2019

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

27.11.2019

Das internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 1. und 2. Oktober 2019 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Wie bereits berichtet gehörte zu den erörterten Themen auch die Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt von Großbritannien.

Insgesamt wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Rohstoffindustrien
  • Entwicklungen in Großbritannien:
    • Ersetzung des FRC durch den neuen Regulierer ARGA
    • Vorschläge für den Übernahmeprozess für IFRS nach dem Brexit
  • Internationale Finanzberichterstattung für nicht gewinnorientierte Unternehmen
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IPSASB
  • Forderungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand und Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 40
  • ESG und immaterielle Vermögenswerte
    • Forschungen des KASB
    • IASB-Vorschläge zu ESG und immateriellen Vermögenswerten in dessen Projekt zur Lageberichterstattung
  • Austausch mit den Adressatengruppen durch den Einsatz von Technologien
  • Geschäfts- oder Firmenwerte
    • FASB-Einladung zur Stellungnahme zu identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten und der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Sachverhalte, die während der gemeinsamen Forschung von KASB und ASBJ identifiziert wurden
  • Anwendung von IFRS 16 — Italienische Erfahrungen
  • Aufforderung zur Teilnahme an akademischer Forschung — DFG-Forschungsprojekt der Universität Paderborn, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Universität Mannheim und der LMU München

Diese Sitzung war die erste unter dem neuen IFASS-Vorsitzenden Yasunobu Kawanishi, stellvertretender Vorsitzender des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ).

Die nächste Sitzung von IFASS wird am 6. und 7. April 2020 in Washington stattfinden.

Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember

27.11.2019

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 17. Dezember 2019 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 17. Dezember (9:00h-16:15h)

  • Agendakonsultation
    • Mögliche Finanzberichterstattungsprioritäten, die der Board in der Bitte um Informationsübermittlung erörtern sollte
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Sachverhalte, die im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung erörtert werden sollen, und Umfang der Überprüfung
    • In der Region Asien-Ozeanien identifizierte Sachverhalte
  • Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten
    • Präsentation der KASB über das Forschungsprojekt zur Erforschung von Möglichkeiten zur Ergänzung von Jahresabschlüssen durch eine separate Erklärung, die wesentliche immaterielle Vermögenswerte identifiziert und deren Wert ausweist
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Überblick über die Rückmeldungen zum Entwurf Änderungen an IFRS 17
  • Planung der Agenda

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Wir nehmen Stellung zu fünf vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

25.11.2019

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2019 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 21, IAS 29, IFRS 15 und IFRS 16.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Dokument

IAS 29 — Umrechnung eines hyperinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs

Ja

Stellungnahme von Deloitte

IAS 21 and IAS 29 — Kumulierte Wechselkursdifferenzen, bevor ein ausländischer Geschäftsbetrieb hyperinflationär wird

Ja, mit einigen vorgeschlagenen editorischen Änderungen

Stellungnahme von Deloitte

IAS 21 and IAS 29 — Ausweis von Vergeichszahlen, wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb erstmalig hyperinflationär wird

Ja, und wir würden es für sinnvoll halten, wenn die Agendaentscheidung bestätigen würde, wie die Anforderungen von IAS 21 Textziffer 42(b) auf Vergleichsbeträge in Zwischen- und Jahresabschlüssen anzuwenden sind, wenn das Unternehmen einen ausländischen Geschäftsbetrieb hat, der hyperinflationär wird und der Abschluss des Unternehmens in der Währung eines nicht hyperinflationären Wirtschaftsraums aufgestellt wird.

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 15 — Schulungskosten für die Erfüllung eines Vertrags

Ja. Wir sind jedoch besorgt darüber, dass die dem Committee vorgelegte Anfrage eine potenzielle Unklarheit über den IFRS (IAS 38 vs. IFRS 15) erkennen lässt, die für bestimmte Kosten gilt, und dass ohne weitere Klarheit unangemessene Analogien zu der vorläufigen Agendaentscheidung gezogen werden können.

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 16 — Definition eines Leasingverhältnisses - Verschiffungsvertrag

Ja, mit einigen vorgeschlagenen editorischen Änderungen

Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (November 2019)

25.11.2019

Im Nachgang der Novembersitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Es ist zu vielen Änderungen gekommen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 25. Oktober 2019.

Standardsetzung

  • Keine Änderungen

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — der IASB hat entschieden, die vorgeschlagenen Änderungen zu finalisieren (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Änderungen an IFRS 17 — der IASB wird verschiedenen Themen erneut erörtern, und endgültige Änderungen werden im zweiten Quartal 2020 erwartet
  • IAS 1 — Klassifizierung von Schulden — endgültige Änderungen werden jetzt im Januar 2020 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2020)
  • IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — eine Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll jetzt im ersten Quartal 2020 erfolgen (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Angabeninitiative - Überprüfung bestehender Angabevorschriften — ein Entwurf wird jetzt im zweiten Halbjahr 2020 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 — der IASB hat die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert, und endgültige Änderungen werden im zweiten Quartal 2020 erwartet; betroffen sind die folgenden Teilprojekte:
    • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
    • Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung
    • Leasinganreize
    • Tochterunternehmen als Erstanwender
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2020 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Mangel an Umtauschbarkeit — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen, derzeit einfach als "work in progress" bezeichnet
  • IFRS 3 — Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept — der IASB hat die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert und wird endgültige Änderungen herausgeben (kein Zeitpunkt angegeben)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — Einbindungsaktivitäten zum Kernmodell sind für das erste Halbjahr 2020 geplant
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung soll im zweiten Halbjahr 2020 gefällt werden (zuvor: erstes Quartal 2020)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im zweiten Halbjahr erfolgen (zuvor: Dezember 2019)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — für die Überprüfung der Forschungsergebnisse wird nicht weiter ein Zeitpunkt genannt (zuvor: erstes Quartal 2020)

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — Rückmeldungen zum Entwurf sollen nun im Dezember 2019 erörtert werden (zuvor: Oktober 2019)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 25. Oktober 2019 und 25. November 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

25.11.2019

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird vom 2. bis 4. Dezember 2019 eine Sitzung in Xiamen abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 2. Dezember 2019 (9:00h-16:45h)

  • Begrüßung
  • Primäre Abschlussbestandteile (drei Sitzungsabschnitte mit Pausen dazwischen)
  • IBOR-Reform – Überblick über Phase 1 und Fortschritte bei Phase 2

Dienstag, 3. Dezember 2019 (9:00h-17:00h)

  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 – Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung
  • Aktueller Stand der Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess – Anwendung von Agendaentscheidungen
  • IAS 16 – Aktueller Stand des Entwurfs ED/2017/4 Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)
  • Agendakonsultation – Identifizierung von Sachverhalten der EEG-Mitglieder für die Bitte um Informationsübermittlung
  • IFRS 9 Finanzinstrumente - Umsetzungserfahrungen in China

Mittwoch, 4. Dezember 2019 (9:00h-11:30h)

  • Aktueller Stand laufender Projekte des IASB
  • Bilanzierung von Unternehmen nicht öffentlichen Interesses in der Türkei
  • Rohstoffindustrien – Umfang des Projekts

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

22.11.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen vorgeschlagenen Änderungen genommen, die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen sollen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben.

Das DRSC unterstützt insgesamt die im Standardentwurf verfolgte Zielsetzung des IASB, Unternehmen darin zu bestärken, sich auf solche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zu beschränken, die für Abschlussadressaten relevant sind, und unwesentliche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wegzulassen. Man ist ebenfalls der Ansicht, dass die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Praxis häufig die Vorschriften der Standards im Wortlaut wiederholen und daher nur in begrenztem Umfang unternehmensspezifische Informationen enthalten.

Allerdings geht das DRSC nicht davon aus, dass die Zielsetzung des IASB dadurch erreicht wird, indem die Verpflichtung zur Angabe der „maßgeblichen“ Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Verpflichtung zur Angabe der „wesentlichen“ Methoden ersetzt wird. Nach Meinung des DRSC sollten die Änderungsvorschläge deutlicher die Abgrenzung zwischen solchen Angaben, die für den Abschlussadressaten relevant sind und daher gemacht werden sollten, und solchen Angaben, die keinen Informationswert aufweisen und weggelassen werden sollten,
herausarbeiten.

In der Stellungnahme begrüßt das DRSC ferner, dass der Änderungsentwurf auch Anwendungsleitlinien und -beispiele für das IFRS-Leitliniendokument 2 vorsieht. Allerdings konzentrierten sich diese Beispiele auf die Identifizierung von Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nur den Wortlaut einzelner IFRS wiederholen. Das DRSC schlägt daher vor, dass der IASB gleichermaßen Positivbeispiele entwickeln sollte, die die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen (d.h. unternehmensspezifische Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Abschlussadressaten relevante Informationen liefern) besser verdeutlichen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IASB-Podcast zu den jüngsten Erörterungen zu IFRS 17

21.11.2019

Der IASB hat einen Podcast mit den IASB-Mitgliedern Darrel Scott und Nick Anderson und der Stabmitarbeiterin Roberta Ravelli freigegeben, in dem die Diskussionen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' bei der IASB-Sitzung im November zusammengefasst werden.

Wie bereits berichtet hat der Board bei der Sitzung im November einen Plan für die erneuten Erörterungen der vorgeschlagenen Änderungen besprochen.

Nick Anderson erörtert außerdem die Einschätzung der Investoren zur Umsetzung von IFRS 17 und die Diskussionen bei der Sitzung des Kapitalmarktbeirats zu diesem Thema.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Leitfaden zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

21.11.2019

Die IFRS-Stiftung hat einen zwölfseitigen Leitfaden 'Guide to Selecting and Applying Accounting Policies — IAS 8' herausgegeben.

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler wird bei der Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

Der Leitfaden erläutert, wie ein dreistufige Prozess bei der Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aussehen kann, wobei Materialien und Beispiele verwendet werden, die vom IASB oder dem IFRS Interpretations Committee diskutiert wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

21.11.2019

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2019 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2019 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

21.11.2019

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WBCSD, TCFD, IFAC, CFA Institute, WBCSD/ICAEW und Deloitte.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Ausgabe 2019 von Reporting matters herausgegeben. Der diesjährige Bericht bietet Einblicke, die Unternehmen helfen sollen, neue Zusammenhänge durch die Linse von Materialität, Ermessen und visueller Sprache zu durchdringen. Drei Zusatzberichte behandeln verschiedene Aspekte der Berichterstattung. Die Presseerklärung auf der Internetseite des WBCSD bietet Zugang zu allen Berichten.

Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats (FSR) gibt bekannt, dass sie eine Beratungsgruppe bildet, die die TCFD bei der Entwicklung praktischer Leitlinien für die Analyse klimarelevanter Szenarien unterstützt. Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite der TCFD.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Standpunkt Enhancing Corporate Reporting veröffentlicht. Der Standpunkt diskutiert die Notwendigkeit einer Verbesserung des Unternehmensberichterstattungssystems, integrierte Berichterstattung und die Rolle des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer bei der Verbesserung der Unternehmensberichterstattung. Den Standpunkt finden Sie hier auf der Internetseite des IFAC.

Das CFA Institute erklärt in seinem neuesten Bericht ESG Disclosures In Asia Pacific, dass, da die Anlegergemeinde im asiatisch-pazifischen Raum zunehmend wesentliche ESG-Faktoren in den Investmentmanagementprozess integriert, die Nachfrage nach Emittenten, die qualitativ hochwertige, vergleichbare und relevante ESG-Informationen zur Verfügung stellen, deutlich gestiegen ist. Sie können den Bericht über die Pressemitteilung auf der Internetseite des CFA Institute abzurufen.

Der WBCSD und das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) haben Leitlinien für nichtfinanzielle Güteaussagen veröffentlicht. Die Publikation soll häufige Missverständnisse über Güteaussagen entmystifizieren und Anwendern helfen, zweckdienliche Prüfungsleistungen zu erwerben. Sie können die Leitlinien über die Pressemitteilung auf der Internetseite des ICAEW abrufen.

Deloitte (Großbritannien) hat zum Konsultationspapier Recommendations for SDG Disclosures: a consultation paper Stellung genommen, das gemeinsam von der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer von Australien und Neuseeland (Chartered Accountants Australia and New Zealand, CAANZ) und dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) veröffentlicht wurde. Sie können unsere Stellungnahme hier abrufen.

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