April

Tagesordnungen für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Mai

28.04.2020

Am 11. und 12. Mai 2020 werden der IFRS-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz. Für die öffentlichen Teile der Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen verfügbar.

Während seiner 84. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2020/1 Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 5. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

  • Studie zur CSR-Berichterstattung in Deutschland

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 48. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

  • Finalisierung E-DRS 36 Segmentberichterstattungund Verabschiedung DRS 28 Segmentberichterstattung 

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Pensionsplänen mit Vermögensertragszusage

28.04.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Papier 'Bilanzierung von Pensionsplänen mit einer Vermögensertragszusage' veröffentlicht.

In dem Diskussionspapier, das im Mai 2019 veröffentlicht wurde, wurden alternative Bilanzierungsverfahren für Leistungen an Arbeitnehmer nach der Pensionierung erörtert, bei denen der höhere Wert aus der Rendite eines bestimmten Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten und einer garantierten Mindestrendite zugesagt wird. In dem Diskussionspapier wurden drei Alternativen für die Bilanzierung von Pensionsplänen, die in den Umfang des Projekts fallen, erörtert: gedeckelter Vermögenswertrenditeansatz, Ansatz auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und Erfüllungswertansatz.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen auf der Internetseite von EFRAG beschreibt die Rückmeldungen aus den erhaltenen Stellungnahmen und der Präsentation des Diskussionspapiers bei der ASAF-Sitzung im Juli 2019.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

27.04.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 83. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)
  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zusätzliche TEG-Sitzung

27.04.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 29. April 2020 eine weitere zusätzliche Sitzung per Videokonferenz einschieben.

Erörtert werden soll der IASB-Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16). Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

IASB-Podcast zu den jüngsten Erörterungen zu IFRS 17 (April 2020)

27.04.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Mitglied Darrel Scott und der Stabmitarbeiterin Roberta Ravelli freigegeben, in dem die Diskussionen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' bei der IASB-Sitzung im April zusammengefasst werden.

Während der Sitzung wurde der IASB mündlich kurz über die Fortschritte bei der Finalisierung der Änderungen informiert.

Zugang zum englischsprachigen Podcast (Dauer ca. sieben Minuten) haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

 

EFRAG verlängert Konsultationszeitraum zu primären Abschlussbestandteilen

27.04.2020

In seiner Ergänzungssitzung am 17. April 2020 beschloss der IASB, die Stellungnahmefrist für seinen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' zu verlängern. Als Folge daraus hat auch die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Fristen ihrer Aktivitäten rund um den Entwurf verlängert.

Doe Hauptaktivitäten von EFRAG in diesem Kontext sind der Stellungnahmeentwurf und die Feldversuche zum Entwurf. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Reguläre Sitzung April 2020)

24.04.2020

Im Nachgang der regulären Sitzung des IASB im April 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen in der letzten Woche ergeben haben. Wieder sind die Änderungen zahlreich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 18. April 2020.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — der Board wird im vierten Quartal 2020 entscheiden, ob als nächster Projektschritt ein Diskussionspapier oder ein Entwurf veröffentlicht werden soll (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)

Standardpflege

  • Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden — der Board wir im Juni 2020 über die weitere Projektausrichtung entscheiden (zuvor: Mai 2020)
  • Klassifizierung von Schulden — Zeitpunkt des Inkrafttretens — ein dem Arbeitsprogramm neu hinzugefügtes Projekt, das auf die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2022 auf 2023 abzielt; ein Entwurf soll im Mai 2020 veröffentlicht werden
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf sollte im Juni 2020 stattfinden; der Eintrag wurde nun in eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung geändert (kein Zeitpunkt angegeben)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen zum Entwurf vom April 2020 soll jetzt im Juni 2020 stattfinden (zuvor: drittes Quartal 2020)
  • IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — die Rückmeldungen zum heute veröffentlichten Entwurf sollen im Mai 2020 erörtert werden
  • Leasingverbindlichkeit in einem Sale-and-leaseback — ein dem Arbeitsprogramm neu hinzugefügtes Projekt; ein Entwurf wird im dritten Quartal 2020 erwartet

Forschungsprojekte

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — der Eintrag wurde von Erörterung der Forschungsergebnisse auf Bitte um Informationsübermittlung geändert; der Zeiteintrag ist unverändert viertes Quartal 2020

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — ein überarbeitetes Handbuch wird jetzt im Juni 2020 erwartet (zuvor: April 2020)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 18. April 2020 und 24. April 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderung in Bezug auf Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie

24.04.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' herausgegeben, der Änderungsvorschläge enthält, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Stellungnahmen werden bis zum 8. Mai 2020 erbeten.

 

Hintergrund

Die Coronavirus-Pandemie hat dazu geführt, dass einige Leasinggeber den Leasingnehmern Erleichterungen gewährt haben, indem sie ihnen Beträge, die ansonsten zu zahlen wären, gestundet oder erlassen haben. In einigen Fällen geschieht dies auf dem Verhandlungsweg zwischen den Parteien, es kann aber auch die Folge davon sein, dass eine Regierung dazu ermutigt oder verlangt, dass die Entlastung gewährt wird. Solche Erleichterungen gibt es in vielen Rechtskreisen, in denen Unternehmen, die IFRS anwenden, tätig sind.

Bei einer Änderung der Leasingzahlungen hängen die bilanziellen Auswirkungen davon ab, ob diese Änderung der Definition einer Leasingmodifikation entspricht, die IFRS 16 Leasingverhältnisse definiert als "eine Änderung des Umfangs eines Leasingverhältnisses oder der Gegenleistung für ein Leasingverhältnis, die nicht Teil der ursprünglichen Bedingungen des Leasingverhältnisses war (z.B. Hinzufügung oder Beendigung des Rechts zur Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte oder Verlängerung oder Verkürzung der vertraglichen Leasingdauer)".

Die heute veröffentlichte vorgeschlagene Änderung soll Leasingnehmern praktische Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen als Folge der Coronavirus-Pandemie gewähren.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit der im Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) vorgeschlagenen Änderung würde IFRS 16 geändert, um:

  1. den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist;
  2. den Leasingnehmern vorzuschreiben, dass sie bei Anwendung der Ausnahmeregelung die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren müssen, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte;
  3. den Leasingnehmern, die die Ausnahmeregelung anwenden, die Offenlegung dieser Tatsache vorzuschreiben; und
  4. den Leasingnehmern vorzuschreiben, die Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden, aber nicht vorzuschreiben, dass sie die Vergleichszahlen für frühere Perioden anpassen müssen (stattdessen würde ein Leasingnehmer jede Differenz, die sich aus der erstmaligen Anwendung der Änderung ergibt, in den Eröffnungsrücklagen (oder gegebenenfalls in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) in der jährlichen Berichtsperiode, in die der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung fällt, erfassen).

Mit der Änderung würde das kürzlich zum gleichen Thema veröffentlichte Lehrmaterial nicht ersetzt, sondern beide ergänzen sich gegenseitig.

Außerdem sieht der IASB keine zusätzlichen Erleichterungen für Leasinggeber vor. Er ist der Meinung, dass sie die derzeitige Situation für Leasinggeber nicht genauso herausfordernd wie für Leasingnehmer ist, weil die meisten Leasinggeber Operating-Leasingverhältnisse haben. Und selbst bei Leasingvertragsmodifikationen ist die vorgeschriebene Bilanzierung für Leasinggeber nicht so kompliziert wie für Leasingnehmer.

 

Stellungnahmefrist

Das Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung legt fest, dass 75% der Treuhänder Stellungnahmefristen von weniger als 30 Tagen genehmigen müssen. In einer Telefonsitzung am 17. April 2020 genehmigten die Treuhänder eine 14-tägige Stellungnahmefrist. Daher werden Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Änderung bis zum 8. Mai 2020 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Board geht davon aus, dass die Änderung an IFRS 16 bis Ende Mai 2020 finalisiert werden kann, und schlägt einen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Juni 2020 für die endgültige Änderung vor (vorzeitige Anwendung gestattet, einschließlich in Abschlüssen, die zum Zeitpunkt der Herausgabe der Änderung noch nicht zur Veröffentlichung genehmigt sind).

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

24.04.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat seinen Sitzungsrhythmus geändert und wird, solange physische Sitzungen nicht möglich sind, häufiger, aber dann kürzer tagen. Die nächste Sitzung findet deshalb bereits am kommenden Montag statt. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 83. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)
  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

Die vollständige Papiere für die Sitzunge finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IBOR-Entwurf

23.04.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/1 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt die EFRAG die vorläufigen Entscheidungen, die der IASB während seiner Beratungen im Rahmen der zweiten Phase seines Projekts zur IBOR-Reform getroffen hat. Insbesondere unterstützt EFRAG die Bereitstellung einer praktischen Erleichterung, die es einem Unternehmen erlaubt, Textziffer B.5.4.5 von IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden, um Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zu bilanzieren; unterstützt die vorläufigen Entscheidungen, die zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen getroffen wurden; und stellt fest, dass die vorgeschlagenen Angaben den Adressaten von Abschlüssen helfen werden, die Auswirkungen der IBOR-Reform auf ein Unternehmen zu verstehen.

​EFRAG nimmt den Vorschlag des IASB zur Kenntnis, klarzustellen, dass eine Änderung der Grundlage, auf der die vertraglichen Cashflows nach dem erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments bestimmt werden, eine Modifikation darstellt, selbst wenn die Vertragsbedingungen dieses Finanzinstruments nicht geändert werden. Da eine Beurteilung der Auswirkungen dieser Klarstellung innerhalb des begrenzten Zeitrahmens, der für dieses dringende Projekt zur Verfügung steht, nicht möglich ist, stimmt EFRAG diesem Vorschlag unter der Voraussetzung zu, dass sich diese neue Definition auf die Änderungen beschränkt, die direkt mit der IBOR-Reform zusammenhängen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 15. Mai 2020 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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