls weiterhin seine Rolle bei der Vertretung der Interessen Großbritanniens international wahrnehmen.

Zur vollständigen Erklärung auf der Internetseite des FRC gelangen Sie hier.

Deutschsprachiger Newsletter zu den Erwartungen des GPPC an die Umsetzung des neuen Wertminderungsmodells unter IFRS 9

24.06.2016

Die im Global Public Policy Committee (GPPC) zusammengefassten sechs großen Prüfernetzwerke haben kürzlich einen Bericht mit dem Titel 'Die Umsetzung der Wertminderungvorschriften in IFRS 9 durch Banken' herausgegeben.

Das deutsche IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat dazu einen Newsletter IFRS fokussiert – Erwartungen des GPPC an die Umsetzung des neuen Wertminderungsmodells unter IFRS 9 erarbeitet, in dem die wesentlichen Inhalte des GPPC-Papiers zusammengefasst werden.

Sie können sich den deutschsprachigen Newsletter hier herunterladen.

IFRS in your pocket 2016

24.06.2016

Wir stellen Ihnen die fünfzehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – 'IFRS in your pocket 2016'. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis Ende April 2016.

Wir stellen Ihnen hier die fünfzehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – IFRS in your pocket 2016. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis Ende April 2016.

Dieser 120-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind, und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und des Vorworts zu den IFRS,
  • aktuelle Projekte des IASB und aktiv betriebene Forschungsprojekte,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

EU-Referendum in Großbritannien

24.06.2016

Beim EU-Referendum gestern, das eine Wahlbeteiligung von 71,8% aufwies, haben 51,9% der Wähler der Meinung Ausdruck verliehen, dass es den Interessen Großbritanniens am ehesten dient, wenn das Land die EU verlässt.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind schwer abzuschätzen. Deloitte Großbritannien hat eine eigene Internetseite eingerichtet, die Einblicke, Perspektiven und Zugang zu Internetseminaren und -sendungen zum Thema bietet.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

24.06.2016

Im Nachgang seiner Junisitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wie bereits mehrfach erläutert können seit der Änderung der Darstellung im Juli 2015 Fortschritte in den einzelnen Projekten durch den Board nicht mehr genau verfolgt werden - nur größere Fortschritte oder größere Verschiebungen lassen sich noch erkennen. Von diesen sind nur wenige im aktuellen Arbeitsprogramm erkennbar geworden. Außerdem bestätigt das neue Arbeitsprogramm, dass Entwürfe zur Definition eines Geschäftsbetriebs und zur Neubewertung zuvor gehaltener Anteile nächste Woche veröffentlicht werden sollen.

Seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Mai haben sich dort folgende Änderungen ergeben:

Größere Projekte

  • keine Änderungen, allerdings können sich Verschiebungen um bis zu einen Monat ergeben haben, die im Arbeitsprogramm nicht sichtbar sind

Projekte mit begrenztem Umfang

Darüber hinaus wird im neuen Arbeitsprogramm bekräftigt, dass Entwürfe zur Definition eines Geschäftsbetriebs und zur Neubewertung zuvor gehaltener Anteile nächste Woche veröffentlicht werden sollen - es heißt weiterhin "im Juni", und der Monat endet nächste Woche.

Darüber hinaus wurde die Beschreibung des Forschungsprojekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses aktualisiert um zu erläutern, dass die anfänglichen Forschungsarbeiten sich auf folgende Aspekte konzentrieren werden:

  • Struktur und Inhalte der Berichterstattung zum finanziellen Erfolg;
  • möglicher Bedarf von Änderungen der Kapitalflussrechnung und der Beschreibung der Finanzlage; und
  • Auswirkungne der digitalen Berichterstattung auf die Struktur und die inhalte der Hauptbestandteile des Abschlusses.

Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 23. Juni 2016 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Mitschnitt der Junisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

24.06.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 22. und 23. Juni 2016 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 50. Sitzung hat der Ausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Stiftung aktualisiert Handbuch für den Konsultationsprozess in Bezug auf die IFRS-Taxonomy und den Abstand zwischen Agendakonsultationen

23.06.2016

Die IFRS-Stiftung haben eine neue Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess herausgegeben, um einen verbesserten Abschnitt zum Konsultationsprozess für die Entwicklung und Pflege der IFRS-Taxonomie aufzunehmen.

Die Änderungen in Bezug auf die IFRS-Taxonomie sind im Wesentlichen die folgenden:

  • Der Board wird Inhalte der IFRS-Taxonomie prüfen und verbaschieden, wen  diese neue oder geänderte IFRS betreffen.
  • Ein neu einzurichtendes "IFRS Taxonomy Review Panel" mit drei bis fünf Boardmitgliedern wird die Praxisergänzungen der IFRS-Taxonomie prüfen.
  • Der Entwurf und die Verabschiedung jeder vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie wird zu derselben Zeit stattfinden wie die Finalisierung des entsprechenden Standards oder der entsprechenden Änderung eines Standards.
  • Die Rolle der Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) innerhalb des Konsultationsprozesses wird formal festgelegt.

In das aktualisierte Handbuch wird außerdem eine Änderung aufgenommen, die der DPOC bei seiner letzten Sitzung verabschiedet hat: Der Abstand zwischen Agendakonsultationen wird von drei auf fünf Jahre ausgedehnt. Dies war vom Board im Rahmen der Agendakonsultation 2015 vorgeschlagen worden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB in Form einer Presseerklärung, einer Zusammenfassung der Rückmeldungen und der IASB-Seite zum Handbuch für den Konsultationsprozess, auf der Sie auch die neueste Fassung des Handbuchs finden.

EFAA-Bericht zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie in der EU

23.06.2016

Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, EFAA) hat eine Bericht zur Umsetzung der neuen europäischen Bilanzrichtlinie veröffentlicht.

Die Richtlinie trat zum 20. Juli 2013 in Kraft und war in den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 20. Juli 2015 umzusetzen. Sie zielte darauf ab, unnötige und unverhältnismäßige administrative Kosten kleiner Unternehmen zu reduzieren, indem die Erstellung von Abschlüssen vereinfacht und der Umfang der Informationen in den Anhangangaben reduziert wird. Die Richtlinie enthält eine bedeutende Anzahl von Optionen für Mitgliedstaaten, sodass die Umsetzung erheblich abweichen kann.

Die EFAA hat in einer Studie untersucht, ob die Umsetzung zur Schaffung eines harmonisierten EU-Rechnungslegungsrahmens für KMU geführt hat. Dazu wurden Erhebungen in acht Mitgliedstaaten durchgeführt, darunter auch Deutschland.

Im Bericht werden einige Bereiche identifiziert, in denen die Mitgliedstaaten zu ähnlichen Lösungen gekommen sind. So haben die meisten Länder sich bspw. für ein System der reduzierten Angaben für Kleinstunternehmen entschieden. Allerdings ist die wesentliche Feststellung im Bericht, dass die Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten doch so stark abweicht, dass die Vergleichbarkeit erheblich reduziert wurde. Gleichzeitig wird ein Verlust an Transparenz festgestellt, da nun weniger Informationen über KMU als vor der Umsetzung zur Verfügung stehen.

Der englischsprachige Bericht The New Accounting Directive: A Harmonised European Accounting Framework? steht Ihnen auf der Internetseite der EFAA zur Verfügung.

Bekanntmachung von DRÄS 6 und DRÄS 7

22.06.2016

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21. Juni 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standards Nr. 6 und Nr. 7 durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Durch DRÄS 6 werden die folgenden Standards geändert:

  • DRS 3 Segmentberichterstattung
  • DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
  • DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
  • DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
  • DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
  • DRS 18 Latente Steuern
  • DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises
  • DRS 20 Konzernlagebericht und
  • DRS 21 Kapitalflussrechnung.

DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und DRS 3-20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen werden aufgehoben. Die branchenspezifischen Regelungen, die derzeit in diesen beiden Standards geregelt werden, werden in den DRS 3 verlagert.

Mit DRÄS 7 werden die Vorgaben und Empfehlungen des DRS 16 Zwischenberichterstattung an die neue Gesetzeslage angepasst, wonach die Pflicht zur Quartalsberichterstattung weggefallen ist.

Zugang zu den neuen Verlautbarungen im Bundesanzeiger haben Sie hier.

IDW veröffentlicht Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zum Hedge Accounting nach IFRS 9

22.06.2016

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' bedeutet eine wesentliche Veränderung bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten in vielen Bereichen. Angesichts der Komplexität und der Vielzahl von Auslegungsfragen hat der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) 13. Mai 2016 einen ersten Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9' (IDW ERS HFA 48) verabschiedet. Dieser wurde am 14. Juni um Einzelfragen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 ergänzt.

Die Ergänzung enthält unter anderem Ausführungen zu den folgenden Themen:

  • Eignung von (derivativen) Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente
  • Designation von Risikokomponenten als Grundgeschäfte
  • Ermittlung von Hedge-Ineffektivität (insb. Hypothetische-Derivate-Methode).

Sie können sich den Entwurf der Ergänzung direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 16. September 2016.

Auch der Entwurf vom Mai 2016 kann noch weiterhin kommentiert werden (bis zum 19. August 2016).

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussionen zu vielen Aspekten des neuen IASB-Standards wird IDW ERS HFA 48 für einen längeren Zeitraum im Entwurfsstadium verbleiben und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dieser abschnittsweisen und frühzeitigen Veröffentlichung soll den Unternehmen und ihren Prüfern bereits in der Umstellungsphase eine Hilfestellung für die Beantwortung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit IFRS 9 angeboten werden.

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