Januar

Rückmeldungen bei der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und AFRAC zum Rahmenkonzept

27.01.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat am 5. November 2013 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept eingeladen. Ein Zusammenfassung der dabei geäußerten Sichtweisen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung war Teil einer Reihe von Einbindungsveranstaltungen, die in ganz Europa abgehalten wurden, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Offizielle EFRAG-Zusammenfassungen der anderen Veranstaltungen wurden noch nicht zur Verfügung gestellt, allerdings hat das DRSC ein Protokoll und Präsentationen der Veranstaltung in Frankfurt veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Diskussionen in Wien sind Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Konsultationspapier zur Governance des IPSASB

24.01.2014

Die zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des Rates für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) eingerichtete Gruppe hat ein Konsultationspapier zur öffentlichen Stellungnahme herausgegeben, das sich mit der künftigen Governance und Beaufsichtigung des IPSASB sowie des Entwicklungsprozesses der von diesem Gremium herausgegebenen Standards (IPSAS) befasst. Hintergrund der Konsultation ist, dass frühere Befragungen ergeben haben, dass einige der nationalen Behörden Bedenken in Bezug auf die Beaufsichtigung und Governance des IPSASB als Grund für die Nichtübernahme der IPSAS nennen. Eine der jetzt im Konsultationspapier aufgeführten Möglichkeiten wäre, die Aufsicht über den IPSASB auf das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung zu übertragen.

Das Konsultationspapier, das insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Position des IPSASB und der von ihm herausgegebenen Standards (IPSAS) vorschlägt, umfasst u.a. die folgenden Inhalte:

  • Hintergrund zum IPSASB,
  • bestehende Modelle der Standardsetzung,
  • Beaufsichtigung und Governance des IPSASB,
  • Vorschläge zur Stärkung der IPSASB-Governance und
  • gezielte Fragen zu den Änderungvorschlägen.

Unter den gezielten Fragen ist die folgende:

Frage 1: Stimmen Sie zu, dass eine Stärkung der Überwachung und Aufsicht über den IPSASB notwendig ist? Wenn ja, welchen der Vorschläge unterstützen Sie?
  • Überwachung und Aufsicht des IPSASB durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung?
  • Separate, vom IFAC unabhängige Überwachungs- und Aufsichtsgremien, während der IPSASB generell unter dem IFAC angesiedelt bleibt?
  • Neuetablierung des IPSASB außerhalb des IFAC mit eigenen Überwachungs- und Aufsichtsgremien?
  • Anderer Ansatz, der auch eine Kombination oder eine gestaffelte Umsetzung (lang-/kurzfristiger Ansatz) der oben genannten Vorschläge beinhalten kann?

Die Mitglieder der Governance Review Group stammen u.a. von der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Finanzstabilitätsrat (FSR) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO).

Stellungnahmen zum Konsultationspapier können bis zum 30. April 2014 eingereicht werden. Die Governance Review Group wird im Anschluss eine Sitzung abhalten und die eingegangenen Stellungnahmen diskutieren. Empfehlungen zur Governance sollen  Ende 2014 vorliegen.

Eine entsprechende Presseerklärung und das Konsultationspapier (beides in englischer Sprache) können auf der Internetseite der OECD abgerufen werden.

EFRAG und ASBJ setzen gemeinsame Beratungen fort

24.01.2014

Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) haben sich am 21. und 22. Januar 2014 auf bilateraler Ebene getroffen und sich über ihre jeweiligen Projekte sowie ihre Sichtweisen zur Entwicklung der Rechnungslegungsstandards ausgetauscht.

Die Vertreter von EFRAG und ASBJ diskutierten die folgenden Themengebiete:

  • Rahmenkonzept
  • Finanzinstrumente
  • Leasingverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Forschungsprojekte (u.a. zu Wertminderung und Abschreibung des Goodwills)

Angesichts der Einrichtung des Beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) vereinbarten EFRAG und ASBJ, ihre auch in der Vergangenheit bereits stattgefundenen Sitzungen künftig auf eine formalisierte Basis zu stellen.

Die nächste Sitzung von EFRAG und ASBJ wird in Brüssel stattfinden.

Eine entsprechende Presseerklärung ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Ergebnisse der 23. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

24.01.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 9. und 10. Januar 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Einen Mitschnitt sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet vom 10. bis 11. Februar 2014 statt.

15. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

24.01.2014

Die Papiere für den öffentlichen Teil der 15. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 3. und 4. Februar 2014 stehen jetzt bereit.

Sie können sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Die Tagesordnung umfasst:

- E-DRS 28 Kapitalflussrechnung

- Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Tagesordnung für die Februarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

24.01.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 10. und 11. Februar 2014 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 24. Sitzung folgende Themen besprechen:

- IAS 12 Mit Unsicherheiten behaftete Steueransprüche

- Interpretationsthemen

- IASB-Entwurf ED/2013/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014

- Leasing - Aktuelle Entwicklungen

- EFRAG Business model research paper

- Übearbeitung IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IASB ED/2013/9)

- Finanzinstrumente: Macro Hedging

- Versicherungsverträge - Aktuelle Entwicklungen

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der IFRS-Stiftung

24.01.2014

Für die Sitzungen der Treuhänder der IFRS-Stiftung (am 28. Januar 2014) und die am Vortag stattfindende gemeinsame Sitzung von Treuhändern und Überwachungsgremium (Monitoring Board) wurden jetzt Tagesordnungen bekanntgegeben. Beide Sitzungen werden in Mailand stattfinden.

Die Tagesordnungen sehen wie folgt aus:

MONTAG, 27. JANUAR 2014

Gemeinsame Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung mit dem IFRS-Überwachnungsgremium (IFRS Monitoring Board) (11:30h-13:00h)

  • Bericht der Vorsitzenden der IFRS-Stiftung und des IFRS-Überwachungsgremiums zu aktuellen Entwicklungen
  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung: Strategie-Implementierung und Überprüfung der Führungsstruktur
  • Stand der weltweiten Anwendung der IFRS
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden - Fachliche Aktivitäten
  • Aktivitäten des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)

DIENSTAG, 28. JANUAR 2014

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung (15:00h-15:30h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)

 

Die Unterlagen für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Angaben zu Schulden: IASB bittet um Beteiligung an einer Umfrage

23.01.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) führt eine Umfrage durch, bei der Investoren und Analysten zur Nützlichkeit von Angaben zu Schulden (einschließlich der Schuldenposition von Unternehmen) befragt werden. Die aus der Studie gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Entscheidungsprozess des IASB einfließen, ob ein Projekt im Hinblick auf Angaben zu Schulden initiiert werden sollte. Ausgangspunkt der Umfrage war der von Investoren und Analysten im Vorfeld geäußerte Wunsch, in IFRS-Abschlüssen mehr Informationen zu Schulden und deren Änderungen zu erhalten.

Im Rahmen von Diskussionen beim im Januar 2013 stattgefundenen IASB-Forum zu Angaben und bereits zuvor im Zuge des seit dem Jahr 2010 nicht mehr fortgeführten Projekts zur Darstellung des Abschlusses war insbesondere von Investoren und Analysten immer wieder angeregt worden, dass die IFRS eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Überleitungsrechnung für die Nettoschulden vorsehen sollten.

Im Oktober 2013 hat der IASB diese mögliche zusätzliche Angabeverpflichtung diskutiert und ein diesbezügliches Kurzfristprojekt zur Änderung von IAS 1 erwogen. Dieser Ansatz wurde allerdings nicht weiter verfolgt, sondern der IASB entschied sich vielmehr dazu, den Sachverhalt im Rahmen eines separaten Teils seiner Initiative zu Angaben zu behandeln.

Durch die daraufhin initiierte Studie soll insbesondere ermittelt werden, welche spezifischen Informationen bezüglich Schulden von Nutzern gewünscht und wie diese Informationen verwendet werden. Spezifische Umfrageinhalte betreffen bspw. die Bedeutung des Verständnisses von periodenübergreifenden Änderungen von Schulden (und somit einer entsprechenden Überleitungsrechnung), die derzeit in der Praxis vorgenommenen Analysen zu einzelnen Schulden-Kennzahlen, die Angemessenheit der derzeit von Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen sowie Erfahrungen mit Restriktionen, denen Unternehmen beim Zugriff auf Finanzmittel unterliegen.

Die Umfrage wurde am 22. Januar 2014 gestartet und der IASB ruft zur Teilnahme bis zum 21. Februar 2014 auf. Der Fragebogen, dessen Ausfüllen laut IASB ca. 10 Minuten in Anspruch nimmt, kann auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Wir nehmen Stellung zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

21.01.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB Stellungnahmen zu insgesamt sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee eingereicht, die IFRS 2, IFRS 10, IAS 8, IAS 17, IAS 39 und IFRIC 21 betreffen und in der November-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden. Wir stimmen den vorläufigen Beschlussfassungen zwar im Wesentlichen zu, äußern uns zu Einzelaspekten allerdings auch kritisch und empfehlen verschiedene Änderungen im Wortlaut einiger Agendaentscheidungen.

Stellungnahme zu: IAS 8 - Unterscheidung zwischen einer Änderung in der Bilanzierungsmethode und einer Änderung einer Bilanzierungsschätzung

Stellungnahme zu: IAS 17 - Bedeutung von zusätzlichen Kosten

Stellungnahme zu: IAS 39 - Bilanzierung von auf bestimmte Weise strukturierten Rückkaufvereinbarungen

Stellungnahme zu: IFRS 2 - Preisunterschiede zwischen einem institutionellen Angebotspreis und dem Angebotspreis für Endkunden im Zuge eines Börsengangs

Stellungnahme zu: IFRS 10 - Definition von anlagebezogenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten

Stellungnahme zu: IFRIC 21: Abgaben, die sowohl einer anteilsmäßigen auch jährlichen Schwelle unterliegen

Die November-Ausgabe des IFRIC-Updates, in denen die entsprechenden vorläufigen Agendaentscheidungen veröffentlicht wurden, können Sie von der Internetseite des IASB herunterladen.

Veröffentlichung eines Schweizer Prüfungshinweises und einer Stellungnahme zur Rechnungslegung

21.01.2014

Der Kammervorstand der Treuhand-Kammer hat den Prüfungshinweis PH 20 'Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (MWST) bei der Abschlussprüfung' sowie die Stellungnahme zur Rechnungslegung RS 10 'Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz von Informationstechnologie' veröffentlicht.

Mit dem Prüfungshinweis PH 20 sollen dem Abschlussprüfer Hinweise für die Prüfung an die Hand gegeben werden, um den Einfluss der Mehrwertsteuer auf den Abschluss zu beurteilen.

Die Stellungnahme zur Rechnungslegung RS 10 ergänzt den zum 15. Dezember 2013 in Kraft gesetzten Prüfungsstandard PS 870 Prüfung von Softwareprodukten, welcher das Vorgehen bei der Prüfung von Softwareprodukten und der Erteilung von Zertifikaten zu Softwareprodukten beschreibt. RS 10 hilft in diesem Zusammenhang, die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit zu präzisieren.

Stellungnahmen zur Rechnungslegung (RS) und Prüfungshinweise (PH) haben den gleichen Verbindlichkeitsgrad, d.h. die Anwendung wird empfohlen, sie ist jedoch nicht verpflichtend.

Die Treuhand-Kammer hat auf ihrer Internetseite zwei entsprechende Presseerklärungen veröffentlicht.

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