September

IFRS in Focus-Newsletter zum IIRC-Diskussionspapier

19.09.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter zum IIRC-Diskussionspapier zur integrierten Berichterstattung herausgegeben.

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat am 12. September 2011 ein Diskussionspapier mit dem Titel Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert herausgegeben, das einen ersten Schritt in der Entwicklung eines allgemeinen Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung darstellt.

Der IFRS in Focus-Newsletter bietet einen Überblick über das Diskussionspapier, in dem Vorschläge für die Zukunft der Berichterstattung durch Unternehmen gemacht werden, da argumentiert wird, dass Änderungen notwendig sind, da es große Veränderungen in der Art und Weise gegeben hat, wie Unternehmen ihre Geschäfte tätigen und wie sie Werte schaffen.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen (74 KB). Einen Überblick über die wesentlichen Argumente des Papiers in deutscher Sprache finden Sie auf unserer IAS PLUS-Seite zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Indien stellt Standards zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben zur Kommentierung

19.09.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat eine Reihe von Entwürfen herausgegeben, mit denen vorgeschlagen wird, indische IFRS-Äquivalente (sogenannte Ind-AS) zum vom IASB im Mai 2011 herausgegebenen Konsolidierungspaket einzuführen.

Ein verpflichtendes Anwendungsdatum für die Ind-AS ist von der indischen Regierung noch nicht bekannt gegeben, eine ursprünglich für April 2011 angekündigte Einführung wurde ohne Bekanntgabe eines neuen Datums aufgeschoben (weitere Informationen hier). Außerdem bestehen eine Reihe von Unterschieden zwischen Ind-AS und IFRS.

Mit den jetzt veröffentlichten Entwürfen werden eine Reihe von Änderungen an IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) vorgenommen. Viele dieser Änderungen beziehen sich auf Daten des Inkrafttretens, , Unterschiede in der Terminologie, Änderungen bzw. Bezüge in Bezug auf Standards, zu denen es noch keine indischen IFRS-Äquivalente gibt (beispielsweise IFRS 9), gesetzliche indische Vorschriften für die Einführung und Streichungen von Vorschriften, die als im indischen Kontext nicht relevant angesehen werden. Mit einigen der Änderungen jedoch werden auch die Vorschriften des entsprechenden IFRS oder IAS geändert; dies gilt beispielsweise für die Streichung der Konsolidierungsausnahme für teilweise oder vollständig beherrschte Tochterunternehmen unter bestimmten Umständen.

Um Stellungnahmen zu den Entwürfen wird bis zum 15. Oktober 2011 gebeten. Weiterführende Informationen:

Russische Übersetzungen neuer und überarbeiteter Standards

19.09.2011

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass sechs Übersetzungen von neuen und überarbeiteten Standards in russische Sprache zur Verfügung stehen.

Diese Standards sind das sogenannte Konsolidierungspaket, das der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Bilanzierung von Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen gewidmet ist und im Mai 2011 vom IASB herausgegeben wurde, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und die geänderte Fassung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die der IASB im Juni 2011 veröffentlicht hat.

Alle Übersetzungen stehen Ihnen auf der IASB-Internetseite in der Rubrik "Neue und geänderte Standards" zur Verfügung (nur für eIFRS-Abonnenten).

Neue spanische Übersetzungen von IASB-Verlautbarungen

17.09.2011

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass ab sofort die folgenden IASB-Verlautbarungen auch in spanischer Übersetzung zur Verfügung stehen:

Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (Änderungen an IAS 1), IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und
die Grundlagen für Schlussfolgerungen für IAS 27 (2011), IAS 28 (2011) und IFRS 10. Sie sind für eIFRS-Abonnenten kostenfrei verfügbar.

EFRAG Update mit Zusammenfassung der TEG-Sitzung im September

16.09.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Septemberausgabe 2011 ihres EFRAG Update-Newsletters herausgegeben.

Die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Groups, TEG) von EFRAG fand vom 7. bis 9. September 2011 statt; wichtigstes Ergebnis war die Veröffentlichung des EFRAG-Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9.

Die Septemberausgabe 2011 des EFRAG Update-Newsletters können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 287 KB, Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG). Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

EFRAG lädt zu Feldversuchen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ein

15.09.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird Feldversuche zu den neuen Vorschriften zu gemeinsamen Vereinbarungen (IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen) und den neuen Vorschriften zur Konsolidierung (IFRS 10 Konzernabschlüsse und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen) durchführen, die alle im Mai 2011 veröffentlicht worden sind.

Das Ziel der Feldversuche ist, mögliche Übernahme- und Anwendungsschwierigkeiten zu identifizieren und den Aufwand einzuschätzen, der aus der Übernahme und der Anwendung der neuen Vorschriften entstehen wird. Die Ergebnisse der Feldversuche werden in die fachliche und die Koste-Nutzen-Einschätzung vor dem Hintergrund der europäischen Übernahmekriterien durch EFRAG einfließen.

Weiterführende Informationen zu den Feldversuchen auf der Internetseite von EFRAG (in englischer Sprache):

Feldversuch zu IFRS 10 und IFRS 12 (Konsolidierung)

Feldversuch zu IFRS 11 und IFRS 12 (gemeinsame Vereinbarungen)

Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

15.09.2011

Der IASB hat eine aktualisierte Version seines Arbeitsprogramms mit Stand vom 14. September 2011 veröffentlicht.

Die "gegenwärtig besten Schätzungen" zur zeitlichen Planung der einzelnen Projekte wurden nur in einem Punkt geändert. Ein erneuter Entwurf eines IFRS im Rahmen des Projekts Finanzinstrumente: Wertminderungenwird jetzt im vierten Quartal 2011 oder 2012 erwartet; vorher hatte es geheißen drittes oder viertes Quartal 2011.

Den vollständigen neuen Zeitplan können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unseren Überblick über alle laufenden oder derzeit zurückgestellten Projekte des IASB entsprechend aktualisiert.

Neuseeland erwägt neues Rechnungslegungsrahmenkonzept

14.09.2011

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) hat drei Dokumente veröffentlicht, die zusammengefasst Vorschläge für ein neues Rechnungslegungsrahmenkonzept in Neuseeland ergeben.

Die Vorschläge beinhalten ein aus mehreren Arten von Standards bestehendes Rahmenkonzept, bei dem die anzuwendenden Standards von der Art und der Klassifizierung des Unternehmens abhängen. Kurz gefasst würde das neue Regime wie folgt aussehen:

  • Gewinnorientierte Unternehmenwürden die neuseeländischen IFRS (NZ IFRS) anwenden, die mit den IFRS wie vom IASB herausgegeben konvergiert sind, durch zusätzliche neuseeländische Standards ergänzt und mit Australien abgestimmt würden, wobei Folgendes gälte:
    • Unternehmen der ersten Gliederungsebene würden die vollen NZ IFRS anwenden, wobei die Unternehmen weiterhin eine uneingeschränkte Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben' machen müssten. Dies gälte für Unternehmen, die öffentlich rechenschaftspflichtig sind, sowie für Unternehmen, bei denen eine öffentliche Rechenschaftspflicht angenommen würde.
    • Unternehmen der zweiten Gliederungsebene würden das System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Requirements, RDR) anwenden, das mit dem australischen Ansatz im Einklang stehen und das neuseeländische gestufte Rechnungslegungssystem ersetzen würde. Nach diesem System würden die gleichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wie unter den vollen NZ IFRS gelten, aber es gäbe reduzierte Angabevorschriften. (Dies würde bedeuten, dass Neuseeland den IFRS für KMU nicht übernimmt.)
  • Gemeinnützige Unternehmen würden einen noch genauer zu bestimmenden Kanon von neuseeländischen Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige Unternehmen anwenden, der auf den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) aufbaut, die entsprechend den Bedürfnissen neuseeländischer und gemeinnütziger Unternehmen modifiziert würden. Die Anwendung dieser Standards würde im Rahmen eines dreigliedrigen Berichtssystems erfolgen, wobei die Unternehmen der dritten Gliederungsebene (die kleinsten Unternehmen) einen sehr vereinfachten Berichtsansatz anwenden würden.

Der XRB schlägt vor, das der neue Berichtsrahmen für gewinnorientierte Unternehmen für eine vorzeitige Anwendung ab dem 1. Juli 2012 bereitstehen soll, der neue Berichtsrahmen für gemeinnützige Unternehmen in dem Maß, wie er für gewinnorientierte Unternehmen von belang ist, ab Berichtsjahren gelten soll, die am oder nach dem 1. Juli 2013 beginnen, und das Rahmenkonzept für gemeinnützige Unternehmen würde ab Berichtsjahren gelten, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll.

Die Vorschläge für gemeinnützige Unternehmen weichen von denjenigen ab, die von der Vorgängerorganisation des im Juli 2011 gegründeten XRB abweichen. Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) hatte vorgeschlagen, die IPSAS ohne Modifizierung zu übernehmen. In den jetzt veröffentlichten Konsultationspapieren wird die geänderte Meinung wie folgt begründet:

 

Im Diskussionspapier war vorgeschlagen worden, dass die "reinen" IPSAS Bestandteil der Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige Unternehmen werden sollten. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass die Kosten für die Standardsetzung reduziert werden sollten. Eine Reihe von Stellungnehmenden hat jedoch Bedenken im Hinblick auf einige fachliche Aspekte der IPSAS zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass in Bezug auf bestimmte Themen ein Mangel an Standards besteht. Die IPSAS-Arbeitsgruppe hat außerdem eine kleine Anzahl von bedeutenden Fachthemen identifiziert, die überdacht werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um die IPSAS-Definition von staatlichen Geschäftsunternehmen, die IPSAS-Definition von Beherrschung und die optionalen Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung über Erbvermögenswerte.

Einige Stellungnehmende hatten auch Bedenken hinsichtlich der Führungs- und Aufsichtsstruktur des IPSABS [des Standardsetzers, der die IPSAS erlässt] und dessen Finanzierungsvereinbarungen geäußert.

[...]

Vor diesem Hintergrund dieser Faktoren hat sich der XRB entschieden, dass es übereilt ist, der Meinung zu sein, dass die Risiken, die sich aus einer Übernahme der "reinen" IPSAS ergeben, wären in einem ausreichenden maß berücksichtigt. [...] Der XRB wird die Entwicklung der IPSAS weiterhin kritisch überwachen. Eine Übernahme der "reinen" IPSAS ist ein Ziel, das man mit einer genügend langen Frist verfolgen muss.

Der neuseeländische Wirtschaftsminister Simon Power hat außerdem angekündigt, dass es ergänzende Vorschläge für die Vereinfachung des Berichterstattungssystems für kleine und mittelgroße Unternehmen und für eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen geben wird.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen des XRB werden bis zum 16. Dezember 2011 erbeten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Zehn Jahre Standardsetzung in Japan durch den ASBJ – Rück- und Ausblicke

14.09.2011

Im Juli 2011 konnten sowohl die japanische Rechnungslegungsstandardstiftung (Financial Accounting Standards Foundation, FASF) als auch der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) ihr zehnjährige Bestehen feiern.

Der Präsident der FASF, Toshitaka Hagiwara, und der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, haben beide anlässlich des Jubiläums Artikel geschrieben, in denen sie die vergangenen Erfolge der Organisationen beschreiben und zu zukünftigen Herausforderungen, zu denen auch eine mögliche Übernahme der IFRS in Japan gehört, Stellung nehmen.

Zu den vergangenen Erfolgen gehören die japanischen Konvergenzprojekte, die "Tokioter Vereinbarung" mit dem australischen AASB, Zusammenarbeit mit dem IASB und dem US-amerikanischen FASB, die Mitwirkung bei der Einrichtung der Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) und andere Themen. Toshitaka Hagiwara (FASF) äußerte sich dazu wie folgt:

Obwohl die gegenwärtige wirtschaftliche Lage in Japan schwierig ist, befindet sich das Rechnungslegungssystem als Infrastruktur der Kapitalmärkte vor einem bedeutenden Wendepunkt. Die [Finanzmarktaufsicht] erwägt die Anwendung der IFRS in Japan, und das Ergebnis dieser Überlegungen wird möglicherweise sowohl national als auch global bedeutende Auswirkungen haben. Das ist ein Sachverhalt, dem sich unsere Anwender gemeinsam stellen müssen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Japan zu stärken.

Ikuo Nishikawa (ASBJ) machte die folgenden Anmerkungen:

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen zur Anwendung der IFRS wäre die wichtigste Frage, wie es mit der Harmonisierung der japanischen Rechnungslegungsstandards und den IFRS weitergehen soll. [...] Wenn Japan möchte, dass japanische Sichtweisen auf Grundlage der Überlegungen, was Probleme bei der Übernahme der IFRS sein könnten, in die IFRS aufgenommen werden sollen, wäre die Angleichung der japanischen Rechnungslegungsstandards an die IFRS der falsche Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Dafür müssen wir die globalen Entwicklungen vollständig verstehen, die Informationen in ausreichender Weise analysieren, die Sachverhalte bestimmen, die von Japan eingebracht werden sollen und dann diese Sachverhalte dem IASB zu einem angemessenen Zeitpunkt zur Kenntnis bringen. Erfolg am internationalen Verhandlungstisch hängt von starker Unterstützung durch die nationalen Anwender ab.

Die oben wiedergegebenen Auszüge sind Übersetzungen aus den vollständigen Artikeln, die in englischer Sprache auf der Internetseite des ASBJ zur Verfügung stehen:

vollständiger Artikel des FASF-Präsidenten (17 KB)

vollständiger Artikel des ASBJ-Vorsitzenden (55 KB)

Regulierungsbehörden von Norwegen und den USA vereinbaren Zusammenarbeit

14.09.2011

Die norwegische Finanzaufsicht Finanstilsynet und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Vereinbarung geschlossen, die "eine Grundlage für die Wiederaufnahme der gemeinsamen Überprüfungen von bei der PCAOB registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die ihren Sitz in Norwegen haben und die Prüfungen alleine oder gemeinsam mit anderen Firmen bei Unternehmen durchführen, deren Wertpapiere auf US-amerikanischen Märkten gehandelt werden" bilden soll.

Die Vereinbarung erstreckt sich auch auf den Austausch von vertraulichen Daten zwischen beiden Aufsichtsbehörden.

Weiterführende Informationen:

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