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Kanadisches Papier zur Zwischenberichterstattung

18.03.2014

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) und das kanadische Institut von Anlegerbeziehungen (Canadian Investor Relations Institute, CIRI) haben gemeinsam den Entwurf eines Diskussionspapiers zu Strategien in Bezug auf die Zwischenberichterstattung herausgegeben. Darin wird die Sichtweise eingenommen, dass die Wahlmöglichkeiten bei der Zwischenberichterstattung im Rahmen einer Strategie genutzt werden sollten, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Zwischenberichten zu maximieren und somit das Vertrauen der Anleger in diese zu stärken.

Der Entwurf basiert auf einer Durchsicht von Vierteljahres- und Jahresberichten verschiedener börsennotierter kanadischer Unternehmen. Der Schwerpunkt wurde darauf gelegt, Beobachtungen für die Unternehmensführung aus doeser Durchsicht abzuleiten, die bei der Erörterung und Prüfung von Zwischenberichten nützlicher sein würden als die bloße Einhaltung der Vorschriften in  IAS 34 Zwischenberichterstattung und der kanadischen Angabevorschriften.

In dem Papier wird festgehalten, dass die Vorschriften für Zwischenberichte weniger umfassend sind als die für Jahresberichte und somit Raum für Ermessensentscheidungen sowohl im Abschluss als auch im Lagebericht lassen. Die folgenden Bereiche, in denen Ermessensentscheidungen möglich sind, werden im Entwurf genannt:

  • Die Art der Aktivitäten des Unternehmens kann ausschlaggebend dafür sein, wie detailliert und wie umfangreich Wiederholungen aus früheren Zwischenberichten erfolgen sollen. So werden in der Entwicklung befindliche Unternehmen detaillierter über ihre Aktivitäten in den einzelnen Berichtsperioden berichten als lang etablierte Unternehmen, deren Aktivitätszyklen leicht vorhersagbar sind.
  • Einigen Unternehmen mag es nützen, zusätzlich zu den Vergleichsinformationen in Bezug auf Posten der Ergebnisrechnung  im Vergleich zum Vorjahr wie in IAS 34 gefordert auch Vergleichsinformationen zur direkt vorhergehenden Periode anzugeben. In ähnlicher Weise wird im Entwurf einigen Unternehmen auch empfohlen, eine Kapitalflussrechnung für das gegenwärtige und das vorhergehende Quartal anzugeben.
  • Obwohl nicht in IAS 34 oder anderen regulatorischen Vorschriften gefordert könnten einige Unternehmen auch erwägen, separate Zwischenberichte für das vierte Quartal zu erstellen oder die Sichtbarkeit und die Vollständigkeit der Informationen zum vierten Quartal zu erhöhen, die im Jahresabschluss enthalten sind.

Im Diskussionspapier wird nahegelegt, dass Wahlmöglichkeiten und Ermessensentscheidungen sich auch auf vierteljährliche Ergebniskonferenzen, Erwägungen in Bezug auf die Vertraulichkeit von Informationen und die Frage, ob ergänzende Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten, erstrecken können. Die Notwendigkeit wohl formulierter Vorgaberahmen und der Kommunikation des gewählten Ansatzes in Bezug auf die Erstellung und Darstellung von Zwischenberichten wird ebenfalls erörtert.

In Bezug auf die Lageberichterstattung werden insbesondere drei zusätzliche Erwägungen genannt: die Erwartung der Adressaten, dass es einen Ausblick gibt, die Notwendigkeit der Erörterung der Fortschritte gemessen an der Strategie des Unternehmens und Sachverhalte im Zusammenhang mit zusätzliche alternativen Profitkennzahlen.

Der Entwurf schließt mit einer Erwägung von Wesentlichkeitsbeurteilungen in Bezug auf die angegebenen Informationen, Erwägungen im Zusammenhang mit der externen Prüfung von Zwischenberichten und dem Hinweis auf die Notwendigkeit fortwährender Überprüfung der optimalen Strategie in Bezug auf die Zwischenberichterstattung.

Zum Entwurf des Diskussionspapiers kann bis zum 30. April 2014 Stellung genommen werden. Er steht Ihnen auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung.

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Zusammenfassung der Februarsitzung des IFRS-Beirats im Februar 2014

18.03.2014

Auf der Internetseite des IASB wurde ein Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung gestellt, die am 24. und 25. Februar 2014 in London stattfand. Neben den üblichen Berichten des IASB und den Treuhändern der IFRS-Stiftung wurde die Überprüfung der Aufsichts- und Verwaltungsstruktur des IPSASB, das Leasingprojekt, die Zukunft der Finanzberichterstattung vor dem Hintergrund integrierter und digitaler Berichterstattung, die Aus- und Weiterbildungsinitiative und die Einbindung von Anlegern besprochen.

Wir hatten Ihnen bereits die deutsche Übersetzung der Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei der Sitzung zur Verfügung gestellt.

In der Zusammenfassung auf der Internetseite des IASB werden insbesondere die folgenden Themen noch einmal hervorgehoben:

  • Überprüfung der Aufsichts- und Verwaltungsstruktur des IPSASBObwohl es breite Übereinstimmung gab, dass die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor der Verbesserung bedarf, wurde es zumindest auf kurze Sicht nicht für durchführbar gehalten, die Zuständigkeit der IFRS-Stiftung und des Überwachungsgremiums auf den IPSASB auszuweiten. Erörtert wurden bei der Sitzung wie bereits berichtet Finanzierungsfragen, unerwünschte Organisationsauswirkungen und das Risiko zunehmenden politischen Drucks und Einflusses.
  • Leasingprojekt. Wie beschrieben gab es breite Unterstützung dafür, alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu zeigen, aber obwohl die Konvergenz mit US-GAAP als sehr wichtig angesehen wurde, war man der Meinung, dass diese einen Abschluss des Projekts nicht verzögern dürfe.
  • Zukunft der Unternehmensberichterstattung. Der gegenwärtige Ansatz des IASB in Bezug auf seine Einbringung in die integrierte Berichterstattung, der nicht vorsieht, dass der IASB die Verantwortung für die Entwicklungen übernimmt, sondern mit dem IIRC und anderen Standardsetzern und Interessengruppen zusammenarbeitet, während er sich auf seine Kernkompetenzen konzentriert, wurde allgemein unterstützt. Eine Beschreibung der Diskussionen in den Einzelgruppen hatten wir Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. In Bezug auf die digitale Berichterstattung riet der IFRS-Beirat dem IASB, sich über aktuelle technische Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Ganz allgemein wurde auch die Möglichkeit von Forschung zu alternativen Finanzkennzahlen und mögliche Verbesserungen an der Lageberichterstattung aufgebracht.

Das nächste Treffen des IFRS-Beirats findet am 9. und 10. Juni 2014 in London statt.

Den vom IASB verfassten englischsprachigen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

18.03.2014

Das IFRS Interpretations Committee wird am 25. März seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 1, IAS 12, IAS 34 und IFRS 11,
  • die potentielle Finalisierung von vorläufigen Agendaentscheidungen zu IAS 8, IAS 17, IAS 39, IFRS 10 und IFRIC 21 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IAS 16, IAS 19 und IFRIC 17.

Die vollständige Tagesordnung mit Datum vom 17. März 2014 steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

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EU-Parlament stimmt für die EU-Finanzierung von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

13.03.2014

Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung in Straßburg heute für die Fortsetzung der europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) gestimmt.

Die Abstimmung folgt einer Einigung im Rahmen des informellen Trilogs, zu der die drei involvierten Institutionen (Europäischen Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) Anfang Dezember 2013 gelangten.

Die heute verabschiedete Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016 bilden. In Bezug auf EFRAG hat man sich vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, auf eine Beschränkung von drei Jahren geeinigt.

Im Hinblick auf finanzielle Aspekte ist in der vorgeschlagenen Verordnung der Beitrag von jährlich etwa der folgenden Summen vorgesehen:

  • 4,3 Millionen Euro an die IFRS-Stiftung (17% ihres Budgets),
  • 3,4 Millionen Euro an EFRAG (43% des Budgets), und
  • 0,3 Millionen Euro an PIOB (22% des Budgets).

Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die Abstimmung in einer Presseerklärung:

Die Unterstützung des EU-Parlaments für die Erneuerung des Finanzierungsprogramms für die IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass diese Organisationen weiterhin eine Hauptrolle in der Entwicklung von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards spielen und dass europäische Interessen in diesem Prozess ausreichend berücksichtigt werden.

In Bezug auf EFRAG ist es mir besonders wichtig, dass nach den Empfehlungen von Philippe Maystadt letztes Jahr die Reform der Governance-Struktur sachgerecht und ohne Verzögerung umgesetzt wird. Ich werde auch sicherstellen, dass das Parlament umfassend über die Fortschritte unterrichtet wird, die EFRAG in dieser Hinsicht erzielt.

Die vollständige Presseerklärung steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Der vom Parlament angenommene Verordnungstext steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung (Angenommene Texte (Teil 2), ab Seite 158).

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EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu DP/2013/1

13.03.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung' in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Das am 18. Juli 2013 vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung enthält Vorschläge für Themengebiete herausgegeben, auf denen der IASB eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. EFRAG hatte am 26. September 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 3. Februar 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. EFRAG hatte darin die Wiederaufnahme des IASB-Projekt zur Überarbeitung/Finalisierung des Rahmenkonzepts begrüßt und auch vielen Vorschlägen zugestimmt, auch wenn diese der Verfeinerung oder Modifizierung bedürften. In einigen weiteren Punkten stimmt hatte EFRAG die Vorschlägen des IASB allerdings auch abgelehnt.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Arbeitsgruppe des IASB bittet um Einreichungen zur Anwendung der Prinzipien von IFRS 9 auf islamische Finanzprodukte

13.03.2014

Die IASB-Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen hat eine Bitte um Einreichungen veröffentlicht, die Herausforderungen gilt, die bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien von IFRS 9 auf Instrumente und Transaktionen, die gemeinhin als islamische Finanzgeschäfte bezeichnet werden, auftreten können.

In der Bitte um Einreichungen wird festgehalten, dass die Gruppe nicht beurteilen wird, ob Finanzprodukte im Einklang mit den Vorschriften der Scharia'a stehen, da dies jenseits des Zustimmungsbereichs der Gruppe liege. Vielmehr beabsichtigen die Mitglieder der Gruppe, sich auf die Herausforderungen zu konzentrieren, die daraus entstehen können, die Verlautbarungen des IASB auf islamische Produkte anzuwenden, und dann dem Board gegenüber Empfehlungen auszusprechen, welche Schritte gegebenenfalls unternommen werden könnten.

Die Arbeitsgruppe wurde als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB gegründet und hielt im Juli 2013 ein erstes Treffen in Kuala Lumpur ab. Während der Sitzung wurden vier Bereich identifiziert, derer sich die Gruppe annehmen möchte und zu denen sie Bitten um Einreichungen zu veröffentlichen beabsichtigt. Diese Bereiche werden in der Bitte um Einreichungen wie folgt benannt:

  • Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien aus IFRS 9;
  • Anwendung des vom IASB vorgeschlagenen Standards zur Leasingbilanzierung auf Idschara [islamkonforme Leasingbilanzierung];
  • ob beschränkte oder unbeschränkte Anlagekonten auf oder außerhalb der Bilanz zu zeigen sind; und
  • Gewinnausgleichsrücklagen aufgrund deutlicher Abweichungen in der Praxis.

Die heute veröffentlichte Bitte um Einreichungen ist dem ersten der vier Sachverhalte gewidmet. Stellungnehmende werden gebeten, die Frage zu beantworten, ob einige oder alle der islamischen Finanzprodukte, die sich normalerweise im Besitz von islamischen Banken befinden, für eine Klassifizierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten qualifizieren. Wenn sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist, werden sie gebeten, die Begründung für ihre Schlussfolgerung zu benennen. Wenn sie der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist, werden sie gebeten, welche Schritte der Board gegebenenfalls unternehmen sollte, um entweder die Klassifizierung dieser Instrumente klarzustellen oder IFRS 9 Finanzinstrumente zu ändern. Einreichungen sollten bis zum 1. August 2014 erfolgen.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Auf IAS Plus pflegen wir eine eigene Seite mit Informationen zu islamischer Rechnungslegung.

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Australischer AASB spricht sich für die Aktualisierung des IFRS für KMU im Gleichklang mit den vollen IFRS aus

13.03.2014

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU eingereicht. Der AASB zeigt sich in seinem Schreiben enttäuscht, dass die Überprüfung (und Überarbeitung) des Standards nicht so umfassend wie gehofft ausgefallen sei.

Nach Meinung des AASB sollte der IFRS für KMU regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen an bestehenden und neuen Standards der vollen IFRS widerzuspiegeln. Dadurch würde vermieden, dass die Abweichungen zwischen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IFRS für KMU und der vollen IFRS noch größer würden. Der AASB zeigt sich besorgt hinsichtlich der begrenzten Anzahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Verfügung stehen, und spricht sich prinzipiell dagegen aus, "abweichende Ansatz- und Bewertungsvorschriften im IFRS für KMU zu haben". Der AASB ist außerdem der Meinung, dass KMU in den Genuss aller Verbesserungen der vollen IFRS kommen sollten, insbesondere wenn diese darauf abzielen, die Anwendung von Standards zu erleichtern. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU hat der AASB wenig Bedenken, wobei er darauf hinweist, dass dies hauptsächlich daran liege, dass "die Vorschläge nur minimaler Art sind".

Der AASB argumentiert nicht im luftleeren Raum. Obwohl der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Australien übernommen und stattdessen ein Berichterstattungsrahmen für Unternehmen zweiten Ranges auf Grundlage eines Systems reduzierter Angaben (Reduced Disclosure Requirements, RDR) eingeführt wurde, verwendet der AASB die Prinzipien des IFRS für KMU, um Angabevorschriften für das RDR zu entwickeln, wenn ein neuer Standard veröffentlicht wird. Da der AASB also die gleichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Berichtseinheiten in allen Sektoren aufrecht erhält, stellen Abweichungen zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU Herausforderungen für ihn da.

Das Problem, wie mit Aktualisierungen oder dem wahrgenommen Mangel an Aktualisierung umgegangen werden soll, wenn der IFRS für KMU nicht als solcher übernommen wird, sondern stattdessen als Ausgangspunkt für eigene Standardsetzung verwendet wird, hat auch den britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) dazu geführt, die vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU kritisch zu sehen. Als Großbritannien seine nationalen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basieren Standard ersetzte, hat der FRC Änderungen vorgenommen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU galt. Als Konsequenz argumentierte der FRC in seiner Reaktion auf die vorgeschlagenen Änderungen, dass der IASB den Anwendungsbereich der IFRS für KMU zu eng interpretiere.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des AASB direkt von seiner Internetseite herunterladen.

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Rückmeldungen bei der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und DASB zum Rahmenkonzept

13.03.2014

Der niederländische Standardsetzer DASB hatte am 30. Oktober 2013 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept eingeladen. Eine Zusammenfassung der dabei geäußerten Sichtweisen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung war Teil einer Reihe von Einbindungsveranstaltungen, die in ganz Europa abgehalten wurden, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Die Ergebnisse der Diskussionen in Amsterdam sind Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

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EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2012-2014

12.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2012-2014 genommen. EFRAG zeigt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen mit Ausnahme der an IAS 19 im Wesentlichen einverstanden.

Der IASB hat seinen Entwurf im Dezember 2013 veröffentlicht und darin Änderungen an vier Standards vorgeschlagen: IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34.

EFRAG sieht die vorgeschlagene Änderung an IAS 19 kritisch. Sie gilt der Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden).

EFRAG ist der Meinung, dass unter bestimmten Umständen unklar bleibt, ob die Vorschläge zu Ergebnissen führen, die der Zielsetzung des IASB entsprechen. Beispielhaft nennt EFRAG Rechtskreise, die eine stärkere Währung eines anderen Landes übernehmen, Rechtskreise, die über einen tiefen Markt hochwertiger Unternehmensanleihen verfügen und eine Währung mit anderen Rechtskreisen teilen, in denen dies nicht der Fall ist, und das Zusammenwirken mit lokalen Vorschriften in Bezug auf Schulden aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und in Bezug auf Planvermögen.  

Daher ist EFRAG der Ansicht, dass der IASB vor Finalisierung der Vorschläge die Zielsetzung und die Begründung für die Auswahl und Verwendung eines Diskontierungssatzes für die Bemessung von Verpflichtung aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erläutern sollte, damit Anwender sachgerechte Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Vorschriften aus IAS 19.83 treffen können.

Ähnlich kritische Äußerungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 waren auch in anderen Stellungnahmen vorgebracht worden - beispielsweise in der des DRSC und in der von Deloitte.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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EFRAG empfiehlt, die Änderungen aus den jährlichen Verbesserungszyklen 2010-2012 und 2011-2013 zu übernehmen

12.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Übernahmeempfehlungen hinsichtlich der vom IASB 12. Dezember 2013 veröffentlichten Änderungen an insgesamt neun Standards ausgesprochen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010-2012 und 2011-2013 ergeben haben.

Die jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 betreffen sieben Standards (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38) und für den Zyklus 2011-2013 vier Standards (IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13, IAS 40).

EFRAG spricht sich in beiden Fällen für eine Übernahme in europäisches Recht aus, da man sowohl bei der Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als bei der Beurteilung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen ist.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

Außerdem hat EFRAG den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, entsprechend aktualisiert.

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