März

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

11.03.2016

Das IFRS Interpretations Committee hält am 22. März 2016 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Das Committee wird Erörterungen zu 13 Themen führen. In acht der Papiere für die Sitzung wird empfohlen, dass das Committee seine Entscheidung bestätigt, die betroffenen Sachverhalte nicht auf seine Agenda zu nehmen. Bei drei Sachverhalten wird empfohlen, eine vorläufige Entcheidung zu fällen, die entsprechenden Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen. Bei den anderen beiden Sachverhalten wird Empfohlen, Änderungen an Standards zu erarbeiten.

Es scheint die gezielte Bestrebung zu geben, einige der Sachverhalte abzuschließen, die das Committee während verschiedener Sitzungen erörtert hat. Dies gilt zum Beispiel für Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage (Agendapapier 2), vorausgezahlte Karten (Agendapapier 4), variable Vergütung für Vermögenswerterwerbe (Agendapapier 8) und die Wertminderungsvorschriften für langfristige Beteiligungen (Agendapapier 15). 

Am meisten Zeit ist für die Erörterung der folgenden Sachverhalte vorgesehen:

  • Vorausgezahlte Karten (der Stab empfiehlt, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen);
  • Bilanzierung der ertragsteuerlichen Auswirkungen von Zinszahlungen für und Emissionskosten von Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert sind (der Stab empfiehlt, IAS 12 zu ändern); und
  • die Beziehung zwischen IFRS 9 und IAS 28 hinsichtlich der Bewertung langfristiger Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (der Stab empfiehlt, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen).

Es gibt einen neuen Sachverhalt, bei dem es um die Bestimmung der erwarteten Art der Rückgewinnung immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer zwecks Bemessung latenter Steuern geht. Der Stab empfiehlt, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Forschung zu den Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Australien

11.03.2016

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) führt derzeit eine Analyse veröffentlichter empirischer Forschung zu den Auswirkungen der Übernahme der IFRS auf börsennotierte australische Unternehmen und andere Marktteilnehmer durch. Erste Ergebnisse wurden bei der jüngsten AASB-Sitzung erörtert.

Erste Ergebnisse der Studie, die gemeinschaftlich mit der La Trobe University durchgeführt wird, zeigen gemischte Ergebnisse:

(a) Im Hinblick auf die Auswirkung der IFRS-Übernahme auf die Qualität australischer Abschlüsse zeigen einige Studien positive Ergebnisse in Form der Verbesserung der Wertrelevanz von Abschlüssen nach der IFRS-Einführung; ebenso sei die Zahl der Unternehmen gesunken, die Gewinnstrukturierung betreiben. Des Weiteren gibt es Hinweise, die belegen, dass die Übernahme der IFRS-Vorschriften in Bezug auf die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten als Verbesserung der Rechnungslegung wahrgenommen wird. Andere Studien haben jedoch ergeben, dass die Qualität der Rechnungslegung im Vergleich mit den zuvor anzuwendenden australischen Rechnungslegungsstandards unverändert geblieben ist und dass die frühere Behandlung von identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten als sachgerechter angesehen wird.

(b) Einige Studien zeigten positive Ergebnisse bei der Förderung der Vergleichbarkeit von australischer Bilanzierungspraxis mit internationalen Gepflogenheiten. Allerdings kamen nicht alle Studien in diesem Bereich zum selben Ergebnis.

(c) Allgemein scheint die IFRS-Übernahme durch australische Unternehmen einen positiven Effekt für Anleger und Analysten gehabt zu haben, was sich aus Studien ablesen lässt, die verbesserte Vorhersagegenauigkeit der Analysten und breitere Streueung der Anlagen gezeigt haben.

(d) Ergebnisse von Untersuchungen, die zum Zeitpunkt der IFRS-Übernahme durchgeführt wurden, zeigen, dass Leiter börsennotierter australischer Unternehmen seinerzeit pessimistisch in Bezug auf viele der möglichen Vorteile aus der Rechnungslegungskonvergenz waren.

Da die Ergebnisse gemischt sind und die akademische Forschung nicht alle Aspekte der möglichen Auswirkung der IFRS-Übernahme in Australien untersucht hat, ist der Stab des AASB der Meinung, dass weitere Untersuchungen notwendig sind. Zu diesem Zweck wird er verschiedene Einbindungsveranstaltungen durchführen, um die Sichtweise von Erstellern und Adressaten von Abschlüssen zu eruieren.

Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen als AASB Research Report veröffentlicht werden. Ein Entwurf des Forschungsberichts steht als Agendapapier 18.1 (Appendix) der letzten AASB-Sitzung im Februar 2016 zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

10.03.2016

Der IASB wird am 15. und 16. März 2016 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Während der Sitzung sollen fünf Themen erörtert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rückmeldungen aus Konsultationen des IASB:

  • Der IASB wird die Rückmeldungen zu seinen Vorschlägen erörtern, mit den Unternehmen vorübergehend Erleichterung verschafft werden soll, die sowohl von IFRS 9 Finanzinstrumente als auch vom neuen Standard zu Versicherungsverträgen betroffen sind;
  • er wird sich mit Rückmeldungen zu seinem vorgeschlagenen überarbeiteten Rahmenkonzept befassen; und
  • er wird sich mit den Stellungnahmen auseinandersetzen, die auf seine Bitte um Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Agendakonsultation 2015 eingegangen sind.

In den weiteren Sitzungen wird sich der IASB Sachverhalten widmen, die während der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse identifiziert wurden.

Bei dieser Sitzung sollte deutlich werden, welche allgemeine Richtung der IASB in Bezug auf das Zusammenwirken von IFRS 9 und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen einzuschlagen gedenkt. Der IASB wird sich einigen Aspekten tiefergehend widmen, aber insgesamt wird der Stab den Board darum bitten, die Vorschläge im Entwurf zu bestätigen, dass sowohl der Aufschub- als auch der Überlagerungsansatz als Wahlmöglichkeit zur Verfügung stehen sollte.

Zum Thema Rahmenkonzept gibt es einen umfangreichen Satz von Agendapapieren (16 Papiere insgesamt) mit einer ersten Analyse der Rückmeldungen zum Rahmenkonzeptentwurf. Es gab einige recht positive Rückmeldungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Überarbeitung der bereits bestehenden Kapitel und zu den vorgeschlagenen Kapiteln zur Berichteinheit und zu dem Elementen des Abschlusses. Die Rückmeldungen zu Bewertung und zum sonstigen Gesamtergebnis zeigten allerdings geteilte Meinungen, wobei auch einige Bedenken recht deutlich zum Ausdruck gebracht wurden. Der Board wird während dieser Sitzung keine Entscheidungen fällen, aber die Diskussionen dürften ansatzweise erkennen lassen, in wecher Richtung dieses Projekt fortgeführt werden soll.

Die Rückmeldungen zur Agendakonsultation sind schwer zusammenzufassen. Es gab deutliche Unterstützung dafür, die großen Projekte und die Angabeninitiative abzuschließen. Die Rückmeldungen zum Forschungsprogramm zeigen allerdings deutlich, dass dort die Meinungen geteilt sind.

Spannend wird auch die Sitzung zur Definition eines Geschäftsbetriebs sein, weil der Stab dem IASB empfehlen wird, einen Entwurf von Änderungen weiterzuentwickeln, in dem andere Formulierungen verwendet werden als im äquivalenten FASB-Vorschlag. Die Reaktion des IASB wird interessant zu beobachten sein, weil in den Rückmeldungen zur Agendakonsultation zum Ausdruck gebracht worden ist, dass IASB und FASB daran arbeiten sollten, die Konvergenz ihrer Standards zu erhalten.

Die vollständige Tagesordnung sowie detailliertere Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Ankündigung einer IFRS-Konferenz in Zürich

10.03.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die diesjährige europäische IFRS-Konferenz am 30. Juni und 1. Juli 2016 in Zürich stattfinden wird.

Bei der Konferenz sollen unter anderem die Implementierung von IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse erörtert werden. Darüber hinaus bestehen folgende Angebote:

  • Rede des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst über die Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Grundsatzrede
  • Informationen zum aktuellen Stand der Arbeiten des IASB
  • Podiumsdiskussion zur einheitlichen Anwendung
  • Podiumsdiskussion zur Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Workshops zu:
    • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Angabeinitiative
    • Versicherungsverträge
    • Rahmenkonzept

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzwebseite (für die Benutzung der Webseite ist eine Registrierung notwendig, die aber kostenfrei möglich ist)

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

10.03.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den ersten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2016 herausgegeben. Sie beziehen sich auf Einzelstandards und auf das "Grüne Buch" Ausgabe 2015, das "Blaue Buch" Ausgabe 2016 und das "Rote Buch" Ausgabe 2015. Eine formale Korrektur vom September 2014 wird zurückgenommen.

Die formalen Korrekturen in Bezug auf Einzelverlautbarungent betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache Internetseite des IASB zur Verfügung.

Forschungsbericht zu den Informationsbedürfnissen von Adressaten neuseeländischer Abschlüsse

10.03.2016

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) hat einen Forschungsbericht veröffentlicht, in dem die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen untersucht wird, die von gewinnorientierten Unternehmen herausgegeben werden, die am neuseeländischen Kapitalmarkt aktiv sind. Es ist hervorzuheben, dass dies die erste Untersuchung dieser Art ist, seit Neuseeland 2007 die International Financial Reporting Standards (NZ IFRS) eingeführt hat.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind die folgenden:

Insgesamt gibt die überwiegenden Mehrhheit der Befragten an, dass sie Abschlüsse bei der Entscheidungsfindung in verschiedenen Zusammenhängen nutzen, und die meisten Adressaten geben an, dass die Qualität der gegenwärtigen Finanzberichterstattung zufriedenstellend ist und ihren Informationsbedürfnissen genügt.

Alle Bestandteile von Abschlüssen werden aufs Ganze gesehen als nützlich angesehen. Dabei werden die Gesamtergebnisrechnung und die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage als am nützlichsten eingestuft, während die Eigenkapitalveränderungsrechnung das Schlusslicht bildet. Nur ein Viertel der Befragten gab an, dass Abschlüsse Informationen enthielten, die nicht entscheidungsnützlich sind.

Die meisten Befragten finden die Anhangangaben nützich für ihre Entscheidungsfindung. Im Einklang mit früheren Studien schlugen einige Befragte Verbesserungen bei der Angabe von Erwartungen in Bezug auf künftige Erfolge vor. Andere schlugen umfassendere Angaben vor (bspw. Segmentberichterstattung, Nachhaltigkeitsberichterstattung), andere regten eine Vereinfachung, stärkere Standardisierung oder verbesserte Transparenz der gegenwärtigen Finanzberichterstattung an.

Die Autoren halten fest, dass die Adressaten allgemein mit dem gegenwärtigen Stand der Rechnungslegung zufrieden sind, obwohl sie im Rahmen ihrer Studie einige nützliche Einblicke gewonnen haben, wo künftige Verbesserungen sinnvoll ansetzen können. Auf Grundlage der im Rahmen der Studie und der Interviews gewonnen Erkenntnisse schlagen die Autoren einige allgemeine und einige spezifische Verbesserungen bei der Finanzberichterstattung vor. Zu letzteren gehören Vereinfachung, Standardisierung, Vergleiche mit dem Budget und den Zielen, Berichterstattung auch in Form von zeitnah zur Verfügung gestellten Informationen, die auf einen Blick erfasst werden können, Angabe zusätzlicher, ergänzender Informationen, Segmentangaben und Angaben zu Finanzinstrumenten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des XRB zur Verfügung:

EFRAG und ICAS geben neue Studie zur Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung heraus

09.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) haben gemeinsam eine Studie 'Gewerbsmäßige Anleger und die Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung' herausgegeben, in der der Verwendung von Finanzinformationen durch gewerbsmäßige Anleger und der möglichen Bedeutung der Erkenntnisse für die Standardsetzung nachgegangen wird.

Die wichtigsten Ergebnisse sind die folgenden:

  • Die Zielsetzung der Anleger (Beurteilung der verantwortlichen Führung des Unternehmens oder Bewertung des Unternehmens) ist von Bedeutung.
  • Anleger sind stark auf die Gesamtergebnisrechnung fokussiert.
  • Anleger sind in Bezug auf die vermeintlich getreue Darstellung der Finanzinformation sehr skeptisch.
  • Trotz der wahrgenommenen Mängel sind Finanzberichterstattungsinformationen einer der wesentlichen Faktoren in der Entscheidungsfindung der Anleger.
  • Die Qualität der Unternehmensführung, einschließlich der Prüfung, beeinflusst die Einschätzung der getreuen Darstellung durch die Anleger.

Nach Meinung der Autoren ergeben sich aus den obigen Erkenntnissen folgende Erwägungen für die Standardsetzung:

  • Es gibt keine Einheitsgrößen, die allen passen, daher müssen die Standardsetzer die verschiendenen Ziele der Finanzberichterstattung klar priorisieren.
  • Anleger scheinen starkt auf die Gesamtergebnisrechnung fixiert zu sein, was im Widerspruch zu der vom IASB in seinem gegenwärtigen Rahmenkonzept gewählten Fokussierung auf die Bilanz steht.
  • Es gibt einen Bedarf für stärker standardisierte Erfolgskennzahlen in Bezug auf die Gesamtergebnisrechnung.
  • Die Wahrnehmung der verantwortlichen Unternehmensführung hat einen bedeutenden Einfluss auf die Einschätzung der getreuen Darstellung durch die Anleger. Standardsetzer müssen daher bei ihrer Standardsetzung auch die Kosten berücksichtigen, die sich aus verantwortungsvoller Führung und der Durchsetzung von Standards entstehen. Für Ersteller kann sich die Investition in hochwertige Führung, Umsetzung und Prüfung durchaus lohnen, wenn sich dies in höheren Anlegervertrauen widerspiegelt.

Zugang zur englischsprachigen Studie haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Wesentlichkeit

09.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

In der Stellungnahme gibt EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Leitlinien insbesondere im Zusammenhang mit Angaben hilfreich sein könnten, um eine gemeinsame Grundlage für das Anwenden von Ermessen bei der Entscheidung zu bieten, welche Informationen für Adressaten von Bedeutung sind. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass die Zielsetzung hinter den Leitlinien verdeutlicht werden sollte, sodass klar wird, dass die Leitlinien nicht nur für Ersteller nützlich sind, sondern auch dazu dienen können, ein allgemeinsames Verständnis der Rolle und der Anwendung von Wesentlichkeit unter allen Betroffenen entwickeln zu können. Des Weiteren ist EFRAG der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Leitliniendokument prägnanter und praxisorientierter formuliert werden sollte, wobei eine Schwerpunktlegung auf Bereiche, in denen die Beurteilung von Wesentlichkeit schwierig ist, sicher hilfreich sei.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Dort finden Sie auch einen Bericht zur Berücksichtung der Rückmeldungen, die zum Stellungnahmeentwurf vom November 2015 eingegangen sind.

IPSASB setzt Interviewreihe fort

09.03.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat weitere Interviews mit Ian Carruthers freigegeben, der seit Januar 2016 der neue Vorsitzende des IPSASB ist. In der vierten Folge erläutert Carruthers die wesentlichen Prioritäten des IPSASB.

  • Was sind IPSAS?
  • Warum ist die IPSAS-Übernahme wichtig?
  • Was sind die wesentlichen Erfolge des IPSASB?
  • Auf welche Bereiche konzentriert sich der IPSASB derzeit?

Übernahme von IFRS 15 für die Anwendung in der EU jetzt im zweiten Halbjahr 2016 erwartet

09.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen aktualisierten Übernahmestatusbericht veröffentlicht, dem sich eine Verschiebung bei der Übernahme von IFRS 15 entnehmen lässt.

Da der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäischen Kommission nicht wie geplant im ersten Quartal, sondern erst im zweiten Quartal 2016 über die Übernahme von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden abstimmen wird, geht EFRAG jetzt von einer endgültigen Übernahme des Standards in der zweiten Jahreshälfte 2016 aus. Der aktualisierte Bericht steht Ihnen hier zur Verfügung.

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