Oktober

EFRAG ist der Meinung, dass der IASB seinen Zuständigkeitsbereich nicht über den derzeitigen hinaus ausweiten sollte

05.10.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu deren Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen zur möglichen Verbesserung der Struktur und Wirksamkeit der Organisation veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf zur Bitte um Übermittlung von Sichtweisen, die im Juli 2015 veröffentlicht wurde, beantwortet EFRAG nur die Fragen 1 bis 6, da die anderen Fragen, die der Führungsstruktur und der Finanzierung gelten, bereits von der EU-Kommission in deren Evaluierung der IAS-Verordnung erwogen wurden.

In Bezug auf die anderen Fragen hält EFRAG insbesondere folgende Punkte fest:

  • EFRAG ist der Meinung, dass der IASB sich nicht in die Bereiche Standardsetzung für den öffentlichen Sektor oder gemeinnützige Unternehmen begeben sollte, da dies bedeutende zusätzliche Ressourcen sowie Wissen, Erfahrungen und Kapazitäten erfordern würde, die weder beim Board noch beim Stab vorhanden sind.
  • EFRAG glaubt, dass der IASB sich stets aller Entwicklungen über die ganze Bandbreite der Unternehmensberichterstattung hinweg bewusst sein sollt, aber dass er nur Schritte ergreifen sollte, wo dies notwendig ist, um die Relevanz der IFRS innerhalb der Unternehmensberichterstattung zu erhalten. Dennoch betont EFRAG, dass es wichtig ist, dass sich der IASB insbesondere des Themas der alternativen Finanzkennzahlen im Rahmen der Angabeninitiative annimmt.
  • Im Hinblick auf die IFRS-Taxonomie ist EFRAG der Meinung, dass die IFRS-Stiftung weiterhin eine IFRS-Taxonomie entwickeln und erhalten sollte, um Qualität und Markennamennutzung zu kontrollieren. Allerdings sollte der IASB-Board nicht in den Prozess eingebunden werden, da dies außerhalb der Kompetenz der meisten Boardmitglieder liege. Dies sei eine Aufgabe für kompetente führende Mitglieder des Stabs. Die Entwicklung von Programmen und Software sollte vollständig an Dritte übertragen werden.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Überprüfungen nach der Einführung von Standards als wirksames Mittel innerhalb der Forschungsaktivitäten des IASB angesehen werden sollten. EFRAG hebt auch hervor, dass der IASB gegebenenfalls in Erwägung ziehen sollte, ältere Standards einer Überprüfung nach der Einführung zu unterziehen, bei denen oft Interpretationsfragen aufkommen.
  • Schließlich fordert EFRAG die Treuhänder auf, die Wirksamkeit des Konsultationsprozesses zu überprüfen und zu überlegen, ob es Zeit ist, über die bloße Einhaltung von Schritten und Prozessen im Handbuch für den Konsultationsprozess hinauszugehen und auch inhaltliche Aspekte mit einzubeziehen.

Den vollständigen Entwurf der Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Anmerkungen werden bis zum 30. November 2015 erbeten.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im September

05.10.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im September 2015 sowie vorgreifend einen Hinweis auf zwei Entwicklungen am 1. Oktober 2015.

Wie bereits berichtet, waren im September die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 9
  • Veröffentlichung eines Schreibens an die EU-Kommission mit Empfehlung der weiteren Aussetzung des Übernahmeprozesses in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf mit Klarstellungen von IFRS 15
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Vorschlag der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Veröffentlichung einer Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung
  • Verlängerung der Kommentierungsfrist zu den EFRAG-Dokumenten im Zusammenhang mit dem IASB-Rahmenkonzept

Am 1. Oktober 2015 kam es darüber hinaus zu folgenden wichtigen Entwicklungen:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Agendapapier erläutert erwartete zeitliche Planung für mögliche Änderungen an IFRS 4

02.10.2015

Ein Agendapapier, das bereits für die nächste Sitzung des IASB zur Verfügung gestellt wurde, die vom 19. bis 22. Oktober 2015 stattfindet, enthält die erwartete zeitliche Planung des Stabs des IASB in Bezug auf mögliche Änderungen an IFRS 4 'Versicherungsverträge', mit denen das Zusammenwirken von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem kommenden Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert würde. In dem Papier wird auch eine verkürzte Kommentierungsfrist von 60 Tagen vorgeschlagen.

Da im Handbuch für den Konsultationsprozess festgehalten wird, dass die Kommentierungsfrist für Entwürfe normalerweise mindestens 120 Tage betragen sollte, dass aber bei dringenden Änderungen mit begrenztem Umfang die Frist auch kürzer sein kann, schlägt der Stab eine Frist von 60 Tagen vor. Der Stab argumentiert, dass die Kommentierungsfrist die richtige Balance zwischen der Fertigstellung möglicher Änderungen an IFRS 4 rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem Bedürfnis der Anwender, die Vorschläge zu erwägen und zu kommentieren, darstellen muss.

Wenn der IASB entscheidet, dass die Kommentierungsfrist tatsächlich nur 60 Tage betragen soll (dies würde auch die Zustimmung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) erfordern), erwartet der Stab des IASB folgende zeitliche Planung für die Finalisierung etwaiger Änderungen:

Erwarteter Zeitpunkt Entwicklung
Dezember 2015 Veröffentlichung des Entwurfs
Februar 2016
Ende der Kommentierungsfrist
Zweites Quartal 2016
erneute Erwägungen
Drittes Quartal 2016
Veröffentlichung endgültiger Änderungen

Zugang zum Agendapapier haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Pakistans SECP fordert internationale Finanzberichterstattung von KMU

02.10.2015

Die pakistanische Wertpapier- und Börsenaufsicht von Pakistan (Securities and Exchange Commission of Pakistan, SECP) hat die Übernahme des IFRS für KMU beschlossen. Er ist auf Abschlüsse anzuwenden, die Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.

Der IFRS für KMU ersetzt die pakistanischen Accounting and Financial Reporting Standards for Medium-Sized Entities, die vom pakistanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) herausgegeben wurden. Damit soll verbesserte Transparenz, Rechenschaft und Effizienz im Unternehmenssektor erzielt werden. Außerdem will Pakistan so die Vorschriften der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) erfüllen, nach denen nicht börsennotierte Unternehmen öffentlichen Interesses ihre Abschlüsse nach hochwertigen international anerkannten Rechnungslegungsstandards zu erstellen haben. Die Anwendung des IFRS für KMU gilt nur für mittelgroße Unternehmen. Kleine Unternehmen haben weiterhin die Accounting and Financial Reporting Standards for Small-Sized Entities des ICAP anzuwenden.

Eine entsprechende Presseerklärung und Statutory Notification S.R.O 929 (I)/2015 mit einer Festelegung, welche Unternehmen welche Standards anzuwenden haben, finden Sie auf der Internetseite der SECP.

Zusammenfassung der Diskussionen bei der zweiten ITG-Sitzung in deutscher Sprache

02.10.2015

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten (ITG) hat am 16. September 2015 das zweite Mal getagt. Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat eine 'IFRS fokussiert'-Newsletter erstellt, der eine deutschsprachige Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung bietet.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos
  • Nutzung der Veränderung der 12-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit zur Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos
  • Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten für revolvierende Kreditzusagen
  • Zukunftsbezogene Informationen
  • Stand der BCBS-Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel IFRS fokussiert — IFRS 9 - Ergebnisse der zweiten Sitzung der ITG zum neuen Wertminderungsmodell hier herunterladen.

Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Transparenzrichtlinie beschlossen

02.10.2015

Am 1. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen. Von dem Artikelgesetz betroffen sind vor allem das WpHG, aber auch das WpHG gestützte Verordnungsrecht sowie das HGB.

Die Änderungen an der bisherigen Transparenzrichtlinie, die November 2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, zielen auf Folgendes ab:

  • Vereinfachung bestimmter Verpflichtungen, um regulierte Märkte attraktiver für die Kapitalaufnahme durch kleine und mittelgroße Emittenten zu machen (beispielsweise Streichung der Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen),
  • Verbesserung der gesetzlichen Klarheit und Wirksamkeit, insbesondere in Bezug auf Angaben zur Unternehmenseigentümerschaft (Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente, die verwendet werden können, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben),
  • Zurverfügungstellung von Saktionen, die ausreichend abschreckend im Fall der Verletzung von Transparenzvorschriften sind, und
  • Offenlegung von Zahlungen an Regierungen durch börsennotierte Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, in den Ländern, in denen sie tätig sind (sogenannte länderspezifische Berichterstattung).

Die als Beschlussvorlage dienende Beschlussempfehlung mitsamt Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucksache 18/6220 vom 30. September 2015) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages.

Tagesordnung für die nächste TEG-Sitzung

02.10.2015

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 7. und 8. Oktober 2015 in Brüssel tagen.

Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Schwerpunkt der Erörterung mit insgesamt vier Stunden wird das Thema Versicherungen sein. Unter anderem sollen auch die beiden Ansätze in Bezug auf das Zusammenwirken von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen, die der IASB demnächst in einem Entwurf vorzuschlagen beabsichtigt, erörtert werden. Die vollständige Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Papiere für die Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

02.10.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 8. und 9. Oktober 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 42. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Rahmenkonzept, u.a. Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Agendakonsultation 2015
  • Interpretationsthemen

Die bereits verfügbaren Papiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zur Agendakonsultation, Konsultation zur proaktiven Agenda von EFRAG

01.10.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Agendakonsultation 2015 des IASB veröffentlicht. Gleichzeitig hat EFRAG eine eigene Konsultation ins Leben gerufen, um zu eruieren, welche der proaktiven Projekte von EFRAG nach Meinung der Anwender für Europa die wichtigsten sind.

Am 11. August 2015 hat der IASB seine zweite öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Im Stellungnahmeentwurf gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass die folgenden drei Themen die wesentlichen Prioritäten des IASB darstellen sollten: (1) Finalisierung des Standards zu Versicherungsverträgen, (2) Überarbeitung des Rahmenkonzepts und (3) deutliche Fortschritte bei der Angabeninitiative und bei den Projekten mit Bezug zum dynamischen Risikomanagement. Darüber hinaus stellt EFRAG in einem Anhang eine Analyse, Beurteilung und Priorisierung der Forschungsprojekte des IASB zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt EFRAG Stellung zur Nützlichkeit von Überprüfungen nach der Einführung bei der Beurteilung von Standards und empfiehlt, dass der IASB während der Forschungsphase Arbeiten anderer Standardsetzer mit einbezieht und nutzt. Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 30. November 2015 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie in im Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Parallel zu der Agendakonsultation bittet EFRAG um Meinungen der Anwendern zur eigenen proaktiven Agenda. Dabei geht es um laufende proaktive Projekte, eine mögliche Abstimmung oder Verzahnung mit den Forschungsprojekten des IASB und mögliche künftige Projekte. Aspekt sollte immer auch die Relevanz für Europa sein. Stellungnahmen zur Konsultation werden bis zum 30. November 2015 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der proaktiven Agendakonsultation auf der Internetseite von EFRAG.

Protokoll und Präsentationen von der öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept

01.10.2015

Das Protokoll und Präsentationen der öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Rhamenkonzeptentwurf, die am 14. September 2015 gemeinsam von den Standardsetzern aus Österreich, Deutschland und der Schweiz ausgerichtet wurde, sind jetzt verfügbar.

Die etwa fünfstündige Veranstaltung, bei der die Teilnehmer ihre Sichtweisen unmittelbar mit den drei Standardsetzern und mit Vertretern des IASB und von EFRAG erörtern konnten, folgte auf eine erste Schulungsveranstaltung im Juni, in der die Kerninhalte des Entwurfs vorgestellt wurden und auf erste wichtige Änderungen hinwiesen wurde. Zu den Dokumenten auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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