2019

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (September 2019)

07.10.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und der Stabmitarbeiterin Kasia Gilewska aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im September 2019 sowie weitere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 18-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Sitzung der Weltstandardsetzer
  • Sitzung des IFRS-Beirats
  • Finanzin­stru­mente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Agendakonsultation

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere Sitzungsmitschriften von der Septembersitzung in deutscher Sprache finden sie hier.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

04.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/6 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben.

EFRAG unterstützt den Vorschlag, den unbestimmten Bezug auf "bedeutend" durch den definierten Begriff "wesentlich" zu ersetzen. EFRAG ist der Ansicht, dass dies zusammen mit anderen Projekten der Angabeninitiative dazu beitragen kann, Rechnungslegungsgrundsätze zu identifizieren und anzugeben, die den Adressaten wesentliche Informationen liefern, und helfen kann, den Zusammenhang mit der Anwendung der Wesentlichkeit auf andere Informationen aufzuzeigen. EFRAG hält jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Leitlinien möglicherweise nicht mit den bestehenden Angabevorschriften in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler bei der Wahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einklang stehen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 22. November 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2019

04.10.2019

Der IASB ist vom 24. bis 26. September 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden 15 Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Belastende Verträge: Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entschied Board, die Änderungen an IAS 37 zu finalisieren, um klarzustellen, dass es die Kosten sind, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, die bei der Beurteilung der Kosten für die Erfüllung eines Vertrages einbezogen werden, um festzustellen, ob der Vertrag belastend ist.

Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig (Änderungen an IAS 1): Der Board wies den Stab an, endgültige Änderungen an IAS 1 vorzubereiten und mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2022 zu versehen.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board erörterte, ob das bevorstehende Diskussionspapier vorschlagen soll, dass ein erwerbendes Unternehmen verpflichtet wird, einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle zu bilanzieren, indem entweder ein auf der Erwerbsmethode basierender Zeitwertansatz oder ein Vorgängeransatz angewendet wird. Für Transaktionen, die nicht beherrschende Aktionäre des Erwerbers betreffen, wäre mit zwei Ausnahmen der Zeitwertansatz erforderlich, für alle anderen Transaktionen der Vorgängeransatz.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Board erörterte die Grenze der regulatorischen Vereinbarung, die Notwendigkeit zusätzlicher Änderungen an anderen IFRS und die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass das überarbeitete Leitliniendokument getreue Abbildung anhand von Eigenschaften, die im Rahmenkonzept genannt werden, erläutert.

Angabeninitiative: Der Board verwendet IFRS 13 als einen der Standards, um den Entwurf von Leitlinien zur Entwicklung und Formulierung von Angabezielen und -vorschriften zu testen, und hat erörtert, wie die Angabevorschriften verbessert werden können.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, IAS 1 durch einen neuen IFRS zu ersetzen und nicht den alten Standard zu ändern.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Diskussionsschwerpunkt lag auf dem Anwendungsbereich des IFRS für KMU, IAS 19, IAS 23, IFRS 11, der Bilanzierung von Kryptowährungen und der Bilanzierung von Finanzgarantien unter dem IFRS für KMU.

Rohstoffindustrien: Der Stab gab einen Überblick darüber, wie sich Änderungen an IFRS und anderen Dokumenten sowie andere Entwicklungen seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers auf die Themen und Schlussfolgerungen des Diskussionspapiers auswirken können. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Nach Prüfung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier entschied der Board, Änderungen an IAS 32 zu entwickeln, um Praxisprobleme zu adressieren und die grundlegenden Prinzipien in IAS 32 zu präzisieren.

Der Board wurde über den aktuellen Stand der Agendakonsultation 2020 (den vorgeschlagenen Ansatz zur Entwicklung der Bitte um Informationsübermittlung), die geplante Überprüfung von IFRS 10, 11 und 12 nach der Einführung, die zweite Phase des Projekts zur IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, Tochtergesellschaften, die KMU sind, und das Forschungsprogramm informiert.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

04.10.2019

Der EFRAG-Board wird am 8. Oktober 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es um den Übernahmezeitplan für IFRS 17 einschließlich der zugehörigen vorgeschlagenen Änderungen und um die Rückmeldungen zur EFRAG-Befragung zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten gehen.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

Sechstes Forschungsforum des IASB - Forschungspapiere verfügbar

03.10.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 28. und 29. Oktober 2019 sein sechstes Forschungsforum in Short Hills, New Jersey abhalten. Die Forschungspapiere, die präsentiert und erörtert werden sollen, sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Während des zweitägigen Forums werden vier Forschungspapiere vorgestellt, die dann entweder von einem Akademiker und einem Vertreter des IASB/FASB/AcSB kommentiert oder in einer Podiumsdiskussion erörtert werden. In beiden Varianten ist anschließend eine Diskussion mit dem Publikum vorgesehen. Die Papiere sind die folgenden (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB):

Des Weiteren stehen eine Podiumsdiskussion zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zwei Fallstudien auf dem Programm.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im September

03.10.2019

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 18. und 19. September 2019 in London stattfand.

Die Teilnehmer erörterten folgende Themen:

  • Auswirkung von Technologie auf den Anlageprozess — Die Mitglieder des Beirats gaben Rat zu den Auswirkungen von Technologie auf den Bedarf in Bezug auf die IFRS und die IFRS-Taxonomie in der Zukunft und in Bezug darauf, ob die Marktkräfte die Vorteile einer IFRS-Taxonomie verdrängen.
  • Einheitliche Übernahme und Anwendung der IFRS — Die Mitglieder des Beirats überlegten, inwieweit die IFRS-Stiftung ihren Ansatz zur Überwachung einer einheitlichen Übernahme und Anwendung aktualisieren sollte.
  • Wirksames Risikomanagement — Die Mitglieder des Beirats stimmten grundsätzlich mit den von der Stiftung identifizierten Risiken überein. Es wurde jedoch vorgeschlagen, dass erwogen werden sollte, Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung mit einzubeziehen.
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung und Aktuelles vom Board — Die Mitglieder des Beirats wurden über die jüngsten Aktivitäten der Treuhänder sowie über die jüngsten Aktivitäten des Boards und der IFRS-Stiftung informiert.
  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen — Die Mitglieder des Beirats überlegten, wie sich die digitale Erfahrung der Stiftung entwickeln sollte, welche Entwicklungen in den nächsten drei Jahren Priorität haben sollten und von wem die Stiftung lernen kann.
  • Agendakonsultation 2020 — Vorgeschlagener Ansatz — Die Mehrheit der Mitglieder des Beirats unterstützte den Vorschlag, eine Auswahlliste potenzieller Projekte und einige Formen von Vorüberlegungen des Boards zu den Themen aufzunehmen, aber nicht die vollständigen vorläufigen Ansichten des Boards, welche potenziellen Projekte aus der Auswahlliste er in sein Arbeitsprogramm aufnehmen will.

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

Papier zu klimabezogenen Risiken und Abschlüssen

03.10.2019

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat die Verfügbarkeit eines Papiers 'Klimabezogene Risiken und Jahresabschlüsse: Auswirkungen für Regulierer, Ersteller, Prüfer und Adressaten' bekanntgegeben.

Der AASB hat kürzlich das Bulletin Angaben zu klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken: Beurteilung der Wesentlichkeit für Abschlüsse mit Hilfe des AASB-Leitliniendokuments 2 veröffentlicht, wobei das AASB-Leitliniendokument 2 im Wesentlichen dem IASB-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit entspricht. Das jetzt veröffentlichte Papier bietet einen Überblick über das Leitliniendokument und die Motivation für die Veröffentlichung des Bulletins, wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen sowie die Hinweise des AASB in Bezug auf die Art von Hinweisen, die für Standardsetzer nützlich sein könnten.

Climate-related Risk and Financial Statements: Implications for Regulators, Preparers, Auditors and Users wurde in der Australian Accounting Review veröffentlicht und ist kostenfrei in der Wiley Online Library abrufbar.

Zweiter Podcast in neuer IASB-Reihe

03.10.2019

Im Juli 2019 hat der IASB eine neue Reihe von vierteljährlichen Podcasts ins Leben gerufen, die sich auf die Arbeit des IASB und des IFRS Interpretations Committee konzentriert.

Der zweite Podcast (Dauer ca. 23 Minuten) konzentriert sich auf die Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee und die Entwicklungen zwischen Juni und September 2019. Zu den behandelten Themen gehören zwei finalisierte Agendaentscheidungen im Zusammenhang mit Hedge Accounting und der Angabe von finanziellen Verbindlichkeiten sowie fünf vorläufigen Agendaentscheidungen zu IFRS 15, IFRS 16, IAS 21, IAS 29 und Hyperinflation.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

02.10.2019

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 24. und 25. Oktober 2019 in Berlin tagen. Für die Sitzung ist jetzt eine Tagesordnung verfügbar.

Während seiner 78. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II und weiteres Vorgehen zu Änderungen an DRS 17/DRS 20
  • IASB-Entwurf ED/2019/5 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)
  • EFRAG-Diskussionspapier über Pensionspläne mit Vermögensertragszusage
  • Referentenentwurf zu ESEF

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt von Großbritannien

01.10.2019

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in London stattfindet, erhielten die Teilnehmer einen Vortrag von Vertretern des britischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie über britische Prüfungsreformen und die britische Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt.

Die wichtigsten Aussagen zu den IFRS-bezogenen Aspekten der Präsentation waren die folgenden:

  • Es liegt im eigenen Interesse Großbritanniens, weiterhin IFRS anzuwenden.
  • Nach dem Brexit werden die IFRS in Großbritannien als "UK-adopted international accounting standards" bezeichnet.
  • Es gibt bereits eine Gesetzgebung, die Folgendes vorsieht:
    • Übernahme und Einfrieren bestehender, von der EU übernommener IFRS zum Zeitpunkt des EU-Ausstiegs;
    • Übertragung der Befugnisse der Europäischen Kommission in Bezug auf die Übernahme der IFRS auf den Minister; und
    • Einrichtung eines Mechanismus für die Weiterübertragung dieser Befugnisse an einen Übernahmeboard (der derzeit für das neue Jahr erwartet wird).
  • Der neue Übernahmeboard wird
    • unter dem britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) angesiedelt, aber ausreichend unabhängig sein;
    • aus einem hauptberuflichen Vorsitzenden, teilzeitlich tätigen Boardmitgliedern und 12-15 Mitarbeitern bestehen; und
    • wird auch für den Einfluss der zu übernehmenden Verlautbarungen verantwortlich sein (z.B. Einreichung von Stellungnahmen an den IASB).
  • Der FRC, der derzeitige Standardsetzer,
    • wird irgendwann durch ein neues Gremium, die Audit, Reporting and Governance Authority (ARGA), ersetzt;
    • hat erst kürzlich eine neue Führung erhalten;
    • wird weiterhin für UK-GAAP verantwortlich sein; und
    • wird weiterhin für den strategischen Bericht und damit für die Anwendungshinweise zu den Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich sein.

Zu den bereits geltenden Rechtsvorschriften gehört das Statutory Instrument (SI) 2019/685, das am Tag des EU-Austritts in Kraft tritt und die Übernahmebefugnisse der Europäischen Kommission auf den Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie überträgt. In der Verordnung 7 sind die Übernahmekriterien festgelegt, die nahezu identisch mit den Kriterien der IAS-Verordnung sind. Die SI kann hier heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass nur Artikel 2 der IAS-Verordnung unverändert in britisches Recht übernommen wurde - die Definition der IFRSs. Alle anderen Aspekte wurden geringfügig angepasst, z.B. der Hinweis auf das europäische Gemeinwohl.

Der SI ist ein Erklärungsprotokoll beigefügt, das hier verfügbar ist.

Alle Gesetze beziehen sich auf das "Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU". Es wird kein fester Termin genannt.

Nach Rückfragen aus dem Publikum wurden zwei Aspekte geklärt:

  • Das britische Austrittsgesetz beschränkte die britischen Optionen für die Übernahme auf das geltende EU-Recht. Daher gibt es eine Option für "Carve-Outs", aber keine Option für "Carve-Ins".
  • Die Übernahme der kürzlich veröffentlichten IBOR-Änderungen ist auf dem Radar des BEIS. Die Übernahme der Änderungen wird aller Voraussicht nach vom Minister vorgenommen und zeitnah erfolgen.

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