2011

Aktuelle Deloitte-Publikationen

17.06.2011

Es sind neue Veröffentlichungen von Deloitte verfügbar.

Sofern nicht anders angegeben und sofern es keine Publikationen der deutschen Mitgliedsfirma von Deloitte sind, erscheinen die Veröffentlichungen in englischer Sprache:

Publikationen des IFRS Global Office

Deloitte Deutschland

Deloitte Japan

Deloitte Kolumbien

Deloitte Neuseeland

  • Accounting Alert — Vierteljährliches Update (424 KB)– enthält Tabellen, in denen neue und geänderte Vorschriften aufgeführt werden, die zum 30. Juni 2011 entweder zum ersten Mal angewendet werden müssen und frühzeitig angewendet werden dürfen

Deloitte Vereinigte Staaten

EFRAG Update mit Zusammenfassung der TEG-Sitzung im Juni

17.06.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juniausgabe 2011 ihres EFRAG Update-Newsletters herausgegeben.

Die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Groups, TEG) von EFRAG fand vom 8. bis 10. Juni 2011 statt und galt folgenden Themen:

  • Neue und geänderte Standards im Zusammenhang mit dem Konsolidierungsprojekt des IASB — IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 sowie die überarbeiteten Fassungen von IAS 27 und IAS 28.
  • die kürzlich erschienenen Änderungen an IAS 1 und IAS 19
  • die Europäischen Einbindungsaktivitäten zu den IASB-Projekten betreffend Erlöserfassung und Leasingverhältnisse
  • die erneuten Erörterungen des IASB in dessen Projekt zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden
  • die erneuten Erörterungen des IASB in dessen Projekt zu Leasingverhältnissen
  • die erneuten Erörterungen des IASB in dessen Projekt zu Versicherungsverträgen
  • das proaktive Projekt von EFRAG zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung
  • das proaktive Projekt von EFRAG zum Rahmenkonzept für Anhangangaben zu den Abschlussbestandteilen
  • das proaktive Projekt von EFRAG zur Rolle des Geschäftsmodells in der Rechnungslegung
  • der Bericht der IFRS-Stiftung zur Überprüfung der Satzung durch die Treuhänder
  • das Diskussionspapier von FEE zu zusammengefassten Abschlüssen

Das Juniausgabe 2011 des EFRAG Update-Newsletters können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 377 KB, Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG).

AASB weitet Frist zur Abgabe des Fragebogens zu immateriellen Vermögenswerten aus

17.06.2011

Im Nachgang zu unserer Nachricht vom 22. Februar dieses Jahres hat der australische Accounting Standards Board (AASB) eine Verlängerung der Abgabefrist für den Fragebogen des AASB-Stabs bekanntgegeben, mit dem Ersteller, Berater, Prüfer und Regulatoren zur erstmaligen Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte befragt werden, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden.

Die Befragung ist Teil eines Forschungsprojekts, das vom AASB-Stab unter der Ägide der Gruppe der nationalen Standardsetzer zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte aufgenommen wurde. Die dabei erhaltenen Rückmeldungen werden an IASB und FASB für ein etwaiges zukünftiges Projekt zu immateriellen Vermögenswerten weitergeleitet, das die Standardsetzer verfolgen könnten.

Der AASB ersucht weltweit um Rückmeldungen (vgl. die ursprüngliche Meldung), und die Frist für die Abgabe des Fragebogens ist bis Freitag, den 15. Juli 2011 verlängert worden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

IASB veröffentlicht zwei überarbeitete Standards als Ergebnis von Agendaprojekten

16.06.2011

Der IASB hat zwei Standards geändert, die wesentliche Punkte in der Abarbeitung seines Arbeitsplans darstellen.

Mit den Änderungen werden neue Vorschriften zur Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses und zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer eingeführt.

Die Änderungen sind Ergebnis größerer Ziele, die in umfassenderen Projekten abgehandelt werden sollten. Die Änderungen bei der Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses wurden aus dem größeren Projekt der Erfolgsberichterstattung herausgelöst, mit dem eine umfassende Überarbeitung der Darstellung des Abschlusses erreicht werden sollte. Im ursprünglichen Entwurf war seinerzeit vorgeschlagen worden, die Gesamtergebnisrechnung verpflichtend in einer einzigen Darstellung zu zeigen, aber die Rückmeldungen der Anwender zeigten, dass die Änderung zu umstritten war, um in den abschließenden Standard aufgenommen zu werden. Stattdessen wird in den Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses die Wahlmöglichkeit von einer oder zwei Darstellungen für den einzelnen Anwender frei gelassen. Nur die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses wurde dahingehend geändert, das Zwischensummen für die Posten gefordert werden, die recycelt werden können (z.B. Cash-Flow-Hedges, Fremdwährungsumrechnungen), und diejenigen, die nicht recycelt werden (beispielsweise erfolgswirksam durch das sonstige Gesamtergebnis zu erfassende Posten nach IFRS 9 Finanzinstrumente).

Der US-amerikanische Standardsetzer hat zeitgleich ähnliche Leitlinien in Form einer Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (ASU 2011-05) herausgegeben. Während die neuen Leitlinien im Wesentlichen eine Harmonisierung der Vorschriften für die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses darstellen, bleiben Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS in Bezug darauf, (1) was in die Gesamtergebnisrechnung aufgenommen wird und (2) wie umzuklassifizieren ist.

Die Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer sind etwas umfangreicher, können aber auch als pragmatischer Mindestteil dessen angesehen werden, was der IASB zu erreichen gehofft hatte, als das umfassende Projekt in den Anfangsstadien der Konvergenz aufgenommen wurde. Die Bilanzierung von Pensionen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind seit langem ein komplexer und schwieriger Bereich, und die ursprünglichen Pläne einer vollständigen Überarbeitung der Pensionsbilanzierung mussten angesichts anderer Prioritäten verschoben werden, so dass der IASB schließlich allein mit der Verbesserung bestimmter Aspekte der bestehenden Vorschriften in IAS 19 fortfuhr.

Vor den Änderungen waren nach IAS 19 Wahlmöglichkeiten zugelassen, wie versicherungsmathematische Verluste und Gewinne aus Pensionen und ähnlichen Sachverhalten zu bilanzieren seien. Unter anderem war der sogenannte "Korridor"-Ansatz möglich, der zu einer Abgrenzung von Bewertungserfolgen führte. Im Entwurf wurde vorgeschlagen, den "Korridor"-Ansatz zu streichen und stattdessen zu verlangen, dass alle Auswirkungen einer Neubewertung im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden (und der verbleibende Teil in der Gesamtergebnisrechnung). Zudem war vorgeschlagen worden, diese Vorschriften auf alle langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer auszuweiten (wie beispielsweise erdiente Sabbatjahre). Mit den endgültigen Änderungen werden nur Änderungen am Ausweis des sonstigen Gesamtergebnisses in Bezug auf Pensionen (und ähnliche Sachverhalte) vorgenommen, alle anderen langfristigen Leistungen aber identisch bilanziert, obwohl die Änderungen des angesetzten Betrag vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung widergespiegelt werden.

Außerdem wurde in IAS 19 die Behandlung von Abfindungsleistungen geändert. Dies gilt insbesondere in Bezug auf den Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen eine Schuld für Abfindungsleistungen ansetzt. Mit den endgültigen Änderungen werden die entsprechenden Vorschriften nach US-GAAP – wenn auch nicht wortwörtlich – übernommen (nach denen einzelne Mitarbeiter benachrichtigt sein müssen), v.a. kann der Zeitrahmen für den Ansatz in einigen Fällen länger sein.

Schließlich können verschiedene andere Änderungen an IAS 19 in bestimmten Bereichen Auswirkungen haben. So sind Leistungen an Arbeitnehmer, die zwölf Monate nach dem Ende der Berichtsperiode nicht vollständig erfüllt sind, als "andere langfristige Leistungen" und nicht als "kurzfristige Leistungen" zu erfassen sein, und obwohl sie als laufende Posten in der Bilanz erfasst werden, werden sie nach der geänderten Fassung von IAS 19 anders bewertet.

Nachfolgend fassen wir für Sie die Änderungen zusammen:

 

Zusammenfassung der Änderungen
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • Beibehaltung der 2007 an IAS 1 vorgenommenen Änderungen, nach denen die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis zusammen dargestellt werden müssen – also entweder als eine Gesamtergebnisrechnung oder oder als separate Darstellung der Ergebnisse und der des sonstigen Gesamtergebnisses. Die Forderung, eine fortlaufende Darstellung verpflichtend vorzuschreiben, wie im Entwurf vorgeschlagen wurde fallengelassen.
  • Posten des sonstigen Gesamtergebnisses sind danach zu gruppieren, ob sie möglicherweise durch die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden können – mit Zwischensummen für beide Gruppen.
  • Steuern im Zusammenhangmit Posten, die vor Steuern dargestellt werden, müssen für jede der Gruppen im sonstigen Gesamtergebnis getrennt dargestellt werden. (Die Wahlmöglichkeit, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses entweder vor oder nach Steuern darzustellen, bleibt bestehen.)
  • Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Änderungen an IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Ansatz von Änderungen in der Nettoschuld (dem Nettovermögen) aus leistungsorientierten Plänen einschließlich der sofortigen Erfassung von leistungsorientierten Kosten, der Aufgliederung von leistungsorientierten Kosten nach Bestandteilen, dem Ansatz von Neubewertungen im sonstigen Gesamtergebnis sowie Planänderungen, Plankürzungen und Erfüllungen wird vorgeschrieben.
  • Es werden bessere Angaben zu leistungsorientierten Plänen gefordert.
  • Die Bilanzierung von Abfindungsleistungen einschließlich der Unterscheidung von Leistungen im Austausch für erbrachte Dienstzeit und Leistungen im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird geändert, was Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Abfindungsleistungen hat.
  • Verschiedene andere Themen werden klargestellt. Dies schließt die Klassifizierung von Leistungen an Arbeitnehmer, gegenwärtige Schätzungen von Sterberaten, Steuer- und Verwaltungsaufwand sowie Risikobeteiligungs- und andere bedingte Indexierungsmerkmale ein.
  • Andere Themen, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden, wurden ebenfalls berücksichtigt.
  • Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Weiterführende Informationen:

Gemeinsame Presseerklärung von IASB und EFRAG zu ihrer gemeinsamen Sitzung

16.06.2011

IASB und EFRAG haben eine gemeinsame Presseerklärung zu der gemeinsamen Sitzung herausgegeben, die sie am 14. Juni 2011 abgehalten haben.

Diese Sitzungen finden üblicherweise zweimal im Jahr statt und dienen dazu, europäische Vorstellungen und Meinungen in die Projekte auf der Agenda des IASB einfließen zu lassen. Außer Vertretern von EFRAG nahmen auch Vertreter der Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien Teil. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) war durch die Präsidentin Liesel Knorr und DSR-Mitglied Prof. Dr. Andreas Barckow vertreten.

Folgende Themen wurden erörtert:

  • Begrüßung und Einführung
  • Erlöserfassung
  • Leasingverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Finanzinstrumente
  • Konsolidierung, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben
  • Zeitlicher Rahmen für den Abschluss der großen Projekte
  • Feldversuche

Die Presserklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 110 KB). EFRAG hat außerdem eine Zusammenfassung der an den IASB übermittelten Botschaften herausgegeben (in englischer Sprache, 199 KB)

Deloitte-Stellungnahme zu den Frage-und-Antwort-Dokumenten der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

16.06.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu den drei neuen Frage-und-Antwort-Dokumenten der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU eingereicht, die diese im April 2011 veröffentlicht hatte.

Die Fragebögen sind folgenden Themen gewidmet:

  • konzerneigene Versicherungsgesellschaften,
  • Interpretation von "an einem öffentlichen Markt gehandelt",
  • Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.

In der Stellungnahme werden die Deloitte-Meinung zu den obigen drei Themen mit der Frage der Bedeutung von "öffentlicher Rechenschaftsplicht" im Kontext des Anwendungsbereichs der IFRS für KMU widergegeben und weitere Fragen mit Bezug zum Standardsetzungsprozess über Fragebögen adressiert. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Stellungnahme:

 

Allgemein hinterfragen wir die Angemessenheit dieser Fragebögen aus den folgenden Gründen:
  • Wie in Paragraph 75 der Grundlage für Schlussfolgerungen festgehalten sind lokale Organe wie beispielsweise Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden am besten in der Lage, wie das Konzept der öffentlichen Rechenschaftspflicht in ihrem Rechtskreis auszulegen ist, und
  • bei der Festlegung des Anwendungsbereichs des IFRS für KMU hat sich der Board für ein konzeptionelles Kriterium entschieden. Diese Fragebögen könnten so verstanden werden, dass diesem Konzept jetzt Einzelregelungen hinzugefügt werden soll.

Wir fragen uns auch, ob die Tiefe des Konsultationsprozesses, den die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU mit diesen Fragebögen anlegt, angesichts ähnlicher Aktivitäten bei der IFRS- Stiftung und dem IASB angemessen und einheitlich ist. Die Aufgabenstellung der Gruppe und ihre Vorgehensvorgaben wurden nicht öffentlich zur Stellungnahme gestellt, was ein bedauerliches Versäumnis ist, da dies die Legitimität der Ergebnisse der Erörterungen der Gruppe unterminieren könnte. Da die Fragebögen als IFRS-bezogene Dokumente angesehen werden und in Zusammenhang mit dem IASB gebracht werden, sind wir der Meinung, dass die Schritte des Konsultationsprozesses für IFRIC-Interpretationen, die eine Erörterung des IASB mit Abstimmung in öffentlicher Sitzung, eine öffentliche Konsultation zur Aufnahme bestimmter Themen und eine Zustimmung zu dieser Entscheidung durch den Board beinhalten, für diese und weitere Fragebögen angewendet werden sollten.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass im zweiten Fragebogen der Ausdruck "an einem öffentlichen Markt gehandelt", der in den vollen IFRS bereits enthalten ist (IFRS 8, IAS 27 und IAS 33), interpretiert werden soll. Wir sind nicht der Meinung, dass es sachgerecht ist, dass in einem Fragebogen zum IFRS für KMU ein Sachverhalt behandelt wird, der auch auf andere IFRS durchschlägt, da eine solche Interpretation, sei es beabsichtigt oder nicht, auch so gelesen werden könnte, als ob sie auch für die anderen IFRS gilt.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (71 KB). All unsere früheren Stellungnahmen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

IIRC sucht Teilnehmer für das Pilotprojekt zur integrierten Berichterstattung

16.06.2011

Der Internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat um Meldungen von Unternehmen gebeten, die Interesse daran haben, am Pilotprojektprojekt zur integrierten Berichterstattung teilzunehmen.

Das Pilotprojekt soll dazu dienen, dem IIRC über die nächsten Jahre bei der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung zu helfen. Der IIRC möchte die Prinzipien und Umsetzungsaspekte der integrierten Berichterstattung testen, um ein verlässliches, weltweit anzuwendendes Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung zu entwickeln. Der IIRC beabsichtigt, im dritten Quartal 2011 ein Diskussionspapier zur integrierten Berichterstattung herauszugeben.

Das Pilotprojekt wird in drei Phasen durchgeführt. Die Frist für Meldungen als Teilnehmer für alle drei Phasen endet am 30. Juni 2011. Meldungen als Teilnehmer für spätere Phasen werden bis zum 29. Juli 2011 erbeten.

Mitschrift vom dritten Tag der regulären IASB-Sitzung

16.06.2011

Die reguläre monatliche IASB-Sitzung hat vom 13.-15. Juni 2011 in London stattgefunden, wobei der Board in weiten Teilen gemeinsam mit dem FASB tagte.

Die Übersetzung, die Beobachter von Deloitte dritten Sitzungstagen angefertigt haben, finden Sie hier.

 

Wie berichtet haben die Boards entschieden, den Entwurf zur Erlöserfassung noch einmal zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen. Die Boards gehen außerdem davon aus, auch die anderen Entwürfe noch einmal zu veröffentlichen.

Die nächste Sitzung des IASB findet vom 18. bis 22. Juli 2011 in London statt. Die zwischenzeitlich angesetzte Sondersitzung am 1. Juli wurde wieder von der Agenda genommen.

Eilmeldung zu den Ergebnissen der aktuellen IASB-Sitzung — Erlöserfassung

15.06.2011

IASB und FASB haben soeben beschlossen, eine erneute Veröffentlichung des Entwurfs für Erlöserfassung durchzuführen.

Begründung: Obwohl dies nach eigenem Regelwerk nicht erforderlich ist (einhellige Meinung beider Boards), sprachen sich beide Boards ebenso einstimmig für eine erneute Veröffentlichung aus, weil (a) eine Vielzahl von Änderungen erfolgt sind und (b) Erlöse die oberste Zeile in der Erfolgsrechnung sind, aus der sich alles weitere ableitet. Zudem wurde die Befürchtung geäußert, dass man bei bloßer Veröffentlichung eines Stabsdokuments nicht dieselbe Aufmerksamkeit erreicht. Im Dokument sollen nur wenige fachliche Kernfragen zu den Änderungen gestellt werden (v.a. die Fragen in Paragraph 17 des Arbeitspapiers der laufenden Boardsitzung (Arbeitspapier 4C, alle Arbeitspapiere sind hier verfügbar)), ansonsten aber nach Konsistenz und Verständlichkeit des Textes mit den Boardentscheidungen gefragt werden. Die Kommentierungsfrist soll 120 Tage betragen. Indikation: Keine abweichenden Meinungen zum finalen Standard! Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zu dieser Entscheidung veröffentlicht (64 KB).

Mitschrift von den ersten beiden Tagen der regulären IASB-Sitzung

15.06.2011

Die reguläre monatliche IASB-Sitzung findet derzeit vom 13.-15. Juni 2011 in London statt, wobei der Board in weiten Teilen gemeinsam mit dem FASB tagt.

Die Übersetzung, die Beobachter von Deloitte an den ersten beiden Sitzungstagen angefertigt haben, finden Sie hier.

Unter anderem erörterten die Boards, ob der Scharia'a gemäße Bilanzierung in die Erörterungen zu Leasingbilanzierung einfließen sollen. Zur Übersetzung der Mitschrift zu diesem Teil der Erörterungen gelangen Sie direkt hier. Unsere IAS PLUS-Seite zu islamischer Rechnungslegung finden Sie hier.

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