2019

IASB veröffentlicht Artikel zum aktuellen Stand des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen

10.09.2019

Der IASB hat einen Artikel von Boardmitglied Tom Scott über den Stand des IASB-Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten veröffentlicht, das sich aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' ergeben hat.

Im Rahmen seines Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten untersucht der Board, wie Unternehmen den Abschlussadressaten bessere Informationen über Fusionen und Übernahmen (Unternehmenszusammenschlüsse) zu angemessenen Kosten zur Verfügung stellen können. Diese Untersuchung beinhaltet die herausfordernde Frage, wie Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert nach dem Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren haben.

In dem sechsseitigen Artikel werden die folgenden vorläufigen Sichtweisen des Boards erörtert:

  • Wir sollten die Angabeziele und -vorschriften verbessern, um die den Adressaten zur Verfügung gestellten Informationen über ein erworbenes Unternehmen und seine spätere Leistung zu verbessern, auch wenn diese Informationen auf einer kombinierten Basis erfolgen müssen, wenn das erworbene Unternehmen in ein bestehendes Unternehmen integriert wurde.
  • Es ist nicht möglich, die Werthaltigkeitsprüfung bei der Erfassung von Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten wesentlich wirksamer zu gestalten.
  • Die Wiedereinführung der Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert würde den Adressaten keine wesentlich besseren Informationen liefern.
  • Wir sollten die Kosten und die Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung reduzieren, indem wir bei der verpflichtenden jährlichen quantitativen Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte Erleichterung gewähren.
  • Wir sollten auch die Kosten und die Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung reduzieren, indem wir einige der Vorschriften in Bezug auf die Schätzung des Nutzungswertes vereinfachen.
  • Wir sollten nicht zulassen, dass weitere immaterielle Vermögenswerte in den Geschäfts- oder Firmenwert einbezogen werden.
  • Wir sollten die Transparenz erhöhen, indem wir von den Unternehmen verlangen, das gesamte Eigenkapital vor dem Geschäfts- oder Firmenwert in ihren Bilanzen auszuweisen.

Im Artikel wird darauf verwiesen, dass der IASB beabsichtigt, Ende 2019 ein Diskussionspapier zu diesem Punkten herauszugeben.

Neues TEG-Mitglied berufen

10.09.2019

Der Board der der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Berufung von Olivier Schérer in seinen Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) mit Wirkung zum 16. September bekannt gegeben.

Schérer wird Isabelle Grauer-Gaynor ersetzen, die zum 13. September von ihrer TEG-Mitgliedschaft zurücktritt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

09.09.2019

Der EFRAG-Board wird am 10. September 2019 per Webcast tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es um die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 und eine entsprechende Stellungnahme von EFRAG sowie um die vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform gehen.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

Antworten auf die ESMA-Konsultation zu Kurzfristigkeit an den Finanzmärkten

09.09.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat im Juli 2019 eine Konsultation eingeleitet, die darauf abzielte, Erkenntnisse über den potenziellen kurzfristigen Druck auf Unternehmen aus dem Finanzsektor zu sammeln. Die einzelnen Antworten auf die Konsultation sind jetzt verfügbar.

Teil der Konsultation war ein Fragebogen, der ESMA bei der Analyse potenzieller Quellen für unangemessenen Kurzfristigkeit unterstützen soll, um Bereiche zu ermitteln, in denen bestehende Regeln zur Minderung unangemessenen Kurzfristigkeit beitragen können, und Bereiche, in denen die Regeln den kurzfristigen Druck verstärken können.

Abschnitt IV des Fragebogens "Die Rolle des beizulegenden Zeitwerts bei der besseren Investitionsentscheidung" enthielt Fragen darüber, ob und wie sich der beizulegende Zeitwert auf die Fähigkeit der Finanzberichterstattung auswirken kann, relevante und zuverlässige Informationen über Eigenkapitalinstrumente zu liefern, die für langfristige Investitionszwecke gehalten werden. Mit Hilfe dieser Fragen wollte ESMA einschätzen, wie sich die Bewertung zum und Angabe des beizulegenden Zeitwerts auf die Wahl eines kurz- oder langfristigen Horizonts auswirken kann.

Zugang zu den ausgefüllten Fragebögen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA.

Mitschnitte von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC diese Woche

06.09.2019

Die Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 5. und 6. September 2019 in Berlin stattfand, sind jetzt verfügbar.

Während seiner 77. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

06.09.2019

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 18. und 19. September 2019 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 18. September 2019 (9:00h-17:45h)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Auswirkung von Technologie auf den Anlageprozess (Einführung und Einzelgruppensitzungen)
  • Einheitliche Übernahme und Anwendung der IFRS
  • Auswirkung von Technologie auf den Anlageprozess (Rückmeldungen)
  • Wirksames Risikomanagement (Einführung und Einzelgruppensitzungen)
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Aktuelles vom Board

Donnerstag, 19. September 2019 (9:15h-14:45h)

  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen (Einführung und Einzelgruppensitzungen)
  • Agendakonsultation 2020 — Vorgeschlagener Ansatz
  • Wirksames Risikomanagement (Rückmeldungen)
  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen (Rückmeldungen)
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

05.09.2019

Das IFRS Interpretations Committee wird am 17. September 2019 in London tagen und 9 Themen erörtern, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

IVSC beginnt Artikelreihe zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

05.09.2019

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC hat den ersten Artikel in einer Reihe veröffentlicht, in der untersucht wird, ob die Prinzipien der Unternehmensbewertung mit dem Konzept der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten vereinbar sind. Die Reihe zielt darauf ab, die öffentliche Diskussion zu fördern, indem sie bestimmte grundlegende Fragen in diesem Bereich untersucht, um Abschlussersteller, Prüfer und Adressaten zu informieren und den Kapitalmarkt zu unterstützen.

Der erste Artikel Is Goodwill a Wasting Asset? kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IVSC-Website abgerufen werden.

 

Rede des IASB-Vorsitzenden in Korea

04.09.2019

In einer Rede bei der Feier zum 20-jährigen Bestehen des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) würdigte der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, den Beitrag Koreas zur internationalen Standardsetzung und ging der Frage nach, wie man als Standardsetzer in sich wandelnden Zeiten relevant bleiben kann.

Hoogervorst begann mit einem Rückblick auf die gemeinsame Geschichte von IASB und KASB. Er hielt auch die Beiträge des KASB zur internationalen Finanzberichterstattung fest und ging insbesondere auf Fragen der Übersetzung der in Englisch formulierten IFRS ein, wo Korea deutlich dazu beigetragen habe, dem IASB klarzumachen, dass Voraussetzung für gute Übersetzungen immer gute Originale sind.

Er wendete sich dann der Zukunft der Finanzberichterstattung und der Frage der Relevanz in einer sich wandelnden Welt zu. Er stellte fest: "Um relevant zu bleiben, müssen wir uns anpassen." Hoogervorst bekräftigte seine Ansicht, dass es unwahrscheinlich sei, dass der IASB sich mit Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen wird, betonte aber deren Bedeutung. Er wies auch auf die Arbeit hin, die die KASB unternimmt, um die Lücke zwischen Buchwert und Marktwert von Unternehmen zu schließen - der KASB untersucht die Möglichkeit einer separaten Darstellung wesentlicher immaterieller Vermögenswerte.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie das Manuskript der vollständigen Rede von Hoogervorst in englischer Sprache.

EFRAG-Untersuchungen zu Kryptovermögenswerten

04.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) untersucht derzeit Herausforderungen im Bereich der Rechnungslegung, die im Rahmen der bestehenden IFRS nicht behandelt werden. In diesem Zusammenhang sucht sie nach Rückmeldungen von Experten für Kryptovermögenswerte.

EFRAG ist bestrebt, mit Fachleuten und Praktikern zusammenzuarbeiten, um die folgenden Punkte zu diskutieren:

  • Emission durch Erstausgabe von Münzen und ähnlichen Platzierungen;
  • Holding- und Investitionstätigkeiten sowie Zahlungsdienste;
  • Depot- und Lagerdienstleistungen; und
  • Mining-Dienstleistungen.

Die Befragungen erfolgen durch telefonische Interviews, und die Fragen werden vor dem Interview mitgeteilt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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