September

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9

09.09.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen tandardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vom 4. August 2011 zur Verfügung.

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vom 4. August 2011 zur Verfügung.

EFRAG begrüßt die Entscheidung des Boards, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente aufzuschieben, aber ist der Meinung, dass ein verpflichtendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2015 nicht genug Erleichterung bietet. EFRAG glaubt, dass anstelle eines festen Zeitpunkts des Inkrafttretens den Unternehmen besser mindestens drei Jahre nach Abschluss der letzten Phase von des Projekts zur Ersetzung von IAS 39 und nach Veröffentlichung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen gegeben werden sollte, um IFRS 9 umzusetzen.

Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG, die eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf enthält, finden Sie hier. Kommentare werden bis zum 17. Oktober 2011 erbeten.

EAA-Konferenz 2012

09.09.2011

Die European Accounting Association (EAA) hat angekündigt, dass die nächste EAA-Konferenz vom 9. bis 12. Mai 2012 in Ljubljana stattfinden wird.

Vorangehend wird vom 5. bis 8. Mai ein Doktorandenkolloquium in Bled abgehalten. Die EAA hat jetzt dazu eingeladen, Manuskripte für die Präsentation auf der Konferenz einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am 1. Dezember 2011. Die für die Konferenz eingerichtete Internetseite steht Ihnen hier zur Verfügung: http://www.eaa2012.org/r/home.

Mitschrift vom ersten Tag der Sitzung des IFRS Interpretations Committee

09.09.2011

Das IFRS Interetations Committee hat am 8. und 9. September in London getagt.

Die Übersetzung der Mitschrift vom ersten Tag der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, steht Ihnen hier zur Verfügung.

IFRS "Grünes Buch" erscheint bald

09.09.2011

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS July 2011' im Oktober 2011 erscheinen wird.

Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, wird den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen) enthalten, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2011 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden. Daher enthält diese Ausgabe neue Standards wie beispielsweise IFRS 10 Konzernabschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen aber nicht IAS 31 Anteile an Joint Ventures.

Das Grüne Buch wird für £90 plus Versandkosten erhältlich sein (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Vorbestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung und Anmeldung als Beobachter für die nächste PRC-Sitzung

09.09.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) zur Verfügung, die am 28. September 2011 stattfinden wird.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Kommende kanadische Internetsendung zu IFRS

09.09.2011

Unsere kanadischen Kollegen werden Ende September ihr nächstes vierteljährliches Fachupdate ausstrahlen.

Der Schwerpunkt der Sendungsreihe liegt darauf, Fachwissen mit praktischen Erfahrungen in Einklang zu bringen. Es werden einige IFRS-Vorschriften erörtert werden, die für 2011 in Kraft treten. Außerdem gibt es Erläuterungen zu kürzlich erschienenen oder demnächst erscheinenden IFRS, Änderungen im Arbeitsprogramm des IASB und Aktuelles aus dem regulatorischen Umfeld.

Die vollständigen Details zur Internetsendung geben wir nachfolgend wieder:

  • Thema: Herbstausgabe des vierteljährlichen Fachupdates zu den IFRS — Voranschreiten in einer IFRS-Welt
  • Datum und Uhrzeit: Dienstag, 27. September 2011, 14:00 bis 15:30 Uhr Ostküstenzeit
  • Weiterführende Informationen: hier
  • Anmeldung: hier

IASB-Auswirkungsanalysen für IFRS 10 und IFRS 11

08.09.2011

Der IASB stellt auf seiner Internetseite vom Stab erstellte Auswirkungsanalysen für IFRS 10 Konzernabschlüsse (berücksichtigt auch IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen) und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen zur Verfügung.

Die Auswirkungsanalysen bieten mit Hilfe von Fallstudien und anderen quantitativen und qualitativen Materialien detaillierte Einblicke in mögliche Auswirkungen der neuen Vorschriften. Sie beinhalten sowohl die Kosten, die Erstellern von Abschlüssen entstehen, als auch Kosten, die den Nutzern von Abschlüssen entstehen, wenn diese Informationen nicht zur Verfügung stehen. In den Analysen wird auch der komparative Vorteil untersucht, der Erstellern zuwächst, die Informationen bereitstellen, die die Nutzer ansonsten selbst abzuleiten hätten.

Auf die Auswirkungsanalyse zu IFRS 11 hatten wir bereits früher hingewiesen. In der Auswirkungsanalyse zu IFRS 10 heißt es:

Mit IFRS 10 werden keine neuen Konzepte eingeführt, er baut viel mehr auf den Leitlinien zu Beherrschung auf, die bereits in IAS 27 und SIC-12 bestanden und bietet zusätzlichen Kontext und weitere Erläuterungen und Anwendungsleitlinien, die mit der Definition von Beherrschung im Einklang stehen. Daher sollten ganz allgemein gesagt die meisten Konsolidierungsentscheidungen vom neuen Konsolidierungsmodell in IFRS 10 unberührt bleiben.

Mit IFRS 10 wird die Art und Weise geändert, wie die Beherrschung von Zweckgesellschaften eingeschätzt wird, indem das Augenmerk auf alle drei Bestandteile von Beherrschung (Macht, Risiko oder Rechte aus veränderlichen Renditen und die Möglichkeit, die Macht einzusetzen, um Renditen zu beeinflussen) und nicht nur auf Chancen und Risiken gelegt wird, was manchmal der Fall bei der Anwendung von SIC-12 war. Dies kann eventuell dazu führen, dass einige Unternehmen konsolidiert werden, die vorher wegen der einfacher ausgestalteten Kriterien in IAS 27 und SIC-12 nicht in der Bilanz auftauchten.

Der IASB glaubt, dass, obwohl IFRS 10 eine ausdrückliche Vorschrift enthält, die Beherrschung fortlaufend einzuschätzen, es nicht notwendig sein wird, Änderungen in jedem Faktor, der Auswirkungen auf die Beherrschung haben kann, andauern zu überwachen und zu verfolgen, da die Umstände, die eine Neueinschätzung nötig machen, für das Unternehmen deutlich zu erkennen sein sollten.

Die Analyse zu IFRS 10 bietet außerdem eine Reihe von Beispielen, mit denen gezeigt wird, wo der Standard Auswirkungen haben kann. Sie sind in Beispielgruppen zusammengefasst, bei denen unter IAS 27 und SIC-12 Abweichungen in der Praxis vorkamen oder bei denen die Einschätzung von Beherrschung anhand von scharfen Trennkriterien erfolgte. Die Beispiele schließen Beherrschung ohne Stimmrechtsmehrheit, Investitionsempfänger, die vorher in den Anwendungsbereich von SIC-12 fielen, Vertreterbeziehungen und potenzielle Stimmrechte mit ein.

Weiterführende Informationen:

Auswirkungsanalyse für IFRS 10 und 12 auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 827 KB)

IAS PLUS-Zusammenfassung von IFRS 10

IAS PLUS-Zusammenfassung von IFRS 12

Auswirkungsanalyse für IFRS 11 auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 246 KB)

IAS PLUS-Zusammenfassung von IFRS 11

GRI bittet um Stellungnahmen zur neuen Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinien

08.09.2011

Die Global Reporting Initiative (GRI), die Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen entwickelt, bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen vierten Auflage ihres Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4").

Außerdem liegt eine erste an bestimmte landesspezifische Gegebenheiten angepasste Ergänzung für Brasilien im Entwurf vor und kann ebenfalls kommentiert werden.

Teil des Rahmenkonzept für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von GRI ist ein Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der derzeit in der dritten Auflage vorliegt und deshalb auch "G3 Leitfaden" genannt wird und der im März 2011 schon einmal aktualisiert wurde ("G3.1"). Anhänge und Ergänzungen bieten Hinweise für bestimmte Bereiche.

In der Auflage G4, die im Mai 2011 angekündigt wurde, sollen neue Vorschriften für Nachhaltigkeitsdaten aufgenommen und allgemein der Inhalt von G3 und G3.1 durch genauere fachliche Definitionen und klarere Formulierungen verbessert und aktualisiert werden. In der ersten Kommentierungsphase zu G4 kann mit Hilfe eines elektronischen Fragebogens Stellung zur vorgeschlagenen Aufnahme von Nachhaltigkeitsthemen und zur allgemeinen Ausgestaltung von G4 genommen werden. Die Kommentierungsfrist von 90 Tagen endet am 24. November 2011.

GRI hat außerdem eine länderspezifische Ergänzung für Brasilien zur Kommentierung gestellt. Dabei handelt es sich um die erste Version der GRI-Leitlinien, die an ein bestimmtes Land angepasst wurde. Zur länderspezifischen Ergänzung kann bis zum 25. Oktober 2011 Stellung genommen werden.

GRI unterstützt auch den internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC), der auf die Schaffung eines allgemein akzeptierten Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung abzielt. Ein Diskussionspapier zur integrierten Berichterstattung des IIRC wird in Kürze erwartet.

Weiterführende Informationen:

Deutscher Nachhaltigkeitskodex vor der Fertigstellung, Diskussionsforum zum Geltungsbereich am 26. September

08.09.2011

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierungseit 2010 entwickelt wird, steht kurz vor der Fertigstellung.

Er soll nachhaltiges Wirtschaften stärken und Leitlinien zur entsprechenden Berichterstattung bieten. Der DNK wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung als Vorarbeit zu europäischen Regelungen angesehen.

Mit dem DNK sollen keine zusätzlichen Vorschriften erlassen werden; Zielsetzung ist vielmehr, bestehende Leitlinien zu bündeln und sinnvoll zusammenzufügen. Der DNK knüpft deshalb inhaltlich an die 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen und die Global Reporting Initiative (GRI), die Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen entwickelt, an.

Nach der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs im Mai 2011 ist der Nachhaltigkeitskodex in eine Praxisphase eingetreten, in der börsennotierte und kapitalmarktorientierte Unternehmen freiwillig erproben, inwieweit der Kodex geeignet ist, die erhofften potenziellen Wirkungen auf eine Neuorientierung im Kapitalmarkt zu entfalten und die dafür notwendigen Informationen zu bieten.

Zum Ende der Praxisphase lädt der Rat für Nachhaltige Entwicklung Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Verbänden, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Beratung und interessierter Öffentlichkeit ein, über den Geltungsbereich und die möglichen Varianten zur Implementierung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu diskutieren. Offen sind zum Beispiel noch die Fragen, wer den Kodex anwenden soll (alle Unternehmen oder nur Großunternehmen), wo er rechtlich verankert werden soll (beispielsweise im HGB) und ob die Anwendung verpflichtend oder freiwillig sein soll. Eine Anmeldung für das Diskussionsforum am 26. September 2011 ist über die Internetseite des Rats für Nachhaltige Entwicklung möglich.

Eine Fertigstellung des DNK ist für Oktober 2011 avisiert.

Weiterführende Informationen:

EFRAG-Aufsichtsrat tagt am 20. September

07.09.2011

Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Dienstag, 20. September 2011, in Brüssel tagen.

Ab 13:00 Uhr steht die Sitzung Beobachtern offen. Ein wichtiger Punkt, der besprochen wird, werden die Finanzierung und das Budget von EFRAG sein. Außerdem sollen erste Schritte für eine Überprüfung der Führungsstruktur von EFRAG besprochen werden. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und die vollständige Tagesordnung der Sitzung.

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