2018

EFRAG veröffentlicht Bericht über die Wahrnehmung ihrer Arbeit in der Finanzberichterstattungsbranche

07.03.2018

Im vierten Quartal 2017 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, um die Wahrnehmung ihrer Arbeit in der Finanzberichterstattungsbranche einschätzen zu können und eine Momentaufnahme der Fortschritte der Organisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im europäischen öffentlichen Interesse zu liefern. ​​​

Die Umfrage war an folgende Adressatengruppen adressiert:

  • Nationale Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU),
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und -verbände des privaten Sektors,
  • Nutzer von Rechnungslegungsstandards und
  • Denkfabriken, Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen.

Die Ergebnisse gliedern sich in sieben Schlüsselbereiche:

  1. Sichtbarkeit von EFRAG,
  2. Einbeziehung und Transparenz der Arbeit von EFRAG,
  3. Qualität der Forschungsarbeiten von EFRAG,
  4. wahrgenommener Einfluss der EFRAG auf die Rechnungslegungsstandards,
  5. EFRAGs Arbeiten in Bezug auf die Übernahmeberatung,
  6. Dienen des europäischen öffentlichen Interesses und
  7. zukünftige Schwerpunktbereiche für EFRAG.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die europäische Finanzberichterstattungsbranche EFRAG in ihren drei Kerntätigkeiten - vorgelagerte Einflussnahme, Verbesserung der IFRS und Beratung bei der Übernahme von Standards - als effektiv betrachtet. Die Adressatengruppen bestätigen auch die hohe Qualität der Arbeit von EFRAG, aber schlagen vor, dass EFRAG versuchen sollte, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und sich an der breiteren Debatte über die Unternehmensberichterstattung allgemein zu beteiligen.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den abschließenden Bericht.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

06.03.2018

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, dem Boardmitglied Darrel Scott und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Februar zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 19 Minuten):

  • Angabeprinzipien
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Umsetzung von IFRS 17
  • Kapitalflussrechnung
  • Von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen
  • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Ausführlichere Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2018.

EFRAG-Sitzungen werden ab sofort live übertragen

06.03.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gibt bekannt, dass die öffentlichen Sitzungen der verschiedenen Gremien von EFRAG ab sofort live übertragen werden. Die erste Möglichkeit, eine Sitzung per Direktübertragung zu erleben, wird die kommende Sitzung von EFRAG TEG morgen und übermorgen sein.

Eine Registrierung als Teilnehmer ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG möglich. Die Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG TEG finden Sie hier.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

06.03.2018

Der IFRS-Fachausschuss hat vom 28. Februar bis zum 2. März 2018 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 65. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Alle Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

06.03.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 32 'Umsatzrealisierung (UGB)' herausgegeben.

Ziel der Stellungnahme ist eine Analyse der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) des Unternehmensgesetzbuches (UGB) betreffend Umsatzrealisierung sowie die Untersuchung von Einzelfragen hierzu. Zu diesem Zweck wird auch auf die Bestimmungen von IFRS 15 eingegangen.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 6. April 2018 erbeten.

Accountancy Europe veröffentlicht Positionspapier zur nachhaltigen Finanzierung

05.03.2018

Im Kontext des Übergangs der EU zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft hat Accountancy Europe (vormals FEE) ein Positionspapier veröffentlicht, in dem festgehalten wird, dass das Finanzsystem in diesem Prozess eine entscheidende Rolle spielt und dass die Finanzberichterstattung entscheidend für den Aufbau eines umfassenden, nachhaltigen Finanzsystems ist.

Im Januar 2018 hat die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt. Accountancy Europe ergänzt nun die HLEG-Empfehlungen um die drei Bereiche, in denen der Berufsstand am meisten beitragen kann. Das Positionspapier nennt insbesondere:

  • Unternehmensberichterstattung, um langfristige Horizonte abzudecken;
  • Angabevorschriften, um den Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden; und
  • Rechnungslegungskonzepte, die mit langfristigen Investitionen im Einklang stehen.

In Bezug auf die IFRS wird im Papier Folgendes festgehalten:

Die IFRS sind nicht dazu bestimmt, langfristige Investitionen oder andere Arten von Investitionen zu fördern oder zu behindern. Der Zweck der Finanzberichterstattung besteht darin, den Abschlussadressaten Informationen über die aktuelle Lage zur Verfügung zu stellen.

Daher warnt das Positionspapier vor zwei Empfehlungen der HLEG:

  1. Ermächtigung der EU, bestimmte Aspekte der IFRS zu ändern, bevor sie als übernommen werden. Europäische Standards zu setzen würde Europa vom globalen Kapitalmarkt isolieren, Investitionen behindern, Verwirrung stiften, die Kapitalkosten erhöhen und den Einfluss Europas auf den Standardsetzer verringern.
  2. IFRS nur dann zu übernehmen, wenn sie Nachhaltigkeits- und langfristige Anlageziele berücksichtigen. Dies würde zu diesem frühen Zeitpunkt nicht auf die Verbesserung der nichtfinanziellen Berichterstattung abzielen, sondern die Transparenz behindern, die sich derzeit im Aufbau befindet.

Zugang zum englischsprachigen Diskussionspapier haben Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

05.03.2018

Das IFRS Interpretations Committee wird am 13. März 2018 in London zusammenkommen. Eine Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Auf der Tagesordnung stehen zehn Sachverhalte, davon sind fünf neue Bitten um Klarstellung.

Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen

Der Stab empfiehlt, dass das Committe vier vorläufige Agendaentscheidungen finalisiert.

Drei der vorläufigen Agendaentscheidungen beziehen sich auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag; Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag mit Eigentumsübergang des Grundstücks; und Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung). In den Stellungnahmen zu diesen vorläufigen Agendaentscheidungen wurden nicht nur die spezifischen Fragen aufgegriffen, sondern auch allgemeine Anmerkungen zu Agendaentscheidungen und zu Berücksichtigung spezifischer Tatsachenmuster gemacht. 

Die vierte vorläufige Agendaentscheidung bezieht sich auf den Ausweis von Zinsertrag bei bestimmten Finanzinstrumenten.

Fortsetzung von Erörterungen

Das Committee wird weiter erörtern, ob und wie die Bedeutung des Begriffs "unvermeidbare Kosten", klargestellt werden kann, der bei der Definition eines belastenden Vertrags in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verwendet wird. Der Stab empfiehlt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sowohl die zusätzlichen Kosten der Vertragserfüllung als auch die Gemeinkosten für die zur Vertragserfüllung erforderlichen Tätigkeiten umfassen sollten - die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Er empfiehlt auch, dass dies in Form einer Änderung von IAS 37 und nicht in Form einer neuen Interpretation erfolgen sollte.

Neue Sachverhalte

Es gibt fünf neue Sachverhalte:

  • IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern – Besteuerungsgrundlage von Vermögenswerten und Schulden. Wie ist die Ausnahme (in IAS 12.15 und IAS 12.24) vom Ansatz eines latenten Steueranspruchs bzw. einer latenten Steuerschuld anzuwenden?
  • IAS 7 Kapitalflussrechnung: Klassifizierung von kurzfristigen Darlehen und Kreditlinien. Kann eine kurzfristige Bankvereinbarung, die immer überzogen ist und nicht von gedeckt zu ungedeckt schwankt, als Bestandteil der liquiden Mittel zu qualifizieren?
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Zahlungen, die sich auf andere Steuern als Ertragsteuern beziehen. Was ist die sachgerechte Bilanzierung, wenn ein Unternehmen eine freiwillige Zahlung an eine Steuerbehörde leistet, die entweder zurückgezahlt oder zur Begleichung der Steuerschuld verwendet wird (die das Unternehmen als unwahrscheinlich eingestuft hat und daher nicht angesetzt hat)?
  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihen. Wie ist zu beurteilen, ob ein Finanzinstrument vertragliche Zahlungsströme aufweist, bei denen es sich ausschließlich um Kapital- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt, wenn eine Anleihe einen Nennbetrag in einer Währung und fixe Zinskuponzahlungen in einer anderen Währung aufweist?
  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Hedge Accounting mit Load-Follow-Swaps. Wie ist der Begriff "hochwahrscheinlich", wie er in IAS 39.88 und IFRS 9.6.3.3.3 verwendet wird, anzuwenden, um zu beurteilen, ob eine Sicherungsbeziehung die Voraussetzungen für das Hedge Accounting erfüllt?

Der Stab empfiehlt dem Committee, keinen dieser Punkte auf die Agenda zu nehmen. In einigen Fällen argumentiert der Stab, dass es keine ausreichenden Hinweise dafür gibt, dass das Thema weitreichende Auswirkungen hat oder zu erwarten ist, dass es einen wesentlichen Einfluss auf die Betroffenen haben wird. In anderen Fällen ist der Stab der Ansicht, dass die Vorschriften des entsprechenden Standards eine angemessene Grundlage für ein Unternehmen bieten, die sachgerechte Bilanzierung zu bestimmen.

Aktueller Stand der Arbeiten

Es gibt keine weiteren neuen oder in Erörterung befindliche Sachverhalte, die dem Committee derzeit noch nicht vorgelegt wurden.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Stiftung spricht zwei Wiederberufungen in das IFRS Interpretations Committee aus

02.03.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung von zwei Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee bekanntgegeben, darunter Robert Uhl, Leiter des Deloitte IFRS Centre of Excellence für die Vereinigten Staaten.

Robert Uhl ist US National Director of Accounting Standards. Er ist außerdem US-Vertreter im Global IFRS Leadership Team von Deloitte und Mitglied der der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US- amerikanischen Standardsetzers FASB.

Das andere wiederernannte Mitglied, Jongsoo Han, ist Mitglied des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) und Vorsitzender des Ausschusses für Rechnungslegungsforschung des koreanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

02.03.2018

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 15. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Schlaglicht — Zeitpunkt und Betrag von Erlöserfassung
  • IFRS 15 im Profil
  • aktuelle Projekte des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Wertminderung und zum Recycling von Eigenkapitalinstrumenten

01.03.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Equity Instruments - Impairment and Recycling' veröffentlicht, mit dem die Ansichten der Anwender zum Recycling und zur Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden, eruiert werden sollen, um auf deren Grundlage einen fachlichen Rat gegenüber der Europäischen Kommission zu entwickeln.

In der ersten Phase des Projekts beauftragte die Europäische Kommission EFRAG, quantitative Daten über den aktuellen Bestand an Eigenkapitalinstrumenten und deren bilanzielle Behandlung zu erheben und zu untersuchen, ob Unternehmen erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften ihre Entscheidungen in Bezug auf Investitionen in Eigenkapitalinstrumente beeinflussen werden. EFRAG berichtete im Januar 2018 über ihre Ergebnisse aus dieser ersten Phase.

In der zweiten Phase des Projekts bat die Kommission EFRAG um Beratung, ob und wie die Anforderungen von IFRS 9 in Bezug auf die Bilanzierung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumenten verbessert werden könnten. Im Rahmen des Konsultationsprozesses hat EFRAG nun das Diskussionspapier veröffentlicht, um die Meinungen der Anwender zum Recycling und zur Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten einzuholen, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden.

EFRAG hat keine vorläufige Sichtweise zu den untersuchten Themen in das Papier aufgenommen. Vielmehr analysiert dieses die Relevanz des Recyclings im Rahmen eines langfristigen Investitionsmodells und stellt Argumente zum konzeptionellen Zusammenhang zwischen Recyclinggewinnen und -verlusten aus Ausbuchung und Wertminderung vor. Das Papier untersucht, wie die Anwendungsprobleme, die mit dem Wertminderungsmodell von IAS 39 für zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente identifiziert wurden, angegangen werden könnten. Es stellt ein Wertminderungsmodell und ein Neubewertungsmodell dar, gibt aber keine vorläufige Einschätzung darüber ab, welches dieser beiden Modelle, wenn überhaupt, vorzuziehen ist.

​Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 25. Mai 2018 erbeten. Es kann von der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden.

Das DRSC hat eine kurze erläuternde Presseerklärung zum Diskussionspapier veröffentlicht.

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