Januar

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Januar 2019

17.01.2019

Das IFRS Interpretations Committee hat am Mittwoch, den 16. Januar 2019, eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Auf der Tagesordnung fanden sich vier Sachverhalte — alle waren Agendaentscheidungen, die finalisiert werden sollten.

Agendaentscheidungen

Das Committee hat vier Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die Finalisierung von Agendaentscheidungen erörtert und ist zu folgenden Schlussfolgerungen gekommen:

  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Eine freiwillige Zahlung eines Unternehmens an eine Steuerbehörde im Zusammenhang mit einer strittigen Veranlagung (zur Vermeidung möglicher Strafen oder Zinsen) ist ein Vermögenswert.
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Die Gebühren für die Zulassung eines Unternehmens an einer Börse und die Gebühren für einen laufenden Listing-Service beziehen sich nur auf eine Dienstleistung.
  • IAS 27 Separate Abschlüsse: Wenn ein Unternehmen durch die Veräußerung eines Teils seiner Anteile die Kontrolle über ein Tochterunternehmen verliert, kann das Unternehmen beschließen, die einbehaltene Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu bewerten, und jeder Gewinn oder Verlust kann bei der erstmaligen Veräußerung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
  • IAS 27 Separate Abschlüsse: Die Kosten eines sukzessiven Erwerbs eines Tochterunternehmens kann entweder der beizulegende Zeitwert der Tranchen (als angenommene Kosten) oder die Summe der tatsächlich gezahlten Gegenleistung sein.

Die endgültigen Agendaentscheidungen, die die besonderen Umstände, die zu diesen Schlussfolgerungen geführt haben, erläutern, werden im IFRIC Update veröffentlicht.

Sonstige laufende Arbeiten

Das Committee wird Rückmeldungen zu vorläufigen Agendaentscheidungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Kriteriums der Höchstwahrscheinlichkeit in einer Cashflow-Hedge-Beziehung und der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit durch einen gemeinsamen Betreiber in einer zukünftigen Sitzung erörtern.

Der Stab arbeitet an möglichen Änderungen von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, um mehr Orientierungshilfe zu geben, wenn ein Wechselkurs nicht beobachtbar ist.

Der Stab analysiert derzeit Einreichungen in Bezug auf (a) die Frage, ob ein Unternehmen IFRS 16 Leasingverhältnisse oder IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte auf einen Vertrag anwendet, der ihm für einen bestimmten Zeitraum Rechte auf einen unterirdischen Bereich verleiht, und (b) die Frage, ob das Recht auf potenzielle Rabatte die Klassifizierung des Pensionsplans eines Unternehmens als leistungsorientiert oder beitragsorientiert beeinflusst.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

16.01.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 31. Januar 2019 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 41. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • LCH-Derivate-Clearing: Mögliche bilanzielle Auswirkungen im Falle eines Brexits
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • IBOR-Reform
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

Weitere Lernmodule zum IFRS für KMU zu Rückstellungen und Eventualposten und zu Leistungen an Arbeitnehmer

16.01.2019

Die IFRS-Stiftung hat zwei weitere eigenständige Lernmodule veröffentlicht, die das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern sollen.

Das erste Modul konzentriert sich auf die allgemeinen Vorschriften für die Bilanzierung von und Berichterstattung über Rückstellungen und Eventualposten unter Anwendung von Abschnitt 21 Rückstellungen und Eventualposten des IFRS für KMU. Das zweite Modul konzentriert sich auf die Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer unter Anwendung von Abschnitt 28 Leistungen an Arbeitnehmer.

Zugang zu allen 27 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Bilanz für das Jahr 2018

15.01.2019

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2018 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2018, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2018 hier herunterladen.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IFRS 3 in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs

15.01.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen an IFRS 3 herausgegeben, die darauf abzielen, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.

EFRAG ist im Entwurf der Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen und bittet bis zum 4. März 2019 um Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit.

Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

15.01.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 16. und 17. Januar 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Sitzung weist zwei Schwerpunkte auf. Zum einen soll die Vorgehensweise und zeitliche Planung von TEG und EFRAG-Board in Bezug auf die erwarteten Änderungen des IASB an IFRS 17 Versicherungsverträge besprochen werden. Zum anderen wird den Erörterungen zum IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital 2,5 Stunden Zeit gewidmet.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

14.01.2019

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die am 23. Januar 2019 in seinen Büros in London stattfinden wird, veröffentlicht. Auf der Tagesordnung stehen zwölf Themen; Schwerpunkt der Sitzung werden wiederum mögliche Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' sein.

Wie bereits berichtet schlägt der Stab des IASB insgesamt 14 kleinere Änderungen an IFRS 17 in Bezug auf fünf Themen vor.

Außerdem wird der Board Rohstoffindustrien, preisregulierte Geschäftsvorfälle und IFRS-Umsetzungsfragen erörtern.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IASB wird weitere mögliche Änderungen an IFRS 17 erörtern

11.01.2019

Bei seiner kommenden Sitzung wird der IASB 5 der 25 Bedenken in Bezug IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtern, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren. Der Stab empfiehlt einige Änderungen.

Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober 2018 festgelegt wurden, wird der Board gebeten, folgende Aspekte von IFRS 17 zu erwägen:

Sachverhalt

Agendapapier mit detaillierter Beschreibung (Internetseite des IASB)

Anmerkung

Akquisitionscashflows für Verlängerungen außerhalb der Vertragsgrenze

Agendapapier 2A

Der Stab empfiehlt fünf Änderungen am Standard.

Gehaltene Rückversicherungsverträge: erstmalige Erfassung, wenn die zugrunde liegenden Versicherungsverträge belastend sind

Agendapapier 2B, Agendapapier 2C

Der Stab empfiehlt zwei Änderungen am Standard.

Vertragliche Dienstleistungsmarge: Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung (einige Aspekte bereits im Dezember 2018 erörtert)

Agendapapier 2D Der Stab empfiehlt eine Änderung am Standard.

Gehaltene Rückversicherungsverträge: Nichtberechtigung für den variablen Vergütungsansatz

Vertragliche Dienstleistungsmarge: Abdeckungseinheiten im allgemeinen Modell

Agendapapier 2E

Der Stab empfiehlt sechs Änderungen am Standard.

Der Stab weist darauf hin, dass Agendapapiere zu den verbleibenden Sachverhalten auf der im Oktober 2018 identifizierten Liste von möglichen Änderungen dem Board im ersten Quartal 2019 zwecks Erörterung vorgelegt werden sollen.

Weitere Lernmodule zum IFRS für KMU zu anteilsbasierter Vergütung und zu Konzepten und grundlegenden Prinzipien

11.01.2019

Die IFRS-Stiftung hat zwei weitere eigenständige Lernmodule veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern sollen.

Die Module konzentrieren sich auf die allgemeinen Vorschriften für den Ausweis von ateilsbasierten Vergütungstransaktionend unter Anwendung von Abschnitt 26 Anteilsbasierte Vergütungen und auf die Konzepte (Abschnitt 2), die Abschlüssen zugrundeliegen, die nach dem IFRS für KMU erstellt werden.

Zugang zu allen 25 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Expertengruppe der EU-Kommission veröffentlicht Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen

10.01.2019

Die von der EU-Kommission eingesetzte Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen hat ihren ersten Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen durch Unternehmen veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen, ihre nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu aktualisieren.

Der Bericht stellt einen weiteren Schritt in der Umsetzung des im März 2018 veröffentlichten Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung der EU-Kommission dar und knüpft an den im Mai 2018 vorgelegten Legislativvorschlag der Kommission über die Angabe klimabezogener Informationen an.

Der Bericht enthält Angabevorschläge nicht nur in Bezug darauf, wie der Klimawandel die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch in Bezug auf die Auswirkungen des Unternehmens selbst auf den Klimawandel.

Die im Bericht vorgeschlagenen Leitlinien sollen Unternehmen bei der Entwicklung hochwertiger klimabezogener Angaben unterstützen, die mit der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung im Einklang stehen und den Empfehlungen der TCFD entsprechen. Spezifische Angaben und Leitlinien werden unter jedem Element der Anforderungen der Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung beschrieben, einschließlich Metriken für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Berichts fallen, für nicht finanzielle Unternehmen sowie für Banken und Versicherungsgesellschaften. Dabei unterscheidet der Bericht zwischen drei Arten von Angaben:

  • Angaben von Typ 1 – Angaben, die Unternehmen leisten sollten (hohe Erwartung, dass alle berichtenden Unternehmen sie leisten)
  • Angaben von Typ 2 – Angaben, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten (erwartet von Unternehmen mit hohen klimabezogenen Risiken und Chancen)
  • Angaben von Typ 3 – Angaben, die Unternehmen in Betracht ziehen können (zusätzliche oder innovative Angaben, die verbesserte Informationen liefern)

Die Kommission wird den Bericht berücksichtigen, wenn sie die nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen, die die Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung begleiten, aktualisiert.

Die Adressatengruppen sind eingeladen, bis zum 1. Februar 2019 schriftliche Stellungnahmen zu dem Bericht abzugeben.

Auf der Internetseite der EU-Kommission haben Sie Zugang zum englischsprachigen Bericht Report on Climate-related Disclosures.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.