2021

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

15.11.2021

Der IASB tagt am Montag, Dienstag und Freitag der Woche ab dem 15. November 2021 in London. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Agendakonsultation: Der Board hat seine Bitte um Informationsübermittlung zur dritten Agendakonsultation im März 2021 veröffentlicht. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung zu geben. Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards und unterstützten die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. In Bezug auf spezifische Projekte stuften die meisten Stellungnehmenden klimabezogene Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Viele stuften die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Sachverhalte als hohe Priorität ein.

Wertminderung von Geschäfts- oder FirmenwertenIm September 2021 beschloss der Board, vorläufige Entscheidungen über Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur späteren Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorzunehmen. In dieser Sitzung wird der Board weitere vorläufige Entscheidungen über das Paket der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen treffen. Die Vorschläge beinhalten die Vorschrift, quantitative Informationen über erwartete Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss anzugeben. Der Stab empfiehlt, den Begriff "Synergien" nicht zu definieren. Der Stab empfiehlt, dass anstelle der Vorschrift, dass ein Unternehmen zu erläutern hat, wann die erwarteten Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss realisiert werden, Angaben darüber zu machen sind, wann der Nutzen aus den Synergien voraussichtlich einsetzt und wie lange dieser Nutzen voraussichtlich anhält.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, "Einblick in die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt geben" als Ziel der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und "die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt" in der Definition von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen beizubehalten. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, eine widerlegbare Vermutung einzuführen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses enthalten ist, die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, einem Unternehmen zu gestatten, die Vermutung zu widerlegen, wenn angemessene und stützbare Informationen vorliegen, die zeigen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen nicht die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, und Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, wie zu beurteilen ist, ob angemessene und stützbare Informationen vorliegen, um die Widerlegung zu unterstützen. Der Stab empfiehlt dem Board, den Umfang der öffentlichen Mitteilungen, die bei der Anwendung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen berücksichtigt werden, einzuschränken, um mündliche Mitteilungen, Transkripte und Beiträge in sozialen Medien auszuschließen. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, die klarstellen, wie ein Unternehmen die Vorschrift, eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl in einer klaren und verständlichen Weise zu beschreiben, die Adressaten nicht in die Irre führt, anwendet.

Arbeitsprogramm des Boards — Zeitplan für Überprüfungen nach der Einführung: Der Stab schlägt dem Board vor, in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und von IFRS 15 zu beginnen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu überlegen, wann die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 und von IFRS 16 beginnen soll.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: In dieser Sitzung soll der Board entscheiden, ob und welche Themen er weiter behandeln kann. Der Stab hat folgende Themen als mittlere Prioritäten identifiziert: das Verhältnis zwischen materiellen Rechten und Schutzrechten; eine Änderung der relevanten Aktivitäten während des Lebenszyklus eines Beteiligungsunternehmens; die Bewertung von außervertraglichen Vertretungsverhältnissen und die Berücksichtigung eines unverhältnismäßigen Anteils an der Produktion im Vergleich zum Anteil am Eigentum. Der Stab wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Board einen abschließenden Bericht mit einer Zusammenfassung der Rückmledungen über die Überprüfung nach der Einführung erstellen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab empfiehlt, die Definition des Zielprofils auf "die Bandbreite (Risikogrenzen), innerhalb derer die aktuelle offene Nettorisikoposition schwanken kann, während sie noch mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt" zu ändern. Er empfiehlt außerdem die Einführung einer Risikominderungsabsicht, die als "das Ausmaß, in dem ein Unternehmen beabsichtigt, die aktuelle offene Nettorisikoposition durch den Einsatz von Derivaten zu mindern" beschrieben wird. Der Stab fragt den Board, ob es der Ansicht des Stabs zustimmt, dass keine weiteren Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements in Bezug auf die Designierung eines Teils der vorzeitig rückzahlbaren Vermögenswerte erforderlich sind.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board wird weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der vollen IFRS angeglichen werden könnten. Der Stab empfiehlt dem Board, Änderungen am IFRS für KMU zu entwickeln, um Abschnitt 20 an IFRS 16 anzugleichen, mit Vereinfachungen bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes und der anschließenden Bewertung der Leasingverbindlichkeit (Neubeurteilung). Der Stab empfiehlt dem Board auch, die Vorschrift zur Erfassung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Änderungen von IAS 19 aus dem Jahr 2011 anzugleichen und das Wahlrecht zur Bilanzierung in Textziffer 28.24 des IFRS für KMU zu streichen und zu verlangen, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Vorschlag zu, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Die meisten Stellungnehmenden waren damit einverstanden, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Gesamtangaben auf Informationen über die regulatorischen Erträge, den regulatorischen Aufwand, die regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden eines Unternehmens gelegt wird. Einige schlugen dem Board vor, ein breiteres Gesamtziel zu entwickeln, das darin besteht, den Adressaten des Abschlusses Informationen über die Art der regulatorischen Vereinbarung, die damit verbundenen Risiken und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich gegen die vorgeschlagene Vorschrift aus, den Standard bei der erstmaligen Anwendung rückwirkend anzuwenden. Die meisten Stellungnehmenden forderten eine längere Übergangsfrist.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

15.11.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 18. November 2021 per Videokonferenz tagen.

Bei der Sitzung geht es darum, den EFRAG-Board über den aktuellen Stand von zwei IASB-Projekten zu informieren:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

ISAR 38 — Präsentationen verfügbar

12.11.2021

Die 38. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 9. bis 12. November 2021 in Genf statt.

Die beiden Hauptthemen der Sitzung waren:

  • Überprüfung der praktischen Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung; und
  • Klimabezogene finanzielle Angaben in der allgemeinen Unternehmensberichterstattung: gute Praxis und zentrale Herausforderungen.

Alle Präsentationen von der Sitzung (einschließlich der Präsentationen vom Workshop zu "Auswirkung der Coronavirus-Pandemie auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen" am 8. November 2021) können nun online abgerufen werden.

Aufzeichnungen vom achten Forschungsforum des IASB

12.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 3. und 4. November 2021 sein virtuell sein achtes Forschungsforum abgehalten. Während des Forums wurden neun Forschungspapiere vorgestellt und dann von Akademikern und IASB-Mitgliedern kommentiert.

Audioaufzeichnungen und Folien der Präsentationen beim Forschungsforum sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Darüber hinaus erinnert der IASB die Wissenschaftler daran, dass das nächste Forschungsforum gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB vom 2. bis 4. November 2022 stattfinden wird und dass die Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen für diese Konferenz bis Mai 2022 offen ist.

IASB veröffentlicht Reihe von Webcasts zu seinem vorgeschlagenen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften

10.11.2021

Eine Reihe von drei kurzen Webcasts zum Entwurf 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' wurde erarbeitet, um häufig gestellte Fragen zum Projekt des IASB zu beantworten.

Die in den Webcasts behandelten Aspekte des Projekts sind:

  • Zielsetzung und Umfang des Projekts
  • Vorgeschlagene Angabenvorschriften
  • Struktur und Anwendung des vorgeschlagenen Standards

Jeder der Webcasts ist etwa zehn Minuten lang. Sie können über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

10.11.2021

Der neue Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 10. Dezember 2021 in Berlin zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Bereits am Tag davor wird der gemeinsame Fachausschuss, der sich neu aus den Mitgliedern der Fachausschüsse Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammensetzt, in geschlossener Sitzung tagen.

Während seiner 1. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 20
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zur 26. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses heißt es in der zur Verfügung gestellten Tagesordnung lediglich, dass die Sitzung nicht öffentlich ist.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

09.11.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 9 'Finanzinstrumente' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

In dem Stellungnahmeentwurf weist EFRAG auf eine Reihe von Themen hin, die als in Europa vorherrschend angesehen werden und für die eine Standardsetzung in Betracht kommen könnte. EFRAG ist der Ansicht, dass die folgenden Themen höchste Priorität haben sollten:

  • die Anwendung des SPPI-Tests auf nachhaltige Finanzprodukte,
  • das fehlende Recycling für Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden,
  • die Behandlung von eigenkapitalähnlichen Instrumenten und
  • die Berichterstattung über Reverse Factoring.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 14. Januar 2022 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

EFRAG-Befragung zu reduzierten Angabevorschriften

09.11.2021

Im Zusammenhang mit dem IASB-Entwurf 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Umfrage gestartet, um die Ersteller von Abschlüssen (Mutter- und Tochtergesellschaften) zu den Kosten und Vorteilen sowie zu einigen Inhalten der IASB-Vorschläge zu befragen.

Weiterführende Informationeen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB geändert

09.11.2021

Der IASB hat die Tagesordnung für seine Novembersitzung aktualisiert, indem er die Sitzung zur Agendakonsultation von Freitag auf Montag und die Sitzungen zum dynamischen Risikomanagement und zur Überprüfung und aktualisierung des IFRS für KMU von Montag auf Freitag verlegt hat.

Die aktualisierte Tagesordnung können Sie hier einsehen.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS-Beirats

08.11.2021

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 10. November 2021 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 10. November 2021 (12:00h-15:25h)

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Aktuelles vom Board
  • Rückmeldungen von früheren Sitzungen des Beirats
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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